Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,9 MB
Datum
09.04.2014
Erstellt
07.03.14, 04:11
Aktualisiert
07.03.14, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
zwanzig12
Beratungsstelle Euskirchen
2012 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
Umwelt + Ernährung
Wir arbeiten für Sie
Stellenplan
Leitung und Verbraucherberater/innen
2,00
Bürokraft
0,50
Wir sind für Sie da:
Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstr. 37
53879 Euskirchen
Tel. (02251) 523 95
Fax (02251) 40 82
E-Mail euskirchen@vz-nrw.de
Öffnungszeiten
Mit Rat und Tat an Ihrer Seite:
Spezialberater/innen:
Monika Schiffer, Leiterin, Dipl. oec. troph.
Sabrina Sowa, Beraterin, Dipl. oec. troph.
Marita Auf der Mauer, Bürokraft
Lutz Stader, Rechtsanwalt
Wilfried Thalhäuser, Energieberater
Ralf Schilberz, Jurist für Mietrecht
Seite 2 | Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012
Montag
9–13 Uhr
Dienstag
9–13 und 14–18 Uhr
Donnerstag
9–13 und 14–18 Uhr
Freitag
9–13 Uhr
Weitere Informationen
@
www.vz-nrw.de/euskirchen
Vor Ort aktiv
2012 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
2012 im Überblick
Die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Euskirchen
können dank breiter Unterstützung auch zukünftig
bei Verbraucherfragen und -problemen fest auf die
Verbraucherzentrale zählen. Und dies nicht nur in der
persönlichen Beratung und rechtlichen Vertretung,
sondern auch mit wirkungsvoller Öffentlichkeits-,
Bildungs- und Lobbyarbeit.
Die Arbeit der Beratungsstelle hat sich 2012 verändert. Bei zwei Dauerbrennern des Verbraucherärgers
»Unerlaubte Telefonwerbung« und »Kostenfallen im
Internet« haben die Warnungen vor Abzockern bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Wirkung gezeigt. Außerdem ist die Verbraucherzentrale mit Kriminalpolizei
und Staatsanwaltschaft strafrechtlich gegen illegale
Firmenpraktiken vorgegangen. Mit der Novelle des
Telekommunikationsgesetzes sowie der Buttonlösung
bei Onlineangeboten hat der Gesetzgeber verbraucherfreundliche Weichen gestellt. Allerdings sind
Verbraucher im Konsumalltag immer häufiger überfordert und benötigen unsere Unterstützung, auch beim
Auskommen mit dem Einkommen. Und Fragen rund
um den Energiemarkt haben an Bedeutung gewonnen.
Die Erfassung von Verbraucheranfragen hat die Verbraucherzentrale NRW 2012 in einem europaweit einheitlichen System auf digitale Füße gestellt. Wurden
bislang »Kontakte« mit Ratsuchenden gezählt, werden Anfragen nun themenspezifisch nach Beschwerdegrund, Anbieter und Wert der Beschwerde erfasst.
Diese Neuausrichtung erlaubt es, aktuelle Schwerpunkte vor Ort auszumachen und schwarze Schafe zu
benennen. Dank dieser gestärkten Sensorfunktion
können wir Verbraucherbelangen nun noch besser
Gehör verschaffen. Mehr dazu unter
www.vz-nrw.de/neue-statistik
Dabei zählen wir auf unser breites Netzwerk an Kooperationspartnern vor Ort. Verbunden mit dem herzlichen Dank für deren Engagement in 2012 und die
finanzielle Unterstützung durch den Kreis Euskirchen
wünschen wir eine informative Lektüre!
Verbraucherzentrale in Euskirchen:
l kurz und knapp
Die häufigsten Verbraucherprobleme:
Telefon und Internet
Allgemeine Dienstleistungen
Energie
Konsumgüter
Finanzen
@
22 %
19 %
15 %
11 %
11 %
Weiterführende Erläuterungen unter
www.vz-nrw.de/statistik-erlaeuterungen
Anfragen von Ratsuchenden
Veranstaltungskontakte
6.912
4.959
Internetzugriffe auf der Startseite der
Beratungsstelle
5.644
Ihr Team der Verbraucherzentrale in Euskirchen
Verbraucherberatung bewahrt jährlich Tausende von
Ratsuchenden davor, übervorteilt zu werden und hilft,
kluge Konsumentscheidungen zu treffen. Zwei Professoren haben nun den Nutzen unserer Arbeit monetär
