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Beschlussvorlage GB (Anlage 3 zur Beschlussvorlage GB V 116/2014, Jahresbericht 2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,9 MB
Datum
09.04.2014
Erstellt
07.03.14, 04:11
Aktualisiert
07.03.14, 04:11

Inhalt der Datei

zwanzig12 Beratungsstelle Euskirchen 2012 im Blick Markt + Recht Telekommunikation Verbraucherbildung Geld + Kredit Energie Umwelt + Ernährung Wir arbeiten für Sie Stellenplan Leitung und Verbraucherberater/innen 2,00 Bürokraft 0,50 Wir sind für Sie da: Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Euskirchen Wilhelmstr. 37 53879 Euskirchen Tel. (02251) 523 95 Fax (02251) 40 82 E-Mail euskirchen@vz-nrw.de Öffnungszeiten Mit Rat und Tat an Ihrer Seite: Spezialberater/innen: Monika Schiffer, Leiterin, Dipl. oec. troph. Sabrina Sowa, Beraterin, Dipl. oec. troph. Marita Auf der Mauer, Bürokraft Lutz Stader, Rechtsanwalt Wilfried Thalhäuser, Energieberater Ralf Schilberz, Jurist für Mietrecht Seite 2 | Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012 Montag 9–13 Uhr Dienstag 9–13 und 14–18 Uhr Donnerstag 9–13 und 14–18 Uhr Freitag 9–13 Uhr Weitere Informationen @ www.vz-nrw.de/euskirchen Vor Ort aktiv 2012 im Blick Markt + Recht Telekommunikation Verbraucherbildung Geld + Kredit Energie Umwelt + Ernährung Vor Ort aktiv 2012 im Überblick Die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Euskirchen können dank breiter Unterstützung auch zukünftig bei Verbraucherfragen und -problemen fest auf die Verbraucherzentrale zählen. Und dies nicht nur in der persönlichen Beratung und rechtlichen Vertretung, sondern auch mit wirkungsvoller Öffentlichkeits-, Bildungs- und Lobbyarbeit. Die Arbeit der Beratungsstelle hat sich 2012 verändert. Bei zwei Dauerbrennern des Verbraucherärgers »Unerlaubte Telefonwerbung« und »Kostenfallen im Internet« haben die Warnungen vor Abzockern bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Wirkung gezeigt. Außerdem ist die Verbraucherzentrale mit Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft strafrechtlich gegen illegale Firmenpraktiken vorgegangen. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes sowie der Buttonlösung bei Onlineangeboten hat der Gesetzgeber verbraucherfreundliche Weichen gestellt. Allerdings sind Verbraucher im Konsumalltag immer häufiger überfordert und benötigen unsere Unterstützung, auch beim Auskommen mit dem Einkommen. Und Fragen rund um den Energiemarkt haben an Bedeutung gewonnen. Die Erfassung von Verbraucheranfragen hat die Verbraucherzentrale NRW 2012 in einem europaweit einheitlichen System auf digitale Füße gestellt. Wurden bislang »Kontakte« mit Ratsuchenden gezählt, werden Anfragen nun themenspezifisch nach Beschwerdegrund, Anbieter und Wert der Beschwerde erfasst. Diese Neuausrichtung erlaubt es, aktuelle Schwerpunkte vor Ort auszumachen und schwarze Schafe zu benennen. Dank dieser gestärkten Sensorfunktion können wir Verbraucherbelangen nun noch besser Gehör verschaffen. Mehr dazu unter www.vz-nrw.de/neue-statistik Dabei zählen wir auf unser breites Netzwerk an Kooperationspartnern vor Ort. Verbunden mit dem herzlichen Dank für deren Engagement in 2012 und die finanzielle Unterstützung durch den Kreis Euskirchen wünschen wir eine informative Lektüre! Verbraucherzentrale in Euskirchen: l kurz und knapp Die häufigsten Verbraucherprobleme: Telefon und Internet Allgemeine Dienstleistungen Energie Konsumgüter Finanzen @ 22 % 19 % 15 % 11 % 11 % Weiterführende Erläuterungen unter www.vz-nrw.de/statistik-erlaeuterungen Anfragen von Ratsuchenden Veranstaltungskontakte 6.912 4.959 Internetzugriffe auf der Startseite der Beratungsstelle 5.644 Ihr Team der Verbraucherzentrale in Euskirchen Verbraucherberatung bewahrt jährlich Tausende von Ratsuchenden davor, übervorteilt zu werden und hilft, kluge Konsumentscheidungen zu treffen. Zwei Professoren haben nun den Nutzen unserer Arbeit monetär berechnet: Ein Euro investiertes Steuergeld ruft 14 bis 17 Euro Verbrauchernutzen hervor. Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012 | Seite 3 2012 im Blick Markt + Recht Telekommunikation Verbraucherbildung Geld + Kredit Energie Umwelt + Ernährung Vor Ort aktiv Ältere Menschen im Visier Dubiose Verträge: Untergeschoben per Telefon Verbraucherzentrale und Polizei: Verkäufern Kaffeefahrt-Tour vermasseln Geldgewinne, Geschenke, gutes Essen und Geselligkeit vor Ort – mit solchen Versprechen werden meist ältere Menschen zur Teilnahme an Tagestouren gelockt. Doch hinter der preiswerten Fahrt ins Grüne verbirgt sich vielfach eine als Kaffeefahrt getarnte Verkaufstour, bei der meist minderwertige Waren zu überteuerten Preisen verkauft werden. Beschwerden über nette Einladungen, die sich dann als Veranstaltungen mit gewieften Verkaufstaktiken entpuppten, reißen in der Beratungsstelle an der Wilhelmstraße nicht ab. Denn viele haben sich bei einer solchen Fahrt zum Kauf von zweifelhaften Gesundheitspräparaten, Rheumadecken oder Küchengeräten verleiten lassen – ein Abschluss, den sie später bereuen. Crux: Selbst wenn der Vertrag fristgerecht widerrufen wird, ist das auf der Veranstaltung gezahlte Geld oft weg, weil Anbieter in den Unterlagen lediglich eine Postfachadresse oder einen Firmensitz im Ausland angegeben haben. Auch beklagten sich Ratsuchende, dass sie zur Teilnahme an Verkaufsveranstaltungen gedrängt und am Verlassen des Veranstaltungsraums gehindert worden seien. In Kooperation mit der Polizei im Kreis Euskirchen hat die Verbraucherzentrale deshalb über Fallstricke dubioser Bustouren informiert – und Tipps mit auf die Reise gegeben, um falschen Versprechen die kalte Schulter zu zeigen und im Fall der Fälle Anzeige wegen Nötigung zu erstatten. Nicht zuletzt hat sie in der Rechtsberatung und -vertretung unwirksamen Vertragsabschlüssen die rote Karte gezeigt. Obwohl gesetzlich verboten, reißt der Verbraucherärger mit ungebetener Telefonwerbung nicht ab. Noch immer rufen viele Firmen ungefragt an, um via Telefongespräch den Vertrieb von Telefon- und Serviceverträgen, Glücksspielen, Versicherungen, Geldanlagen oder Reisen einzuläuten. Oftmals dienen die Anrufe dazu, persönliche Daten zu entlocken, um damit dann von Konten oder Telefonrechnungen abzubuchen. Stets beriefen sich die Firmen darauf, dass die Angerufenen einem fernmündlichen Vertragsschluss zugestimmt hätten und Abbuchungen deshalb rechtens seien. Nicht selten, dass für mehr als ein Dutzend solcher Verträge abgebucht worden war – und insbesondere Senioren zur begehrten Zielgruppe der Abzockmasche zählten. Mit einer bundesweiten Sammlung von Verbraucherbeschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung untermauerten die Verbraucherzentralen ihre Forderung nach gesetzlichen Nachbesserungen: Nur wenn per ungebetener Telefonwerbung abgeschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen, lassen sich die dreisten Versuche der Übervorteilung wirksam eindämmen. @ Seite 4 | Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012 Ein Beschwerdeformular gibt es unter www.vz-nrw.de/telefonwerbung 2012 im Blick Markt + Recht Telekommunikation Verbraucherbildung Geld + Kredit Energie Umwelt + Ernährung Vor Ort aktiv 2012: Hochkonjunktur für Abzocker Verbrauchern einzutreiben. In vertraulichen Schreiben wurde behauptet, dass der Kostenbeitrag für die Teilnahme am Service der »Euro Gewinner Zentrale« in Höhe von 49 Euro noch nicht beglichen worden sei. Angst einflößend: Wenn die Gesamtforderung für die dreimonatige Teilnahme mitsamt Mahnkosten