Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
24 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
12.09.14, 14:47
Aktualisiert
12.09.14, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / V 41/2014
Datum: 08.09.2014
Vorabauszug aus der Niederschrift über die konstituierenden Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 01.09.2014
Öffentliche Sitzung
TOP 8
Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen
hier:
1.
Änderung der Vertragsentwürfe
a)
Konsortialvertrag zwischen dem Kreis
Euskirchen und der RWE Deutschland AG
b)
Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie
Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
c)
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie
Nordeifel Beteiligungs-GmbH
2.
Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft
GmbH & Co. KG und deren
Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft
Verwaltungs-GmbH
V 41/2014
Verwaltungsergänzung
Z1
28.08.2014
Für die CDU äußert Herr Reidt folgende Änderungswünsche im
Hinblick auf die 3 % Kommanditanteile, die laut § 4 Abs. 3 des
Konsortialvertrages für die Kommunen Zülpich, Weilerswist und
Mechernich vorgesehen seien:
1. Im Hinblick auf das Ziel einer kreisweiten Gesellschaft solle
alles unternommen werden, auch der Kreisstadt Euskirchen
zumindest die Tür zur ere/ene offen zu halten. § 4 Abs. 3 sei
daher um die Kreisstadt Euskirchen zu ergänzen.
Voraussetzung einer Beteiligung der Kreisstadt Euskirchen
sei, dass sich diese nur im Rahmen eines cross-over-Modells
beteiligen dürfe, d.h. dass bei Beteiligung an der ene auch
gleichzeitig Anteile der Regionalgas an die ene veräußert
werden.
2. Angesichts der Gründung einer eigenen Netzgesellschaft in
Mechernich gelte dies gleichermaßen für die Stadt
Mechernich. Auch bei dieser sei Voraussetzung einer
Beteiligung ein cross-over-Modell.
3. Für Zülpich und Weilerswist sei der Fall mangels eigener
Energiegesellschaften anders gelagert: hier könne bereits bei
Interessenbekundung eine Anteilsveräußerung erfolgen.
4. Die 3 % sollen länger vorgehalten werden als 2016/2017,
damit alle Möglichkeiten offen bleiben. Insofern solle dieser
Teil nicht unter die Mechanismen des § 4 Abs. 7 des
Konsortialvertrages fallen.
Die Verwaltung wird gebeten, weitere Gespräche zu führen, der
Konsortialvertrag solle ohne Abstimmung in den Kreisausschuss
vertagt werden.
Herr Reidt äußert darüber hinaus die Bitte an die Verwaltung, die
seinerzeit begonnenen Fusionsgespräche wiederzubeleben.
Frau Kalnins erklärt für Bündnis 90/DIE GRÜNEN ebenso wie
Herr Cremer für die SPD volle Übereinstimmung mit den
Vorstellungen der CDU.
Herr Bell erklärt für Die LINKE ebenfalls sein Einverständnis,
kündigt aber angesichts der Regelungen zur Wasserversorgung
im Gesellschaftszweck Ablehnung an.
Der Vorsitzende stellt zur Abstimmung:
1.
„Der Kreistag stimmt den Änderungen in dem mit der V 30/2013
am 17.07.2013 beschlossenen geänderten Vertragswerk gem.
den Anlagen A bis E zur Vorlage V 41/2014 zu. Die
Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.“
a. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang vertagt die Beschlussempfehlung in den
Kreisausschuss, soweit der Konsortialvertrag zwischen dem Kreis
Euskirchen und der RWE Deutschland AG betroffen ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
b. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang empfiehlt dem Kreistag die
Beschlussfassung, soweit die Verträge der Energie Rur-Erft
GmbH & Co. KG und Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
betroffen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
c. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang empfiehlt dem Kreistag entsprechende
Beschlussfassung, soweit die Verträge der Energie Nordeifel
GmbH & Co. KG und Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH
betroffen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
„Der Beschluss über die Veräußerung der Kommandit- und
Geschäftsanteile gem. D 62/2012 vom 28.08.2012 in der
Fassung der Beschlussfassung vom 17.07.2013 bleibt mit der
Maßgabe bestehen, dass die Veräußerung an die in der neu
gefassten Anlage 3 zum Konsortialvertrag aufgeführten Städte
und Gemeinden geschieht. Gleichzeitig wird der Verlängerung
des Zeitraumes für die Veräußerung bis zum 31.12.2016 bzw.
30.06.2017 zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
gez.
i.V. Poth
____________________
Landrat