berechnet: Ein Euro investiertes Steuergeld ruft 14 bis
17 Euro Verbrauchernutzen hervor.
Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012 | Seite 3
2012 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
Ältere Menschen im Visier
Dubiose Verträge:
Untergeschoben per Telefon
Verbraucherzentrale und Polizei: Verkäufern Kaffeefahrt-Tour vermasseln
Geldgewinne, Geschenke, gutes Essen und Geselligkeit vor Ort – mit solchen Versprechen werden meist
ältere Menschen zur Teilnahme an Tagestouren gelockt. Doch hinter der preiswerten Fahrt ins Grüne
verbirgt sich vielfach eine als Kaffeefahrt getarnte
Verkaufstour, bei der meist minderwertige Waren zu
überteuerten Preisen verkauft werden. Beschwerden
über nette Einladungen, die sich dann als Veranstaltungen mit gewieften Verkaufstaktiken entpuppten,
reißen in der Beratungsstelle an der Wilhelmstraße
nicht ab. Denn viele haben sich bei einer solchen
Fahrt zum Kauf von zweifelhaften Gesundheitspräparaten, Rheumadecken oder Küchengeräten verleiten lassen – ein Abschluss, den sie später bereuen.
Crux: Selbst wenn der Vertrag fristgerecht widerrufen
wird, ist das auf der Veranstaltung gezahlte Geld oft
weg, weil Anbieter in den Unterlagen lediglich eine
Postfachadresse oder einen Firmensitz im Ausland
angegeben haben. Auch beklagten sich Ratsuchende,
dass sie zur Teilnahme an Verkaufsveranstaltungen
gedrängt und am Verlassen des Veranstaltungsraums gehindert worden seien. In Kooperation mit
der Polizei im Kreis Euskirchen hat die Verbraucherzentrale deshalb über Fallstricke dubioser Bustouren
informiert – und Tipps mit auf die Reise gegeben, um
falschen Versprechen die kalte Schulter zu zeigen und
im Fall der Fälle Anzeige wegen Nötigung zu erstatten.
Nicht zuletzt hat sie in der Rechtsberatung und -vertretung unwirksamen Vertragsabschlüssen die rote
Karte gezeigt.
Obwohl gesetzlich verboten, reißt der Verbraucherärger mit ungebetener Telefonwerbung nicht
ab. Noch immer rufen viele Firmen ungefragt an,
um via Telefongespräch den Vertrieb von Telefon- und Serviceverträgen, Glücksspielen, Versicherungen, Geldanlagen oder Reisen einzuläuten.
Oftmals dienen die Anrufe dazu, persönliche
Daten zu entlocken, um damit dann von Konten
oder Telefonrechnungen abzubuchen. Stets beriefen sich die Firmen darauf, dass die Angerufenen
einem fernmündlichen Vertragsschluss zugestimmt hätten und Abbuchungen deshalb rechtens
seien. Nicht selten, dass für mehr als ein Dutzend
solcher Verträge abgebucht worden war – und
insbesondere Senioren zur begehrten Zielgruppe
der Abzockmasche zählten. Mit einer bundesweiten Sammlung von Verbraucherbeschwerden zu
unerlaubter Telefonwerbung untermauerten die
Verbraucherzentralen ihre Forderung nach gesetzlichen Nachbesserungen: Nur wenn per ungebetener Telefonwerbung abgeschlossene Verträge
schriftlich bestätigt werden müssen, lassen sich
die dreisten Versuche der Übervorteilung wirksam
eindämmen.
@
Seite 4 | Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012
Ein Beschwerdeformular gibt es unter
www.vz-nrw.de/telefonwerbung
2012 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
2012: Hochkonjunktur für Abzocker
Verbrauchern einzutreiben. In vertraulichen Schreiben wurde behauptet, dass der Kostenbeitrag für die
Teilnahme am Service der »Euro Gewinner Zentrale«
in Höhe von 49 Euro noch nicht beglichen worden sei.
Angst einflößend: Wenn die Gesamtforderung für die
dreimonatige Teilnahme mitsamt Mahnkosten und
Auslagepauschale von insgesamt 159,90 Euro nicht
gezahlt werde, drohten Verzugszinsen sowie eine
Meldung an die SCHUFA.
Trojaner greifen Konten an
Betrügerische Mahnschreiben und
Lösegeld-Forderungen
Angebliche Forderungen geisterten massenhaft in
dubiosen Mahnschreiben durchs Land. Am Telefon
drehten dreiste Firmen unzähligen Verbrauchern Abos
für Pillen oder Teilnahmeoptionen für kostenpflichtige Gewinnspiele an. Und im World Wide Web legten
»Lösegeld-Trojaner« unbemerkt ihre Fänge aus. Auch
2012 gab es bei der Verbraucherzentrale Beschwerden über unseriöse Anbietermaschen zuhauf.
Ebenso kursierten Schreiben wegen offener Forderungen der »Euro Gewinner Zentrale« durchs Land:
Mit letzten Mahnungen versuchte das »MahnungsBüro Ries«, vermeintliche Außenstände bei arglosen
Ob E-Mails mit Forderungen für nie bestellte Elektrogeräte bekannter Marken oder Mahnungen von Versandhäusern mit einer ZIP-Datei im Anhang: Trojaner
schlichen sich tausendfach zum Angriff auf Konten
und Daten ein. Mal wird die Einschaltung eines Inkassobüros, mal die Überprüfung der Kontodaten angekündigt – ein wirksamer Vorwand, damit der Empfänger die angehängte schädliche Mail auf jeden Fall
öffnete. Aber auch über Werbebanner manipulierter
Webseiten klickten sich Trojaner mit Meldungen über
Abmahnungen für angeblich illegal aus dem Internet
heruntergeladene Filme oder Musik in die Rechner
der Nutzer ein: Das Pop-up-Fenster erklärte, dass der
Computer gesperrt und zur Freigabe ein »Lösegeld«
über undurchsichtige Zahlsysteme zu zahlen sei.
Bei all diesen vielfältigen verbraucherrechtlichen Problemen wies die Verbraucherzentrale in der Rechtsbe-
ratung und -vertretung den Weg, um aus untergeschobenen Verträgen oder dubiosen Vertragsgestaltungen
wieder auszusteigen.
Gaunerei per E-Mail: Steuerrückzahlung
versprochen
Heikle Post von Betrügern fanden Internetnutzer in
ihrem elektronischen Briefkasten: In einer gefälschten
E-Mail versprach angeblich das »Bundeszentralamt für
Steuern« eine Steuererstattung von 223,56 Euro. Dabei
handelte es sich aber keineswegs um offizielle Post
von der Steuerbehörde, sondern um eine PhishingMail. Auf der Suche nach Bankdaten von unbedarften
Steuerbürgern wollten die Gauner Namen, Adresse, Geburtsdatum, Telefon- und Kontonummer sowie Kreditkartennummer samt Gültigkeitsdatum und Sicherheitscode abgreifen. Und damit Bankkonten leer räumen.
Keine Zahlung bei
Gewinn
Wer etwas gewonnen
hat, muss dafür nicht
zahlen – keine Briefmarke, keinen Rückruf
oder sonstige Zuschläge und Gebühren. So
hat es der Europäische
Gerichtshof im Oktober
2012 entschieden.
@
Mehr unter
www.vz-nrw.de/
gewinnmitteilung
Übrigens: Betrügerische Phishing-Mails können an
den Phishing-Radar (www.vz-nrw.de/phishing) der
Verbraucherzentrale NRW gemeldet werden.
