Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
13.03.2014
Erstellt
06.03.14, 12:02
Aktualisiert
13.03.14, 16:31
Stichworte
Inhalt der Datei
SPD - Fraktion
im Kreistag Euskirchen
CDU
Kreistagsfraktion
Euskirchen
Datum:
X Öffentliche Sitzung
A 41/2014
27.02.2014
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
13.03.2014
Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) / Änderung bei der Geschwisterregelung
hier: gemeinsamer Antrag der SPD- und CDU-Kreistagsfraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
die SPD- und die CDU-Fraktion im Kreistag Euskirchen beantragen, das Thema
Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) /
Änderung bei der Geschwisterregelung
in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses aufzunehmen.
In diesem Kontext beauftragt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, dass die Abteilung Jugend
und Familie
1.
mit Inkrafttreten des novellierten KiBizes sicher stellt, dass die Satzung des
Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen den Bestimmungen des geänderten KiBizes entspricht, und
diese zu Beginn des Kindergartenjahres 2014/15 umgesetzt wird,
2. dabei insbesondere die Geschwisterkindregelung für Kinder, die sich im dritten
beitragsfreien Kindergartenjahr befinden, in der zu erneuernden Satzung des Kreises
aufnimmt und umsetzt,
3. bei grundsätzlichen Änderungen des Referentenentwurfes über die sich daraus
ergebenen Änderungen für die Satzung des Kreises ggf. auch in einer Sondersitzung
erneut berät.
Begründung:
Das Gesetz soll in seiner Neufassung zum Kindergartenjahr 2014 in Kraft treten.
-2Im Rahmen der Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sieht der Referentenentwurf zum Gesetz einige grundlegende Veränderungen der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen vor. So soll z.B.
der § 23 Abs. 5 wie folgt ergänzt werden: „Bei Geschwisterregelungen sind Kinder, deren Tagesbetreuung nach Absatz 3 elternbeitragsfrei ist, so zu berücksichtigen, als ob für sie ein Elternbeitrag
zu leisten wäre.“
Dieser Neuerung steht § 3 Abs. 5 der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen entgegen. Entsprechend gilt es, diesen Absatz zu streichen.
Um eine zeitnahe Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen annähernd zu gewährleisten, sind
nach Meinung der Antragsteller frühzeitig Vorkehrungen zu treffen.
Andreas Schulte
Fraktionsvorsitzender SPD
Josef Reidt
Fraktionsvorsitzender CDU
gez. Florian Schrott
Fraktionsgeschäftsführer SPD
gez. Bernd Kolvenbach
Fraktionsgeschäftsführer CDU