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Mitteilungsvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit Oerlinghausen / Leopoldshöhe hier: Organisationsform)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
10.02.2011
Erstellt
31.01.11, 21:16
Aktualisiert
11.02.11, 12:18
Mitteilungsvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit  Oerlinghausen / Leopoldshöhe
hier: Organisationsform) Mitteilungsvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit  Oerlinghausen / Leopoldshöhe
hier: Organisationsform)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 16/2011 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BM Bürgermeister Auskunft erteilt: Herr Schemmel Telefon: 05208/991-400 Datum: 11. Februar 2011 Interkommunale Zusammenarbeit Oerlinghausen / Leopoldshöhe hier: Organisationsform Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 10.02.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Initiiert durch gleichlautende Fraktionsanträge in Oerlinghausen und Leopoldshöhe hat es im vergangenen Jahr bereits eine gemeinsame Ratssitzung beider Kommunen gegeben. Herr Hoppenberg, Bürgermeister der Gemeinde Extertal, hatte in diesem Zusammenhang über den Ilek-Prozess in Nordlippe referiert. Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen in der Zusammenarbeit der beiden Kommunen Oerlinghausen und Leopoldshöhe sind verwaltungsseitig daraufhin weitere Kooperationsprojekte identifiziert worden. Auf der Ebene der jeweiligen Fachbereiche werden diese Projekte gegenwärtig einem entsprechenden „Feinschliff“ unterzogen, bevor sie dann zeitnah in konkretes Handeln überführt werden. In der Sitzung wird es zum konkreten Sachstand weitere Informationen geben. Parallel zu den Beratungen auf der Verwaltungsebene soll jetzt im Sinne einer politischen Prozessbegleitung bzw. –steuerung eine entsprechende Organisationseinheit gebildet werden. In dem gemeinsamen Antrag der SPD-Ratsfraktionen war angeregt worden, eine Projektgruppe zur Ausgestaltung der interkommunalen Zusammenarbeit zu bilden. Das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) bietet dazu weitere Organisationsformen an. Als relativ niedrigschwellige Organisationsform ist in diesem Zusammenhang zunächst die Kommunale Arbeitsgemeinschaft zu nennen. § 2 Absatz 2 GkG führt dazu u.a. aus, dass die kommunalen Arbeitsgemeinschaften Angelegenheiten beraten, die ihre Mitglieder gemeinsam berühren; sie stimmen Planungen der einzelnen Mitglieder für diese Angelegenheiten und die Tätigkeit von Einrichtungen ihrer Mitglieder aufeinander ab; sie leiten Gemeinschaftslösungen ein, um eine möglichst wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung der Aufgaben in einem größeren nachbarlichen Gebiet sicherzustellen. Darüberhinaus sind die gesetzlichen Vorgaben zur Geschäftsführung etc. relativ offen und können von den Mitgliedern der AG weitestgehend geregelt werden. Der Zweckverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist im Vergleich dazu wesentlich konkreter und bezüglich seiner Rechtsverhältnisse eindeutiger bzw. umfassender geregelt. In diesem Zusammenhang sind klare Vorgaben u.a. hinsichtlich der Satzung, der Genehmigungsfähigkeit eines Zweckverbandes bis hin zur Haushaltswirtschaft etc. zu beachten. Der Zweckverband bietet sich als Organisationsform deshalb für den konkreten Betrieb einer Gemeinschaftseinrichtung, z. B. gemeinsamer Bauhof, Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft für -2Asylbewerber, gemeinsamer Betrieb von Kultureinrichtungen etc. an. Im Hinblick auf die zukünftig wegfallende Geschäftsgrundlage für den Zweckverband Fröbelschule könnte dieser Verband (mit veränderter Satzung etc.) somit in der Zukunft Träger entsprechender Aufgaben werden. In der Übergangszeit bietet es sich an, den weiteren Abstimmungsprozess auf der Ebene der AG voranzutreiben. Kleinere Projekte können dann, entsprechend der bisherigen Regelung, auch zwischen den Projektträgern auf der Grundlage einer Öffentlich rechtlichen Vereinbarung festgelegt werden. Schemmel