Verbraucherzentrale als Deckmantel
Telefonabzocker probierten es 2012 darüber hinaus mit
besonderer Tarnung, den Menschen das Geld aus der
Tasche zu ziehen: Um Vertrauen zu erwecken, stellten
sie sich unter der Bezeichnung »Verbraucherzentrale«
Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012 | Seite 5
2012 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
Telekommunikation
Verbraucher-Rechtsberatung und -vertretung
Beratungen gesamt
1.137
Telefon/Internet
42 %
Allgemeine Dienstleistungen
20 %
Konsumgüter
19 %
Freizeit
7%
Finanzen
6%
Energie
5%
weitere Themen*
1%
*beinhaltet: Gesundheit, Verkehrsdienstleistungen,
Bildung, Sonstiges
Weiterführende Erläuterungen unter
www.vz-nrw.de/statistik-erlaeuterungen
Mehr zu den Beschwerdegründen der Allgemeinen
Rechtsberatung unter
www.vz-nrw.de/euskirchen-statistik-ueberblick
Seite 6 | Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012
und »Verbraucherschutzzentrale« vor oder meldeten
sich als örtliche Beratungsstelle. Gegen Bezahlung
boten sie häufig an, etwas gegen unerwünschte Werbeanrufe zu unternehmen. So wurde etwa versprochen,
Namen und Nummer auf eine Liste zu setzen, damit solche Anrufe künftig unterbleiben würden. Andere hofften, unter dem Deckmantel »Verbraucherzentrale« zu
Gewinnspielen verleiten zu können. Gern wurden auch
persönliche Daten abgefragt, bisweilen sogar Kontonummern. Wer solche Angaben gemacht hatte, konnte
dann ebenfalls eine teure Überraschung erleben – auch
diese dubiosen Firmen taten so, als seien Verträge geschlossen worden und griffen aufs Konto zu.
Gewinnspiele als hinterhältige Masche
Auch Gewinnspielmaschen gingen nicht aus: Während
eine Zentrale für Gewinnverteilung (ZfG) mit einem
Taxigutschein im Wert von 10 Euro für die Fahrt zur
angeblichen Übergabe von Gewinnen lockte, wurde
in einem amtlich aufgemachten Schreiben der Firma
Treuhand aus Stapelfeld im Rahmen einer Veranstaltung zur Gewinnübergabe ein Scheck über 1.520,20
Euro in Aussicht gestellt. Busabholung, Essen und
Trinken sowie Navi als Zusatzprämie waren garantiert. Im Glückwunschschreiben war jedoch eine
hinterhältige Falle ausgelegt: Wer sich bei Nichtteilnahme nicht rechtzeitig schriftlich abgemeldet hatte,
dem wurden pauschal 19,90 Euro für die ungenutzten
Plätze in Rechnung gestellt.
Neues Telekommunikationsgesetz:
Verbesserte Kundenrechte
Mit verbesserten Kundenrechten kappte das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG) 2012
manchem Verbraucherärgernis die Leitung. Mehr
Preistransparenz bei Call-by-Call-Telefonaten, flexibleren Kündigungsmöglichkeiten beim Umzug, dem
Aus für die Berechnung von Warteschleifen bei teuren
Hotlines und Abrechnungssperren für die Nutzung anderer Dienste beim Mobilfunk wurde im Jahresverlauf
der Weg gebahnt. Mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit
hatte die Verbraucherzentrale den kurzen Draht zur
Verbraucherinformation.
Lange Leitung beim Service
Als Dauerbrenner der Verbraucherbeschwerden zeigte
sich die Servicequalität der Telekommunikationsunternehmen: Klagen über die mangelnde Qualifikation der Ansprechpartner an den Hotlines sowie über
deren Abwimmelungsstrategien waren erneut an der
Tagesordnung.
Beratungsqualität und Geschäftsgebaren in Telefonläden boten ebenfalls Anlass zu Beschwerden. So erhielten Ratsuchende nach unverbindlichen Beratungsgesprächen plötzlich Auftragsbestätigungen über
neue Telefon-Komplettpakete – zusätzliche Kosten
inklusive. Und dies, obgleich jede Einwilligungserklärung oder Unterschrift fehlte.
2012 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Auch bei sogenannten Portierungsaufträgen, also
dem Auftrag beim bisherigen Telekommunikationsunternehmen zu kündigen und die Rufnummer an
den neuen Dienstleister zu übertragen, häuften sich
die Klagen der Ratsuchenden. Von Call-Center-Mitarbeitern in Telefonaten zur vermeintlichen Vorstellung neuer Produkte eingefädelt, erhielten arglose
Telefonkunden wenig später Begrüßungsschreiben
mit Auftrags- oder Wechselbestätigungen. Einen
entsprechenden Auftrag hatten die so Überrumpelten
jedoch niemals erteilt.
Dreiste Abmahnung wegen Verbraucherbeschwerde
Für geballten Verbraucherärger sorgten auch hohe
Telefonrechnungen des Call-by-Call-Anbieters 010040
GmbH aus Hamburg. Nachdem die Preise drastisch
von wenigen Cent auf 1,99 Euro pro Gesprächsminute erhöht worden waren, hatten viele Verbraucher
die ehemalige Sparvorwahl weiter in dem Glauben
genutzt, dass die alten Preise noch gültig seien. Das
böse Erwachen erfolgte erst mit den später eintreffenden Rechnungen, die zum Teil Beträge von mehreren
Hundert Euro aufwiesen. Doch damit nicht genug:
Verbraucher, die die Rechnung beanstandet und die
Bundesnetzagentur hierüber informiert hatten, erhielten dann per E-Mail Schreiben eines Rechtsanwalts.
Dieser forderte sie auf, die der Bundesnetzagentur
mitgeteilte Beschwerde über eine nicht korrekte
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Preisansage zurückzunehmen. Als Druckmittel wies
er auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen wegen
falscher Verdächtigung und Verleumdung hin und
stellt Forderungen auf Unterlassung und Schadenersatz der 010040 GmbH in Aussicht. Gegen diese
unglaublichen Einschüchterungsversuche zogen Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale gemeinsam
an einem Strang.
@
Mehr unter
www.vz-nrw.de/010040
Buttonlösung zeigt Wirkung
Mit der »Buttonlösung« hat der Gesetzgeber der
grassierenden Internetabzocke mit angeblichen Gratisangeboten seit dem 1. August 2012 einen Riegel
vorgeschoben. Seither müssen Unternehmen den
Verbraucher unmittelbar vor Absenden der Bestellung
deutlich über das Produkt, den Gesamtpreis, Versand- und Zusatzkosten sowie die Vertragslaufzeit
informieren. Außerdem muss ein Bestellbutton mit
einer Beschriftung wie »zahlungspflichtig bestellen«
eindeutig auf die Kostenpflicht hinweisen, da sonst
kein wirksamer Vertrag zustande kommt. 92 Prozent
der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel
Ärger gesorgt hatten, waren nach einer Überprüfung
der Verbraucherzentralen Ende August bereits nicht
mehr aufrufbar. Prägten Anfragen zu ungewollten In-
Energie
Umwelt + Ernährung
ternetabos in den letzten Jahren die Beratungsstatistik, ist hier nun ein deutlicher Rückgang zu spüren.
Was aber keineswegs Entwarnung bedeutet: Denn alte
Maschen wurden nun bei Bestellungen über Smartphones versucht. Bei diesen müssen sich Verbraucher
häufig nicht einmal registrieren, um in eine Kostenfalle
zu tappen. Bereits ein (unbeabsichtigter) Klick auf einen
Werbebanner kann dazu führen, dass kostenpflichtige Leistungen (Abo) heruntergeladen und per »WapBilling« über die Handyrechnung eingezogen werden.
Verbraucher merken das häufig erst dann, wenn der gewohnte Rechnungsbetrag deutlich und ohne offensichtlichen Grund überschritten wird. Übrigens: Auch bei
Smartphone-Fallen gilt die Buttonlösung. Soll der Vertrag über ein Werbebanner zustande gekommen sein,
sind die Forderungen der Firmen somit unberechtigt.
Vor Ort aktiv
Neuer Rundfunkbeitrag: Durchblick
bei Umstellungs
modalitäten
Bei Fragen rund um den
Rundfunkgebühreneinzug
hatte die Verbraucherzentrale auch 2012 auf Empfang
gestellt. Weit oben auf dem
Arbeitsplan standen Gebührenforderungen gegen
verschuldete Haushalte.
Außerdem sorgten gegen
Ende des Jahres vermehrt
Anfragen zum neuen Rundfunkbeitrag für Quote: Eine
Wohnung – ein Beitrag –
nicht immer war diese einfache Formel anwendbar.
Mehr unter
www.vz-nrw.de/euskirchenrundfunkbeitrag
Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012 | Seite 7
2012 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
Unabhängige Finanzberatung gefragt
Weltverbrauchertag:
Unbedacht Klick gemacht
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen standen beim Weltverbrauchertag 2012 im
Blickpunkt: Massenhaft flattern Internetnutzern
Abmahnungen durch Anwälte ins Haus. Weil sie
Songs, Alben und Filme in Tauschbörsen heruntergeladen haben sollen, werden sie in deren Schreiben mit drastischen Schadenersatzforderungen
wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen
konfrontiert. Die genannten Streitwerte fangen oft
bei 10.000 Euro an und hören bei 400.000 Euro
längst nicht auf. Zur Strafe für den unbedachten
Klick sollen meist eine Unterlassungserklärung
unterschrieben und eine horrend hohe Vergleichssumme gezahlt werden – im Extremfall 4.800 Euro,
durchschnittlich 700 Euro. Vielfach waren solche
Forderungen nicht nur überzogen, sondern auch
ungerechtfertigt. Denn selbst bei Verbrauchern
ohne Internetzugang oder solchen, die zum frag
lichen Zeitpunkt gar nicht online waren, versuchten die Abmahnanwälte abzukassieren.
