Daten
Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
12.01.15, 17:08
Aktualisiert
12.01.15, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
239/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 60 -
- 66 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 60 -
- 66 -
11.12.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 239/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
11.12.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die öffentliche Auslegung des in der
Sitzung vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung “Birkenstraße“
gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung wird zur Kenntnis
genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 1.10.2014 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung sowie die Hinweise gemäß § 13a (3) BauGB (Verzicht auf die Umweltprüfung, Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung) sind im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 22.10.2014 ortsüblich bekannt gemacht
worden.
Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit, sich im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Zeit vom 24.10.
2014 bis einschließlich 7.11.2014 konnten Anregungen und Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, Plangebiet „Birkenstraße“ vorgetragen werden.
Innerhalb dieser Beteiligungsfrist wurden keine Anregungen und Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zur
Planung vorgebracht.
2. Lösung
Das Plangebiet der 1. Änderung umfasst ca. 6.000 qm Fläche und wird begrenzt durch die Birkenstraße, den
Kronenweg und das nördlich anschließende Betriebsgelände Saint Gobain (vgl. Übersichtsplan- Geltungsbereich).
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“ wird im beschleunigten Verfahren („Bebauungsplan der Innenentwicklung“) nach § 13a BauGB durchgeführt. Die für die Anwendung des § 13aVerfahrens vorgegebene Obergrenze von maximal 20.000 qm zulässiger Grundfläche wird bei der Planänderung deutlich unterschritten; das Plangebiet weist insgesamt lediglich eine Größe von ca. 6.000 qm auf.
Auch die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13a BauGB sind erfüllt, da kein Baurecht für ein Vorhaben geschaffen wird, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Im
näheren Umfeld des Vorhabens befindet sich kein FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet), so dass keine
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele oder Schutzzwecke eines solchen Gebietes
erkennbar sind. Die Belange des Umweltschutzes werden auch im § 13a-Verfahren als abwägungsrelevante
Belange in die Planung eingestellt, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (einschließlich der
Erstellung eines Umweltberichtes) ist jedoch nicht erforderlich.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling (50. Änderung, wirksam seit 2008) weist das Plangebiet als
gewerbliche Baufläche aus. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“ für das Plangebiet „Birkenstraße“ steht damit im Einklang, so dass die Bebauungsplanänderung gemäß § 8 (2) BauGB
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.
Zwischenzeitlich ist ein Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“ für das
Plangebiet „Birkenstraße“ erarbeitet worden. Hinsichtlich der detaillierten Darstellung der Planungsziele und
Planinhalte wird auf die beigefügten Entwürfe des Bebauungsplanes und der zugehörigen Begründung verwiesen.
Es wird vorgeschlagen, die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
1/107 „Saint Gobain“, Plangebiet „Birkenstraße“ gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen und den entsprechenden Beschluss zu fassen.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, Plangebiet „Birkenstraße“,
werden von dem Unternehmen übernommen; für die Stadt Wesseling entstehen keine Kosten.
Anlagen:
- Übersichtsplan- Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“,
Plangebiet „Birkenstraße“
- Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“, Plangebiet „Birkenstraße“,
und Vergleichsdarstellung (bisheriger Bebauungsplan)
- Entwurf der Planzeichnung (einschließlich Textfestsetzungen/Hinweise; Verkleinerung DIN A3)
- Entwurf der Begründung
Anmerkung:
Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar des Planentwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 1/107 „Saint Gobain, Plangebiet „Birkenstraße“, im Originalmaßstab (M. 1:500).