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Beschlussvorlage GB (Z2 / V 41 /2014 (Wifö-Ausschuss 01.09.2014))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
24 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
12.09.14, 14:47
Aktualisiert
12.09.14, 14:47
Beschlussvorlage GB (Z2 / V 41 /2014 (Wifö-Ausschuss 01.09.2014)) Beschlussvorlage GB (Z2 / V 41 /2014 (Wifö-Ausschuss 01.09.2014)) Beschlussvorlage GB (Z2 / V 41 /2014 (Wifö-Ausschuss 01.09.2014))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 41/2014 Datum: 08.09.2014 Vorabauszug aus der Niederschrift über die konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 01.09.2014 Öffentliche Sitzung TOP 8 Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen hier: 1. Änderung der Vertragsentwürfe a) Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG b) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH c) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH 2. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH V 41/2014 Verwaltungsergänzung Z1 28.08.2014 Für die CDU äußert Herr Reidt folgende Änderungswünsche im Hinblick auf die 3 % Kommanditanteile, die laut § 4 Abs. 3 des Konsortialvertrages für die Kommunen Zülpich, Weilerswist und Mechernich vorgesehen seien: 1. Im Hinblick auf das Ziel einer kreisweiten Gesellschaft solle alles unternommen werden, auch der Kreisstadt Euskirchen zumindest die Tür zur ere/ene offen zu halten. § 4 Abs. 3 sei daher um die Kreisstadt Euskirchen zu ergänzen. Voraussetzung einer Beteiligung der Kreisstadt Euskirchen sei, dass sich diese nur im Rahmen eines cross-over-Modells beteiligen dürfe, d.h. dass bei Beteiligung an der ene auch gleichzeitig Anteile der Regionalgas an die ene veräußert werden. 2. Angesichts der Gründung einer eigenen Netzgesellschaft in Mechernich gelte dies gleichermaßen für die Stadt Mechernich. Auch bei dieser sei Voraussetzung einer Beteiligung ein cross-over-Modell. 3. Für Zülpich und Weilerswist sei der Fall mangels eigener Energiegesellschaften anders gelagert: hier könne bereits bei Interessenbekundung eine Anteilsveräußerung erfolgen. 4. Die 3 % sollen länger vorgehalten werden als 2016/2017, damit alle Möglichkeiten offen bleiben. Insofern solle dieser Teil nicht unter die Mechanismen des § 4 Abs. 7 des Konsortialvertrages fallen. Die Verwaltung wird gebeten, weitere Gespräche zu führen, der Konsortialvertrag solle ohne Abstimmung in den Kreisausschuss vertagt werden. Herr Reidt äußert darüber hinaus die Bitte an die Verwaltung, die seinerzeit begonnenen Fusionsgespräche wiederzubeleben. Frau Kalnins erklärt für Bündnis 90/DIE GRÜNEN ebenso wie Herr Cremer für die SPD volle Übereinstimmung mit den Vorstellungen der CDU. Herr Bell erklärt für Die LINKE ebenfalls sein Einverständnis, kündigt aber angesichts der Regelungen zur Wasserversorgung im Gesellschaftszweck Ablehnung an. Der Vorsitzende stellt zur Abstimmung: 1. „Der Kreistag stimmt den Änderungen in dem mit der V 30/2013 am 17.07.2013 beschlossenen geänderten Vertragswerk gem. den Anlagen A bis E zur Vorlage V 41/2014 zu. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.“ a. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vertagt die Beschlussempfehlung in den Kreisausschuss, soweit der Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG betroffen ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig b. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt dem Kreistag die Beschlussfassung, soweit die Verträge der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH betroffen sind. Abstimmungsergebnis: einstimmig c. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt dem Kreistag entsprechende Beschlussfassung, soweit die Verträge der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH betroffen sind. Abstimmungsergebnis: einstimmig 2. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: „Der Beschluss über die Veräußerung der Kommandit- und Geschäftsanteile gem. D 62/2012 vom 28.08.2012 in der Fassung der Beschlussfassung vom 17.07.2013 bleibt mit der Maßgabe bestehen, dass die Veräußerung an die in der neu gefassten Anlage 3 zum Konsortialvertrag aufgeführten Städte und Gemeinden geschieht. Gleichzeitig wird der Verlängerung des Zeitraumes für die Veräußerung bis zum 31.12.2016 bzw. 30.06.2017 zugestimmt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig gez. i.V. Poth ____________________ Landrat