Hilfestellungen gab es in der Beratungsstelle und
unter
www.vz-nrw.de/urheberrecht.
Seite 8 | Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012
Beratungsangebot mit Hochkonjunktur
Bearbeitungsentgelte für Verbraucherdarlehen: Erstattung einfordern
Auskommen mit dem Einkommen – für viele Menschen
in unserem Kreis wird dies zu einer immer größeren
Herausforderung. Dafür ist die Vielzahl der Anfragen
nach Beratung bei Geld- und Kreditproblemen ein
deutlicher Hinweis. Vielschichtig sind dabei die Ursachen, die die monatlichen Verpflichtungen über den
Kopf wachsen lassen. Ob dann das Girokonto gekündigt wird, Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen oder sogar Stromsperren oder die Kündigung
der Wohnung drohen – die Verbraucherzentrale bot
zeitnah und wirkungsvoll Hilfe. So wurden individuelle
Wege zum Schutz und zur Auszahlung pfändungsfreier
Beträge aufgezeigt und Ratsuchende bei der Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis unterstützt.
Vielfach große Ängste vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden durch die individuelle Beratung
abgebaut oder gar beseitigt. Darüber hinaus wurden
Gläubigerforderungen rechtlich überprüft oder auch
die Vertretung Ratsuchender übernommen, so zum
Beispiel, wenn windige Kreditvermittler versucht hatten, mit der finanziellen Notlage Kasse zu machen.
@
Mehr zum Beratungsangebot Geld und Kredit
unter www.vz-nrw.de/beratung-geld
Viele Banken und Sparkassen berechnen ihren
Kunden bei Abschluss eines Darlehensvertrags ein
Bearbeitungsentgelt, das in der Regel zwischen
ein und drei Prozent der Darlehenssumme beträgt.
Bei einem Kreditbetrag von 10.000 Euro sind das
immerhin 100 bis 300 Euro. Viele Oberlandesgerichte (OLG) haben inzwischen entschieden, dass
dieses Entgelt unzulässig sei: Die Begründung der
Forderung mit dem Beratungsaufwand und der Bonitätsprüfung der Kunden sei nicht gerechtfertigt,
sondern die Tätigkeiten erfolgten im eigenen Interesse der Banken und Sparkassen und seien somit
auch vom Kunden nicht zu bezahlen. Eine endgültige Klärung durch den Bundesgerichtshof steht
weiterhin aus, weil das beklagte Kreditinstitut
die Revision zurückgezogen hat. Die Verbraucherzentrale hatte für Ratsuchende einen Musterbrief
parat, um vor dem Hintergrund der vorliegenden
OLG-Entscheidungen die Erstattung der Bearbeitungsentgelte zurückzufordern.
@
Mehr Informationen und den Musterbrief gibt es
unter www.vz-nrw.de/bearbeitungsentgelte
2012 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Aktionswoche zur Altersarmut: Alter –
Armut – Schulden
Nur schmale Rentenerhöhungen, steigende Energie-,
Lebenshaltungs- und Gesundheitskosten, Einschnitte
bei den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungenin den vergangenen Jahren – bei immer mehr
Ruheständlern wird das Budget eng. Für die Verbraucherzentrale in Euskirchen Anlass, im Rahmen der
bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung
Probleme und Herausforderungen der wachsenden
Armut im dritten Lebensabschnitt zu beleuchten.
Unter dem Motto »Bis gestern ging’s noch: Alter – Armut – Schulden« ermutigte sie Betroffene, sich nicht
wegen ihrer roten Zahlen zu schämen, sondern vielmehr aktiv Rat und Unterstützung zu suchen und alle
Angebote zur Einkommenssicherung auszuschöpfen.
In Gesprächen vor Ort zeigte sie zudem auf, dass es
in einer immer älter werdenden Gesellschaft dringend politischer Weichenstellungen bedürfe, um das
Existenzminimum von Seniorinnen und Senioren zu
sichern.
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Geldgeschäfte mit Tücken
Überteuerte Kredite, dubiose Anlagen des Grauen
Kapitalmarkts, untaugliche Altersvorsorgeprodukte – wegen mangelhafter Beratung am Bankschalter oder durch Finanzvermittler waren Kunden
oftmals in Verträgen mit kostspieligen Folgen gelandet. Denn provisionsorientierte Beratung ist sowohl im geregelten (z.B. offene Fonds, Aktien) als
auch im unzureichend geregelten Finanzmarkt mit
zum Beispiel Beteiligungen oder Genussrechten
vielfach an der Tagesordnung: Anstatt Bedürfnisse
und Anlageziele der Kunden in den Mittelpunkt
zu stellen, empfehlen Finanzberater risikoreiche
Produkte, die vor allem ihre eigene Provision mehren. Besonderer Schwerpunkt: Anlagen in offenen
Immobilienfonds. Einige der größten hatten 2012
ihre Liquidation beschlossen. Zwar ist noch schwer
einzuschätzen, wie hoch die Verluste der Anleger
im Einzelnen sein werden, doch müssen Anleger
vielfach damit rechnen, dass ihr Geld verloren ist.
Energie
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
Pfändungsschutzkonto: Rote
Karte für Top-Zuschlag
Das im Sommer 2010 eingeführte Pfändungsschutz-konto ist seit Jahresbeginn
2012 ohne Alternative für Verschuldete: Allein das P-Konto bietet Schutz bei
Kontopfändungen. Hier ist automatisch
mindestens ein Grundfreibetrag von
1.028,89 Euro je Kalendermonat vor
dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Die
Verbraucherzentrale begleitete die Umstellung vom bisherigen Verfahren mit
zahlreichen Beratungen und informierte
mit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit über die Änderungen.
@
Mehr unter
www.vz-nrw.de/euskirchenstolperfallen
Als Soforthilfe gab sie Betroffenen zudem einen
Fahrplan an die Hand, damit Senioren-Haushalte ihr
Finanzmanagement besser in den Griff bekommen.
@
Diesen finden Sie unter
www.vz-nrw.de/altersarmut
Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012 | Seite 9
2012 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
Energie
Verbraucherbildung
Euskirchen im Blick
Energieberatung im Aufwind
Verbraucherzentrale macht Schule
Politiker informierten sich vor Ort
Ob der Neubau eines energiesparenden Hauses
geplant wird, der Altbau energetisch fit gemacht
werden soll oder Mieter beim Heizen die Kostenbremse ziehen wollen – die vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie geförderte halbstündige
Energieberatung in der Verbraucherzentrale bilanziert
2012 rege Nachfrage. Informationen zu den Themen
Heizen, Wärmedämmung, Strom sparen, energieeffiziente Geräte und erneuerbare Energiequellen standen
einmal mehr hoch im Kurs.
Ob das Auskommen mit dem Einkommen oder Durchblick beim richtigen Entsorgen von Handy oder Batterie gefragt ist: Fitness für den Verbraucheralltag will
trainiert sein. Nur wer weiß, was das Mindesthaltbarkeitsdatum besagt, kann Lebensmittelverschwendung aktiv entgegenwirken. Nur wer gelernt hat, dass
Vertrag Vertrag ist, ist vor leichtfertigen Abschlüssen
gewappnet. Energiefressern auf die Spur kommt nur,
wer die Stromdiebe entlarven kann. Mit Veranstaltungen und Vorträgen machte die Verbraucherzentrale
Schule – nicht nur in Schulen. Denn auch 2012 waren
Prävention und Stärkung wirtschaftlicher Kompetenz
ein wichtiges Arbeitsfeld.
Beim Besuch von MdB Detlef Seif in der Verbraucherzentrale in Euskirchen stand das Thema Urheberrecht im Vordergrund. Mit im Gepäck hatte er einen
Gesetzentwurf, der den Abmahnwahn stoppen soll.
In einem gemeinsamen Pressegespräch informierten
Verbraucherzentrale und Politik über die Fallstricke
im Internet. Die Verbraucherzentrale in Euskirchen
bietet nach wie vor Rechtsberatung zu Urheberrechtsverletzungen an.
