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Antrag SPD (Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) / Änderung bei der Geschwisterregelung hier: gemeinsamer Antrag der SPD- und CDU-Kreistagsfraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
13.03.2014
Erstellt
06.03.14, 12:02
Aktualisiert
13.03.14, 16:31
Antrag SPD (Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) / Änderung bei der Geschwisterregelung
hier: gemeinsamer Antrag der SPD- und CDU-Kreistagsfraktion) Antrag SPD (Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) / Änderung bei der Geschwisterregelung
hier: gemeinsamer Antrag der SPD- und CDU-Kreistagsfraktion)

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SPD - Fraktion im Kreistag Euskirchen CDU Kreistagsfraktion Euskirchen Datum: X Öffentliche Sitzung A 41/2014 27.02.2014 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 13.03.2014 Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) / Änderung bei der Geschwisterregelung hier: gemeinsamer Antrag der SPD- und CDU-Kreistagsfraktion Sehr geehrter Herr Landrat, die SPD- und die CDU-Fraktion im Kreistag Euskirchen beantragen, das Thema Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) / Änderung bei der Geschwisterregelung in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses aufzunehmen. In diesem Kontext beauftragt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, dass die Abteilung Jugend und Familie 1. mit Inkrafttreten des novellierten KiBizes sicher stellt, dass die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen den Bestimmungen des geänderten KiBizes entspricht, und diese zu Beginn des Kindergartenjahres 2014/15 umgesetzt wird, 2. dabei insbesondere die Geschwisterkindregelung für Kinder, die sich im dritten beitragsfreien Kindergartenjahr befinden, in der zu erneuernden Satzung des Kreises aufnimmt und umsetzt, 3. bei grundsätzlichen Änderungen des Referentenentwurfes über die sich daraus ergebenen Änderungen für die Satzung des Kreises ggf. auch in einer Sondersitzung erneut berät. Begründung: Das Gesetz soll in seiner Neufassung zum Kindergartenjahr 2014 in Kraft treten. -2Im Rahmen der Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sieht der Referentenentwurf zum Gesetz einige grundlegende Veränderungen der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen vor. So soll z.B. der § 23 Abs. 5 wie folgt ergänzt werden: „Bei Geschwisterregelungen sind Kinder, deren Tagesbetreuung nach Absatz 3 elternbeitragsfrei ist, so zu berücksichtigen, als ob für sie ein Elternbeitrag zu leisten wäre.“ Dieser Neuerung steht § 3 Abs. 5 der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen entgegen. Entsprechend gilt es, diesen Absatz zu streichen. Um eine zeitnahe Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen annähernd zu gewährleisten, sind nach Meinung der Antragsteller frühzeitig Vorkehrungen zu treffen. Andreas Schulte Fraktionsvorsitzender SPD Josef Reidt Fraktionsvorsitzender CDU gez. Florian Schrott Fraktionsgeschäftsführer SPD gez. Bernd Kolvenbach Fraktionsgeschäftsführer CDU