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Beschlussvorlage (Planzeichnung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
384 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
12.01.15, 17:08
Aktualisiert
12.01.15, 17:08
Beschlussvorlage (Planzeichnung)

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Inhalt der Datei

Zeichnerische Festsetzungen Hinweise Art der baulichen Nutzung Kampfmittelbeseitigung Gewerbegebiet GE 1 GE 1 Tiefendetektion empfohlen. III Denkmalschutz Wenn bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde entdeckt werden, ist nach den GRZ 0,8 GFZ 2,4 erhalten. Versiegelung und Bodenaushub FH 18 m TF 3 56/35 Emissionskontingent in dB tags/nachts TF 4 45/35 . Abfallwirtschaft, Bodenschutz Emissionskontingent in dB tags/nachts Baugenehmigungen zu beteiligen. Sektor A Sektor A : 4 dB tags / 7 dB nachts Bauweise, Baugrenzen Erdbebenzone der Karte der Erdbebenzone und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006), Karte zu DIN 4149 (Fassung April 2005), in der genannten DIN 4149 (Geltung seit 2005) sind die entsprechenden Baugrenze Sonstige Planzeichen 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 m Bereich ohne Ein- und Ausfahrt Technische Regelwerke, Fachgutachten Die verwendeten DIN-Normen sowie Fachgutachten sind im Fachbereich Stadtplanung der GE 1 GRZ 0,8 GFZ 2,4 FH 18 m TF4 45/35 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen Textliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet GE 1 besonderen luftrechtlichen Zustimmung bzw. Genehmigung im Rahmen des - Tankstellen mit Ausnahme von Betriebstankstellen erforderlich ist, einzuholen. Sektor A Betriebsleiter Stadt Wesseling Entwurf zur Offenlage Zentrumsrelevanter Einzelhandel Entwurfsverfasser Nach der "Wesselinger Sortimentsliste sind zentrenrelevante Sortimente: Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung Wesseling, den __.__._____ Neustadt, den __.__._____ Planunterlage Rechtsgrundlagen Die Planunterlage entspricht der digitalen Liegenschaftskarte Stand 2009. 1. Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) we g in der z.Zt. geltenden Fassung 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) Wesseling, den __.__.____ (BGBI. I S.132) in der z. Zt. geltenden Fassung 3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90) Haushaltswaren / Bestecke vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58, BGBL. III 213 - 1 - 6) on en 5 Kr 0 - Anlagen und Betriebe, die gewerblich betriebenen sexuellen Dienstleistungen und Darbietungen dienen 6 13 GE 1 III GRZ 0,8 GFZ 2,4 FH 15 m TF3 56/35 in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), in der z. Zt. geltenden Fassung Geschenkartikel, Kunstgewerbe / Bilder und Rahmen) (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256 / SGV. NRW 232), zuletzt in der z. Zt. geltenden Fassung 6. Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Neufassung vom 21.07.2000 Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 158) in der z. Zt. geltenden Fassung Emissionskontingente Aufstellung Der Ausschuss Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 01.10.2014 und 4 BauGB beschlossen, diesen Bebauungsplan aufzustellen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 22.10.2014 worden. Offenlagebeschluss Satzungsbeschluss Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am ............... Rat der Stadt Wesseling am __.__.____ Wesseling, den ______________________ In Vertretung BauGB beschlossen worden. beschlossen. Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ In Vertretung TF 3 TF 4 - Emissionskontingent LEK in dB: tags 56, nachts 35 Emissionskontingent LEK in dB: tags 45, nachts 35 Emissionskontigente LEK um die nachfolgenden Zusatzkontigente: Sektor A - Zusatzkontingent in dB: tags 4, nachts 7 Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter 24.10.2014 bis zum 07.11.2014 gem. 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich die wesentlichen Auswirkungen der Planung Wesseling vom 22.10.2014 gemeinsam mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Erwin Esser Der Entwurf dieses Bebauungsplanes hat auf Bekanntmachung/Inkrafttreten Der Satzungsbeschluss sowie Ort und Zeit Stadtentwicklung und Umweltschutz mit sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Zeit vom .................... bis .............. ausgelegen. worden. Der Bebauungsplan tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft ............... im Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt. Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ In Vertretung In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Erwin Esser