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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
12.01.15, 17:08
Aktualisiert
12.01.15, 17:08
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 239/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 60 - - 66 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 60 - - 66 - 11.12.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 239/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 11.12.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung “Birkenstraße“ gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 1.10.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung sowie die Hinweise gemäß § 13a (3) BauGB (Verzicht auf die Umweltprüfung, Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung) sind im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 22.10.2014 ortsüblich bekannt gemacht worden. Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit, sich im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Zeit vom 24.10. 2014 bis einschließlich 7.11.2014 konnten Anregungen und Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, Plangebiet „Birkenstraße“ vorgetragen werden. Innerhalb dieser Beteiligungsfrist wurden keine Anregungen und Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zur Planung vorgebracht. 2. Lösung Das Plangebiet der 1. Änderung umfasst ca. 6.000 qm Fläche und wird begrenzt durch die Birkenstraße, den Kronenweg und das nördlich anschließende Betriebsgelände Saint Gobain (vgl. Übersichtsplan- Geltungsbereich). Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“ wird im beschleunigten Verfahren („Bebauungsplan der Innenentwicklung“) nach § 13a BauGB durchgeführt. Die für die Anwendung des § 13aVerfahrens vorgegebene Obergrenze von maximal 20.000 qm zulässiger Grundfläche wird bei der Planänderung deutlich unterschritten; das Plangebiet weist insgesamt lediglich eine Größe von ca. 6.000 qm auf. Auch die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13a BauGB sind erfüllt, da kein Baurecht für ein Vorhaben geschaffen wird, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Im näheren Umfeld des Vorhabens befindet sich kein FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet), so dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele oder Schutzzwecke eines solchen Gebietes erkennbar sind. Die Belange des Umweltschutzes werden auch im § 13a-Verfahren als abwägungsrelevante Belange in die Planung eingestellt, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (einschließlich der Erstellung eines Umweltberichtes) ist jedoch nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling (50. Änderung, wirksam seit 2008) weist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche aus. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“ für das Plangebiet „Birkenstraße“ steht damit im Einklang, so dass die Bebauungsplanänderung gemäß § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Zwischenzeitlich ist ein Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“ für das Plangebiet „Birkenstraße“ erarbeitet worden. Hinsichtlich der detaillierten Darstellung der Planungsziele und Planinhalte wird auf die beigefügten Entwürfe des Bebauungsplanes und der zugehörigen Begründung verwiesen. Es wird vorgeschlagen, die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, Plangebiet „Birkenstraße“ gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen und den entsprechenden Beschluss zu fassen. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, Plangebiet „Birkenstraße“, werden von dem Unternehmen übernommen; für die Stadt Wesseling entstehen keine Kosten. Anlagen: - Übersichtsplan- Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, Plangebiet „Birkenstraße“ - Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, Plangebiet „Birkenstraße“, und Vergleichsdarstellung (bisheriger Bebauungsplan) - Entwurf der Planzeichnung (einschließlich Textfestsetzungen/Hinweise; Verkleinerung DIN A3) - Entwurf der Begründung Anmerkung: Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar des Planentwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain, Plangebiet „Birkenstraße“, im Originalmaßstab (M. 1:500).