Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
22.06.11, 11:39
Aktualisiert
22.06.11, 11:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
86/2011
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Wehmeier
Telefon:
05208/991-264
Datum:
22. Juni 2011
Straßenausbaustandards
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
06.07.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Straßen Plätze und Verkehr am 15.06.2011 wurde die
Verwaltung beauftragt, die gemeindeweit üblichen Standards für den Straßenendausbau genauer zu
definieren und diese über einen Grundsatzbeschluss im Ausschuss feststellen zu lassen.
Die Festsetzung des Ausbaustandards richtet sich nach Zweck und Belastung der zum Ausbau
anstehenden Straße.
Nach Definition der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RAST) sind folgende Straßentypen zu
unterscheiden:
A.
B.
Wohnweg, Wohnstraße, Sammelstraße
Quartierstraße, Dörfliche Hauptstraße, Örtliche Einfahrtsstraße, Örtliche Geschäftsstraße,
Hauptgeschäftstraße, Gewerbestraße, Industriestraße, Verbindungsstraße, Anbaufreie Straße
Während bei den unter A. zusammengefassten Straßen die Festlegung des Straßentyps eindeutig als
Erschließungsstraße zu definieren ist, sind die Grenzen bei den unter B. genannten Straßentypen fließend.
Je nach Lage und Verkehrsaufkommen kann z.b. eine dörfliche Geschäftsstraße oder Gewerbestraße
durchaus noch Erschließungsstraße sein. Gleichfalls ist aber auch die Definition als Hauptverkehrsstraße
möglich, wenn die Querschnitte und Belastungszahlen dies erlauben.
Daher unterbreitet die Verwaltung zum besseren Verständnis folgenden Vorschlag zur Einteilung:
1. Anlieger-, Stich- und reine Wohngebietsstraßen
Der bisher umgesetzte Planungsstandard im Gemeindegebiet hat mittlerweile einen Wiedererkennungswert
in allen Ortsteilen. Die unter A. aufgeführten Straßentypen wurden in den letzten 10 Jahren überwiegend
gepflastert. Sie sind durch ihr Erscheinungsbild über Einbauten als verkehrsberuhigte Bereiche ausgebaut.
Hiermit wird dem motorisierten Verkehrsteilnehmer bereits allein über den Ausbaustandard angezeigt, dass
er sich in einem Bereich befindet, in dem besondere Aufmerksamkeit gegenüber dem schwächern
Verkehrsteilnehmer erforderlich ist.
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In Neubaugebieten werden auch nach dem Straßenendausbau noch Hausanschlüsse erstellt. Daher ist
unumgänglich, den fertig gestellten Straßenbelag erneut zu öffnen. Daher ist hier die Pflasteroberfläche die
bessere Alternative. Pflaster kann aufgenommen und später wieder verlegt werden, ohne dass dies
dauerhaft sichtbar bleibt.
Vor dem Hintergrund eines sparsamen Umgangs mit vorhandenen Ressourcen und einem kostengünstigen
Ausbau auf geringem Querschnitt, können im öffentlichen Bereich nur eine begrenzte Anzahl von
Stellplätzen zur Verfügung gestellt werden. Für die Privatfahrzeuge der Anlieger ist grundsätzlich auf dem
eigenen Grundstück in Form von ausreichenden Stellplätzen entsprechende Vorsorge zu treffen.
Es ist nicht die Aufgabe des öffentlichen Straßenbaus dauerhaft privat genutzte Stellplätze für die Anlieger
herzustellen und vorzuhalten.
Fazit:
Anlieger-, Stich- und reine Wohngebietsstraßen werden in Pflasterbauweise als Tempo 7-Zone hergestellt.
Änderungswünsche der direkten Anlieger und Eigentümer im Rahmen: “Verschiebung von Pflanzinseln,
Festlegung von Lampenstandorten usw.“ werden geprüft, gewertet und soweit möglich bei allen
Straßenausbaumaßnahmen entsprechend berücksichtigt.
2. Übergeordnete Sammel- und Zubringerstraßen, Geschäftsstraßen usw.
Differenzierter zu betrachten sind die unter B. genannten Straßentypen. Aufgrund der bei diesen Straßen im
Einzelfall zu berücksichtigten Vielzahl von Besonderheiten kann hier nach Meinung der Verwaltung kein
einheitlicher Grundsatzbeschluss gefasst werden.
Hier sind neben den Eigentumsverhältnissen (z.b. Landes- oder Kreisstraßen) auch die vorhandenen
Querschnittsbreiten und Verkehrsbelastungen zu berücksichtigen. Es sind aber auch gerade diese
Randbedingungen, die Planungsmöglichkeiten und Alternativen ermöglichen.
Da diese Straßenzüge auch von übergeordnetem Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
sind, ist hier immer eine Planung zu erstellen, die im Ausschuss vor der Bürgerbeteiligung zumindest
vorgestellt wird. Wie die Beratungen über den Ortskern deutlich gezeigt haben, wäre das Votum der Anlieger
allein in diesen Fällen nicht zielführend.
Fazit:
Übergeordnete Sammel- und Zubringerstraßen werden nach technisch geltenden Ausbaustandards und
Beteiligung der Bürgerschaft sowie Beschluss des jeweils vorgelegten Planungsvorschlages durch den
STVA entsprechend umgesetzt. Variantenplanungen sind hier durchaus vorstellbar.
Beschlussvorschlag:
1.
Anlieger-, Stich- und reine Wohngebietsstraßen werden gepflastert als Tempo 7 Zonen ausgebaut.
2.
Übergeordnete Sammel-, und Zubringerstraßen etc. sind im Einzelfall zu betrachten.
3.
Die Anliegerinformationsveranstaltung wird bei den unter 1 vorgestellten Straßentypen vor der
Vorstellung der Planung im STVA durchgeführt. (Zur Anliegerversammlung wird der Ausschuss
ebenfalls eingeladen und erhält parallel die Planungsunterlagen als Datei)
4.
Änderungswünsche der direkten Anlieger und Eigentümer im beschriebenen Rahmen
(Verschiebung von Pflanzinseln, Festlegung von Lampenstandorten usw.) werden geprüft, gewertet
und soweit möglich bei allen Straßenausbaumaßnahmen entsprechend berücksichtigt.
5.
Die Straßenbeleuchtung wird nach dem in Leopoldshöhe üblichen Standard in Abhängigkeit des
Straßentyps und anerkannten Regeln der Technik hergestellt.
Schemmel