Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
18.08.14, 14:46
Aktualisiert
19.08.14, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 41/2014
23.07.2014
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
01.09.2014
Kreisausschuss
23.09.2014
Kreistag
01.10.2014
Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen
hier:
1. Änderung der Vertragsentwürfe
a) Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG
b) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
c) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH
2. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren
Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
Sachbearbeiter/in: Frau Stopa
Tel.: 15 - 438
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 120 547 02 Zeile: 27
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt den Änderungen in dem mit der V 30/2013 am 17.07.2013 beschlossenen
geänderten Vertragswerk gem. den Anlagen A bis E zu dieser Vorlage zu.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
Der Beschluss über die Veräußerung der Kommandit- und Geschäftsanteile gem. D 62/2012 vom
28.08.2012 in der Fassung der Beschlussfassung vom 17.07.2013 bleibt mit der Maßgabe bestehen,
dass die Veräußerung an die in der neu gefassten Anlage 3 zum Konsortialvertrag aufgeführten
-2Städte und Gemeinden geschieht. Gleichzeitig wird der Verlängerung des Zeitraumes für die
Veräußerung bis zum 31.12.2016 bzw. 30.06.2017 zugestimmt.
Begründung:
Nach den Beschlussfassungen des Kreistages vom 28.08.2012 (D 62/2012) und 17.07.2013 (V
30/2013) zur Zukunft der Energieversorgung wurden weitere Gespräche mit den Netz-Kommunen
und der RWE geführt. Insbesondere durch die Veränderungen im Gesamt-Stromasset (Erteilung der
Stromkonzession durch die Stadt Bad Münstereifel und Verlust der Konzession für das Stadtgebiet
Mechernich) kristallisierte sich folgender Änderungsbedarf heraus:
1. Gesellschafterkreis
Durch die v. g. Änderungen im Konzessionsgebiet der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH
(KEV GmbH) wurden die entsprechenden Anteile der Kommunen neu ermittelt.
Wie bereits in der V 30/2013 ausgeführt, soll das Ziel einer einheitlichen kreisweiten
Energieversorgungsgesellschaft weiter verfolgt werden. Auf Wunsch der beteiligten Kommunen sollen
jedoch die symbolischen Anteile für die Kommunen Zülpich, Weilerswist und Mechernich nicht bereits
zum jetzigen Zeitpunkt spezifisch zugeteilt werden. Der Konsortialvertrag sieht nunmehr vor, dass
über die Veräußerung der Anteile von 3 % gemeinschaftlich entschieden wird.
2. Sonstiges
Aufgrund der bisher erfolgten Verhandlungen stellte sich das Verfahren zur Beteiligung der
Kommunen an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG langwieriger dar als ursprünglich
angenommen. Aus diesem Grunde wird angestrebt, die im ersten Entwurf des Konsortialvertrages
vorgesehene Zeitschiene um ein Jahr zu verlängern und den interessierten Kommunen nunmehr bis
zum 31.12.2016 die Gelegenheit zu bieten, Anteile an der kommunalen Vorschaltgesellschaft
(Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG) zu erwerben.
Sollten bis zum 31.12.2016 noch Anteile bei den Altgesellschaftern Kreis Euskirchen und RWE
verbleiben, werden diese Restanteile den Mitgesellschaftern angeboten.
Der übrige Änderungsbedarf betrifft im Wesentlichen den Wechsel der Vorsitze im Aufsichtsrat und in
den Gesellschafterversammlungen der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und der Energie Nordeifel
Beteiligungs-GmbH sowie die Anpassung der Bestimmungen zur Befreiung der Geschäftsführung von
den Beschränkungen des § 181 BGB für Rechtsgeschäfte zwischen der Energie Nordeifel GmbH &
Co. KG und der KEV Energie GmbH.
Anlagen:
Anlage A – Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG
Anlage B – Gesellschaftsvertrag der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG
Anlage C – Gesellschaftsvertrag der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
Anlage D – Gesellschaftsvertrag der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG
Anlage E – Gesellschaftsvertrag der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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