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Anfrage AfD (Gewässer- und Landschaftskontamination durch den vermehrten Einsatz von Rohgülle und Gärresten)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
136 kB
Datum
03.09.2014
Erstellt
14.07.14, 12:04
Aktualisiert
14.07.14, 12:04
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Kreistagsfraktion Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Datum: X Öffentliche Sitzung F 2/2014 09.07.2014 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 03.09.2014 Gewässer- und Landschaftskontamination durch den vermehrten Einsatz von Rohgülle und Gärresten Sehr geehrter Herr Landrat, wir bitten die Anfrage der AfD – Fraktion auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr zu setzen. Ausgangslage: Die Resolution des Kreistages vom 18.12.2013, die von uns vollinhaltlich unterstützt wird, beschränkt sich im Wesentlichen auf die Belastung der Umwelt durch den Einsatz von Gärsubstraten aus Biogasanlagen. Die in diesem Zusammenhang erhobene Forderung des Kreistages nach einer Änderung des § 35 Abs. 1 BauGB mit der Folge, dass nur bäuerliche Betriebe von der Privilegierung profitieren können, wurde bisher nicht entsprochen. In der Folge können weiterhin Tiermastanlagen neu errichtet bzw. erweitert werden. Neben dem Einsatz von Gärresten besteht jedoch eine erhebliche Gefahr für die Umwelt insbesondere des Grundwassers durch den massiven Einsatz von Rohgülle, die aus den Niederlanden, Belgien und aus einigen Bundesländern importiert wird, da die Massentierhaltung in diesen Ländern in keinem Verhältnis zur landwirtschaftlich genutzten Fläche steht. In zeitlicher Nähe zur Resolution hat dann nach einem Bericht der Kölnischen Rundschau eine Informationsveranstaltung der für den Kreis Euskirchen zuständigen Landwirtschaftskammer stattgefunden, zu der wir als AfD – KV Euskirchen nicht eingeladen waren. Bei dieser Veranstaltung verwies der Vertreter des NRW-Umweltministeriums laut Pressebericht auf den Kampf der Landesregierung für eine Verschärfung der Düngemittelverordnung (BGBl. S. 2482). Er hoffe, dass die Verschärfung in diesem Jahr (2014) realisiert werde. -2- Anfrage: 1. Liegen der Kreisverwaltung Kenntnisse darüber vor, ob eine Änderung der Düngemittelverordnung von der Landesregierung NRW auf den Weg gebracht wurde bzw. in welchem Stadium sich das Abstimmungsverfahren zwischen den Bundesländern befindet? 2.Ist der Kreisverwaltung bekannt, ob die in den letzten Jahren entwickelten Verfahren zur Umwandlung von Gülle und Gärresten in umweltverträgliche Feststoffe als humusreicher Dünger vom Bund oder vom Land gefördert werden? 3.Welche Möglichkeiten sieht die Kreisverwaltung um ein effektives und wirkungsvolles Kontrollinstrument zu installieren und eine präzise Zuordnung der Zuständigkeiten zwischen Landwirtschaftskammer und dem Kreis als untere Wasserbehörde zu erreichen? 4.Kann durch die Kreisverwaltung als untere Wasserbehörde einer regelmäßige Kontrolle der Gülleund Gärsubstrateabnehmer unter Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung gewährleistet werden, um eine Überbelastung der Böden durch Stickstoff zu verhindern? Mit freundlichen Grüßen gez. Joachim Dürer Fraktionsvorsitzender