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Beschlussvorlage GB (Z1 / V42 / 2014 (WahlprA 08.09.2014))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
22.09.14, 12:01
Aktualisiert
22.09.14, 12:01
Beschlussvorlage GB (Z1 / V42 / 2014 (WahlprA 08.09.2014))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 42/2014 Datum: 10.09.2014 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses vom 08.09.2014 Öffentliche Sitzung TOP 5 Beratung über die Gültigkeit der Kreistagswahl und Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den Kreistag Der Vorsitzende informiert den Ausschuss darüber, dass bis zum Ablauf der Einspruchsfrist am 07.07.2014 keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Kreistagswahl eingegangen sind und dass dem Wahlleiter keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die sich auf das Ergebnis der Kreistagswahl ausgewirkt hätten. Anschließend gibt er Gelegenheit zur Aussprache. Sodann fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den Kreistag: 1. Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt. 2. Die Wahl des Kreistages vom 25.05.2014 wird gemäß § 40 Abs. 1 Buchst. d) Kommunalwahlgesetz für gültig erklärt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 42/2014