Daten
Kommune
Wesseling
Größe
124 kB
Datum
28.10.2014
Erstellt
13.10.14, 17:09
Aktualisiert
13.10.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
177/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Rechnungsprüfung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2011
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
06.10.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 177/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Kuhl / Dijkstra
06.10.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2011
Beschlussentwurf:
1.
Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.09.2014 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2011 einschließlich des Anhangs und des Lageberichts, der sich
auf die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, vorgenommenen Prüfungen sowie
auf die von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgenommenen Prüfungen der Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ bezieht, wird zur
Kenntnis genommen.
2.
Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2011 wird in der vorliegenden Form hiermit festgestellt.
3.
Der Jahresüberschuss wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
4.
Der Rat erteilt dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2011 die uneingeschränkte
Entlastung.
Sachdarstellung:
1. Problem
Zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 Gemeindeordnung (GO) ein Jahresabschluss
aufzustellen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 wurde am 01.07.2014 vom Rat zur Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Gemäß § 101 GO obliegt die Prüfung des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser
bedient sich der örtlichen Rechnungsprüfung, welche sich ihrerseits gemäß §§ 101 Abs. 8 i.V.m. 103 Abs. 5
GO mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen kann.
Aufgrund der Vorlage 232/2011 hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 15.11.2011
seine Zustimmung erteilt, dass für die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2010, 31.12.2011 sowie
31.12.2012 unter Durchführung eines begleitenden Coachings der Mitarbeiter der örtlichen Rechnungsprüfung die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH in Köln beauftragt wird. Mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde ein entsprechender Prüfungs- und Coachingvertrag geschlossen.
2. Lösung
Die Prüfungshandlungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH erfolgten im Juli/August 2014. Die örtliche Rechnungsprüfung hat in Abstimmung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Teile der Prüfung durchgeführt.
Der Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner einschließlich des Bestätigungsvermerks wurde allen Ratsmitgliedern in elektronischer Form und den Fraktionen in Papierform zugestellt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 30.09.2014 (Vorlage Nr. 144/2014) folgendes:
Abschließend zur Prüfung wird gemäß § 101 GO folgendes beschlossen:
1.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Stadt Wesseling einschließlich Anhang und Lagebericht wurden
mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.09.2014 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„Kommunaler Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - sowie Lagebericht der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember
2011 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie
die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und
den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der
Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt. Die Aufgabe des Wirtschaftsprüfers ist es, auf der Grundlage
der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nach-
weise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die
Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage der Stadt und stellt Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklungen zutreffend dar.
Köln, den 02. September 2014
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Rudert
Wirtschaftsprüfer
gez. Quost
Wirtschaftsprüfer“
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich als Ergebnis seiner eigenen Prüfhandlungen diesem Bestätigungsvermerk vollinhaltlich an.
2.
Die Jahresabschlüsse der beiden Sondervermögen „Jugendhilfestiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung
Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ wurden durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Brühl
geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011, bezogen auf die beiden rechtlich unselbständigen örtlichen Stiftungen, wurde geprüft. In die Prüfung wurden die Haushaltssatzung, die Satzungen der beiden Stiftungen, im Verlauf des Haushaltsjahres getroffene Beschlüsse und Entscheidungen sowie die Buchführung
einbezogen.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.“
3.
Der gemäß § 101 Abs. 3 GO zu erteilende Bestätigungsvermerk umfasst die beiden oben genannten Prüfungsergebnisse.
4.
Dem Rat bzw. den Ratsmitgliedern wird empfohlen, in getrennten Abstimmungen folgendes zu beschließen:
a)
Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.09.2014 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31. Dezember 2011 einschließlich des Anhangs und des Lageberichts,
der sich auf die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, vorgenommenen Prüfungen
sowie auf die von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgenommenen Prüfungen der Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ bezieht, wird
zur Kenntnis genommen.
Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wird hiermit festgestellt.
b)
Der Jahresüberschuss wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
c)
Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2011 die uneingeschränkte Entlastung.
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.