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Beschlussvorlage (Bildung und Besetzung des Unterausschusses für Liegenschaften einschließlich Bestimmung der/des Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
17.11.14, 13:03
Aktualisiert
17.11.14, 13:03
Beschlussvorlage (Bildung und Besetzung des Unterausschusses für Liegenschaften einschließlich Bestimmung der/des Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden) Beschlussvorlage (Bildung und Besetzung des Unterausschusses für Liegenschaften einschließlich Bestimmung der/des Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden) Beschlussvorlage (Bildung und Besetzung des Unterausschusses für Liegenschaften einschließlich Bestimmung der/des Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden) Beschlussvorlage (Bildung und Besetzung des Unterausschusses für Liegenschaften einschließlich Bestimmung der/des Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Ratsbüro Vorlage für Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bildung und Besetzung des Unterausschusses für Liegenschaften einschließlich Bestimmung der/des Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 07.11.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 210/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Hilger/ Herr Meerwein 07.11.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Betreff: Bildung und Besetzung des Unterausschusses für Liegenschaften einschließlich Bestimmung der/des Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Der Rat hat in seiner Sitzung vom 01.07.2014 beschlossen, dass Unterausschüsse gebildet werden können. Gemäß § 29 a der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse obliegt es dem Hauptausschuss, über die Bildung und Besetzung des Unterausschusses für Liegenschaften und die Bestimmung der/des Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden zu entscheiden. 2. Lösung Es wird ein Unterausschuss für Liegenschaften, bestehend aus 7 Mitgliedern gebildet. Die Fraktionen haben sich am 26.08.2014 auf folgenden einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt: UA Liegenschaften (7) CDU (3) SPD (3) GRÜNE (1) Beratende Mitglieder FDP WIR/FWW Mitglieder Paul Hambach (RAT) Karl-Peter Nahlen (RAT) Manfred Rothermund (RAT) stellv. Mitglieder Stephan Auge (RAT) Jürgen Bach (RAT) Georg Böhner (RAT) Ralf Daniel (RAT) Martina Engels-Bremer (RAT) Monika Engels-Welter (RAT) Petra Flink (RAT) Giovanna Keilhau (RAT) Jacqueline Keilhau (RAT) Dr. Jürgen Löffler (RAT) Vaia Lücke (RAT) Winfried Marx (RAT) Jan Mollenhauer (RAT) Hans-Wilhelm Simons (RAT) Helmut Halbritter (RAT) Karin Adam (RAT) Detlef Kornmüller (RAT) Monika Bobowk (RAT) Helmut Latak (RAT/SBW-Fraktion) Tanja Florin (RAT) Sabine Geyr (RAT) Gisela Halbritter (RAT) Helge Herrwegen (RAT) Ferdinand Kittel (RAT) Monika Kübbeler (RAT) Ute Meiers (RAT) Heidi Meyn (RAT) Jörg Kutzer (RAT) Susanne Giesen-Pätz (RAT) Maria Therese Kutzer (RAT) Peter Nep (RAT) Klaus Meschwitz (RAT) Daniela Dobberstein (RAT) Erich Hermans (RAT) Folgende Veränderungen haben sich zwischenzeitlich ergeben: - Auflösung der FDP-Fraktion - Austritt von Herrn Latak aus der SPD-Fraktion - Bildung der SBW-Fraktion. Hinsichtlich der Bestimmung der/des Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden haben sich die Fraktionen am 25.08.2014 auf folgenden einheitlichen Vorschlag geeinigt: Ausschussvorsitzender: Herr Jörg Kutzer 1. stv. Ausschussvorsitzender: Herr Helmut Latak 2. stv. Ausschussvorsitzender: Herr Manfred Rothermund 3. Alternativen Der UA Liegenschaften führt die empfehlenden Beratungen für die Beschlussfassung durch den Hauptausschuss betreffend Grundstücksangelegenheiten. Wenn kein Unterausschuss gebildet wird, erfolgen alle Beratungen im Hauptausschuss. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine.