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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Detmolder Straße (B 66) zwischen der Hauptstraße und der Grester Straße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
27.01.2011
Erstellt
14.01.11, 21:17
Aktualisiert
21.01.11, 21:17
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Detmolder Straße (B 66) zwischen der Hauptstraße und der Grester Straße) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Detmolder Straße (B 66) zwischen der Hauptstraße und der Grester Straße)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 5/2011 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 21. Januar 2011 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Detmolder Straße (B 66) zwischen der Hauptstraße und der Grester Straße Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 27.01.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Es liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich nördlich der Detmolder Straße (B 66) zwischen der Hauptstraße und der Grester Straße vor. Für diesen Bereich stellt der Flächennutzungsplan Gewerbegebiet mit Gliederungserfordernissen (GE(E)) dar. Der Antragsteller möchte zukünftig eine Darstellung als Wohnbaufläche. Die jetzige Darstellung erfolgte im Jahr 1978 (Bis dahin stellte der Flächennutzungsplan dort Wohnbaufläche dar). Der Antragsteller geht davon aus, dass durch die von ihm gewünschte Darstellung sich sein Anspruch auf Lärmschutz erhöht. Maßgeblich für den Anspruch auf Lärmschutz aus der Darstellung des Flächennutzungsplanes ist der Stand zum Zeitpunkt der Offenlegung der Planfeststellung. Die Offenlegung hat bereits stattgefunden. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes, wie vom Antragsteller gewünscht, hätte also nicht den erhofften Effekt. Die Gemeinde muss eine Entscheidung über den Änderungsantrag aus städtebaulichen Gründen treffen. Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan der Gemeinde die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung dar. Mit einer Darstellung als Wohnbaufläche des beschriebenen Bereiches würde die Gemeinde zukünftig das Konfliktpotential zwischen Verkehrslärm und Wohnbebauung verstärken. Innerhalb des fraglichen Bereiches und direkt daran angrenzend befinden sich Gewerbebetriebe. Die Rechte dieser Betriebe würden gegebenenfalls durch eine Entwicklung als Wohngebiete mit einem Bebauungsplan beeinträchtigt. Für die Entwicklung von Wohnbebauung sind im Gemeindegebiet geeignete Flächen vorhanden, die weniger Konfliktpotential bieten. Der Flächennutzungsplan stellt zudem noch ausreichende Wohnsiedlungsflächenreserven dar, beispielsweise im Ortsteil Schuckenbaum zwischen der Schuckenhofstraße und der Herforder Straße oder im Ortsteil Greste am Starenweg. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, den Flächennutzungsplan im Bereich nördlich der Detmolder Straße (B 66) zwischen zwischen der Hauptstraße und der Grester Straße nicht zu ändern. Schemmel Anlagen: Antrag Übersichtskarte und Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan -2-