Daten
Kommune
Wesseling
Größe
117 kB
Datum
28.10.2014
Erstellt
13.10.14, 17:09
Aktualisiert
13.10.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
176/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Allgemeine Verwaltung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Ausschreibung / Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
02.10.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 176/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Schmieden
02.10.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Ausschreibung / Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten
Beschlussentwurf:
Die Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird ausgeschrieben.
Sachdarstellung:
1. Problem
Seit Amtsantritt von Herrn Bürgermeister Erwin Esser am 23.06.2014 ist die Stelle einer/eines Beigeordneten im Dezernat II vakant.
Nach kritischer Betrachtung der Organisation der Verwaltung und ihrer Verpflichtung zur Sicherstellung
einer ordnungsgemäßen und nachhaltigen Aufgabenerfüllung ist die Wiederbesetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt dringend erforderlich und wird von der Verwaltungsleitung verfolgt.
Neben der eben beschriebenen Erforderlichkeit kommt hinzu, dass gem. § 71 Abs. 3 Satz 3 GO NRW in
Kommunen der Größenordnung wie die Stadt Wesseling „mindestens einer der Beigeordneten mindestens
die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen“ muss. Herr
Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf hat ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen und besitzt die hier geforderte Laufbahnbefähigung nicht.
Es bedarf der Entscheidung über die Wiederbesetzung der Stelle.
Die Stellen der Beigeordneten sind nach § 71 Abs. 2 Satz 2 GO NRW auszuschreiben.
2. Lösung
In Kenntnis der finanzwirtschaftlichen Situation hat die Verwaltungsleitung die nun seit Jahren etablierte
Verwaltungsstruktur, bestehend aus Bürgermeister und zwei Beigeordneten, nochmals kritisch hinterfragt
und auf ihr Nichtbesetzungspotential hin überprüft.
Die von Politik und Verwaltung verfolgte strategische Weiterentwicklung kommunalen Handels fordert von
den in Schlüsselfunktion wirkenden Akteuren - den Wahlbeamten der Stadt Wesseling - eine wirksame
politische und wirtschaftliche Verwaltungssteuerung. Den Beigeordneten obliegt die zielorientierte Leitung eines selbstständigen Verwaltungsbereiches (Geschäftskreis) mit Vorgesetztenfunktion für eine Vielzahl von nachgeordneten Organisationseinheiten und Beschäftigten (im Dezernat II handelt es sich um ca.
200 Beschäftigte), sowie die Vertretung des Bürgermeisters im Außenverhältnis für den eigenen Geschäftskreis.
Die Beigeordneten sind an der Gesamtsteuerung der Kommune verantwortlich beteiligt. Ihr Wirken ist im
Schwerpunkt strategisch, grundsätzlich von hoher Bedeutung, mittel- bis langfristig ausgerichtet und damit wichtig für die Gesamtverwaltung.
Eine Verteilung der Aufgaben der vakanten Beigeordnetenstelle auf Herrn Bürgermeister Esser und Herrn
Ersten Beigeordneten Ohrndorf ist angesichts der Aufgabendichte und dem aufgezeigten Verantwortungsumfang nicht vertretbar. Bei einer nur mit einem Beigeordneten fortzuführenden Verwaltungsstruktur
kann der verantwortliche Umgang mit Ressourcen und eine qualitativ wirksame Steuerung und Kontrolle
komplexer Aufgaben nicht gewährleistet werden.
Die Nachbesetzung der vakanten Stelle wird im Interesse der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der
Verwaltung als zwingend geboten gesehen.
Gerade unter den Bedingungen knapper Finanzen kommt es darauf an, Personalressourcen insbesondere
dort einzusetzen, wo sie - gemessen an den verfolgten Zielen - am wichtigsten sind. Nur durch die Wiederbesetzung der vakanten Beigeordnetenstelle ist der Erhalt einer nachhaltigen Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Verwaltung ohne „Kaputtsparen“ möglich.
Weiterhin müssen die Beigeordneten gemäß § 71 Abs. 3 GO NRW die für ihr Amt erforderlichen fachlichen
Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. In kleinen und
mittleren kreisangehörigen Kommunen – die Stadt Wesseling gehört zu den mittleren kreisangehörigen
Kommunen - muss mindestens einer der Beigeordneten mindestens die Befähigung für die Laufbahn des
gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen. Es handelt sich um eine Mindestvoraussetzung für
die genannte Größenklasse. Unbenommen bleibt der Stadt Wesseling die Möglichkeit, auch eine höhere als
die vom Gesetz vorgesehene Mindestqualifikation zu fordern.
