Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
31.01.2011
Erstellt
21.01.11, 21:17
Aktualisiert
21.01.11, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserwerk Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
10/2011
zur Sitzung
des Betriebsausschusses Ver- und
Entsorgung
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
Auskunft erteilt:
Herr Friedrich
Telefon:
05208/991-268
Datum:
19. Januar 2011
Klärschlammentwässerung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Ver- und
Entsorgung
Termin
31.01.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der letzten Betriebsausschuss-Sitzung wurde die Klärschlamm-Vererdung angesprochen.
Aussage war, dass diese wohl einen Kostenvorteil von etwa 20.000 €/Jahr ergeben kann, dazu auch
ökologische Vorteile (geringerer Strom- und Chemikalienverbrauch) hat; angesichts der Laufzeit von 36
Jahren ist aber ein Risiko nicht zu verleugnen, schließlich haben wir keine Kläranlage, die auch nur
annähernd ein solches Alter hat. Andererseits sind nach heutigem Wissen denkbare Forderungen z.B. für
Phosphat-Rückgewinnung, Hormonabscheidung etc. selbst bei einer Umstellung auf Membrantechnik mit
überschaubaren Änderungen der vorhandenen Bauwerke machbar.
Bezüglich der Kostensituation werden ca. 25.000 € als sichere Einsparung angesetzt, die -wie in der letzten
Vorlage erwähnt- wohl eher 15.000 – 20.000 € sein dürfte. Sollte die Entsorgung der Klärschlamm-Erde
durch landwirtschaftliche Verwertung (angesetzt war der Preis der bisherigen 3-Gleisigkeit, also incl.
Verbrennung) erfolgen, wären allerdings weitere Einsparungen (ca. +5.000 €) denkbar.
Mittlerweile hat die Betriebsleitung einen „neuen“ Entsorgungsweg aufgetan.
Hier wird ein Preis von 38,35 € + MWSt. angeboten. Gegenüber der Verbrennung bedeutet dies einen
Vorteil von ca. 25 € + MWSt. = ca. 30 €/t Schlamm. Bei einer Menge von ca. 400 cbm ergibt dies ca. 12.000
€/a.
Der Ersatz der landbaulichen Verwertung (ca. 800 cbm * ca. -15 € = -12.000 €/a) steigert diese Einsparung
auf ca. 24.000 €/a.
Diese 24.000 € sind also in gleicher Höhe (auf wenige Tausend Euro ist diese Größenordnung nicht zu
berechnen) wie die ermittelten Minderbelastungen durch die Vererdung.
Allerdings würde sich die bisherige aus Sicherheitsgründen erfolgte 3-Gleisigkeit auf eine 2-Gleisigkeit
reduzieren. Da das neue Angebot allerdings von dem bisherigen Marktführer erstellt wurde, kann man wohl
von einer hohen Sicherheit ausgehen.
Die Preisangleichungsklausel erfolgt nach üblicher Berechnung.
Nachdem beide Wege ökonomisch gleich zu bewerten sind, ist zu entscheiden, ob der ökologische Aspekt
das latente Risiko der Laufzeit aufwiegen soll.
-2-
Die Betriebsleitung tendiert dazu, erstmal die Vererdung zurückzustellen (der zeitliche Druck wg. der
erforderlichen Flächen hat sich zwischenzeitlich erledigt). In z.B. 5 Jahren –je nach Vertragszeitraum- kann
immer noch über die Vererdung nachgedacht werden, möglicherweise haben sich bis dahin die
Rahmenbedingungen (Stichwort Förderung) geändert. Die momentan laufende Verschärfung der
Klärschlammverordnung kann die landwirtschaftliche Verwertung für Leopoldshöhe sogar verbessern, da
wohl viele Klärschlamm-Abgeber künftig durch die niedrigeren Grenzwerte entfallen werden.
Beschlussvorschlag:
Zur Reduzierung des Risikos wird vorerst auf die Errichtung einer Klärschlamm-Vererdungsanlage
verzichtet. Zwecks Kompensation der avisierten Einsparungen sollen die Verträge für den Schuckenbäumer
Schlamm gekündigt und die Schlämme anderweitig landwirtschaftlich verwertet werden.
In Vertretung
Wehmeier