Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
29.07.14, 04:05
Aktualisiert
29.07.14, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
V 34/2014
21.07.2014
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
04.09.2014
Bildung von Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII sowie der Arbeitsgemeinschaft der
Pflegeeltern im Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Bierdel
x
Tel.: 641
Abt.: Jugend und Familie
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt für die laufende Wahlperiode die Bildung folgender Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII:
Stationäre Erziehungshilfe und teilstationäre Hilfen zur Erziehung
Ambulante Einrichtungen der Jugendhilfe
Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Der Jugendhilfeausschuss beschließt weiterhin die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft der Pflegeeltern im Kreis Euskirchen.
-2-
Begründung:
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe soll die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben:
„§ 78 SGB VIII Arbeitsgemeinschaften
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in
denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter
Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die
geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.“
Die Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII arbeiten nach der als Anlage beigefügten Geschäftsordnung, die mit den derzeitigen Vorsitzenden der AGs abgestimmt ist.
Die Arbeitsgemeinschaft der Pflegeeltern wurde bisher auch als eine Arbeitsgemeinschaft gem.
§ 78 SGB VIII geführt, ist aber vom Charakter her kein Gremium zur Abstimmung zwischen
öffentlichem und freiem Jugendhilfeträger. Dennoch ist die Arbeit der Pflegeeltern im Kreis Euskirchen eine zentrale Säule für die Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses.
Die Vorsitzenden sowie deren Vertretungen gehören gem. Beschluss des Kreistages vom 11.11.2009
(V 12/2009) zur Ausgestaltung des § 4 der Satzung des Jugendamtes i.V. m. § 5 Abs. 3 AG-KJHG als
weitere beratende Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss an.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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