Der Innenminister des Landes NRW hat in seinem Erlass vom 06.02.2001 (Az.: III A 4 – 37.00.20 – 3821/01)
konkretisiert, dass Bewerber/innen, die die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst erworben haben, auch im Rahmen des § 71 Abs. 3 GO NRW so zu behandeln sind, als besäßen sie
auch die Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst.
Bezogen auf die Situation in Wesseling ist festzustellen, dass der derzeit im Amt einzig verbliebene Beigeordnete Ohrndorf nicht über die vorliegend geforderte Laufbahnbefähigung verfügt. Zur Erreichung einer
gesetzeskonformen Qualifikation der Beigeordneten im Sinne des § 71 Abs. 3 GO muss die vakante Beigeordnetenstelle mit einer/einem Bewerber/in besetzt werden, die/der diese Befähigung mitbringt.
Im Falle der Stellenbesetzung muss eine überregionale Ausschreibung der Stelle mit einer Bewerbungsfrist
von wenigstens drei Wochen erfolgen.
Zusätzlich bedarf es der Entscheidung über die Eingruppierung:
Nach § 2 der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) sind sonstige Beigeordnete in Gemeinden mit einer
Einwohnerzahl zwischen 30.001 und 40.000 in Besoldungsgruppe A 15 bzw. A 16 einzugruppieren. Die Eingruppierung in Besoldungsgruppe A 16 darf, unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und Bedeutung der
Aufgaben, nur erfolgen, wenn die Einwohnerzahl 35.000 übersteigt (§ 2 Abs. 3 EingrVO). Nach den amtlichen statistischen Daten des Landesbetriebes Information und Technik NRW war dies am 31.12.2013 mit
35.224 Einwohnern der Fall.
Weiterhin wird nach § 6 Abs. 1 EingrVO eine monatliche Aufwandsentschädigung von zurzeit 102,83 € gewährt.
Für die Ausschreibung wird folgende Textfassung vorgeschlagen:
Die Stadt Wesseling (35.500 Einwohner) ist ein modernes Industrie- und Dienstleistungszentrum sowie
ein bedeutender Wirtschaftsstandort in der Region Köln-Bonn.
Bei der Stadt Wesseling ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines
Beigeordneten
zu besetzen.
Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 16 BBesG. Außerdem
wird eine Aufwandsentschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften gezahlt. Die/Der Beigeordnete
soll einen Geschäftskreis (Dezernat) nach Maßgabe der vom Rat der Stadt hierzu getroffenen Entscheidungen erhalten. Vorgesehen ist die Zuordnung der Bereiche
Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
Schulen
Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen
Änderungen des Geschäftskreises bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Gesucht wird eine dynamische, verantwortungsbewusste und zielstrebige Führungspersönlichkeit mit
fundierten fachlichen Kenntnissen in der öffentlichen Verwaltung, die über Organisationsgeschick und
die Fähigkeit der Mitarbeitermotivation verfügt. Strategisches Denken, Durchsetzungskraft sowie Konzeptions- und Umsetzungsstärke werden erwartet.
Die Bewerberin/Der Bewerber muss über eine umfangreiche Erfahrung verfügen, die sie/ihn in die Lage versetzt, die Funktion einer Führungskraft mit den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen einer
Kommunalverwaltung erfolgreich wahrzunehmen. Die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes gem. § 71 Abs. 3 Satz 3 GO NRW und eine ausgeübte Tätigkeit mit ausgeprägter Führungsverantwortung im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, oder einer vergleichbaren Tätigkeit, ist Voraussetzung. Bewerbungen von Bewerberinnen/Bewerbern, die die Befähigung
für die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen, werden ebenfalls gern entgegengenommen.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum xx.xx.2014 an
Bürgermeister der Stadt Wesseling
Allgemeine Verwaltung
z.H. Frau Schmieden
Rathaus
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen monatliche Kosten in Höhe von ca. 6.300 €. Die Mittel werden fortlaufend im Haushalt eingeplant.