und Auslagepauschale von insgesamt 159,90 Euro nicht gezahlt werde, drohten Verzugszinsen sowie eine Meldung an die SCHUFA. Trojaner greifen Konten an Betrügerische Mahnschreiben und Lösegeld-Forderungen Angebliche Forderungen geisterten massenhaft in dubiosen Mahnschreiben durchs Land. Am Telefon drehten dreiste Firmen unzähligen Verbrauchern Abos für Pillen oder Teilnahmeoptionen für kostenpflichtige Gewinnspiele an. Und im World Wide Web legten »Lösegeld-Trojaner« unbemerkt ihre Fänge aus. Auch 2012 gab es bei der Verbraucherzentrale Beschwerden über unseriöse Anbietermaschen zuhauf. Ebenso kursierten Schreiben wegen offener Forderungen der »Euro Gewinner Zentrale« durchs Land: Mit letzten Mahnungen versuchte das »MahnungsBüro Ries«, vermeintliche Außenstände bei arglosen Ob E-Mails mit Forderungen für nie bestellte Elektrogeräte bekannter Marken oder Mahnungen von Versandhäusern mit einer ZIP-Datei im Anhang: Trojaner schlichen sich tausendfach zum Angriff auf Konten und Daten ein. Mal wird die Einschaltung eines Inkassobüros, mal die Überprüfung der Kontodaten angekündigt – ein wirksamer Vorwand, damit der Empfänger die angehängte schädliche Mail auf jeden Fall öffnete. Aber auch über Werbebanner manipulierter Webseiten klickten sich Trojaner mit Meldungen über Abmahnungen für angeblich illegal aus dem Internet heruntergeladene Filme oder Musik in die Rechner der Nutzer ein: Das Pop-up-Fenster erklärte, dass der Computer gesperrt und zur Freigabe ein »Lösegeld« über undurchsichtige Zahlsysteme zu zahlen sei. Bei all diesen vielfältigen verbraucherrechtlichen Problemen wies die Verbraucherzentrale in der Rechtsbe- ratung und -vertretung den Weg, um aus untergeschobenen Verträgen oder dubiosen Vertragsgestaltungen wieder auszusteigen. Gaunerei per E-Mail: Steuerrückzahlung versprochen Heikle Post von Betrügern fanden Internetnutzer in ihrem elektronischen Briefkasten: In einer gefälschten E-Mail versprach angeblich das »Bundeszentralamt für Steuern« eine Steuererstattung von 223,56 Euro. Dabei handelte es sich aber keineswegs um offizielle Post von der Steuerbehörde, sondern um eine PhishingMail. Auf der Suche nach Bankdaten von unbedarften Steuerbürgern wollten die Gauner Namen, Adresse, Geburtsdatum, Telefon- und Kontonummer sowie Kreditkartennummer samt Gültigkeitsdatum und Sicherheitscode abgreifen. Und damit Bankkonten leer räumen. Keine Zahlung bei Gewinn Wer etwas gewonnen hat, muss dafür nicht zahlen – keine Briefmarke, keinen Rückruf oder sonstige Zuschläge und Gebühren. So hat es der Europäische Gerichtshof im Oktober 2012 entschieden. @ Mehr unter www.vz-nrw.de/ gewinnmitteilung Übrigens: Betrügerische Phishing-Mails können an den Phishing-Radar (www.vz-nrw.de/phishing) der Verbraucherzentrale NRW gemeldet werden. Verbraucherzentrale als Deckmantel Telefonabzocker probierten es 2012 darüber hinaus mit besonderer Tarnung, den Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen: Um Vertrauen zu erwecken, stellten sie sich unter der Bezeichnung »Verbraucherzentrale« Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012 | Seite 5 2012 im Blick Markt + Recht Telekommunikation Verbraucherbildung Geld + Kredit Energie Umwelt + Ernährung Vor Ort aktiv Telekommunikation Verbraucher-Rechtsberatung und -vertretung Beratungen gesamt 1.137 Telefon/Internet 42 % Allgemeine Dienstleistungen 20 % Konsumgüter 19 % Freizeit 7% Finanzen 6% Energie 5% weitere Themen* 1% *beinhaltet: Gesundheit, Verkehrsdienstleistungen, Bildung, Sonstiges Weiterführende Erläuterungen unter www.vz-nrw.de/statistik-erlaeuterungen Mehr zu den Beschwerdegründen der Allgemeinen Rechtsberatung unter www.vz-nrw.de/euskirchen-statistik-ueberblick Seite 6 | Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012 