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Mitteilungsvorlage Abwasserwerk (Sicherung und Pflege der Rückhaltebecken in der Gemeinde)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
31.01.2011
Erstellt
21.01.11, 21:17
Aktualisiert
21.01.11, 21:17
Mitteilungsvorlage Abwasserwerk (Sicherung und Pflege der Rückhaltebecken in der Gemeinde)

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Abwasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 11/2011 zur Sitzung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-268 Datum: 19. Januar 2011 Sicherung und Pflege der Rückhaltebecken in der Gemeinde Beratungsfolge Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung Termin 31.01.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2010 werden insbesondere 3 Punkte angesprochen: 1. Vorschriften über Sicherung Hier gibt es kleine klaren Vorschriften, wann Becken einzuzäunen sind. Grundsätzlich wird versucht, auf eine kostenträchtige Umzäunung so weit wie möglich zu verzichten. Um aber eventuelle Regressansprüche zu vermeiden, wird in Abstimmung mit dem Kommunalversicherer entschieden, ob/wie eine Sicherung erforderlich ist. 2. Wieso sind Becken unterschiedlich gesichert? Hier gilt natürlich auch die Antwort zu 1., zusätzlich wird auf das unterschiedliche Gefährdungspotential der Beckenkonstruktionen (Regenrückhaltebecken, Hochwasserrückhaltebecken, Regenkläranlage, Retentionsbodenfilter etc.) und der Lage der Becken verwiesen. 3. Beckenpflege Je nach Typ und Alter des Beckens ist die Pflege sehr unterschiedlich, gleichwohl wird unter Berücksichtigung der Kostensituation möglichst sparsam gepflegt. Bezüglich des Bewuchses wurde verschiedentlich angeführt, das Rückhaltevolumen sei dadurch nennenswert eingeschränkt. Hier ist zu bedenken, dass selbst ein Baum mit 10 cm Durchmesser auf jedem Quadratmeter Beckenfläche das Rückhaltevolumen um weniger als 1 Prozent reduziert. So genau aber kann man weder die Becken noch die Regenfälle berechnen. Ein weiterer Punkt ist, dass in und an den Becken tlw. Bäume als Ausgleichsmaßnahme gepflanzt werden mussten. Hinsichtlich der negativen Auswirkungen auf Libellen etc. sieht sich die Betriebsleitung außer Stande, die ökologische Wertigkeit von Bäumen, Büschen, Vögeln und Libellen sowie der weiteren Fauna und Flora gegeneinander zu rechnen. Gerade die Beckenanlieger haben hier immer sehr gegensätzliche Auffassungen (Schlagwort: Biotop kontra Wildkräuterübergriffe). In Vertretung Wehmeier