Energieberatung bei Ihnen zu Hause
Beim Ortstermin klopfte der Energieberater der
Verbraucherzentrale Wohngebäude auf energetische
Schwachstellen ab und checkte den wärmetechnischen Standard der Gebäudehülle. Auch nahm er
Heizungsanlage und Warmwasserbereitung unter die
Lupe und prüfte Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien. Anschließend kalkulierte er die
voraussichtlichen Kosten der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie Einsparpotentiale und gab Hinweise
zu Fördergeldern.
Seite 10 | Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012
Finanzkompetenz bei jungen Leuten vermittelte sie in
Schulen:
@
www.vz-nrw.de/euskirchen-durchblickschulpaket
Auf dem Bild (von links): Lutz Stader (Honorarrechtsanwalt der Beratungsstelle), Detlef Seif (MdB), Monika
Schiffer (Leiterin der Beratungsstelle), Beate Fackeldey
(Regionalleiterin Verbraucherzentrale NRW), HansJosef Thelen (Büroleiter Regionalbüro Detlef Seif).
Foto: Wolfgang Andres, Euskirchener Wochenspiegel
2012 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
»komm auf Tour« in Euskirchen
Auch im Jahr 2012 machte das Projekt »komm auf
Tour« wieder Station in Mechernich. Im November
ging es für 550 Schülerinnen und Schüler um die Entdeckung ihrer Stärken. Die Verbraucherzentrale war
als »Reisebegleitung« und als Moderatorin an einem
der vier Terminals, in denen die Schülerinnen und
Schüler Station machten, dabei. Ziel des Projektes ist
die frühzeitige Auseinandersetzung mit den eigenen
Stärken, um diese bei der Berufswahl schon gut zu
kennen. Die Verbraucherzentrale betreute ebenfalls
den Elternabend und einen Lehrerworkshop.
Energie
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
lenfest einmal nachgefragt: Wie klappt’s mit dem
Telefonanbieter? 139 Verbraucher gaben an, mit Service, Qualität der Leistungen oder den Abläufen beim
Anbieterwechsel unzufrieden zu sein. 143 Verbraucher sagten: Alles prima.
Forum 60+: Ins Internet mit Sicherheit
Landrat Günter Rosenke nahm den Jahresbericht
2011 der Beratungsstelle in Empfang.
Foto: Wolfgang Andres, Euskirchener Wochenspiegel
Eine der regionalen Verbraucherkonferenzen in NRW
fand im Frühjahr 2012 in Euskirchen statt. Bei der Veranstaltung drehte sich alles um den sicheren Einkauf
im Internet. Mit zwei Fachvorträgen beteiligte sich die
Verbraucherzentrale in Euskirchen an der Konferenz
und informierte so über 100 Teilnehmer.
Infostand beim Knollenfest: Wie
klappt’s mit dem Telefonanbieter?
Während oder gerade weil es sich bei den Rechtsberatungen in der Beratungsstelle rund um die Telekommunikation immer um Ärger der Telefonkunden
mit den Anbietern dreht, haben wir auf dem Knol-
Infostand der Verbraucherzentrale beim Knollenfest,
Politiker sagen ihre Meinung zum Telekommunikationsmarkt (von rechts): MdL Klaus Voussem, Horst
Belter (stellv. Bürgermeister), Bürgermeister Dr. Uwe
Friedl.
Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012 | Seite 11
2012 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Impressum
Herausgeber:
Gestaltung und
Produktion:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.
Mintropstraße 27 • 40215 Düsseldorf
Telefon 0211 38 09 0 • Fax: 0211 38 09 216
www.vz-nrw.de
HPPR Werbeagentur, Neuss, www.hppr.de
© Fotos:
HPPR Werbeagentur, Neuss, und
fotolia® LLC, New York,
sowie Verbraucherzentrale NRW e. V. Düsseldorf;
weitere Urheberhinweise bei den Fotos
Druck:
Druckerei Gebr. Kopp GmbH & Co.KG, Köln
gedruckt auf 100 % Recycling-Papier
© Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 2013
Die auszugsweise Wiedergabe für wissenschaftliche und schulische Zwecke
ist gestattet. Grafiken und Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Eine Repro
duktion – gleich welcher Art – ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung
durch die Copyright-Inhaber (s.o.) gestattet!
Seite 12 | Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv