Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
12.09.14, 14:47
Aktualisiert
12.09.14, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 44/2014
Datum: 08.09.2014
Vorabauszug aus der Niederschrift über die konstituierenden Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 01.09.2014
Öffentliche Sitzung
TOP 7
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
hier: Übernahme der Liebfrauenhof Schleiden GmbH
Herr van Meenen erklärt seine Befangenheit und nimmt an
Beratung und Abstimmung nicht teil.
Eingangs führt der Geschäftsführer der Kreiskrankenhaus
Mechernich GmbH, Dr. Rossels, in das Thema ein und berichtet
über die Hintergründe für die vollständige Übernahme der
Liebfrauenhof
Schleiden
GmbH.
Auf
Nachfrage
des
Ausschussmitgliedes Bell, Die LINKE, zu den Formulierungen im
Gesellschaftsvertrag erläutert Dr. Rossels, dass diese so neutral
gewählt worden seien, um dem Gesellschafter später alle
Möglichkeiten ohne erneute Pflicht zur Änderung des
Gesellschaftsvertrages zu belassen, eine konkrete Aufnahme
anderer Gesellschafter derzeit jedoch nicht geplant sei.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
„Der Kreistag stimmt der Übernahme der Geschäftsanteile der
Familienpflege der Franziskusschwestern e.V. Essen an der
Liebfrauenhof Schleiden GmbH durch die Kreiskrankenhaus
Mechernich GmbH wie folgt zu:
1. Zum 01.01.2015 erhöhen sich die Geschäftsanteile der
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH an der Liebfrauenhof
Schleiden GmbH von bislang 51 % auf 100 % zum Nennwert der
Stammeinlage (49.000 €).
2. Der Neufassung des Gesellschaftsvertrags der Liebfrauenhof
Schleiden GmbH (Anlage zu V 44/2014) wird zugestimmt. Die
Vertreter des Kreises Euskirchen in den Gremien der
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und der Liebfrauenhof
Schleiden
GmbH
werden
zu
entsprechenden
Beschlussfassungen ermächtigt. Die Ermächtigung, etwaigen
redaktionellen Änderungen zu zustimmen, wird ebenfalls erteilt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
gez. i.V. Poth
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Landrat
V 44/2014