und »Verbraucherschutzzentrale« vor oder meldeten sich als örtliche Beratungsstelle. Gegen Bezahlung boten sie häufig an, etwas gegen unerwünschte Werbeanrufe zu unternehmen. So wurde etwa versprochen, Namen und Nummer auf eine Liste zu setzen, damit solche Anrufe künftig unterbleiben würden. Andere hofften, unter dem Deckmantel »Verbraucherzentrale« zu Gewinnspielen verleiten zu können. Gern wurden auch persönliche Daten abgefragt, bisweilen sogar Kontonummern. Wer solche Angaben gemacht hatte, konnte dann ebenfalls eine teure Überraschung erleben – auch diese dubiosen Firmen taten so, als seien Verträge geschlossen worden und griffen aufs Konto zu. Gewinnspiele als hinterhältige Masche Auch Gewinnspielmaschen gingen nicht aus: Während eine Zentrale für Gewinnverteilung (ZfG) mit einem Taxigutschein im Wert von 10 Euro für die Fahrt zur angeblichen Übergabe von Gewinnen lockte, wurde in einem amtlich aufgemachten Schreiben der Firma Treuhand aus Stapelfeld im Rahmen einer Veranstaltung zur Gewinnübergabe ein Scheck über 1.520,20 Euro in Aussicht gestellt. Busabholung, Essen und Trinken sowie Navi als Zusatzprämie waren garantiert. Im Glückwunschschreiben war jedoch eine hinterhältige Falle ausgelegt: Wer sich bei Nichtteilnahme nicht rechtzeitig schriftlich abgemeldet hatte, dem wurden pauschal 19,90 Euro für die ungenutzten Plätze in Rechnung gestellt. Neues Telekommunikationsgesetz: Verbesserte Kundenrechte Mit verbesserten Kundenrechten kappte das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG) 2012 manchem Verbraucherärgernis die Leitung. Mehr Preistransparenz bei Call-by-Call-Telefonaten, flexibleren Kündigungsmöglichkeiten beim Umzug, dem Aus für die Berechnung von Warteschleifen bei teuren Hotlines und Abrechnungssperren für die Nutzung anderer Dienste beim Mobilfunk wurde im Jahresverlauf der Weg gebahnt. Mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit hatte die Verbraucherzentrale den kurzen Draht zur Verbraucherinformation. Lange Leitung beim Service Als Dauerbrenner der Verbraucherbeschwerden zeigte sich die Servicequalität der Telekommunikationsunternehmen: Klagen über die mangelnde Qualifikation der Ansprechpartner an den Hotlines sowie über deren Abwimmelungsstrategien waren erneut an der Tagesordnung. Beratungsqualität und Geschäftsgebaren in Telefonläden boten ebenfalls Anlass zu Beschwerden. So erhielten Ratsuchende nach unverbindlichen Beratungsgesprächen plötzlich Auftragsbestätigungen über neue Telefon-Komplettpakete – zusätzliche Kosten inklusive. Und dies, obgleich jede Einwilligungserklärung oder Unterschrift fehlte. 2012 im Blick Markt + Recht Telekommunikation Auch bei sogenannten Portierungsaufträgen, also dem Auftrag beim bisherigen Telekommunikationsunternehmen zu kündigen und die Rufnummer an den neuen Dienstleister zu übertragen, häuften sich die Klagen der Ratsuchenden. Von Call-Center-Mitarbeitern in Telefonaten zur vermeintlichen Vorstellung neuer Produkte eingefädelt, erhielten arglose Telefonkunden wenig später Begrüßungsschreiben mit Auftrags- oder Wechselbestätigungen. Einen entsprechenden Auftrag hatten die so Überrumpelten jedoch niemals erteilt. Dreiste Abmahnung wegen Verbraucherbeschwerde Für geballten Verbraucherärger sorgten auch hohe Telefonrechnungen des Call-by-Call-Anbieters 010040 GmbH aus Hamburg. Nachdem die Preise drastisch von wenigen Cent auf 1,99 Euro pro Gesprächsminute erhöht worden waren, hatten viele Verbraucher die ehemalige Sparvorwahl weiter in dem Glauben genutzt, dass die alten Preise noch gültig seien. Das böse Erwachen erfolgte erst mit den später eintreffenden Rechnungen, die zum Teil Beträge von mehreren Hundert Euro aufwiesen. Doch damit nicht genug: Verbraucher, die die Rechnung beanstandet