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Beschlussvorlage GB (TAE GmbH - Technikagentur Euskirchen hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
13.08.14, 12:06
Aktualisiert
15.08.14, 12:01
Beschlussvorlage GB (TAE GmbH - Technikagentur Euskirchen
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages) Beschlussvorlage GB (TAE GmbH - Technikagentur Euskirchen
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 45/2014 29.07.2014 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 01.09.2014 Kreisausschuss 23.09.2014 Kreistag 01.10.2014 TAE GmbH - Technikagentur Euskirchen hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages Sachbearbeiter/in: Frau Stopa Tel.: 15 - 438 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 150 571 01 Zeile: 15 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag nimmt den beiliegenden Entwurf zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der „TAE GmbH - Technik Agentur Euskirchen“ (TAE GmbH) zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Vertreter des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der TAE GmbH zur Beschlussfassung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages zu ermächtigen. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. -2Begründung: Entsprechend § 53 KrO NRW i. V. m. § 108 Abs. 6 lit. b) GO NRW dürfen die Vertreter des Kreises in einer Gesellschaft, an der Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände unmittelbar mit mehr als 25 v. H. beteiligt sind, einem Beschluss der Gesellschaft zu einer wesentlichen Änderung des Gesellschaftsvertrages nur nach vorheriger Entscheidung des Kreistages zustimmen. Die wesentliche Änderung des Gesellschaftsvertrages der TAE GmbH erfolgt in § 4 zu den Bestimmungen über die Finanzierung der Gesellschaft. Weiterer Anpassungsbedarf ergibt sich aus der Umstellung auf Euro-Beträge, aus der Anpassung des Gesellschafterkreises und aus weiteren Vorgaben der Gemeindeordnung NRW und des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW. Es erfolgte eine grundsätzliche Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages. Sämtliche Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Synopse in Fettschrift hervorgehoben. Die Entscheidung des Kreistages über die wesentliche Änderung des Gesellschaftsvertrages ist gem. § 53 KrO NRW i. V. m. § 115 Abs. 1 GO NRW der Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs, schriftlich anzuzeigen. Im Rahmen einer Vorabstimmung wurden durch die Bezirksregierung Köln keine Bedenken geäußert. Die Mittel stehen haushaltsrechtlich bei Produkt 150 571 01 (Zeile 15) zur Verfügung. Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 lit. l) KrO NRW. gez. Rosenke _____________________________ Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)