Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
21.07.2011
Erstellt
30.09.11, 06:25
Aktualisiert
30.09.11, 06:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Schulausschusses am 21.07.2011
6
Sonderfahrten der Schulen im Rahmen von Schulprojekten (166/2011)
1. Sofern im Rahmen von Schulprojekten Sonderfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
durchgeführt werden sollen, so übernimmt die Stadt Erftstadt die Kosten für die Fahrten, die
für den Schulträger gem. §§ 7 und 8 Schülerfahrkostenverordnung verpflichtend sind. Dabei
werden die gesetzlichen Regelungen nach sorgfältiger Prüfung im Interesse der Schulen
großzügig ausgelegt.
2. Im Produkt 030 241 010 werden im Haushaltsjahr 2012
gestellt.
10 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
4.500,00 Euro zur Verfügung