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Beschlussvorlage GB (Z 1 / V 44/2014 (Wifö-Ausschuss 01.09.2014))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
12.09.14, 14:47
Aktualisiert
12.09.14, 14:47
Beschlussvorlage GB (Z 1 / V 44/2014 (Wifö-Ausschuss 01.09.2014))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 44/2014 Datum: 08.09.2014 Vorabauszug aus der Niederschrift über die konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 01.09.2014 Öffentliche Sitzung TOP 7 Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH hier: Übernahme der Liebfrauenhof Schleiden GmbH Herr van Meenen erklärt seine Befangenheit und nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil. Eingangs führt der Geschäftsführer der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, Dr. Rossels, in das Thema ein und berichtet über die Hintergründe für die vollständige Übernahme der Liebfrauenhof Schleiden GmbH. Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Bell, Die LINKE, zu den Formulierungen im Gesellschaftsvertrag erläutert Dr. Rossels, dass diese so neutral gewählt worden seien, um dem Gesellschafter später alle Möglichkeiten ohne erneute Pflicht zur Änderung des Gesellschaftsvertrages zu belassen, eine konkrete Aufnahme anderer Gesellschafter derzeit jedoch nicht geplant sei. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: „Der Kreistag stimmt der Übernahme der Geschäftsanteile der Familienpflege der Franziskusschwestern e.V. Essen an der Liebfrauenhof Schleiden GmbH durch die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH wie folgt zu: 1. Zum 01.01.2015 erhöhen sich die Geschäftsanteile der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH an der Liebfrauenhof Schleiden GmbH von bislang 51 % auf 100 % zum Nennwert der Stammeinlage (49.000 €). 2. Der Neufassung des Gesellschaftsvertrags der Liebfrauenhof Schleiden GmbH (Anlage zu V 44/2014) wird zugestimmt. Die Vertreter des Kreises Euskirchen in den Gremien der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und der Liebfrauenhof Schleiden GmbH werden zu entsprechenden Beschlussfassungen ermächtigt. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zu zustimmen, wird ebenfalls erteilt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig gez. i.V. Poth ____________________ Landrat V 44/2014