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Beschlussvorlage Abwasserwerk (Klärschlammentwässerung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
31.01.2011
Erstellt
21.01.11, 21:17
Aktualisiert
21.01.11, 21:17
Beschlussvorlage Abwasserwerk (Klärschlammentwässerung) Beschlussvorlage Abwasserwerk (Klärschlammentwässerung)

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Abwasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 10/2011 zur Sitzung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-268 Datum: 19. Januar 2011 Klärschlammentwässerung Beratungsfolge Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung Termin 31.01.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: In der letzten Betriebsausschuss-Sitzung wurde die Klärschlamm-Vererdung angesprochen. Aussage war, dass diese wohl einen Kostenvorteil von etwa 20.000 €/Jahr ergeben kann, dazu auch ökologische Vorteile (geringerer Strom- und Chemikalienverbrauch) hat; angesichts der Laufzeit von 36 Jahren ist aber ein Risiko nicht zu verleugnen, schließlich haben wir keine Kläranlage, die auch nur annähernd ein solches Alter hat. Andererseits sind nach heutigem Wissen denkbare Forderungen z.B. für Phosphat-Rückgewinnung, Hormonabscheidung etc. selbst bei einer Umstellung auf Membrantechnik mit überschaubaren Änderungen der vorhandenen Bauwerke machbar. Bezüglich der Kostensituation werden ca. 25.000 € als sichere Einsparung angesetzt, die -wie in der letzten Vorlage erwähnt- wohl eher 15.000 – 20.000 € sein dürfte. Sollte die Entsorgung der Klärschlamm-Erde durch landwirtschaftliche Verwertung (angesetzt war der Preis der bisherigen 3-Gleisigkeit, also incl. Verbrennung) erfolgen, wären allerdings weitere Einsparungen (ca. +5.000 €) denkbar. Mittlerweile hat die Betriebsleitung einen „neuen“ Entsorgungsweg aufgetan. Hier wird ein Preis von 38,35 € + MWSt. angeboten. Gegenüber der Verbrennung bedeutet dies einen Vorteil von ca. 25 € + MWSt. = ca. 30 €/t Schlamm. Bei einer Menge von ca. 400 cbm ergibt dies ca. 12.000 €/a. Der Ersatz der landbaulichen Verwertung (ca. 800 cbm * ca. -15 € = -12.000 €/a) steigert diese Einsparung auf ca. 24.000 €/a. Diese 24.000 € sind also in gleicher Höhe (auf wenige Tausend Euro ist diese Größenordnung nicht zu berechnen) wie die ermittelten Minderbelastungen durch die Vererdung. Allerdings würde sich die bisherige aus Sicherheitsgründen erfolgte 3-Gleisigkeit auf eine 2-Gleisigkeit reduzieren. Da das neue Angebot allerdings von dem bisherigen Marktführer erstellt wurde, kann man wohl von einer hohen Sicherheit ausgehen. Die Preisangleichungsklausel erfolgt nach üblicher Berechnung. Nachdem beide Wege ökonomisch gleich zu bewerten sind, ist zu entscheiden, ob der ökologische Aspekt das latente Risiko der Laufzeit aufwiegen soll. -2- Die Betriebsleitung tendiert dazu, erstmal die Vererdung zurückzustellen (der zeitliche Druck wg. der erforderlichen Flächen hat sich zwischenzeitlich erledigt). In z.B. 5 Jahren –je nach Vertragszeitraum- kann immer noch über die Vererdung nachgedacht werden, möglicherweise haben sich bis dahin die Rahmenbedingungen (Stichwort Förderung) geändert. Die momentan laufende Verschärfung der Klärschlammverordnung kann die landwirtschaftliche Verwertung für Leopoldshöhe sogar verbessern, da wohl viele Klärschlamm-Abgeber künftig durch die niedrigeren Grenzwerte entfallen werden. Beschlussvorschlag: Zur Reduzierung des Risikos wird vorerst auf die Errichtung einer Klärschlamm-Vererdungsanlage verzichtet. Zwecks Kompensation der avisierten Einsparungen sollen die Verträge für den Schuckenbäumer Schlamm gekündigt und die Schlämme anderweitig landwirtschaftlich verwertet werden. In Vertretung Wehmeier