Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
136 kB
Datum
03.09.2014
Erstellt
14.07.14, 12:04
Aktualisiert
14.07.14, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreistagsfraktion Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Datum:
X Öffentliche Sitzung
F 2/2014
09.07.2014
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
03.09.2014
Gewässer- und Landschaftskontamination durch den vermehrten Einsatz von Rohgülle und
Gärresten
Sehr geehrter Herr Landrat,
wir bitten die Anfrage der AfD – Fraktion auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des
Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr zu setzen.
Ausgangslage:
Die Resolution des Kreistages vom 18.12.2013, die von uns vollinhaltlich unterstützt wird,
beschränkt sich im Wesentlichen auf die Belastung der Umwelt durch den Einsatz von
Gärsubstraten aus Biogasanlagen. Die in diesem Zusammenhang erhobene Forderung des
Kreistages nach einer Änderung des § 35 Abs. 1 BauGB mit der Folge, dass nur bäuerliche
Betriebe von der Privilegierung profitieren können, wurde bisher nicht entsprochen. In der Folge
können weiterhin Tiermastanlagen neu errichtet bzw. erweitert werden.
Neben dem Einsatz von Gärresten besteht jedoch eine erhebliche Gefahr für die Umwelt
insbesondere des Grundwassers durch den massiven Einsatz von Rohgülle, die aus den
Niederlanden, Belgien und aus einigen Bundesländern importiert wird, da die Massentierhaltung in
diesen Ländern in keinem Verhältnis zur landwirtschaftlich genutzten Fläche steht.
In zeitlicher Nähe zur Resolution hat dann nach einem Bericht der Kölnischen Rundschau eine
Informationsveranstaltung der für den Kreis Euskirchen zuständigen Landwirtschaftskammer
stattgefunden, zu der wir als AfD – KV Euskirchen nicht eingeladen waren. Bei dieser
Veranstaltung verwies der Vertreter des NRW-Umweltministeriums laut Pressebericht auf den
Kampf der Landesregierung für eine Verschärfung der Düngemittelverordnung (BGBl. S. 2482).
Er hoffe, dass die Verschärfung in diesem Jahr (2014) realisiert werde.
-2-
Anfrage:
1. Liegen der Kreisverwaltung Kenntnisse darüber vor, ob eine Änderung der Düngemittelverordnung
von der Landesregierung NRW auf den Weg gebracht wurde bzw. in welchem
Stadium sich das Abstimmungsverfahren zwischen den Bundesländern befindet?
2.Ist der Kreisverwaltung bekannt, ob die in den letzten Jahren entwickelten Verfahren zur
Umwandlung von Gülle und Gärresten in umweltverträgliche Feststoffe als humusreicher Dünger
vom Bund oder vom Land gefördert werden?
3.Welche Möglichkeiten sieht die Kreisverwaltung um ein effektives und wirkungsvolles
Kontrollinstrument zu installieren und eine präzise Zuordnung der Zuständigkeiten zwischen
Landwirtschaftskammer und dem Kreis als untere Wasserbehörde zu erreichen?
4.Kann durch die Kreisverwaltung als untere Wasserbehörde einer regelmäßige Kontrolle der Gülleund Gärsubstrateabnehmer unter Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung gewährleistet
werden, um eine Überbelastung der Böden durch Stickstoff zu verhindern?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Joachim Dürer
Fraktionsvorsitzender