Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
07.03.14, 04:11
Aktualisiert
07.03.14, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 116/2014
24.02.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
20.03.2014
Kreisausschuss
26.03.2014
Kreistag
09.04.2014
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.:
Folgevertrag vom 01.01.2015 - 31.12.2019
Sachbearbeiter/in: Frau Haas
Tel.: (02251) 15 521
Abt.: 50
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, mit der Verbraucherzentrale NRW e.V. einen Folgevertrag für die Zeit vom
01.01.2015 bis 31.12.2019 abzuschließen und für die Vertragslaufzeit beim Produkt 331 01, Zeile 15
Mittel in Höhe von 103.600,- € jährlich bereitzustellen.
Begründung:
-2Zum 31.12.2014 läuft der zwischen dem Kreis Euskirchen und der Verbraucherzentrale NRW e.V. am
20.07.2009 geschlossene Vertrag über den Betrieb einer Beratungsstelle im Kreis und der Ergänzungsvertrag vom 30.11.2011 zum Vertrag vom 20.07.2009 über die Erweiterung der Aufgaben der
Verbraucherzentrale um Schuldenprävention mit Jugendlichen, Migranten, Arbeitslosen und jungen
Familien aus.
Vertragsgemäß wurde zwischen Verwaltung und Verbraucherzentrale NRW über die Fortführung des
Vertrages verhandelt. Ergebnis ist der als Anlage 1 beigefügte Vertragsentwurf, der für die Zeit vom
01.01.2015 bis 31.12.2019 gelten soll.
Grundsätzlich werden die früheren Vertragsinhalte fortgeschrieben. Wie bisher sieht der Vertragsentwurf vor, dass sich der Kreis zu 50 % an den laufenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten der
Verbraucherzentrale beteiligt. Die restlichen 50 % werden aus Fördermitteln des Landes NRW für die
Verbraucherzentralen finanziert.
Bisher hat der Kreis in den Jahren 2010 und 2011 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 102.000,- €
(s. KT-Beschlüsse vom 03.06.2009, V 517/2009, V 518/2009) und in den Jahren 2012 bis 2014 in
Höhe von 89.800,- € (s. KT-Beschluss vom 20.07.2011, V 187/2011) überwiesen. Aufgrund der tariflich bedingten Personalkostensteigerung und der Steigerung der Sachkosten ist eine Anpassung der
Finanzierungsmodalitäten erforderlich. Vorgesehen ist ein jährlicher Kreiszuschuss in Höhe von
103.600,- €. Geplant ist, den Betrag in Höhe von 103.600,- € p.a. für die nächsten fünf Jahre als Abschlag festzuschreiben und somit 518.000,- € innerhalb von fünf Jahren auszuzahlen. Die Abrechung
erfolgt am Ende des Vertragszeitraumes. Die Kostenkalkulation ist als Anlage 2 beigefügt.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Vertrag mit der Verbraucherzentrale gemäß beigefügtem
Vertragsentwurf fortzuführen. Die Verbraucherzentrale leistet wertvolle Beratungsarbeit für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Euskirchen. Dies zeigt auch der als Anlage 3 beigefügte Jahresbericht
2012 mit Übersicht der Einsatzgebiete auf der Kreiskarte (Anlage 3a) und die Information über die
Unterrichtsreihe "durchblick" (Anlage 3b).
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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