und die Bundesnetzagentur hierüber informiert hatten, erhielten dann per E-Mail Schreiben eines Rechtsanwalts. Dieser forderte sie auf, die der Bundesnetzagentur mitgeteilte Beschwerde über eine nicht korrekte Verbraucherbildung Geld + Kredit Preisansage zurückzunehmen. Als Druckmittel wies er auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung hin und stellt Forderungen auf Unterlassung und Schadenersatz der 010040 GmbH in Aussicht. Gegen diese unglaublichen Einschüchterungsversuche zogen Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale gemeinsam an einem Strang. @ Mehr unter www.vz-nrw.de/010040 Buttonlösung zeigt Wirkung Mit der »Buttonlösung« hat der Gesetzgeber der grassierenden Internetabzocke mit angeblichen Gratisangeboten seit dem 1. August 2012 einen Riegel vorgeschoben. Seither müssen Unternehmen den Verbraucher unmittelbar vor Absenden der Bestellung deutlich über das Produkt, den Gesamtpreis, Versand- und Zusatzkosten sowie die Vertragslaufzeit informieren. Außerdem muss ein Bestellbutton mit einer Beschriftung wie »zahlungspflichtig bestellen« eindeutig auf die Kostenpflicht hinweisen, da sonst kein wirksamer Vertrag zustande kommt. 92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, waren nach einer Überprüfung der Verbraucherzentralen Ende August bereits nicht mehr aufrufbar. Prägten Anfragen zu ungewollten In- Energie Umwelt + Ernährung ternetabos in den letzten Jahren die Beratungsstatistik, ist hier nun ein deutlicher Rückgang zu spüren. Was aber keineswegs Entwarnung bedeutet: Denn alte Maschen wurden nun bei Bestellungen über Smartphones versucht. Bei diesen müssen sich Verbraucher häufig nicht einmal registrieren, um in eine Kostenfalle zu tappen. Bereits ein (unbeabsichtigter) Klick auf einen Werbebanner kann dazu führen, dass kostenpflichtige Leistungen (Abo) heruntergeladen und per »WapBilling« über die Handyrechnung eingezogen werden. Verbraucher merken das häufig erst dann, wenn der gewohnte Rechnungsbetrag deutlich und ohne offensichtlichen Grund überschritten wird. Übrigens: Auch bei Smartphone-Fallen gilt die Buttonlösung. Soll der Vertrag über ein Werbebanner zustande gekommen sein, sind die Forderungen der Firmen somit unberechtigt. Vor Ort aktiv Neuer Rundfunkbeitrag: Durchblick bei Umstellungs­ modalitäten Bei Fragen rund um den Rundfunkgebühreneinzug hatte die Verbraucherzentrale auch 2012 auf Empfang gestellt. Weit oben auf dem Arbeitsplan standen Gebührenforderungen gegen verschuldete Haushalte. Außerdem sorgten gegen Ende des Jahres vermehrt Anfragen zum neuen Rundfunkbeitrag für Quote: Eine Wohnung – ein Beitrag – nicht immer war diese einfache Formel anwendbar. Mehr unter www.vz-nrw.de/euskirchenrundfunkbeitrag Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012 | Seite 7 2012 im Blick Markt + Recht Telekommunikation Verbraucherbildung Geld + Kredit Energie Umwelt + Ernährung Vor Ort aktiv Unabhängige Finanzberatung gefragt Weltverbrauchertag: Unbedacht Klick gemacht Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen standen beim Weltverbrauchertag 2012 im Blickpunkt: Massenhaft flattern Internetnutzern Abmahnungen durch Anwälte ins Haus. Weil sie Songs, Alben und Filme in Tauschbörsen heruntergeladen haben sollen, werden sie in deren Schreiben mit drastischen Schadenersatzforderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen konfrontiert. Die genannten Streitwerte fangen oft bei 10.000 Euro an und hören bei 400.000 Euro längst nicht auf. Zur Strafe für den unbedachten Klick sollen meist eine Unterlassungserklärung unterschrieben und eine horrend hohe Vergleichssumme gezahlt werden – im Extremfall 4.800 Euro, durchschnittlich 700 Euro. Vielfach waren solche Forderungen nicht nur überzogen, sondern auch ungerechtfertigt. Denn selbst bei Verbrauchern ohne Internetzugang oder solchen, die zum frag­ lichen Zeitpunkt gar nicht online waren, versuchten die Abmahnanwälte abzukassieren. Hilfestellungen gab es in der Beratungsstelle und unter www.vz-nrw.de/urheberrecht. Seite 8 | Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012 Beratungsangebot mit Hochkonjunktur Bearbeitungsentgelte für Verbraucherdarlehen: Erstattung einfordern Auskommen mit dem Einkommen – für viele Menschen in unserem Kreis wird dies zu einer immer größeren Herausforderung. Dafür ist die Vielzahl der Anfragen nach Beratung bei Geld- und Kreditproblemen ein deutlicher Hinweis. Vielschichtig sind dabei die Ursachen, die die monatlichen Verpflichtungen über den Kopf wachsen lassen. Ob dann das Girokonto gekündigt wird, Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen oder sogar Stromsperren oder die Kündigung der Wohnung drohen – die Verbraucherzentrale bot zeitnah und wirkungsvoll Hilfe. So wurden individuelle Wege zum Schutz und zur Auszahlung pfändungsfreier Beträge aufgezeigt und Ratsuchende bei der Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis unterstützt. Vielfach große Ängste vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden durch die individuelle Beratung abgebaut oder gar beseitigt. Darüber hinaus wurden Gläubigerforderungen rechtlich überprüft oder auch die Vertretung Ratsuchender übernommen, so zum Beispiel, wenn windige Kreditvermittler versucht hatten, mit der finanziellen Notlage Kasse zu machen. @ Mehr zum Beratungsangebot Geld und Kredit unter www.vz-nrw.de/beratung-geld Viele Banken und Sparkassen berechnen ihren Kunden bei Abschluss eines Darlehensvertrags ein Bearbeitungsentgelt, das in der Regel zwischen ein und drei Prozent der Darlehenssumme beträgt. Bei einem Kreditbetrag von 10.000 Euro sind das immerhin 100 bis 300 Euro. Viele Oberlandesgerichte (OLG) haben inzwischen entschieden, dass dieses Entgelt unzulässig sei: Die Begründung der Forderung mit dem Beratungsaufwand und der Bonitätsprüfung der Kunden sei nicht gerechtfertigt, sondern die Tätigkeiten erfolgten im eigenen Interesse der Banken und Sparkassen und seien somit auch vom Kunden nicht zu bezahlen. Eine endgültige Klärung durch den Bundesgerichtshof steht weiterhin aus, weil das beklagte Kreditinstitut die Revision zurückgezogen hat. Die Verbraucherzentrale hatte für Ratsuchende einen Musterbrief parat, um vor dem Hintergrund der vorliegenden OLG-Entscheidungen die Erstattung der Bearbeitungsentgelte zurückzufordern. @ Mehr Informationen und den Musterbrief gibt es unter www.vz-nrw.de/bearbeitungsentgelte 2012 im Blick Markt + Recht Telekommunikation Aktionswoche zur Altersarmut: Alter – Armut – Schulden Nur schmale Rentenerhöhungen, steigende Energie-, Lebenshaltungs- und Gesundheitskosten, Einschnitte bei den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungenin den vergangenen Jahren – bei immer mehr Ruheständlern wird das Budget eng. Für die Verbraucherzentrale in Euskirchen Anlass, im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung Probleme und Herausforderungen der wachsenden Armut im dritten Lebensabschnitt zu beleuchten. Unter dem Motto »Bis gestern ging’s noch: Alter – Armut – Schulden« ermutigte sie Betroffene, sich nicht wegen ihrer roten Zahlen zu schämen, sondern vielmehr aktiv Rat und Unterstützung zu suchen und alle Angebote zur Einkommenssicherung auszuschöpfen. In Gesprächen vor Ort zeigte sie zudem auf, dass es in einer immer älter werdenden Gesellschaft dringend politischer Weichenstellungen bedürfe, um das Existenzminimum von Seniorinnen und Senioren zu sichern. Verbraucherbildung Geld + Kredit Geldgeschäfte mit Tücken Überteuerte Kredite, dubiose Anlagen des Grauen Kapitalmarkts, untaugliche Altersvorsorgeprodukte – wegen mangelhafter Beratung am Bankschalter oder durch Finanzvermittler waren Kunden oftmals in Verträgen mit kostspieligen Folgen gelandet. Denn provisionsorientierte Beratung ist sowohl im geregelten (z.B. offene Fonds, Aktien) als auch im unzureichend geregelten Finanzmarkt mit zum Beispiel Beteiligungen oder Genussrechten vielfach an der Tagesordnung: Anstatt Bedürfnisse und Anlageziele der Kunden in den Mittelpunkt zu stellen, empfehlen Finanzberater risikoreiche Produkte, die vor allem ihre eigene Provision mehren. Besonderer Schwerpunkt: Anlagen in offenen Immobilienfonds. Einige der größten hatten 2012 ihre Liquidation beschlossen. Zwar ist noch schwer einzuschätzen, wie hoch die Verluste der Anleger im Einzelnen sein werden, doch müssen Anleger vielfach damit rechnen, dass ihr Geld verloren ist. Energie Umwelt + Ernährung Vor Ort aktiv Pfändungsschutzkonto: Rote Karte für Top-Zuschlag Das im Sommer 2010 eingeführte Pfändungsschutz-konto ist seit Jahresbeginn 2012 ohne Alternative für Verschuldete: Allein das P-Konto bietet Schutz bei Kontopfändungen. Hier ist automatisch mindestens ein Grundfreibetrag von 1.028,89 Euro je Kalendermonat vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Die Verbraucherzentrale begleitete die Umstellung vom bisherigen Verfahren mit zahlreichen Beratungen und informierte mit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit über die Änderungen. @ Mehr unter www.vz-nrw.de/euskirchenstolperfallen Als Soforthilfe gab sie Betroffenen zudem einen Fahrplan an die Hand, damit Senioren-Haushalte ihr Finanzmanagement besser in den Griff bekommen. @ Diesen finden Sie unter www.vz-nrw.de/altersarmut Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012 | Seite 9 2012 im Blick Markt + Recht Telekommunikation Verbraucherbildung Geld + Kredit Energie Umwelt + Ernährung Vor Ort aktiv Energie Verbraucherbildung Euskirchen im Blick Energieberatung im Aufwind Verbraucherzentrale macht Schule Politiker informierten sich vor Ort Ob der Neubau eines energiesparenden Hauses geplant wird, der Altbau energetisch fit gemacht werden soll oder Mieter beim Heizen die Kostenbremse ziehen wollen – die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderte halbstündige Energieberatung in der Verbraucherzentrale bilanziert 2012 rege Nachfrage. Informationen zu den Themen Heizen, Wärmedämmung, Strom sparen, energieeffiziente Geräte und erneuerbare Energiequellen standen einmal mehr hoch im Kurs. Ob das Auskommen mit dem Einkommen oder Durchblick beim richtigen Entsorgen von Handy oder Batterie gefragt ist: Fitness für den Verbraucheralltag will trainiert sein. Nur wer weiß, was das Mindesthaltbarkeitsdatum besagt, kann Lebensmittelverschwendung aktiv entgegenwirken. Nur wer gelernt hat, dass Vertrag Vertrag ist, ist vor leichtfertigen Abschlüssen gewappnet. Energiefressern auf die Spur kommt nur, wer die Stromdiebe entlarven kann. Mit Veranstaltungen und Vorträgen machte die Verbraucherzentrale Schule – nicht nur in Schulen. Denn auch 2012 waren Prävention und Stärkung wirtschaftlicher Kompetenz ein wichtiges Arbeitsfeld. Beim Besuch von MdB Detlef Seif in der Verbraucherzentrale in Euskirchen stand das Thema Urheberrecht im Vordergrund. Mit im Gepäck hatte er einen Gesetzentwurf, der den Abmahnwahn stoppen soll. In einem gemeinsamen Pressegespräch informierten Verbraucherzentrale und Politik über die Fallstricke im Internet. Die Verbraucherzentrale in Euskirchen bietet nach wie vor Rechtsberatung zu Urheberrechtsverletzungen an. Energieberatung bei Ihnen zu Hause Beim Ortstermin klopfte der Energieberater der Verbraucherzentrale Wohngebäude auf energetische Schwachstellen ab und checkte den wärmetechnischen Standard der Gebäudehülle. Auch nahm er Heizungsanlage und Warmwasserbereitung unter die Lupe und prüfte Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien. Anschließend kalkulierte er die voraussichtlichen Kosten der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie Einsparpotentiale und gab Hinweise zu Fördergeldern. Seite 10 | Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012 Finanzkompetenz bei jungen Leuten vermittelte sie in Schulen: @ www.vz-nrw.de/euskirchen-durchblickschulpaket Auf dem Bild (von links): Lutz Stader (Honorarrechtsanwalt der Beratungsstelle), Detlef Seif (MdB), Monika Schiffer (Leiterin der Beratungsstelle), Beate Fackeldey (Regionalleiterin Verbraucherzentrale NRW), HansJosef Thelen (Büroleiter Regionalbüro Detlef Seif). Foto: Wolfgang Andres, Euskirchener Wochenspiegel 2012 im Blick Markt + Recht Telekommunikation Verbraucherbildung Geld + Kredit »komm auf Tour« in Euskirchen Auch im Jahr 2012 machte das Projekt »komm auf Tour« wieder Station in Mechernich. Im November ging es für 550 Schülerinnen und Schüler um die Entdeckung ihrer Stärken. Die Verbraucherzentrale war als »Reisebegleitung« und als Moderatorin an einem der vier Terminals, in denen die Schülerinnen und Schüler Station machten, dabei. Ziel des Projektes ist die frühzeitige Auseinandersetzung mit den eigenen Stärken, um diese bei der Berufswahl schon gut zu kennen. Die Verbraucherzentrale betreute ebenfalls den Elternabend und einen Lehrerworkshop. Energie Umwelt + Ernährung Vor Ort aktiv lenfest einmal nachgefragt: Wie klappt’s mit dem Telefonanbieter? 139 Verbraucher gaben an, mit Service, Qualität der Leistungen oder den Abläufen beim Anbieterwechsel unzufrieden zu sein. 143 Verbraucher sagten: Alles prima. Forum 60+: Ins Internet mit Sicherheit Landrat Günter Rosenke nahm den Jahresbericht 2011 der Beratungsstelle in Empfang. Foto: Wolfgang Andres, Euskirchener Wochenspiegel Eine der regionalen Verbraucherkonferenzen in NRW fand im Frühjahr 2012 in Euskirchen statt. Bei der Veranstaltung drehte sich alles um den sicheren Einkauf im Internet. Mit zwei Fachvorträgen beteiligte sich die Verbraucherzentrale in Euskirchen an der Konferenz und informierte so über 100 Teilnehmer. Infostand beim Knollenfest: Wie klappt’s mit dem Telefonanbieter? Während oder gerade weil es sich bei den Rechtsberatungen in der Beratungsstelle rund um die Telekommunikation immer um Ärger der Telefonkunden mit den Anbietern dreht, haben wir auf dem Knol- Infostand der Verbraucherzentrale beim Knollenfest, Politiker sagen ihre Meinung zum Telekommunikationsmarkt (von rechts): MdL Klaus Voussem, Horst Belter (stellv. Bürgermeister), Bürgermeister Dr. Uwe Friedl. Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012 | Seite 11 2012 im Blick Markt + Recht Telekommunikation Impressum Herausgeber: Gestaltung und Produktion: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. Mintropstraße 27 • 40215 Düsseldorf Telefon 0211 38 09 0 • Fax: 0211 38 09 216 www.vz-nrw.de HPPR Werbeagentur, Neuss, www.hppr.de © Fotos: HPPR Werbeagentur, Neuss, und fotolia® LLC, New York, sowie Verbraucherzentrale NRW e. V. Düsseldorf; weitere Urheberhinweise bei den Fotos Druck: Druckerei Gebr. Kopp GmbH & Co.KG, Köln gedruckt auf 100 % Recycling-Papier © Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 2013 Die auszugsweise Wiedergabe für wissenschaftliche und schulische Zwecke ist gestattet. Grafiken und Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Eine Repro­ duktion – gleich welcher Art – ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Copyright-Inhaber (s.o.) gestattet! Seite 12 | Verbraucherzentrale in Euskirchen | Jahresbericht 2012 Verbraucherbildung Geld + Kredit Energie Umwelt + Ernährung Vor Ort aktiv