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Beschlussvorlage (Straßenausbaustandards)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
22.06.11, 11:39
Aktualisiert
22.06.11, 11:39
Beschlussvorlage (Straßenausbaustandards) Beschlussvorlage (Straßenausbaustandards)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 86/2011 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Wehmeier Telefon: 05208/991-264 Datum: 22. Juni 2011 Straßenausbaustandards Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 06.07.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: In der letzten Sitzung des Ausschusses für Straßen Plätze und Verkehr am 15.06.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, die gemeindeweit üblichen Standards für den Straßenendausbau genauer zu definieren und diese über einen Grundsatzbeschluss im Ausschuss feststellen zu lassen. Die Festsetzung des Ausbaustandards richtet sich nach Zweck und Belastung der zum Ausbau anstehenden Straße. Nach Definition der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RAST) sind folgende Straßentypen zu unterscheiden: A. B. Wohnweg, Wohnstraße, Sammelstraße Quartierstraße, Dörfliche Hauptstraße, Örtliche Einfahrtsstraße, Örtliche Geschäftsstraße, Hauptgeschäftstraße, Gewerbestraße, Industriestraße, Verbindungsstraße, Anbaufreie Straße Während bei den unter A. zusammengefassten Straßen die Festlegung des Straßentyps eindeutig als Erschließungsstraße zu definieren ist, sind die Grenzen bei den unter B. genannten Straßentypen fließend. Je nach Lage und Verkehrsaufkommen kann z.b. eine dörfliche Geschäftsstraße oder Gewerbestraße durchaus noch Erschließungsstraße sein. Gleichfalls ist aber auch die Definition als Hauptverkehrsstraße möglich, wenn die Querschnitte und Belastungszahlen dies erlauben. Daher unterbreitet die Verwaltung zum besseren Verständnis folgenden Vorschlag zur Einteilung: 1. Anlieger-, Stich- und reine Wohngebietsstraßen Der bisher umgesetzte Planungsstandard im Gemeindegebiet hat mittlerweile einen Wiedererkennungswert in allen Ortsteilen. Die unter A. aufgeführten Straßentypen wurden in den letzten 10 Jahren überwiegend gepflastert. Sie sind durch ihr Erscheinungsbild über Einbauten als verkehrsberuhigte Bereiche ausgebaut. Hiermit wird dem motorisierten Verkehrsteilnehmer bereits allein über den Ausbaustandard angezeigt, dass er sich in einem Bereich befindet, in dem besondere Aufmerksamkeit gegenüber dem schwächern Verkehrsteilnehmer erforderlich ist. -2- In Neubaugebieten werden auch nach dem Straßenendausbau noch Hausanschlüsse erstellt. Daher ist unumgänglich, den fertig gestellten Straßenbelag erneut zu öffnen. Daher ist hier die Pflasteroberfläche die bessere Alternative. Pflaster kann aufgenommen und später wieder verlegt werden, ohne dass dies dauerhaft sichtbar bleibt. Vor dem Hintergrund eines sparsamen Umgangs mit vorhandenen Ressourcen und einem kostengünstigen Ausbau auf geringem Querschnitt, können im öffentlichen Bereich nur eine begrenzte Anzahl von Stellplätzen zur Verfügung gestellt werden. Für die Privatfahrzeuge der Anlieger ist grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück in Form von ausreichenden Stellplätzen entsprechende Vorsorge zu treffen. Es ist nicht die Aufgabe des öffentlichen Straßenbaus dauerhaft privat genutzte Stellplätze für die Anlieger herzustellen und vorzuhalten. Fazit: Anlieger-, Stich- und reine Wohngebietsstraßen werden in Pflasterbauweise als Tempo 7-Zone hergestellt. Änderungswünsche der direkten Anlieger und Eigentümer im Rahmen: “Verschiebung von Pflanzinseln, Festlegung von Lampenstandorten usw.“ werden geprüft, gewertet und soweit möglich bei allen Straßenausbaumaßnahmen entsprechend berücksichtigt. 2. Übergeordnete Sammel- und Zubringerstraßen, Geschäftsstraßen usw. Differenzierter zu betrachten sind die unter B. genannten Straßentypen. Aufgrund der bei diesen Straßen im Einzelfall zu berücksichtigten Vielzahl von Besonderheiten kann hier nach Meinung der Verwaltung kein einheitlicher Grundsatzbeschluss gefasst werden. Hier sind neben den Eigentumsverhältnissen (z.b. Landes- oder Kreisstraßen) auch die vorhandenen Querschnittsbreiten und Verkehrsbelastungen zu berücksichtigen. Es sind aber auch gerade diese Randbedingungen, die Planungsmöglichkeiten und Alternativen ermöglichen. Da diese Straßenzüge auch von übergeordnetem Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sind, ist hier immer eine Planung zu erstellen, die im Ausschuss vor der Bürgerbeteiligung zumindest vorgestellt wird. Wie die Beratungen über den Ortskern deutlich gezeigt haben, wäre das Votum der Anlieger allein in diesen Fällen nicht zielführend. Fazit: Übergeordnete Sammel- und Zubringerstraßen werden nach technisch geltenden Ausbaustandards und Beteiligung der Bürgerschaft sowie Beschluss des jeweils vorgelegten Planungsvorschlages durch den STVA entsprechend umgesetzt. Variantenplanungen sind hier durchaus vorstellbar. Beschlussvorschlag: 1. Anlieger-, Stich- und reine Wohngebietsstraßen werden gepflastert als Tempo 7 Zonen ausgebaut. 2. Übergeordnete Sammel-, und Zubringerstraßen etc. sind im Einzelfall zu betrachten. 3. Die Anliegerinformationsveranstaltung wird bei den unter 1 vorgestellten Straßentypen vor der Vorstellung der Planung im STVA durchgeführt. (Zur Anliegerversammlung wird der Ausschuss ebenfalls eingeladen und erhält parallel die Planungsunterlagen als Datei) 4. Änderungswünsche der direkten Anlieger und Eigentümer im beschriebenen Rahmen (Verschiebung von Pflanzinseln, Festlegung von Lampenstandorten usw.) werden geprüft, gewertet und soweit möglich bei allen Straßenausbaumaßnahmen entsprechend berücksichtigt. 5. Die Straßenbeleuchtung wird nach dem in Leopoldshöhe üblichen Standard in Abhängigkeit des Straßentyps und anerkannten Regeln der Technik hergestellt. Schemmel