Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
27.01.2011
Erstellt
14.01.11, 21:17
Aktualisiert
21.01.11, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
5/2011
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
21. Januar 2011
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Detmolder Straße
(B 66) zwischen der Hauptstraße und der Grester Straße
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
27.01.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Es liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich nördlich der Detmolder
Straße (B 66) zwischen der Hauptstraße und der Grester Straße vor.
Für diesen Bereich stellt der Flächennutzungsplan Gewerbegebiet mit Gliederungserfordernissen (GE(E))
dar. Der Antragsteller möchte zukünftig eine Darstellung als Wohnbaufläche. Die jetzige Darstellung erfolgte
im Jahr 1978 (Bis dahin stellte der Flächennutzungsplan dort Wohnbaufläche dar).
Der Antragsteller geht davon aus, dass durch die von ihm gewünschte Darstellung sich sein Anspruch auf
Lärmschutz erhöht.
Maßgeblich für den Anspruch auf Lärmschutz aus der Darstellung des Flächennutzungsplanes ist der Stand
zum Zeitpunkt der Offenlegung der Planfeststellung. Die Offenlegung hat bereits stattgefunden. Eine
Änderung des Flächennutzungsplanes, wie vom Antragsteller gewünscht, hätte also nicht den erhofften
Effekt.
Die Gemeinde muss eine Entscheidung über den Änderungsantrag aus städtebaulichen Gründen treffen.
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan der Gemeinde
die sich aus der
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung dar.
Mit einer Darstellung als Wohnbaufläche des beschriebenen Bereiches würde die Gemeinde
zukünftig das Konfliktpotential zwischen Verkehrslärm und Wohnbebauung verstärken.
Innerhalb des fraglichen Bereiches und direkt daran angrenzend befinden sich Gewerbebetriebe. Die
Rechte dieser Betriebe würden gegebenenfalls durch eine Entwicklung als Wohngebiete mit einem
Bebauungsplan beeinträchtigt.
Für die Entwicklung von Wohnbebauung sind im Gemeindegebiet geeignete Flächen vorhanden, die
weniger Konfliktpotential bieten.
Der Flächennutzungsplan stellt zudem noch ausreichende Wohnsiedlungsflächenreserven dar,
beispielsweise im Ortsteil Schuckenbaum zwischen der Schuckenhofstraße und der Herforder Straße oder
im Ortsteil Greste am Starenweg.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, den Flächennutzungsplan im Bereich nördlich der
Detmolder Straße (B 66) zwischen zwischen der Hauptstraße und der Grester Straße nicht zu ändern.
Schemmel
Anlagen:
Antrag
Übersichtskarte und Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
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