Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
22.09.14, 12:01
Aktualisiert
22.09.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 42/2014
Datum:
10.09.2014
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses vom
08.09.2014
Öffentliche Sitzung
TOP 5
Beratung über die Gültigkeit der Kreistagswahl und
Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den
Kreistag
Der Vorsitzende informiert den Ausschuss darüber, dass bis zum
Ablauf der Einspruchsfrist am 07.07.2014 keine Einsprüche
gegen die Gültigkeit der Kreistagswahl eingegangen sind und
dass dem Wahlleiter keine Sachverhalte bekannt geworden sind,
die sich auf das Ergebnis der Kreistagswahl ausgewirkt hätten.
Anschließend gibt er Gelegenheit zur Aussprache.
Sodann fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag an
den Kreisausschuss und den Kreistag:
1.
Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a)
bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt.
2.
Die Wahl des Kreistages vom 25.05.2014 wird gemäß § 40
Abs. 1 Buchst. d) Kommunalwahlgesetz für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 42/2014