Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
26.09.14, 14:56
Aktualisiert
26.09.14, 14:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / V 42 /2014
Datum:
26.09.2014
Vorabauszug aus der Niederschrift über die konstituierenden Sitzung des Kreisausschusses
vom 23.09.2014
A)
TOP 13
Öffentliche Sitzung
Beratung über die Gültigkeit der Kreistagswahl und
Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den
Kreistag
V 42/2014
Wahlprüfungsausschuss
Z1
08.09.2014
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1.
Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a)
bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt.
2.
Die Wahl des Kreistages vom 25.05.2014 wird gemäß § 40
Abs. 1 Buchst. d) Kommunalwahlgesetz für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig