Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
634 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
05.11.10, 08:58
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
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DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT · STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
Bericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2009
Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung
(LIL),
Leopoldshöhe
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DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN
I
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
I.
Prüfungsauftrag
1
II.
Grundsätzliche Feststellungen
3
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
3
III.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
5
IV.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
9
1.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
9
1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
9
1.1.1.
1.1.2.
Rechnungswesen
Wirtschaftsplan
9
9
1.2. Jahresabschluss
10
1.3. Lagebericht
11
2.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
11
3.
Wirtschaftliche Verhältnisse
12
3.1. Vermögens- und Finanzlage
12
3.2. Ertragslage
17
V.
Feststellungen gemäß § 53 HGrG
19
VI.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
20
VII.
Unterzeichnung des Prüfungsberichts
21
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II
ANLAGEN
Anlage
Bilanz zum 31. Dezember 2009
I/1
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
01. Januar bis 31. Dezember 2009
I/2
Anhang 2009
I/3
Lagebericht
II
Bestätigungsvermerk
III
Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung
IV
Rechtliche Verhältnisse
V
Entwicklung der zweckgebundenen Rücklagen für das
Wirtschaftsjahr 2009
VI
Aufstellung der Darlehen per 31. Dezember 2009
VII
Ergebnisrechnung 2009 Mietobjekte
VIII
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG gemäß IDW PS 720
IX
Allgemeine Auftragsbedingungen
X
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I.
1
Prüfungsauftrag
Die Betriebsleitung erteilte uns mit Prüfungsvertrag vom 03. November 2009 mit Zustimmung
der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) den Auftrag, den Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2009 und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe
- nachfolgend auch „LIL“ oder „Betrieb“ genannt zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.
Aufgrund § 106 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der LIL unter Einbeziehung der
Buchführung und darüber hinaus gemäß § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) i.V.m. § 1 der Betriebssatzung die für große
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
(HGB) zu beachten.
Form und Inhalt unseres Prüfungsberichtes folgen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
Ohne den vorgenannten Prüfungsauftrag zu erweitern, hat die GPA bei ihrer Zustimmung zum
Prüfungsauftrag für die Beantwortung der folgenden Fragestellungen innerhalb des Fragenkatalogs zur Prüfung nach § 53 HGrG um aussagekräftige und angemessene Informationen
gebeten:
Fragenkreis 2:
Vorkehrungen zur Korruptionsprävention und den getroffenen Maßnahmen
Fragenkreis 3c:
Ergebnis der Nachkalkulation nach § 6 KAG und deren Abbildung im Jahresabschluss
Fragenkreis 4:
Angemessenheit des Risikofrüherkennungssystems
Fragenkreis 8:
Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor Realisierung von Investitionen und zu Überschreitungen bei abgeschlossenen Investitionen
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2
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4 a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Wir haben auftragsgemäß im Prüfungsbericht eine gesetzlich nicht geforderte Anlage IV mit
Aufgliederungen und Erläuterungen beigefügt.
Dem Bericht sind der geprüfte Jahresabschluss als Anlage I/1 (Bilanz), I/2 (Gewinn- und
Verlustrechnung) und I/3 (Anhang) sowie der Lagebericht als Anlage II beigefügt. Der Bericht
enthält vorweg eine Stellungnahme zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch die Betriebsleitung (Abschnitt II). Erläuterungen zur Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse im Einzelnen sowie der aufgrund der Prüfung erteilte Bestätigungsvermerk folgen in den
Abschnitten III bis VI.
Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit gelten – auch im Verhältnis
zu Dritten – die als Anlage X beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002.
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II.
3
Grundsätzliche Feststellungen
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
Zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch die Betriebsleitung nehmen wir nachfolgend
Stellung und heben die wesentlichen Angaben hervor:
•
Der Lagebericht enthält nach unserer Einschätzung folgende Kernaussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Betriebes:
Im Bereich der Grundstücksverwaltung wurden nach Fertigstellung des Marktplatzhauses
sieben Liegenschaften zum Bilanzstichtag von der LIL verwaltet. Das Marktplatzhaus, in dem
eine Gastronomie untergebracht ist, konnte ab dem 01. August 2009 verpachtet werden.
Weiterhin nicht realisiert werden konnte der geplante Verkauf einer Eigentumswohnung und
eines freistehenden Gebäudes.
Im Vergleich zum Vorjahr konnte bei der Zahl der Grundstücksverkäufe eine erhebliche Steigerung erzielt werden. Insgesamt wurden im Baugebiet Waldstraße 19 Grundstücke und zwei
weitere Grundstücke in anderen Baugebieten mit einer Gesamtfläche von 11.429 m² (i.V.
7.154 m²) veräußert. Weiterhin konnte mit dem Endausbau der Straßen die Vermarktung und
Erschließung des Baugebietes Brunsheide-Süd weitgehend abgeschlossen werden.
Durch Nachberechnungen und Zuführungen bei den Pensionsrückstellungen der Gemeinde,
die von der LIL in der anteiligen Höhe von T€ 48 zu erstatten sind, ergab sich im Geschäftsjahr ein Jahresfehlbetrag von T€ 13.
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•
4
Der Lagebericht enthält nach unserer Einschätzung folgende zentrale Aussagen zur
voraussichtlichen Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken:
Der andernorts aufgrund der problematischen wirtschaftlichen Lage zu verzeichnenden Kaufzurückhaltung bei Grundstücken konnte durch die Vermarktungs- und Betreuungsstrategie im
Bereich der LIL entgegen gewirkt werden. Als weitere Faktoren, die das Risiko eines mangelnden Käuferinteresses im Berichtsjahr erfolgreich abgemildert haben, werden von der
Betriebsleitung die Nähe zum Oberzentrum Bielefeld, die Familienfreundlichkeit der Gemeinde
sowie die gute Anbindung an den ÖPNV und die sehr guten Einkaufsmöglichkeiten in Leopoldshöhe angeführt.
Unter Berücksichtigung der bei Abfassung des Lageberichts vorliegenden Grundstücksreservierungen und Vertragsabschlüsse schätzt die Betriebsleitung den Verlauf des Geschäftsjahres 2010 optimistisch ein. Mit Blick auf die Liquidität und die Investitionsplanung des Betriebs
wird davon ausgegangen, dass bei verschiedenen, flexibel ausgestalteten Krediten eine
erhebliche Tilgung erfolgen kann.
Die Beurteilung der Lage der LIL ist nach den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen
- insbesondere den Jahresabschlussunterlagen, Betriebsausschussprotokollen und Planungsrechnungen - plausibel und widerspruchsfrei abgeleitet. Die im Lagebericht enthaltenen Einschätzungen und Prognosen zum Fortbestand und zur künftigen Entwicklung sind nachvollziehbar. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist
die Lagebeurteilung der Betriebsleitung dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
Darüber hinausgehende berichtspflichtige Tatsachen, die den Bestand des Betriebs gefährden
oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, haben wir bei der Durchführung
der Prüfung nicht festgestellt.
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III.
5
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gemäß § 106 GO NRW i.V.m. §§ 316 ff. HGB sind der Jahresabschluss unter Einbeziehung
der Buchführung und der Lagebericht zu prüfen.
Für Aufstellung und Inhalt dieses Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die uns
gemachten Angaben liegt die Verantwortung bei der Betriebsleitung der LIL. Es ist Aufgabe
des Abschlussprüfers, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen
Prüfung zu beurteilen.
Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Die Abschlussprüfung ist nach Maßgabe von § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung erweitert.
Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehörte nur insoweit zu den
Aufgaben unserer Abschlussprüfung, als sich daraus üblicherweise Rückwirkungen auf den
Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Untreuehandlungen oder Unterschlagungen sowie die Feststellung
außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand
unserer Abschlussprüfung.
Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere ob alle Risiken beachtet und in versicherungstechnischer Hinsicht ausreichend versichert sind, war nicht
Gegenstand unseres Auftrages.
Bei unserer Prüfung haben wir die §§ 316 ff. HGB und die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in
Deutschland e.V. (IDW) dargelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie § 106 GO NRW und die Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen beachtet.
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6
Wir haben unsere Prüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz so angelegt, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung
des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, erkannt werden können. Dazu wurden Risikofaktoren
identifiziert und analysiert, um eine Differenzierung zwischen kritischen und weniger kritischen
Prüfungsgebieten zu ermöglichen und die risikoorientierte Prüfungsstrategie für die einzelnen
Prüfungsgebiete festzulegen.
Die Prüfungsstrategie haben wir auf der Grundlage der Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit
sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebs, der Erwartung über mögliche
Fehler sowie der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems entwickelt.
Ausgehend von unserer Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems wurde das Prüfungsprogramm so bestimmt, dass unter Beachtung des Grundsatzes der
Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit die geforderten Prüfungsaussagen mit hinreichender
Sicherheit möglich werden.
Sowohl analytische Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen) als auch Einzelfallprüfungen (Überprüfung von Geschäftsvorfällen sowie von Beständen) wurden nach Art und
Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des
Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt.
Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen
Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen.
Aus den bei unserer Prüfungsplanung getroffenen Feststellungen ergaben sich nachfolgende
Prüfungsschwerpunkte:
Entwicklung des Anlagevermögens
Entwicklung der Vorräte unter Einbezug der Bestandsveränderungen
Vollständigkeit und Realisierung der Umsatzerlöse
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7
Unsere Feststellungen aus der vorangegangenen Abschlussprüfung haben wir berücksichtigt.
Der von uns geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am
01. Oktober 2009 festgestellt.
Bei der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems, sowie des ITSystems als dessen Teil, haben wir keine Mängel festgestellt. Eine Ausweitung unserer Prüfungshandlungen bzw. Änderung unserer Prüfungsschwerpunkte war demnach nicht erforderlich.
Analytische Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen von Vorjahresvergleichen einzelner
Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei der Analyse der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage vorgenommen.
Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben durch bewusste Auswahl durchgeführt (IDW HFA
1/1988).
Die Forderungen und Verbindlichkeiten wurden durch Saldenlisten sowie entsprechende OPListen nachgewiesen.
Der Nachweis der übrigen Vermögens- und Schuldposten erfolgte durch Bücher, Verträge
sowie sonstige Unterlagen und Belege wie Kassenbücher und Bankauszüge.
Saldenbestätigungen forderte die LIL nicht an.
Prüfungen anderer Stellen haben nach den uns gegebenen Auskünften im Berichtsjahr nicht
stattgefunden.
Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei
unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage des Betriebs vermittelt.
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8
Der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir den vom Institut der Wirtschaftsprüfer veröffentlichten Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Stand: 06. Oktober 2006, zugrunde gelegt.
Die Prüfung wurde von uns im Zeitraum von Anfang bis Mitte Juli 2010 in den Geschäftsräumen der LIL durchgeführt. Die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen und Nachweise
standen uns zur Verfügung. Erbetene Auskünfte wurden uns von der Betriebsleitung und den
uns benannten Mitarbeitern bereitwillig erteilt.
Die Betriebsleitung hat uns die berufsübliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss
abgegeben, die wir zu unseren Akten genommen haben.
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IV.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
1.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
9
1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
1.1.1.
Rechnungswesen
Nach unseren Feststellungen und den uns gegebenen Auskünften sind die Geschäftsvorfälle
vollständig und richtig aufgezeichnet. Das Belegwesen ist geordnet und übersichtlich, die
Konten sind ordnungsgemäß geführt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde zutreffend aus
dem Rechnungswesen entwickelt, das insgesamt den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht.
Die Finanzbuchhaltung der LIL erfolgt auf einer eigenen PC-Anlage mittels der Software
Diamant/2 der Firma Diamant Software GmbH & Co. KG, Bielefeld. Die Anlagenbuchhaltung
wird in Form eines Excel-gestützten Inventarverzeichnisses geführt.
Für die eingesetzte Software in der Version 4.5.08 liegt ein Testat vom 01. April 2005 der
KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft, Bielefeld, über deren Ordnungsmäßigkeit vor.
Bei unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die eingesetzten Verarbeitungsprogramme die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten nicht gewährleisten.
1.1.2.
Wirtschaftsplan
Der von der Betriebsleitung aufgestellte und vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am
02. April 2009 beschlossene Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht) für 2009 entspricht den Vorschriften der EigVO NW.
Der Erfolgsplan sah einen Jahresfehlbetrag von T€ 4 vor, tatsächlich realisiert wurde ein
Jahresfehlbetrag von T€ 13.
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10
1.2. Jahresabschluss
In seiner Sitzung am 10. September 2009 hat der Betriebsausschuss den von uns geprüften
und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum
31. Dezember 2008 und den Lagebericht dem Rat zur Feststellung empfohlen. Der Rat der
Gemeinde Leopoldshöhe hat am 01. Oktober 2009 der vorbezeichneten Empfehlung einstimmig zugestimmt und dem Betriebsausschuss Entlastung erteilt. Darüber hinaus wurde beschlossen, den unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2008 von € 22.975,98 verbleibenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008 in Höhe von € 319.960,33 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wurde am
13. Oktober 2009 erteilt. Dieser ist zusammen mit den Ratsbeschlüssen zur Feststellung des
Jahresabschlusses und zur Behandlung des Bilanzgewinns gemäß § 15 der Hauptsatzung der
Gemeinde Leopoldshöhe durch Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe bekannt gemacht worden. Jahresabschluss und Lagebericht liegen
gemäß § 26 Abs. 3 EigVO NW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2009 bei der
Betriebsleitung der LIL im Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe zur Einsichtnahme aus.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die für große Kapitalgesellschaften geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften einschließlich des Stetigkeitsgrundsatzes
wurden beachtet.
Die gesetzlich geforderten Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und die sonstigen Pflichtangaben zum Jahresabschluss sind im Anhang vollständig
gemacht.
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11
1.3. Lagebericht
Der Lagebericht (Anlage II) entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Er steht im Einklang mit
dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes.
Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung im Lagebericht zutreffend dargestellt werden. Die Angaben nach § 25 EigVO
NRW sind vollständig und zutreffend.
Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind im Lagebericht
zutreffend dargestellt und die nach § 289 Abs. 2 HGB gemachten Angaben sind vollständig
und zutreffend.
2.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss entspricht in Gliederung und Bewertung den gesetzlichen
Vorschriften und vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LIL.
Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen, die im Anhang dargestellt sind, betreffen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie wertbestimmende Faktoren.
Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen mit wesentlicher Auswirkung auf den Jahresabschluss haben
wir bei unserer Prüfung nicht festgestellt.
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3.
12
Wirtschaftliche Verhältnisse
3.1. Vermögens- und Finanzlage
31.12.2008
31.12.2009
%
T€
T€
Veränderungen
%
T€
Aktivseite
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
langfristiges Vermögen
Vorräte
kurzfristige Forderungen
gegen Fremde
flüssige Mittel
kurzfristiges Vermögen
Gesamtvermögen
2.056
21
2.056
21
------------ --------
2.157
27
2.157
27
------------ --------
+
101
+
101
------------
7.273
77
5.341
68
-
1.932
80
63
1
1
241
126
3
2
+
+
161
63
7.416
79
------------ --------
5.708
73
------------ --------
- 1.708
------------
9.472
100
7.865
100
-
1.607
2.784
2.484
52
29
26
1
2.292
2.266
-
29
29
-
-
492
218
52
Passivseite
Eigenkapital
Darlehen
Pensionsrückstellungen
langfristiges Kapital
kurzfristige Verbindlichkeiten
gegenüber
- Fremden
- der Gemeinde
kurzfristiges Kapital
Gesamtkapital
5.320
56
------------ --------
4.052
100
43
1
4.152
44
------------ -------9.472
100
4.558
58
------------ --------
3.212
95
41
1
3.307
42
------------ -------7.865
100
762
------------
-
840
5
845
------------
1.607
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13
Für die Bilanzanalyse haben wir die einzelnen Bilanzposten nach betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen zusammengefasst und gegliedert. Gliederungsmerkmal ist auf der Vermögensseite die Dauer der Gebundenheit an den Betrieb, auf der Schuldenseite die Dauer der Verfügbarkeit. Die langfristigen Schulden wurden um die im nächsten Jahr fälligen Tilgungsraten
vermindert, die dem kurzfristigen Kapital zugeordnet worden sind. Kurzfristige Forderungen
und Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe haben wir saldiert.
Die auf diese Weise bereinigte Bilanzsumme von T€ 7.865 hat sich gegenüber dem Vorjahr
um T€ 1.607 = 17 % verringert.
Der Ausweis des Anlagevermögens erhöhte sich um T€ 101. Bei den Zugängen von T€ 117
handelt es sich mit T€ 95 um Aufwendungen für den Neubau des im Berichtsjahr fertiggestellten Marktplatzgebäudes sowie mit T€ 22 um die Umbuchung bislang im Umlaufvermögen
ausgewiesener Flächen. Den Zugängen standen Abschreibungen von T€ 15 sowie ein Buchwertabgang von T€ 1 aus dem Verkauf einer Gewerbefläche gegenüber.
Das Vorratsvermögen (- T€ 1.932) verminderte sich nach Abschluss des Endausbaus des
Baugebietes Brunsheide-Süd vor allem durch den Abgang der das Baugebiet betreffenden
Vermarktungs- und Erschließungskosten sowie verauslagter Beiträge von T€ 1.182. Weiterhin
ergaben sich Buchwertabgänge von T€ 770 aufgrund der Veräußerung von 21 Baugrundstücken für die im Vorfeld von der LIL entrichteten Grundstückskaufpreise, Notar-, Gerichts- und
Vermessungskosten.
Der Anstieg der kurzfristigen Forderungen gegen Fremde (+ T€ 161) resultierte aus gegenüber dem Vorjahr erhöhten Forderungen aus Grundstücksverkäufen.
Die Entwicklung des Bestandes an flüssigen Mitteln (+ T€ 63) erläutern wir in der nachfolgenden Kapitalflussrechnung.
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14
Das um T€ 492 niedriger ausgewiesene Eigenkapital setzte sich am Bilanzstichtag wie folgt
zusammen:
Stammkapital
allgemeine Rücklage
zweckgebundene Rücklagen
Bilanzgewinn
31.12.2008
31.12.2009
Veränderungen
T€
T€
T€
1.400
1.046
18
320
1.400
567
22
303
+
-
479
4
17
2.784
2.292
-
492
Die Verminderung der allgemeinen Rücklage (- T€ 479) entsprach der Entnahme im Zusammenhang mit der Übertragung von Sportflächen im Baugebiet Waldstraße an die Gemeinde
Leopoldshöhe gemäß Ratsbeschluss vom 01. Oktober 2009.
Da der Bilanzgewinn des Vorjahres gemäß Gemeinderatsbeschluss auf neue Rechnung
vorgetragen wurde, ergab sich die Veränderung des Postens aus der Zuführung zu den
zweckgebundenen Rücklagen (- T€ 4) und dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag (- T€ 13)
des Berichtsjahres.
Der Rückgang des langfristigen Darlehensbestandes (- T€ 218) war Folge planmäßiger Tilgungsleistungen.
Für die in den Vorjahren bei der LIL und anderen Eigenbetrieben gebildeten Pensionsrückstellungen ergab sich ab dem 01. Januar 2008 für die Gemeinde Leopoldshöhe die Verpflichtung,
diese im Kernhaushalt anzusetzen und zu bilanzieren. Die bislang bei der LIL ausgewiesenen
Beträge sind zum Bilanzstichtag als Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde umgebucht
worden.
Der Rückgang des kurzfristigen Kapitals (- T€ 845) ist in erster Linie aus dem Wegfall der
bislang als erhaltene Anzahlungen bilanzierten Beiträge (T€ 1.087) der Grundstückskäufer im
Baugebiet Brunsheide-Süd nach dessen Fertiggestellung zurückzuführen. Die Beiträge konnten mit den im Vorratsvermögen der LIL ausgewiesenen Erschließungskosten sowie mit von
der LIL verauslagten Beiträgen verrechnet werden.
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15
Die finanzwirtschaftlichen Vorgänge des Berichtsjahres stellen sich als Veränderung der
flüssigen Mittel in einer Kapitalflussrechnung nach der indirekten Methode gemäß DRS 2*) wie
folgt dar:
1.
2.
3.
4.
Jahresergebnis
Abschreibung auf Gegenstände des Anlagevermögens
Abnahme der Rückstellungen
Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
5. Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
6. Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die
nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
7. Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
(Summe aus 1. - 6.)
8. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens
9. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
10. Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit
(Summe aus 8. - 9.)
2008
2009
T€
T€
+
-
23
13
45
+
-
13
15
31
+
11
-
3
+
538
+ 1.241
+
165
-
651
+
659
------------
+
558
------------
+
1
+
4
-
126
-
96
125
------------
92
------------
63
+ 1.700
- 2.244
+ 1.700
- 2.103
607
------------
403
------------
15. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
(Summe aus 7., 10. und 14.)
16. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
+
73
136
+
+
63
63
17. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
+
63
+
126
11. Auszahlungen an die Gemeinde
12. Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen
13. Auszahlung aus der Tilgung von Darlehen
14. Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit
(Summe aus 11. - 13.)
Der positive Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (T€ 558) reichte aus, um den
Mittelbedarf aus der Investitions- (T€ 92) und der Finanzierungstätigkeit (T€ 403) vollständig
zu decken. Demzufolge erhöhte sich der Bestand der flüssigen Mittel um T€ 63.
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16
Bilanzkennzahlen
31.12.2005
31.12.2006
31.12.2007
31.12.2008
31.12.2009
Eigenkapital bezogen
auf das Gesamtkapital
51 %
46 %
29 %
29 %
29 %
Langfristige Schulden
bezogen auf das
Gesamtkapital
40 %
36 %
11 %
27 %
29 %
Insgesamt ist die Vermögens- und Finanzlage als geordnet zu beurteilen.
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17
3.2. Ertragslage
2008
T€
Umsatzerlöse
Bestandsveränderung
sonstige betriebliche Erträge
Betriebsleistung
-
Aufwendungen für die
Betriebsleistung
%
T€
972
248
580 - 148
-
392
100
------------ --------
Aufwendungen für bezogene
Leistungen
Abschreibungen
Personalaufwendungen
sonstige Aufwendungen
64
13
84
37
Veränderungen *)
2009
-
%
T€
1.301
317
895 - 218
4
1
410
100
------------ --------
16
3
22
10
66
15
146
24
16
3
36
6
+
+
329
315
4
+
18
-----------+
2
2
62
13
198
51
------------ --------
251
61
------------ --------
53
------------
Betriebsergebnis
+
194
49
+
159 + 39
-
35
Finanzergebnis
-
217 -
55
-
172 -
42
+
45
Jahresfehlbetrag
-
23 -
6
-
13 -
3
+
10
Die Ertragslage haben wir nach den Unterlagen des Betriebes entwickelt. Die Werte haben wir
mit der in Anlage I/2 beigefügten Gewinn- und Verlustrechnung abgestimmt. Die Posten der
Erfolgsrechnung wurden nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Personalaufwandserstattungen an die Gemeinde Leopoldshöhe, die ab dem Berichtsjahr unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen auszuweisen
sind, den Personalaufwendungen aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres gegenübergestellt.
Das Geschäftsjahr 2009 führte insgesamt zu einem Jahresfehlbetrag von T€ 13 (i.V. T€ 23).
Für diese Entwicklung waren zusammengefasst folgende Sachverhalte maßgebend:
Die Erhöhung der Betriebsleistung um T€ 18 (= 5 %) war zum einen darauf zurückzuführen,
dass das Ergebnis aus dem Verkauf von Baugrundstücken (Veräußerungserlöse abzüglich
Bestandsveränderungen) um T€ 9 zunahm. Die Zahl der veräußerten Grundstücke stieg von
15 im Vorjahr auf 21 im Berichtsjahr. Weiterhin ergab sich eine Steigerung der Erlöse aus
Mieten und weiterberechneten Nebenkosten um T€ 7.
*)
+ = Ergebnisverbesserung
- = Ergebnisrückgang
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DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN
18
Die Immobilienverkäufe stellen sich vergleichend wie folgt dar:
Veräußerungserlöse
Bestandveränderung der
Grundstücke
Überschuss
2008
2009
Veränderungen *)
T€
T€
T€
896
-
580
316
-
1.220
+
324
895
-
315
325
+
9
Die Aufwendungen für die Betriebsleistung erhöhten sich um T€ 53 im Wesentlichen bedingt
durch einen Anstieg beim Personalaufwand um T€ 62. Hierbei wirkten sich in erster Linie
Aufwendungen aus den Neuberechnungen zum 31. Dezember des Vorjahres der bei der
Gemeinde auszuweisenden Pensionsrückstellungen (T€ 31) sowie die Zuführungsbeträge für
das Berichtsjahr (T€ 17) aus. Bei den um T€ 13 verminderten sonstigen Aufwendungen war
der Vorjahresausweis mit Verlusten aus Anlagenabgängen in Höhe von T€ 11 belastet.
Das Betriebsergebnis hat somit insgesamt um T€ 35 (= 18 %) auf T€ 159 abgenommen.
Das gegenüber dem Vorjahr um T€ 45 verbesserte negative Finanzergebnis war im Wesentlichen auf den tilgungsbedingt niedrigeren Darlehensbestand und die günstigeren Zinskonditionen der letzten Darlehensaufnahmen zurückzuführen.
*)
+ = Ergebnisverbesserung
- = Ergebnisrückgang
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DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN
V.
19
Feststellungen gemäß § 53 HGrG
Bei unserer Prüfung haben wir gemäß § 106 GO NRW in entsprechender Anwendung von
§ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die
Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit
den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden sind.
Die entsprechenden Prüfungsfeststellungen enthält der berufsrechtlich verbindliche und diesem Prüfungsbericht als Anlage IX beigefügte Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG
(IDW PS 720). Über die dort getroffenen Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine
Beanstandungen ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung sind.
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DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN
VI.
20
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis
31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des
Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei
der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Bielefeld, den 20. Juli 2010
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN oHG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Cebulla
Wirtschaftsprüfer
Kampen
Wirtschaftsprüfer
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DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN
VII.
21
Unterzeichnung des Prüfungsberichts
Den vorstehenden Bericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften
und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS
450).
Bielefeld, den 20. Juli 2010
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN oHG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Cebulla
Wirtschaftsprüfer
Kampen
Wirtschaftsprüfer
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DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN
ANLAGEN
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B.
A.
4.
3.
2.
1.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen die Gemeinde Leopoldshöhe
sonstige Vermögensgegenstände
III. Guthaben bei Kreditinstituten
1.
2.
3.
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Vorräte
Umlaufvermögen
I.
0,00
-
232.861,36
34.970,80
8.425,59
21.111,53
0,00
1.306.114,19
7.900.438,87
126.025,74
5.743.163,57
276.257,75
5.340.880,08
2.157.275,30
2.157.275,30
9.477
63
7.421
80
5
-
7.273
2.056
126
1.285
645
1. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
2. Einstellung in die allgemeine Rücklage
3. Veränderung der zweckgebundenen
Rücklagen
4. Jahresfehlbetrag
Bilanzgewinn
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
sonstige Rückstellungen
5.
4.
1.
2.
3.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde
Leopoldshöhe/anderen Eigenbetrieben
sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
2.
1.
Rückstellungen
III.
1. allgemeine Rücklage
2. zweckgebundene Rücklagen
Rücklagen
Stammkapital
Eigenkapital
D. Rechnungsabgrenzungsposten
C.
B.
A.
II.
T€
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
€
Stand
31.12.2008
I.
830.049,58
€
Stand
31.12.2009
Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
I.
Anlagevermögen
Aktivseite
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
der
Bilanz zum 31. Dezember 2009
130.440,11
1.410,27
1.993,15
4.488.035,42
930.532,98
0,00
53.985,00
-3.894,42
-13.323,35
319.960,33
0,00
566.990,68
22.308,70
€
€
9.477
2.000,00
7.900.438,87
2
5.552.411,93
21
4.894
1.586
52
33
85
2.783
-3
-23
712
-367
1.046
18
1.400
T€
Stand
31.12.2008
105
1
6.607
53.985,00
302.742,56
2.292.041,94
589.299,38
1.400.000,00
Stand
31.12.2009
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2009
2009
€
1.
Umsatzerlöse
2.
Verminderung des Bestands an fertigen
und unfertigen Erzeugnissen
3.
sonstige betriebliche Erträge
Gesamtleistung
4.
1.301.470,45
972
-894.797,90
-580
4.024,10
-
410.696,65
392
-66.646,03
-64
Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter
0,00
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
0,00
6.
T€
€
Materialaufwand:
Aufwendungen für bezogene Leistungen
5.
2008
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
7.
sonstige betriebliche Aufwendungen
8.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-77
0,00
-7
-15.092,83
-13
-169.980,77
-37
16.708,72
23
-189.009,09
-240
10.
Jahresfehlbetrag
-13.323,35
-23
11.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
319.960,33
713
12.
Einstellung in die allgemeine Rücklage
0,00
-367
13.
Veränderung der zweckgebundenen Rücklage
-3.894,42
-3
14.
Bilanzgewinn
302.742,56
320
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Anlage I/3
Blatt 1
ANHANG 2009
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
1.
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung im Sinne des § 1 der Eigenbetriebsverordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) geführt.
Der Anhang gemäß § 24 der EigVO NW ist Teil des Jahresabschlusses und enthält Pflichtangaben nach §§ 284, 285 HGB.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde nach Form und Inhalt entsprechend den Vorschriften der §§ 21 ff. EigVO NW erstellt. Die Gliederung und
der Ausweis der Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften.
Der Jahresabschluss wurde unter dem Gesichtspunkt der Fortführung der Betriebstätigkeit aufgestellt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und -verbote
ausnahmslos beachtet. Bilanzierungshilfen wurden im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen.
Die Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungsoder Herstellungskosten angesetzt. Die Mietobjekte werden mit 1,5 % jährlich
abgeschrieben. Das Pachtobjekt „Kirchweg 2“ wird mit 2 % jährlich abgeschrieben. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird entsprechend den Nutzungsdauern in den amtlichen AfA-Tabellen linear abgeschrieben.
Die am Bilanzstichtag vorhandenen Vorräte wurden entsprechend ihres Erschließungsstandes aufgeteilt und mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Die bis zum 31.12.2008 bilanzierten Pensionsrückstellungen sind in der Bilanz
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung LIL nicht mehr auszuweisen, da die Gemeinde die LIL gegen entsprechende Zahlungen von künftigen Versorgungsleistungen freigestellt hat. Die Bilanzierung der Pensionsrückstellungen findet bei der
Gemeinde selber statt.
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Anlage I/3
Blatt 2
In den sonstigen Rückstellungen wurde möglichen Einzelrisiken angemessen und
ausreichend Rechnung getragen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen passiviert.
3.
Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses
Anlagevermögen:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich im Einzelnen aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagennachweis. Eine Änderung in der Leistungsfähigkeit und dem Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen ist nicht eingetreten. Die Zugänge bei den Grundstücken betreffen Umwidmungen aus dem Bereich der Vorratsgrundstücke, es sind daher keine echten Neuzugänge. Bei den
Anlagen im Bau handelt es sich um das Marktplatzgebäude, das 2009 fertig gestellt wurde und anschließend in den Posten Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten übernommen wurde.
Eigenkapital:
Stammkapital
allgemeine zweckgebundene
Rücklage
Rücklagen
Bilanzgewinn
€
€
Stand zum 01.01.2009
1.400.000,00
1.045.640,68
18.414,28
319.960,33
Eigenkapitalentnahme
0,00
-478.650,00
0,00
-3.894,42
Eigenkapitalzuführung
0,00
0,00
3.894,42
0,00
Jahresfehlbetrag
0,00
0,00
0,00
-13.323,35
1.400.000,00
566.990,68
22.308,70
302.742,56
Stand zum 31.12.2009
€
€
Bei der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage handelt es sich um die Durchführung des Ratsbeschlusses vom 1. Oktober 2009 bezüglich der Übertragung
von Sportflächen im Baugebiet Waldstraße an die Gemeinde und das kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe.
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Anlage I/3
Blatt 3
sonstige Rückstellungen:
sonstige Rückstellungen
Altersteilzeit
ungewisse Verbindlichkeiten
Prüfungskosten
Urlaub
eigene Abschlusskosten
Stand
01.01.2009
Abgang
Zugang
Stand
31.12.2009
€
€
€
€
21.590,00
0,00
7.000,00
3.270,00
1.500,00
33.360,00
_________
1.400,00
0,00
7.000,00
3.270,00
1.500,00
1.800,00
16.885,00
8.500,00
5.110,00
1.500,00
21.990,00
16.885,00
8.500,00
5.110,00
1.500,00
13.170,00
33.795,00
_________ __________
53.985,00
__________
Verbindlichkeiten:
Restlaufzeiten
Gesamtbetrag bis zu 1 Jahr über 5 Jahre
€
1. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
2. erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
4. Verbindlichkeiten gegenüber
der Gemeinde Leopoldshöhe
5. sonstige Verbindlichkeiten
€
€
4.488.035,42
2.222.024,86
1.378.728,48
930.532,98
0,00
0,00
1.993,15
1.993,15
0,00
130.440,11
1.410,27
130.440,11
1.410,27
0,00
0,00
5.552.411,93
2.355.868,39
1.378.728,48
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Anlage I/3
Blatt 4
4.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Mieteinnahmen
Nebenkosten
Pachteinnahmen
2008
2009
€
€
896.513,98
48.596,56
19.745,82
7.345,56
1.220.431,08
53.470,34
22.028,69
5.540,34
972.201,92
1.301.470,45
Die Immobilienverkäufe stellen sich wie folgt dar:
Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Bestandsveränderung der Grundstücke
Überschuss
-
2008
2009
€
€
896.513,98
579.822,55
316.691,43
-
1.220.431,08
894.797,90
325.633,18
Der Ausweis des Personalaufwandes für die bei der Gemeinde Beschäftigen Mitarbeiter erfolgt ab dem 1. Januar 2009 im Kernhaushalt der Gemeinde Leopoldshöhe. Als Konsequenz hieraus werden die Personalaufwandserstattungen für die
der LIL anteilig zugeordneten Mitarbeiter ab dem Geschäftsjahr 2009 im Bereich
der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Der Posten Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung der LIL entfällt daher ab 2009.
5.
Ergänzende Angaben
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB:
Es bestehen zur Zeit keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung
von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.
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Anlage I/3
Blatt 5
Honorar Abschlussprüfer
Das vom Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 2009 berechnete Honorar betraf nach
§ 285 Nr. 17 a) HGB T€ 6 und nach § 285 Nr. 17 d) HGB T€ 4.
Personal
Der Betrieb beschäftigte im Geschäftsjahr 2009 kein eigenes Personal. Für die
dem Betrieb zugeordneten Mitarbeiter der Gemeinde erfolgt seitens der Gemeinde eine zeitlich und vom Umfang her anteilige Weiterberechnung der Bezüge und
Entgelte an die LIL.
Betriebsleitung und Betriebsausschuss
Betriebsleiter waren bis zum 30. September 2009 Fachbereichsleiter Herr Fritz
Heidemann und Herr Hermann Oortman (Stellvertreter). Seit dem 1. Oktober
2009 besteht die Betriebsleitung aus Herrn Hans-Jürgen Lange (Fachbereichsleiter I) als kaufmännischem Leiter und Herrn Hermann Oortman (Fachbereichsleiter III und IV) als technischem Betriebsleiter. Besondere Bezüge, die gemäß § 24
Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 285 Nr. 9 a, b und
c des Handelsgesetzbuches (HGB) anzugeben sind, wurden der Betriebsleitung
nicht gewährt.
An den Sitzungen des Betriebsausschusses haben bis zum 31. Oktober 2009 die
in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Mitglieder teilgenommen. Eine Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit als Ausschussmitglied oder Ausschussvorsitzender sowie Leistungen gem. § 285 Nr. 9 b und c HGB wurden nicht gewährt.
Für die jeweiligen Ausschusssitzungen werden Sitzungsgelder gezahlt. Die nachfolgenden Angaben werden auf der Grundlage von § 24 Abs. 1 EigVO in Verbindung mit § 285 Nr. 9 a und 10 HGB gemacht.
Name
Hartmut Thimm
(Vorsitzender)
Klaus Fiedler
(stellv. Vorsitzender)
Jörg Amelung
Andreas Brinkmann
Dr. Andreas Bruck
Manfred Burkamp
Ulrich Domke
Jürgen Dudek
Ralf Grünert
Jürgen Hachmeister
Udo Hanning
Beruf
Sitzungsgeld
Oberstudienrat
51,00 €
Kaufmännischer Angestellter
51,00 €
Polizeibeamter
Selbständiger Hochbautechniker
Anthropologe, Hausmann
Verwaltungsangestellter
Beamter
Beamter i.R.
Verlagskaufmann
Beamter
Pensionär
34,00 €
17,00 €
17,00 €
34,00 €
51,00 €
34,00 €
51,00 €
34,00 €
34,00 €
pdf-Kopie
Anlage I/3
Blatt 6
Thomas Hoffmann
Gustav Koch
Herbert
MeierKrumsiek
Gerhard Pankoke
Dirk
PuchertBlöbaum
Cornelia Risy
Thomas Siese
Wolfgang Tomiak
Dirk Werner
Lehrer
Malermeister
Landwirt
17,00 €
34,00 €
51,00 €
Stadtoberverwaltungsrat a.D.
Rechtsanwalt
34,00 €
17,00 €
Hausfrau
Selbständiger Steuerberater
Pensionär
Bankkaufmann
17,00 €
17,00 €
17,00 €
51,00 €
Nach der Kommunalwahl haben folgende Mitglieder ab dem 1. November 2009
an der Ausschusssitzung teilgenommen:
Name
Hartmut Thimm
(Vorsitzender)
Jürgen Kantim
(stellv. Vorsitzender)
Uwe Albrecht
Jörg Amelung
Jörg Büker
Dirk Eger
Klaus Fiedler
Ralf Grünert
Jürgen Hachmeister
Herbert
MeierKrumsiek
Ralf Oberschelp
Gerhard Pankoke
Andrea Strohmeyer
Wolfgang Tomiak
Dirk Werner
Beruf
Sitzungsgeld
Oberstudienrat
17,30 €
Kommunalbeamter
17,30 €
Industriemeister
Polizeibeamter
Sachbereichsleiter
Dipl.-Ing.
Kaufm. Angestellter
Verlagskaufmann
Beamter
Landwirt
17,30 €
17,30 €
17,30 €
17,30 €
17,30 €
17,30 €
17,30 €
17,30 €
Bankkaufmann
Stadtoberverwaltungsrat
a.D.
Angestellte
Pensionär
Bankkaufmann
17,30 €
17,30 €
17,30 €
17,30 €
17,30 €
Die Zahlung der Sitzungsgelder für die Mitglieder des Betriebsausschusses wurden von der Gemeinde vorgenommen und gelten mit der Verwaltungskostenpauschale als abgegolten. Der Ausschuss ist gleichzeitig auch für die Angelegenheiten des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe zuständig,
so dass die Sitzungsgelder ebenfalls dieser eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
zuzuordnen sind.
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Anlage I/3
Blatt 7
6.
Ergebnisverwendung
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 302.742,56 € (unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages von 13.323,35 € und der Rücklagenveränderung von 3.894,42 €) zu einem Teil von 200.000,00 € für die Erhöhung der allgemeinen Rücklage zu verwenden und den Restgewinn in Höhe von
102.742,56 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Leopoldshöhe, den 15. Juni 2010
-----------------------------------
--------------------------------------
Lange
Oortman
(kaufm. Betriebsleiter)
(techn. Betriebsleiter)
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II.
I.
Sachanlagen insgesamt
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im
Bau
3. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
2. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte ohne Bauten
a) Erbpachtgrundstücke
b) Wasserflächen
c) Waldflächen
d) Ackerland
e) Ausgleichsflächen und Grünland
1. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte mit Wohnbauten
a) Bebaute Grundstücke
b) Mietobjekte
Sachanlagen
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Immaterielle Vermögensgegenstände
Anlagevermögen insgesamt
pdf-Kopie
2.520.807,73
2.517.085,48
125.849,64
125.849,64
0,00
0,00
349.468,00
188,16
12.531,26
634.277,03
290.246,91
1.286.711,36
156.525,47
947.999,01
1.104.524,48
117.222,60
117.222,60
73.055,98
73.055,98
22.452,86
22.452,86
0,00
0,00
0,00
0,00
21.713,76
21.713,76
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-198.905,62
-198.905,62
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
198.905,62
198.905,62
0,00
0,00
€
€
€
3.722,25
3.722,25
Umbuchungen
Zugänge
Stand
01.01.2009
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
572,00
572,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
572,00
572,00
€
Abgänge
Anschaffungs- / Herstellungskosten
2.637.458,33
2.633.736,08
0,00
0,00
22.452,86
22.452,86
349.468,00
188,16
12.531,26
634.277,03
311.388,67
1.307.853,12
156.525,47
1.146.904,63
1.303.430,10
3.722,25
3.722,25
€
Stand
31.12.2009
465.090,20
461.367,95
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.738,93
1.738,93
0,00
459.629,02
459.629,02
3.722,25
3.722,25
€
Stand
01.01.2009
0,00
0,00
15.092,83
15.092,83
0,00
0,00
1.341,33
1.341,33
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
13.751,50
13.751,50
€
Zugänge
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
€
Abgänge
Abschreibungen
Anlagennachweis zum 31.12.2009
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
480.183,03
476.460,78
0,00
0,00
1.341,33
1.341,33
0,00
0,00
0,00
0,00
1.738,93
1.738,93
0,00
473.380,52
473.380,52
3.722,25
3.722,25
€
Stand
31.12.2009
0,00
0,00
2.055.717,53
2.055.717,53
125.849,64
125.849,64
0,00
0,00
349.468,00
188,16
12.531,26
634.277,03
288.507,98
1.284.972,43
156.525,47
488.369,99
644.895,46
€
Stand
01.01.2009
0,00
0,00
2.157.275,30
2.157.275,30
0,00
0,00
21.111,53
21.111,53
349.468,00
188,16
12.531,26
634.277,03
309.649,74
1.306.114,19
156.525,47
673.524,11
830.049,58
€
Stand
31.12.2009
Buchwert
0,6%
0,6%
0,0%
0,0%
6,0%
6,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
1,2%
1,2%
0,0%
0,0%
in v.H.
Durchschnittl.
Abschreibungssatz
81,8%
81,9%
100,0%
100,0%
94,0%
94,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
99,4%
99,9%
100,0%
58,7%
75,1%
0,0%
0,0%
in v.H.
Durchschnittl.
Restbuchwert
Kennzahlen
Anlage II
Blatt 1
Lagebericht
der Leopoldshöher Immobilien- und
Liegenschaftsverwaltung
für das Wirtschaftsjahr 2009
1. Vorbemerkungen
2. Allgemeines
3. Geschäftsverlauf und Lage der "Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung"
3.1. Umsetzung der Ziele
3.1.1.
3.1.2.
3.1.3.
Verwaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen
Wohngebäude und der gemischt genutzten Gebäude
An- und Verkauf von Grundstücken
Durchführung von Erschließungsmaßnahmen
3.2. Finanzen
3.2.1. Entwicklung der Darlehnsaufnahme
3.2.2. Entwicklung der Zinsen / Tilgung
3.2.3. Jahresergebnis
3.2.4. Eigenkapitalquote
4. Personaleinsatz
5. Umweltbelange
6. Risikomanagement
7. Voraussichtliche Entwicklung der "LIL"
8. Nachtragsbericht
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Anlage II
Blatt 2
1. Vorbemerkungen
Nach § 25 der Eigenbetriebsverordnung in der derzeit geltenden Fassung ist gleichzeitig mit
dem Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen. Hierin sind mindestens der Geschäftsverlauf und die Lage des Eigenbetriebs so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Darüber hinaus ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen.
2. Allgemeines
Im Berichtszeitraum 2009 wurde die Vermarktung der Bauflächen aus dem Umlaufvermögen
fortgesetzt. Neben zwei Flächen aus den Bereichen „Askamp“ und „Brunsheide-Süd“ wurden
insgesamt 19 Grundstücke aus dem Baugebiet „Waldstraße“ verkauft. Damit war entgegen
dem allgemeinen wirtschaftlichen Trend eine deutliche Belebung im Vergleich zu 2008 zu
verzeichnen.
Mit dem Endausbau der Straßen im Baugebiet „Brunsheide-Süd“ konnte das Baugebiet bezüglich Vermarktung und Erschließung weitgehend abgeschlossen werden. Als weitere investive Maßnahme wurde das Café Orange auf dem Marktplatz fertig gestellt und zum 1.
August 2009 verpachtet.
3. Geschäftsverlauf und Lage der "Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung"
3.1. Umsetzung der Ziele
3.1.1. Verwaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen Wohngebäude
und der gemischt genutzten Gebäude
Von der LIL wurden zu Beginn des Berichtszeitraumes insgesamt sechs Objekte
verwaltet. Das Café Orange kam ab August 2009 hinzu. Ein Verkauf der Eigentumswohnung im Starenweg sowie des Gebäudes Lagesche Straße 11 konnte
trotz Vermittlungsbemühungen der LBS auch 2009 nicht realisiert werden. Im
Gebäude Lagesche Straße hat sich im Laufe des Jahres ein erheblicher Renovierungsbedarf ergeben. Es ist allerdings abzusehen, dass die LIL diese Renovierungsmaßnahmen nicht mehr durchführen muss, da sich ein Verkauf des Gebäudes abzeichnet.
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Anlage II
Blatt 3
3.1.2. An- und Verkauf von Grundstücken
Ankäufe
Im Berichtszeitraum wurden keine Grundstücksflächen angekauft.
Verkäufe
Im Bereich des Baugebietes „Brunsheide-Süd“ wurde ein Grundstück (553 qm)
und im Bereich „Askamp“ das letzte Grundstück (690 qm) verkauft. Somit stehen
zum 31.12.2009 noch zwei Baugrundstücke im Baugebiet „Brunsheide-Süd“ zur
Verfügung.
Im Baugebiet „Waldstraße“ wurden 19 Grundstücke mit insgesamt 10.186 qm
veräußert.
3.1.3. Durchführung von Erschließungsmaßnahmen
Im Berichtszeitraum wurde der Endausbau des Baugebietes „Brunsheide-Süd“
abgeschlossen. Die Straßen Edith-Stein-Weg, Käthe-Kollwitz-Weg, HedwigDohm-Weg und Anna-Siemsen-Weg können nach der Widmung dem öffentlichen
Verkehr übergeben werden. Die Straße „Auf der Helle“ ist rechtlich noch nicht
endgültig hergestellt, da sie sich noch nicht vollständig im Eigentum der Gemeinde befindet.
3.2. Finanzen
3.2.1. Entwicklung der Darlehnsaufnahme
Die
vorhandenen
Darlehensverbindlichkeiten
zum
1.1.2009
betrugen
4.887.483,08 €. Ein kurzfristiger Kredit in Höhe von 1.700.000 € wurde Ende des
Jahres umgeschuldet und zu einem Teil von 1.200.000 € für ein Jahr festgelegt.
Der Restbetrag von 500.000 € wurde aufgrund der günstigen Zinskonditionen in
einen Kredit zur Liquiditätssicherung umgewandelt. Zum 31.12.2009 bestanden
Verbindlichkeiten für Darlehen in Höhe von insgesamt 4.484.279,60 €.
3.2.2. Entwicklung der Zinsen / Tilgung
2009 wurden Tilgungen in Höhe von 2.103.203,48 € vorgenommen. Darin ist die
Rückzahlung im Rahmen der Umschuldung eines Kredites in Höhe von
1.700.000 enthalten. Tatsächlich wurden also 403.203,48 € getilgt. Davon entfielen 150.000 € auf die Tilgung eines Teils des Kredites zur Liquiditätssicherung.
Für die übrigen Darlehen wurden 253.203,48 € zurückgezahlt.
pdf-Kopie
Anlage II
Blatt 4
Die Zinsbelastung betrug 2009 insgesamt 187.520,25 €. Damit ist die Zinsbelastung im Vergleich zum Vorjahr um 52.170,96 € gesunken. Neben dem niedrigeren Darlehensbestand aufgrund der vorgenommenen Tilgungen liegt das auch
an den günstigen Konditionen, die auf dem Kreditmarkt zurzeit angeboten werden.
3.2.3. Jahresergebnis
Für das Wirtschaftsjahr 2009 ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 13.323,35 €
entstanden. Das Ergebnis bedeutet im Vergleich zum im Zwischenbericht vom
30. Juni 2009 angenommenen Überschuss von 20.310 € eine Differenz von
33.633,35 €.
Dieser Unterschied liegt im wesentlichen darin begründet, dass sich im Rahmen
der Nachberechnung der Pensionsrückstellungen bei der Gemeinde herausgestellt hat, dass die Rückstellung insgesamt um 47.540,00 € (30.655 € bis einschließlich 2008 und 16.885 € für 2009) aufgestockt werden musste. Ab dem
Wirtschaftsjahr 2010 werden die Pensionsrückstellungen direkt von der Gemeinde gebildet und von der LIL an den Kernhaushalt als Sachkosten für Personal
abgeführt.
3.2.4. Eigenkapitalquote
Durch die unentgeltliche Übertragung von Grundstücksflächen an die Gemeinde
und das Kommunale Gebäudemanagement im Bereich des Baugebietes „Waldstraße“ (Sportplatz und Fläche für Sportanlagen) wurde die allgemeine Rücklage
um 478.650 € reduziert. Da andererseits ein erheblicher Rückgang des Darlehensbestandes und der erhaltenen Anzahlungen zu verzeichnen war, hat sich
die Entnahme aus der Rücklage bezüglich der Eigenkapitalquote nur unwesentlich bemerkbar gemacht. Die Quote, die sich aus dem Verhältnis des aus der Bilanz ersichtlichen Eigenkapitals zur Bilanzsumme ergibt, beträgt zum 31.12.2009
29,01 % (31.12.2008: 29,38 %).
4. Personaleinsatz
Die Situation stellte sich bis zum 30.9.2009 wie folgt dar:
Betriebsleiter:
Fachbereichsleiter IV (15 %)
Stellvertreter:
Fachbereichsleiter III (kein Stellenanteil)
pdf-Kopie
Anlage II
Blatt 5
Beschäftigte:
1 Beamtin (A 11 zu 100 %), 1 Angestellte (Entgeltgruppe 11 zu 50 %),
1 Angestellte (Entgeltgruppe 9 zu 10 % ab dem 1.6.),1 Angestellter im
Kassenbereich (Entgeltgruppe 8 zu 10 %)
Zum 1.10.2009 änderte sich die Situation wie folgt:
Kaufm. Betriebsleiter:
Fachbereichsleiter I (5 %)
Techn. Betriebsleiter:
Fachbereichsleiter III (5 %)
Beschäftigte:
1 Beamtin (A 11 zu 100 %), 1 Angestellte (Entgeltgruppe 11 zu
50 %), 1 Angestellte (Entgeltgruppe 9 zu 10 %),1 Angestellter
im Kassenbereich (Entgeltgruppe 8 zu 10 %)
5. Umweltbelange
Die Nutzung regenerativer Energien stößt – nicht zuletzt aufgrund der Rückerstattungen
auf den Kaufpreis von bis zu 5.000 € - weiterhin auf großes Interesse. Neben dem Einbau von Solaranlagen wird weiterhin stark auf Heizungssysteme Wert gelegt, die unabhängig von fossilen Brennstoffen sind wie der Einsatz von Erdwärme- oder Luftwärmepumpen.
Wie stark die Förderung besonders energiesparender Maßnahmen durch die Rückerstattung auf den Kaufpreis in Anspruch genommen wird, zeigt die nachfolgende Übersicht:
Anzahl Bauvorhaben
im Baugebiet:
Förderstufe
Waldstraße
BrunsheideSüd
Keine Förderung
4
12
Stufe 1 (1.200 €)
7
18
Stufe 2 (3.000 €)
11
18
Stufe 3 (5.000 €)
3
-
Insgesamt
25
48
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Anlage II
Blatt 6
6. Risikomanagement
Durch die positive Entwicklung der Grundstücksverkäufe 2009 zeigt sich, dass die Vermarktungsstrategie der Vergangenheit der allgemein problematischen wirtschaftlichen
Entwicklung trotzen kann. Während in vielen Regionen kaum Bewegung auf dem
Grundstücksmarkt herrscht, profitiert die LIL zum einen von der Lage in der Nähe zum
Oberzentrum Bielefeld. Darüber hinaus wird immer deutlicher, dass die Familienfreundlichkeit der Gemeinde mit umfangreichen Betreuungsangeboten für Kinder, die gute infrastrukturelle Anbindung mit dem ÖPNV, sehr gute Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß oder
mit dem Rad, die intensive Beratung und Betreuung während der Erwerbsphase und
nicht zuletzt die umfangreichen Informationen über das Internet mit der Immobilienbörse
für die Grundstückssuchenden wichtige Argumente sind, sich für ein Grundstück in Leopoldshöhe zu entscheiden. Damit wird dem Risiko eines mangelnden Interesses an den
gemeindlichen Grundstücken erfolgreich entgegen gewirkt.
Im Bereich der vermieteten Objekte hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass
das Risiko durch Mieterwechsel eher gering ist. 2009 haben keine Mieterwechsel stattgefunden. Lediglich der bauliche Zustand des Gebäudes Lagesche Straße gibt Anlass
zur Besorgnis. Dieser soll entgegen gewirkt werden, in dem das Gebäude unter Berücksichtigung des Zustandes verkauft wird.
Ziel des Finanz- und Risikomanagements der LIL ist die Sicherung gegen finanzielle
Risiken jeglicher Art. Beim Finanzmanagement verfolgt die LIL eine konservative Risikopolitik. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko und zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird ein fortlaufender Liquiditätsplan erstellt, der permanent
an aktuelle Änderungen angepasst wird und als Basis für die Geldmitteldisposition dient.
Soweit im Forderungsbereich Ausfalls- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechend Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Reduzierung von Ausfallrisiken werden Forderungen sobald sie fällig sind, eingezogen. Darüber hinaus existiert im Bedarfsfall ein Mahn- und Vollstreckungswesen. Im Bereich der Liquidität haben sich 2009 keine
Probleme ergeben.
7. Voraussichtliche Entwicklung der "LIL"
Nachdem 2009 mit einem Verkauf von über einem Hektar die Vorgaben des Wirtschaftsplanes eingehalten wurden, kann auch für 2010 eine optimistische Einschätzung
vorgenommen werden. Bereits bei Verfassung dieses Lageberichts liegen Grundstücks-
pdf-Kopie
Anlage II
Blatt 7
reservierungen von ca. 11.500 qm vor. Für Grundstücke in Größe von insgesamt fast
7.500 qm sind bereits die Verträge abgeschlossen oder stehen kurz vor dem Abschluss.
Probleme bezüglich der Liquidität sind für 2010 nicht zu erwarten. Unter Berücksichtigung der geplanten Investitionen (Kinderspielplatz Baugebiet „Waldstraße“, Verlängerung der Baustraße Gustav-Heinemann-Weg, Vermessungsarbeiten) kann davon ausgegangen werden, dass eine erhebliche Tilgung von Krediten erfolgen kann. Da bereits
2009 absehbar war, dass aufgrund geringer Investitionen größere Tilgungen möglich
sein werden, wurden verschiedene Kredite so gestaltet, dass eine flexible Zurückzahlung möglich ist.
8. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres 2009 haben
sich nicht ergeben.
Leopoldshöhe, den 15. Juni 2009
Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung
- Die Betriebsleitung -
-----------------------------------
--------------------------------------
Lange
Oortman
(kaufm. Betriebsleiter)
(techn. Betriebsleiter)
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Anlage III
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis
31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des
Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei
der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Bielefeld, den 20. Juli 2010
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN oHG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Cebulla
Wirtschaftsprüfer
Kampen
Wirtschaftsprüfer
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 1
ERLÄUTERUNGEN
ZUR BILANZ SOWIE ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
I.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2009
a)
Aktivseite
A.
Anlagevermögen
Eine Übersicht über die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
als Anlage zum Anhang (Anlage I/3) beigefügten Anlagennachweis zu entnehmen.
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
€
(i.V. €
0,00
0,00)
Bei dem ausgewiesenen Vermögensgegenstand handelt es sich um Software für die kommunale Beitragsbearbeitung. Die Software ist vollständig abgeschrieben.
Zu- und Abgänge waren nicht zu verzeichnen.
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 2
II.
Sachanlagen
1.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten
€
(i.V. €
830.049,58
644.895,46)
2008
2009
€
€
Anschaffungskosten
Stand 01. Januar
Abgänge
Umbuchungen
1.124.645,86
20.121,38
0,00
1.104.524,48
0,00
198.905,62
Stand 31. Dezember
1.104.524,48
------------------
1.303.430,10
------------------
456.793,40
12.194,67
9.359,05
459.629,02
13.751,50
0,00
459.629,02
------------------
473.380,52
------------------
644.895,46
830.049,58
Abschreibungen
Stand 01. Januar
Zugänge
Abgänge
Stand 31. Dezember
Buchwerte 31. Dezember
Die Buchwerte betreffen mit T€ 157 (= 19 %) den Grund und Boden und mit T€ 673 (= 81 %)
die zugehörigen Gebäude.
Eine Kurzbeschreibung der einzelnen vermieteten Objekte mit Erfolgsübersicht ist der Anlage VIII zu entnehmen.
Bei den Umbuchungen (T€ 199) von den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau handelt es sich um Aufwendungen für den Neubau des Marktplatzgebäudes. Das Gebäude wurde
im Berichtsjahr fertiggestellt und ist seit dem 01. August verpachtet.
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 3
2.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten
€
(i.V. €
1.306.114,19
1.284.972,43)
2008
2009
€
€
Anschaffungskosten
Stand 01. Januar
Zugänge
Abgänge
Stand 31. Dezember
1.131.551,80
182.020,55
26.860,99
1.286.711,36
21.713,76
572,00
1.286.711,36
-------------------
1.307.853,12
-------------------
1.738,93
0,00
1.738,93
0,00
1.738,93
-------------------
1.738,93
-------------------
1.284.972,43
1.306.114,19
Abschreibungen
Stand 01. Januar
Zugänge
Stand 31. Dezember
Buchwerte 31. Dezember
Bei den Zugängen des Berichtsjahres handelt es sich um Ausgleichsflächen im Baugebiet
Waldstraße. Die Flächen verbleiben dauerhaft bei der LIL und wurden vom Umlauf- in das
Anlagevermögen übernommen.
Die Abgänge betreffen den Verkauf einer kleineren Grünfläche zur gewerblichen Nutzung.
Die ausgewiesenen Buchwerte verteilen sich mit T€ 634 (= 48 %) auf Ackerland, mit T€ 349
(= 27 %) auf Erbpachtgrundstücke, mit T€ 310 (= 24 %) auf Ausgleichsflächen und Grünland
und mit T€ 13 (= 1 %) auf Waldflächen.
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 4
3.
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
€
(i.V. €
21.111,53
0,00)
2009
€
Anschaffungskosten
Stand 01. Januar
Zugänge
0,00
22.452,86
Stand 31. Dezember
22.452,86
----------------
Abschreibungen
Stand 01. Januar
Zugänge
0,00
1.341,33
Stand 31. Dezember
1.341,33
----------------
Buchwert 31. Dezember
21.111,53
Die Zugänge betreffen Einrichtungsgegenstände für das Marktplatzhaus.
4.
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
€
(i.V. €
0,00
125.849,64)
Die Aufwendungen für den im Vorjahr begonnenen Neubau des Marktplatzgebäudes wurden
nach Fertigstellung des Gebäudes in den Posten II. 1. des Sachanlagevermögens umgebucht.
pdf-Kopie
Anlage IV
Blatt 5
B.
Umlaufvermögen
I.
Vorräte
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
€
(i.V. €
5.340.880,08
7.272.677,29)
Ausgewiesen werden Grundstücke, die als Bauland, Austauschfläche oder zur anderweitigen
Verwendung vorgesehen sind.
a)
31.12.2009
€
€
Ackerflächen und Bauerwartungsland
Asemissen
Greste
Ackerflächen und Bauerwartungsland gesamt
b)
31.12.2008
96.183,90
38.157,61
63.819,90
38.157,61
134.341,51
--------------------
101.977,51
--------------------
5.132.904,23
814.128,80
194.478,63
932.975,58
5.341,20
58.507,34
4.116.039,98
814.128,80
194.478,63
108.913,96
5.341,20
0,00
7.138.335,78
--------------------
5.238.902,57
--------------------
7.272.677,29
5.340.880,08
Erschließungsgebiete
Waldstraße
Krentrup
Am Plaßgraben
Brunsheide - Süd
Zentrum Ost
K5-Askamp
Erschließungsgebiete gesamt
Im Posten Erschließungsgebiete sind neben den reinen Anschaffungskosten der Grundstücke
die auf die einzelnen Grundstücke entfallenden Erschließungs- und Vermarktungskosten
sowie verauslagte Beiträge enthalten.
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Anlage IV
Blatt 6
Im Berichtsjahr wurden keine neuen Grundstücke erworben. Im Rahmen der Vermarktung
wurden in den nachfolgenden Erschließungsgebieten Grundstücke veräußert:
Anzahl der
Grundstücke
Waldstraße
Brunsheide-Süd
Arminstraße
K5-Askamp
Gewerbefläche
Buchwerte der
Grundstücke (T€)
2008
2009
2008
2009
10
2
1
1
1
19
1
1
-
352
51
40
31
64
711
24
0
35
-
15
21
538
770
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Grundstücksverkäufen
Erschließungsbeiträge von Dritten
Mietforderungen
Pachtforderungen
€
(i.V. €
232.861,36
80.457,06)
31.12.2008
31.12.2009
€
€
73.843,00
4.355,48
1.813,91
444,67
226.028,00
3.755,48
2.633,21
444,67
80.457,06
232.861,36
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Anlage IV
Blatt 7
2.
Kommunales Gebäudemanagement
laufende Verrechnung mit der Gemeinde
3.
€
(i.V. €
Forderungen gegen die Gemeinde Leopoldshöhe
34.970,80
5.337,79)
31.12.2008
31.12.2009
€
€
0,00
5.337,79
29.771,20
5.199,60
5.337,79
34.970,80
sonstige Vermögensgegenstände
€
(i.V. €
8.425,59
0,00)
31.12.2009
€
Hinterlegungssicherheit beim Amtsgericht Delbrück
debitorische Kreditoren
7.743,00
682,59
8.425,59
III.
€
(i.V. €
Guthaben bei Kreditinstituten
Kontokorrentkonto Sparkasse
Festgeldkonto Sparkasse
Kontokorrentkonto Volksbank
126.025,74
63.185,31)
31.12.2008
31.12.2009
€
€
62.005,23
223,66
956,42
124.595,39
0,00
1.430,35
63.185,31
126.025,74
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Anlage IV
Blatt 8
b)
Passivseite
A.
Eigenkapital
I.
Stammkapital
€
(i.V. €
1.400.000,00
1.400.000,00)
€
(i.V. €
566.990,68
1.045.640,68)
Das Stammkapital entspricht § 10 der Betriebssatzung.
II.
Rücklagen
1.
allgemeine Rücklage
Die allgemeine Rücklage gemäß Eröffnungsbilanz errechnete sich als Überhang von Aktiva
abzüglich Passiva unter Berücksichtigung des satzungsmäßigen Stammkapitals.
Entwicklung:
Stand 01. Januar
Zugang
Abgang
Stand 31. Dezember
2008
2009
€
€
738.488,94
374.435,00
67.283,26
1.045.640,68
0,00
478.650,00
1.045.640,68
566.990,68
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Anlage IV
Blatt 9
Der Abgang betrifft die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage im Zusammenhang mit der
Übertragung von Sportflächen im Baugebiet Waldstraße an die Gemeinde und das Kommunale Gebäudemanagement. Gemäß Ratsbeschluss vom 01. Oktober 2009 setzt sich die Entnahme wie folgt zusammen:
€
Fläche für Sportplätze, Kernhaushalt der Gemeinde
Fläche für weitere Sportanlagen, Kommunales Gebäudemanagement
387.900,00
90.750,00
478.650,00
2.
€
(i.V. €
zweckgebundene Rücklagen
22.308,70
18.414,28)
Zusammensetzung:
Instandhaltungsrücklage
Rücklage für Mietausfallwagnisse
31.12.2008
31.12.2009
€
€
14.759,69
3.654,59
17.612,16
4.696,54
18.414,28
22.308,70
Zuführungen und Entnahmen der Instandhaltungsrücklage entsprechen den Mehr- bzw.
Minderaufwendungen im Rahmen der Instandhaltung der einzelnen Mietobjekte gegenüber
der höchstzulässigen Instandhaltungspauschale. Die Berechnung der Pauschale ergibt sich
aus § 28 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten
Wohnungsbaugesetz.
Für Mietausfallwagnisse werden der Rücklage 2 % der jährlichen Mieteinnahmen abzüglich
tatsächlich eingetretener Mietausfälle zugeführt.
Die Rücklagenentwicklung für die einzelnen Mietobjekte ergibt sich aus Anlage VI.
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Anlage IV
Blatt 10
III.
€
(i.V. €
Bilanzgewinn
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
Einstellung in die allgemeine Rücklage
Veränderung der zweckgebundenen Rücklagen
Jahresfehlbetrag (-)/-überschuss
Bilanzgewinn
302.742,56
319.960,33)
2008
2009
€
€
712.448,62
- 366.753,83
2.758,48
- 22.975,98
319.960,33
0,00
3.894,42
- 13.323,35
319.960,33
302.742,56
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 01. Oktober 2009 war der unter Berücksichtigung des
Jahresfehlbetrages von € 22.975,98 verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008
von € 319.960,33 auf neue Rechnung vorzutragen.
Zum Ergebnisverwendungsvorschlag der Betriebsleitung für das Berichtsjahr verweisen wir
auf die Ausführungen im Anhang, Anlage I/3.
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Anlage IV
Blatt 11
B.
Rückstellungen
1.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
€
(i.V. €
0,00
51.799,00)
Mit Einführung des NKF ab dem 01. Januar 2008 ist die Gemeinde Leopoldshöhe gemäß § 36
Abs. 1 GemHVO verpflichtet, Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellungen anzusetzen.
Aufgrund der Vereinbarung vom 05. Oktober 2009 zur Überleitung der Pensions- und Beihilferückstellung zwischen dem Kernhaushalt der Gemeinde Leopoldshöhe und der LIL waren die
bislang bei der LIL gebildeten Pensionsrückstellungen für die bei der LIL tätigen Beamten auf
den Passivposten C. 4., Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe/anderen
Eigenbetrieben, umzubuchen.
2.
€
(i.V. €
sonstige Rückstellungen
53.985,00
33.360,00)
Stand
01.01.2009
Inanspruchnahme
Zuführung
Stand
31.12.2009
€
€
€
€
Altersteilzeit
21.590,00
ungewisse Verbindlichkeiten
0,00
Prüfungskosten
7.000,00
Urlaub und Überstunden
3.270,00
eigene Abschluss- und
Buchführungskosten
1.500,00
1.400,00
0,00
7.000,00
3.270,00
1.800,00
16.885,00
8.500,00
5.110,00
21.990,00
16.885,00
8.500,00
5.110,00
1.500,00
1.500,00
1.500,00
33.360,00
13.170,00
33.795,00
53.985,00
Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst die anteilige Verpflichtung der LIL aus dem Altersteilzeitvertrag mit dem ehemaligen Betriebsleiter.
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Anlage IV
Blatt 12
Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten betrifft die voraussichtlichen Aufwendungen
des Geschäftsjahres 2009 für die anteiligen Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der LIL, die
bei der Gemeinde Leopoldshöhe als Zuführung zur Rückstellung anzusetzen sind. Gemäß der
Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der LIL vom 05. Oktober 2009 werden diese und
alle künftigen Aufwendungen jährlich durch den Kernhaushalt in Rechnung gestellt.
Die Rückstellung für Prüfungskosten enthält im Wesentlichen die Aufwendungen für die
Pflichtprüfung.
Für noch nicht genommenen Resturlaub sowie Überstunden war eine Rückstellung in ausgewiesener Höhe zu bilden.
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Anlage IV
Blatt 13
C.
Verbindlichkeiten
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Westdeutsche Landesbank
NRW Bank
Sparkasse Lemgo
Deutsche Kommunalbank
Wohnungsbauförderungsanstalt
Nordrhein-Westfalen (Wfa) / NRW BANK
Landesbank Kiel
€
(i.V. €
4.488.035,42
4.893.704,19)
31.12.2008
31.12.2009
€
€
1.700.000,00
1.700.000,00
1.039.008,24
366.137,34
1.200.000,00
1.530.000,00
1.356.285,56
352.123,98
46.547,13
35.790,37
45.870,06
0,00
Darlehensverbindlichkeiten
4.887.483,08
--------------------
4.484.279,60
--------------------
Zinsabgrenzung Darlehen
6.221,11
--------------------
3.755,82
--------------------
4.893.704,19
4.488.035,42
Entwicklung der Darlehen:
2008
2009
€
€
Stand 01. Januar
Tilgung
Neuaufnahmen
5.431.234,25
2.243.751,17
1.700.000,00
4.887.483,08
2.103.203,48
1.700.000,00
Stand 31. Dezember
4.887.483,08
4.484.279,60
Nähere Angaben zu Tilgung, Aufnahme und Zinsmodalitäten der Darlehen sind der Anlage VII
zu entnehmen.
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Anlage IV
Blatt 14
2.
€
(i.V. €
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
930.532,98
1.585.976,15)
Es handelt sich um bereits gezahlte Beiträge der Grundstückskäufer an die LIL. Die LIL nimmt
in diesen Baugebieten die Erschließung auf eigene Rechnung vor.
Zusammensetzung nach Erschließungsgebieten:
Waldstraße
Am Plaßgraben
Brunsheide-Süd
31.12.2008
31.12.2009
€
€
421.496,69
52.925,93
1.111.553,53
852.607,05
52.925,93
25.000,00
1.585.976,15
930.532,98
Aufgrund des Endausbaus der Straßen konnte das Baugebiet Brunsheide-Süd im Berichtsjahr
bezüglich der Vermarktung und Erschließung weitgehend abgeschlossen werden.
3.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
€
(i.V. €
1.993,15
20.683,01)
Am Bilanzstichtag lagen sämtliche Einzelverbindlichkeiten unter dem Betrag von T€ 1.
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Anlage IV
Blatt 15
4.
Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde
Leopoldshöhe / anderen Eigenbetrieben
Gemeinde unmittelbar
Abwasserwerk
Wasserwerk
Kommunales Gebäudemanagement
€
(i.V. €
130.440,11
105.034,64)
31.12.2008
31.12.2009
€
€
70.335,35
26.252,20
7.354,78
1.092,31
74.205,17
48.775,55
4.773,83
2.685,56
105.034,64
130.440,11
Die unmittelbaren Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde betreffen mit T€ 66 die anteiligen Verpflichtungen der LIL aus der Pensions- und Beihilferückstellung bei der Gemeinde
Leopoldshöhe bis zum 31. Dezember 2008. Die Rückstellung bei der Gemeinde zum
31. Dezember 2008 wurde durch die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse Münster im
Berichtsjahr neu berechnet.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber dem Abwasserwerk handelt es sich um den 50 %-igen
Kostenanteil der LIL am Regenwasserkanal im Baugebiet Waldstraße, der vom Abwasserwerk
im Vorjahr errichtet wurde.
5.
sonstige Verbindlichkeiten
€
(i.V. €
1.410,27
802,70)
€
(i.V. €
2.000,00
2.000,00)
Ausgewiesen werden kreditorische Debitoren.
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
Es handelt sich um eine Kostenerstattung für den noch nicht erfolgten Abriss einer Trafostation.
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Anlage IV
Blatt 16
II.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM
01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2009
1.
€
(i.V. €
Umsatzerlöse
Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Mieteinnahmen
Nebenkosten
Pachteinnahmen
1.301.470,45
972.201,92)
2008
2009
€
€
896.513,98
48.596,56
19.745,82
7.345,56
1.220.431,08
53.470,34
22.028,69
5.540,34
972.201,92
1.301.470,45
Die Erlöse aus Grundstücksverkäufen betreffen folgende Baugebiete:
Anzahl der
Grundstücke
Erlöse (€)
2008
Waldstraße
Brunsheide-Süd
K5-Askamp
Arminstraße
Gewerbefläche
2009
2008
2009
536.289,68
109.780,15
58.348,02
65.503,20
126.592,93
1.087.083,84
67.414,50
65.932,74
0,00
0,00
10
2
1
1
1
19
1
1
-
896.513,98
1.220.431,08
15
21
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Anlage IV
Blatt 17
2.
Verminderung des Bestands an fertigen
und unfertigen Erzeugnissen
€
(i.V. €
894.797,90
579.822,55)
Zusammensetzung:
Buchwertabgang aus Grundstücksverkäufen
Abgang Vermarktungskosten
Abgang Erschließungskosten
Abgang verauslagte Beiträge
Abgang erhaltene Beiträge
3.
2008
2009
€
€
537.596,56
205.034,70
167.047,48
21.822,77
- 351.678,96
769.507,72
125.696,56
830.015,76
362.926,76
- 1.193.348,90
579.822,55
894.797,90
€
(i.V. €
sonstige betriebliche Erträge
Gewinne aus Anlagenabgängen
Schadenersatz
sonstige Erlöse
4.024,10
248,41)
2008
2009
€
€
0,00
0,00
248,41
3.432,00
262,45
329,65
248,41
4.024,10
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Anlage IV
Blatt 18
4.
Materialaufwand:
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Unterhaltungsaufwand
Heizöl, Gas
Grundbesitzabgaben
Wasser
Strom
übriges
5.
Personalaufwand:
a)
Löhne und Gehälter
b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
€
(i.V. €
66.646,03
64.151,79)
2008
2009
€
€
37.679,90
12.616,09
6.994,02
4.086,10
2.478,87
296,81
38.883,49
12.985,35
7.112,52
4.148,74
3.150,94
364,99
64.151,79
66.646,03
€
(i.V. €
0,00
76.973,10)
€
(i.V. €
0,00
7.332,40)
Der Posten Löhne und Gehälter beinhaltete bislang die von der Gemeinde Leopoldshöhe
weiterberechneten Bezüge für die bei der LIL tätigen Beamten sowie die Entgelte nach dem
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für die bei der LIL tätigen Angestellten. Entsprechend der Zuordnung zur LIL erfolgte die Weiterberechnung dabei zeitlich und vom Umfang her anteilig. Entsprechendes galt für die Weiterberechnung der sozialen Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung. Die weiterberechneten Beträge wurden im Kernhaushalt der Gemeinde Leopoldshöhe als durchlaufende Gelder verbucht.
Ab dem Haushaltsjahr 2009 werden alle Personalaufwendungen zu 100 % im Kernhaushalt
der Gemeinde Leopoldshöhe abgebildet. Die Weiterberechnung der Aufwendungen für die bei
der LIL tätigen Mitarbeiter erfolgt in Form von Personalaufwandserstattungen, die ab dem
Berichtsjahr unter dem GuV-Posten 7., sonstige betriebliche Aufwendungen, ausgewiesen
werden.
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Anlage IV
Blatt 19
6.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
7.
€
(i.V. €
2008
2009
€
€
1.033,00
12.194,67
0,00
15.092,83
13.227,67
15.092,83
€
(i.V. €
sonstige betriebliche Aufwendungen
Personalaufwandserstattungen
Prüfungskosten und eigene Abschlusskosten
Beratungs- und Gerichtskosten
Netzwerkumlage
Verwaltungskostenbeitrag
Fortbildungskosten
Versicherungen
Verluste aus Anlagenabgängen
Forderungsverluste
übrige Aufwendungen
15.092,83
13.227,67)
169.980,77
36.767,16)
2008
2009
€
€
0,00
7.590,06
1.097,50
3.100,00
5.100,00
806,25
2.815,80
10.872,47
4.741,18
643,90
146.468,30
8.193,68
5.351,26
3.540,00
2.810,00
1.224,75
581,23
0,00
0,00
1.811,55
36.767,16
169.980,77
Die Personalaufwandserstattungen für die bei der LIL tätigen Beamten und Angestellten der
Gemeinde Leopoldshöhe setzen sich wie folgt zusammen:
2009
€
Beamtenrechtliche Bezüge
Entgelte nach TVöD
Zuführung zur Pensions- und Beihilferückstellung
soziale Abgaben und Beihilfen
51.355,94
33.859,99
47.540,00
13.712,37
146.468,30
Zum Ausweis der Personalaufwandserstattungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu
GuV-Posten 5., Personalaufwand.
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Anlage IV
Blatt 20
8.
€
(i.V. €
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Erbbauzinsen
Verzugszinsen
Zinsen Gemeinde Leopoldshöhe
Kontokorrent- und Festgeldzinsen
9.
2008
2009
€
€
11.628,46
6.251,74
1.909,42
2.815,78
15.332,56
924,11
443,75
8,30
22.605,40
16.708,72
€
(i.V. €
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Zinsen für Darlehen
Kontokorrentzinsen
kurzfristige Ausleihung Abwasserwerk
16.708,72
22.605,40)
189.009,09
239.757,04)
2008
2009
€
€
239.691,21
65,83
0,00
187.520,25
1.168,01
320,83
239.757,04
189.009,09
10.
Jahresfehlbetrag
€
(i.V. €
- 13.323,35
- 22.975,98)
11.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
€
(i.V. €
319.960,33
712.448,62)
12.
Einstellung in die allgemeine Rücklage
€
(i.V. €
0,00
- 366.753,83)
Die
Vorjahreseinstellung
erfolgte
gemäß
dem
Beschluss
des
Gemeinderates
vom
13. November 2008.
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Anlage IV
Blatt 21
13.
Veränderung der zweckgebundenen Rücklagen
Einstellung Instandhaltungsrücklage
Einstellung Rücklage für Mietausfallwagnisse
Entnahme Instandhaltungsrücklage
Entnahme Rücklage für Mietausfallwagnisse
Rücklagenveränderung
14.
Bilanzgewinn
€
(i.V. €
- 3.894,42
- 2.758,48)
2008
2009
€
€
- 4.307,92
866,87
- 2.852,47
- 1.041,95
- 5.174,79
----------------
- 3.894,42
----------------
+ 1.599,25
+
817,06
0,00
0,00
+ 2.416,31
----------------
0,00
----------------
- 2.758,48
- 3.894,42
€
(i.V. €
302.742,56
319.960,33)
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Anlage V
Blatt 1
RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE
1.
Rechtliche Verhältnisse
Die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO und EigVO NW) sowie nach der vom Rat der
Gemeinde Leopoldshöhe beschlossenen Betriebssatzung geführt.
Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist nach § 1 Abs. 2 der Betriebssatzung
a)
die Verwaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen Wohngebäude und der gemischt
genutzten Gebäude,
b)
der An- und Verkauf von Grundstücken für
1. Wohnbauzwecke,
2. Industrie- und Gewerbezwecke,
3. Tauschzwecke,
4. Ersatzflächen im Rahmen des Natur- und Umweltschutzes,
c)
die Erschließung der unter Punkt b) Nr. 1. - 2. aufgeführten Grundstücke,
d)
die Förderung bzw. Sicherstellung ökologischer und ökonomischer Anforderungen an
den Wohnungs- und Gewerbebau,
sowie alle sonstigen, den Betriebszwecken dienenden Maßnahmen.
Es galt bis zum 21. Dezember 2009 die entsprechend den Vorgaben der EigVO NW i.d.F. vom
16. November 2004 angepasste Betriebssatzung vom 30. Juni 2005 in der Fassung der Änderung vom 03. November 2005. Der Gemeinderat hat am 16. Dezember 2009 eine neue Betriebssatzung beschlossen, die am 22. Dezember 2009 einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft getreten ist.
Das Stammkapital der LIL beträgt gemäß § 11 der Betriebssatzung € 1.400.000,00.
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Anlage V
Blatt 2
Die Betriebsleitung ist für die wirtschaftliche Führung der LIL verantwortlich und leitet den
Betrieb selbständig, soweit nicht durch Gemeindeordnung, Eigenbetriebsverordnung oder
Satzung anderes bestimmt ist. Der Betriebsleitung obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung.
Betriebsleiter waren bis zum 30. September 2009 Fachbereichsleiter Herr Fritz Heidemann
und Herr Hermann Oortman (Stellvertreter). Seit dem 01. Oktober 2009 besteht die Betriebsleitung entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom selben Tage aus Herrn Hans-Jürgen
Lange (Fachbereichsleiter I) als kaufmännischem Leiter und Herrn Hermann Oortman (Fachbereichsleiter III und IV) als technischem Betriebsleiter.
Der Betriebsausschuss der LIL und der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe entscheiden in
Angelegenheiten, die ihnen durch die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung oder
die Hauptsatzung (nur Rat) vorbehalten sind.
Der Betriebsausschuss besteht in den Legislaturperioden 2004 - 2009 und 2009 - 2014 aus
jeweils 13 Mitgliedern. Im Berichtsjahr fanden vier Sitzungen des Betriebsausschusses statt.
2.
Gründung der LIL zum 01. Juli 1996
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat ihre boden- und siedlungspolitischen Aktivitäten organisatorisch zu einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zusammengefasst und gemäß Ratsbeschluss vom 22. Februar 1996 unter Anwendung der einschlägigen Vorschriften der GO NW
und der EigVO NW die „Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)“ gegründet.
Die Gründung der LIL erfolgte mit Wirkung zum 01. Juli 1996. Mit Beschluss zur Gründung der
LIL vom 22. Februar 1996 erfolgte auch die Feststellung der Eröffnungsbilanz, die Zustimmung zur Betriebssatzung und der Beschluss der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe durch den Gemeinderat. Die
Richtlinien zur Einhaltung des Niedrigenergiestandards wurden durch den Gemeinderat am
16. September 1996 verabschiedet.
pdf-Kopie
Anlage V
Blatt 3
Öffentliche Einrichtungen, die im Sinne des § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO NW als nicht-wirtschaftlich
- also hoheitlich - gelten und der Wirtschaftsförderung sowie der Wohnraumversorgung dienen, können nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften als „eigenbetriebsähnliche
Einrichtung“ geführt werden.
3.
Öffentliche Richtlinien und Regelungen
Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland in der Gemeinde Leopoldshöhe
Vorgaben zur „energetischen Qualitätskontrolle“
pdf-Kopie
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
Entwicklung der zweckgebundenen Rücklagen
für das Wirtschaftsjahr 2009
Instandhaltungsrücklage
Objekt
Berliner Straße 8
Starenweg 33
Lagesche Straße 11
Kirchweg 2
Waldstraße 15
Schuckenteichweg 1
Friedenstraße 32 + 32a
Stand
01.01.2009
EUR
Berliner Straße 8
Starenweg 33
Lagesche Straße 11
Kirchweg 2
Waldstraße 15
Schuckenteichweg 1
Friedenstraße 32 + 32a
Stand
31.12.2009
EUR
Kostenstelle
11
12
14
16
30
50
60
Mietausfallrücklage
Objekt
Zuführung/
Entnahme (-)
EUR
1.016,21
5.195,41
2.970,72
0,00
0,00
5.577,35
0,00
14.759,69
Stand
01.01.2009
EUR
344,26
1.082,55
144,77
0,00
0,00
1.280,89
0,00
2.852,47
Zuführung/
Entnahme (-)
EUR
1.360,47
6.277,96
3.115,49
0,00
0,00
6.858,24
0,00
17.612,16
Stand
31.12.2009
EUR
Kostenstelle
11
12
14
16
30
50
60
175,39
0,00
243,84
0,00
1.925,86
2.539,06
-1.229,56
3.654,59
96,00
0,00
121,92
40,00
253,66
206,15
324,22
1.041,95
271,39
0,00
365,76
40,00
2.179,52
2.745,21
-905,34
4.696,54
pdf-Kopie
Gläubiger
0,00
1.200.000,00
Euribor-Darlehen
West LB
3506320286
Wfa / NRW.BANK 6 402 922 683
NRW.Bank
46.547,13
4.887.483,08
9.359.862,31
1.700.000,00
0,00
56.344,37
1.700.000,00
500.000,00
1.700.000,00
3.400.000,00
Euribor-Darlehen
West LB
Sparkasse Lemgo Kassenkredit
35.790,37
357.904,32
672 453 0055
HSH Nordbank
450.000,00
850.000,00
589.008,24
366.137,34
Stand
01.01.2009
€
Sparkasse Lemgo Kassenkredit
477.546,62
Ursprungsbetrag
€
818.067,00
201 603 1565
Darlehens-Nr.
1.700.000,00 Z
2.103.203,48
677,07
170.000,00
500.000,00 Z
1.200.000,00 Z
1.700.000,00
35.790,37
150.000,00
32.722,68
14.013,36
Zugang (Z)
Tilgung
€
187.520,25
810,43
57.655,79
193,33
1.136,00
69.537,27
1.165,42
6.644,09
29.009,88
21.368,04
Zinsen
2009
€
Aufstellung der Darlehen per 31. Dezember 2009
5,03
5,92
Zinssatz
%
4.484.279,60
45.870,06
1.530.000,00
500.000,00
1.200.000,00
0,00
0,00
1,14
3,54
0,87
2,13
4,29
5,21
300.000,00 0,94 bis 2,37
556.285,56
352.123,98
Stand
31.12.2009
€
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
Sparkasse Lemgo 687 021 74
Deka Bank
pdf-Kopie
zzgl. 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag auf den
Ursprungsbetrag
16.12.2013
16.02.2010
16.12.2010
15.12.2009
31.12.2009
jeweils 2 Monate
31.12.2011
30.10.2012
Zinsbindung
bis
pdf-Kopie
68,84
-68,84
1.196,00
46,41
2.890,11
4.851,81
768,00
726,39
Umlagefähige Kosten
Nettomiete
Fehlbetrag (-)
Unterhaltungsaufwand
Abschreibung
Gartenpflege
Versicherungen
GBA
Wasser
Strom
Schornsteinfeger
-1.311,25
0,00
0,00
68,84
0,00
0,00
0,00
0,00
924,15
0,00
1.069,83
564,29
331,84
0,00
0,00
Heizungskosten
3.357,42
0,00
0,00
2.941,92
7.741,92
Erlöse
Erlöse aus Nebenkosten
0,00
Starenweg
Berliner Str.
4.800,00
12
11
Mieterlöse
Bezeichnung
2.804,29
1.394,00
1.522,73
5.721,02
4.478,31
2.416,39
139,83
0,00
668,00
1.254,09
0,00
0,00
4.103,33
10.199,33
6.096,00
Lagesche Str.
14
-1.219,15
1.657,55
341,11
779,51
1.890,49
998,90
0,00
787,25
40,00
64,34
0,00
0,00
670,00
2.670,00
2.000,00
Kirchweg 2
16
Mietobjekte
Ergebnisrechnung 2009
-16.275,31
2.482,00
27.537,08
13.743,77
4.719,49
2.637,63
61,63
754,72
184,00
1.081,51
0,00
0,00
4.407,60
18.463,26
14.055,66
Waldstr.
30
6.517,57
3.067,00
222,92
9.807,49
2.323,44
194,70
0,00
184,74
1.114,54
829,46
0,00
0,00
1.823,41
12.130,93
8.071,86
3.187,00
4.756,67
16.015,53
8.702,47
5.131,58
61,64
222,05
1.700,00
1.375,64
0,00
211,56
8.506,84
24.718,00
16.211,16
Friedenstr.
10.307,52
60
50
Schuckenteichweg
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
1.945,43
13.751,55
35.153,31
50.850,29
25.073,15
12.303,35
263,10
3.087,43
4.270,83
4.936,88
0,00
211,56
22.453,10
75.923,44
53.470,34
Summe
Anlage IX
Blatt 1
FRAGENKATALOG ZUR PRÜFUNG
NACH § 53 HGrG GEMÄSS IDW PS 720
(Stand: 06.10.2006)
Gemäß IDW PS 720 hat der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG anhand der folgenden Fragenkreise zu
untersuchen und unter Wiedergabe der Fragen und deren Beantwortung vollständig in seine
Berichterstattung einzubeziehen.
FRAGENKREIS 1:
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung
der Organbezüge
(a)
Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für
die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Die Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten der Betriebsleitung, des Betriebsausschusses und des Gemeinderates sind in der Betriebssatzung vom 16. Dezember 2009 geregelt. Weitergehende schriftliche Anweisungen liegen nicht vor. Die Regelungen entsprechen nach unserer Auffassung den Bedürfnissen des Betriebes.
(b)
Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
Im Berichtsjahr haben vier Sitzungen des Betriebsausschusses stattgefunden. Entsprechende Niederschriften haben uns vorgelegen.
(c)
In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG
sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Herr Betriebsleiter Heidemann war in keinem der genannten Gremien tätig. Die Herren
Betriebsleiter Lange und Oortman waren und sind in keinem der genannten Gremien tätig.
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Anlage IX
Blatt 2
(d)
Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum,
erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Im Anhang werden keine Vergütungen ausgewiesen, da die Mitarbeiter bei der Gemeinde angestellt sind, ein festes Gehalt beziehen und deren Gehälter anteilig ihrer Zuordnung zur LIL an die LIL weiterberechnet werden. Bezüglich der Sitzungsgelder der Mitglieder des Betriebsausschusses sind die entsprechenden Angaben im Anhang enthalten.
FRAGENKREIS 2:
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
(a)
Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan,
aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Auf die Erstellung eines besonderen Organisationsplanes wurde in Anbetracht der Größe der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung verzichtet. Die Betriebssatzung sowie einzelne Geschäftsanweisungen der Gemeinde, die auch Gültigkeit für den Betrieb haben, regeln insbesondere Verantwortlichkeiten, Entscheidungsbefugnisse, Informationspflichten
und die Vertretung der Einrichtung nach außen.
Die vorgesehenen Regelungen entsprechen nach unseren Feststellungen den Bedürfnissen des Betriebes.
(b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
Nicht zutreffend, vgl. Punkt (a).
(c)
Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Für die Beschäftigten sowie die Beamten und Beamtinnen der Gemeinde Leopoldshöhe
wurde als Vorkehrung zur Korruptionsprävention eine „Dienstanweisung für die Gemeindeverwaltung Leopoldshöhe über das Verhalten bei der Annahme von Belohnungen und
Geschenken (Zuwendungen)“ vom 25. Januar 2007 erlassen. Auf die Einhaltung dieser
Dienstanweisung wird regelmäßig seitens der Behördenleitung hingewiesen, zuletzt am
04. Dezember 2009.
Die Ausschuss- und Ratsmitglieder sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Korruptionsprävention verpflichtet.
pdf-Kopie
Anlage IX
Blatt 3
Bezüglich der Vergabe von Aufträgen wird nach den Vorgaben der Ausschreibungs- und
Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe verfahren. Zur Korruptionsprävention
wird fachfremdes Personal als Submissionsleitung eingesetzt.
(d)
Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht
eingehalten werden?
Die Betriebssatzung regelt die Größenordnungen bis zu denen die Betriebsleitung alleine entscheiden kann. Darüber hinaus gehende Entscheidungen bedingen die Zustimmung durch den Betriebsausschuss. Es ergaben sich keine Hinweise, dass nicht nach
diesen Regelungen verfahren wird.
(e)
Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
Die Verträge sind ordnungsgemäß verwahrt.
FRAGENKREIS 3:
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
(a)
Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den
Bedürfnissen des Unternehmens?
Das Planungswesen entspricht den Vorgaben der Betriebssatzung und insoweit auch
den Bedürfnissen der LIL. Gemäß § 12 der Betriebssatzung wird ein jährlicher Wirtschaftsplan erstellt, der vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschlossen wird.
(b)
Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden im Rahmen von Soll-Ist-Vergleichen und bei der Erstellung
des Zwischenberichtes nach § 13 der Betriebssatzung, insbesondere beim Erfolgs- und
Vermögensplan, verfolgt.
(c)
Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den
besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Ja, keine gegenteiligen Feststellungen. Die laufende doppelte Buchführung erfolgt mit
der Finanzbuchhaltungssoftware Diamant/2. Eine Kostenrechnung wird für die Mietobjekte geführt.
pdf-Kopie
Anlage IX
Blatt 4
(d)
Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet ?
Keine gegenteiligen Feststellungen. Kurzfristig überschüssige Mittel werden als Festgeld
angelegt oder gegen Verzinsung an die Gemeinde ausgeliehen.
(e)
Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten
worden sind?
Es besteht kein zentrales Cash-Management.
(f)
Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Ja, da es sich im Wesentlichen um Mietverträge oder notarielle Kaufverträge handelt. Es
wird eine Offene-Posten Buchhaltung geführt. Nach unseren Feststellungen werden Außenstände, soweit sie fällig sind, eingezogen. Es existiert ein Mahn- und Vollstreckungswesen.
(g)
Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst
es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Aufgrund der Betriebsgröße besteht kein eigenes Controlling.
(h)
Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Der Betrieb ist kein Konzernunternehmen und hält keine Beteiligungen.
pdf-Kopie
Anlage IX
Blatt 5
FRAGENKREIS 4:
Risikofrüherkennungssystem
(a)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Seitens der Betriebsleitung wurde 2008 unter Beachtung der Anforderungen des § 10
Abs. 1 EigVO NRW ein Risikomanagement entwickelt, über das der Betriebsausschuss
detailliert informiert wurde.
Zur Gewährung der dauerhaften wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LIL erfolgt ein
beständiger Evaluationsprozess unter Berücksichtigung der Fortschreibung des Risikohandbuchs. Diese Fortschreibung wird durch eine Dokumentation über Eintritt und Bewältigung der Risiken der LIL jährlich im Rahmen des Lageberichtes durch die Betriebsleitung vorgenommen. Durch eine genaue Beobachtung des Grundstücksmarktes, der
Zinsentwicklung, politischer Vorgaben sowie der Bevölkerungsentwicklung und eine
ständige Fortschreibung der Kalkulation der betroffenen Baugebiete ist gewährleistet,
dass Frühwarnsignale, die sich negativ auf die Entwicklung der LIL auswirken können,
rechtzeitig erkannt werden.
(b)
Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Unseres Erachtens sind diese Maßnahmen ausreichend und dazu geeignet, ihren
Zweck zu erfüllen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Hinweise darauf erhalten, dass diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden.
(c)
Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Die umfangreiche Dokumentation des Risikohandbuchs mit der Fortschreibung im Lagebericht der LIL ist zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LIL bei
der Größe des Betriebes ausreichend.
(d)
Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?
Durch genaue Marktbeobachtungen erfolgt ein ständiger Prozess der Abstimmung zwischen der Entwicklung der Maßnahmen und den der Vermarktung zu Grunde liegenden
Daten. Somit ist gewährleistet, dass Frühwarnsignale und Veränderungen von Rahmenbedingungen bei Maßnahmen rechtzeitig erkannt werden und dass auf veränderte Rahmenbedingungen angemessen reagiert werden kann.
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Anlage IX
Blatt 6
FRAGENKREIS 5:
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
(a)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich
festgelegt? Dazu gehört:
Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen
eingesetzt werden?
Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem
Umfang dürfen offene Posten entstehen?
Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen
(z.B. antizipatives Hedging)?
(b)
Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung?
(c)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
Erfassung der Geschäfte
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
Kontrolle der Geschäfte?
(d)
Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
(e)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
(f)
Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die
offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
zu (a) bis (f):
Der Fragenkreis trifft auf die LIL nicht zu, da keines der genannten Finanzinstrumente
eingesetzt wurde.
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Anlage IX
Blatt 7
FRAGENKREIS 6:
Interne Revision
(a)
Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
(b)
Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern?
Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
(c)
Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander
unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch
getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention
berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
(d)
Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
(e)
Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um
welche handelt es sich?
(f)
Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
zu (a) bis (f):
Aufgrund der Betriebsgröße und Betriebsstruktur bestehen keine prozessabhängigen
Überwachungsinstrumente. Eine Kontrolle der LIL erfolgt über die üblichen Prüfungen
der gemeindeeigenen Einrichtungen.
pdf-Kopie
Anlage IX
Blatt 8
FRAGENKREIS 7:
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
(a)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?
Es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben.
(b)
Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Nicht zutreffend.
(c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen
worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
(d)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen
des Überwachungsorgans übereinstimmen?
zu (c) und (d):
Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine derartigen Anhaltspunkte ergeben.
FRAGENKREIS 8:
Durchführung von Investitionen
(a)
Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen werden im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes und des dreijährigen Investitionsprogramms unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben auf Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit geprüft und vom Betriebsausschuss beschlossen.
pdf-Kopie
Anlage IX
Blatt 9
(b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu
ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. Durch eine ständige Fortschreibung
der der Grundstückspreisermittlung zu Grunde liegenden Daten ist sicher gestellt, dass
die Grundstückspreise eine wirtschaftliche Vermarktung der Baugebiete gewährleisten.
(c)
Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend
überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Betriebsleitung überwacht die Investitionen fortlaufend. Im Rahmen der Ausschreibung und Baudurchführung auftretende Abweichungen werden untersucht.
(d)
Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Im Rahmen unserer Prüfung sind uns wesentliche Überschreitungen bei abgeschlossenen Investitionen nicht bekannt geworden.
(e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Nein, es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
FRAGENKREIS 9:
Vergaberegelungen
(a)
Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B.
VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben.
(b)
Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Ja, soweit feststellbar.
pdf-Kopie
Anlage IX
Blatt 10
FRAGENKREIS 10:
Berichterstattung an das Überwachungsorgan
(a)
Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
(b)
Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
(c)
Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
zu (a) bis (c):
Dem Betriebsausschuss wurde in den Sitzungen satzungsgemäß und zutreffend Bericht
erstattet.
(d)
Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf
dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
(e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
zu (d) und (e):
§ 90 Abs. 3 AktG sieht Berichterstattungen zu besonderen Angelegenheiten des Unternehmens, rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
und diesbezügliche Geschäftsvorgänge vor. In analoger Anwendung der Vorschrift lagen
im Berichtsjahr keine Anfragen vor.
(f)
Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Es gibt keine D&O-Versicherung. Gleichwohl hat die Gemeinde Leopoldshöhe für sämtliche Bedienstete eine Eigenschadenversicherung abgeschlossen. Ein Selbstbehalt wurde nicht vereinbart.
(g)
Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt
worden?
Nicht zutreffend.
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Anlage IX
Blatt 11
FRAGENKREIS 11:
Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
(a)
Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Nein, keine solchen Feststellungen.
(b)
Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Nein, es haben sich keine derartigen Feststellungen ergeben. Da die im Vorratsvermögen befindlichen Baugebiete das Kerngeschäft der LIL bilden, liegt ein entsprechend
hoher Bilanzausweis vor.
(c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den
bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Nein, es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben. Soweit aufgrund von Wertgutachten oder ähnlichem erforderlich, erfolgt eine Anpassung der Bilanzwerte auf niedrigere Verkehrswerte im Rahmen von Abschreibungen.
FRAGENKREIS 12:
Finanzierung
(a)
Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen
zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Vgl. Abschnitt IV. 3. des Prüfungsberichtes zur Vermögens- und Finanzlage.
(b)
Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Nicht zutreffend.
(c)
In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Im Berichtsjahr hat der Betrieb keine öffentlichen Finanz- und Fördermittel erhalten.
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Anlage IX
Blatt 12
FRAGENKREIS 13:
Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
(a)
Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Es haben sich keine solchen Erkenntnisse ergeben.
(b)
Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Die Betriebsleitung hat im Anhang vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von € 302.742,56
zu einem Teil von € 200.000,00 für die Erhöhung der allgemeinen Rücklage zu verwenden und den Restgewinn von € 102.742,56 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Vorschlag entspricht nach unseren Feststellungen der wirtschaftlichen Lage des Betriebs.
FRAGENKREIS 14:
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
(a)
Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?
Nicht zutreffend.
(b)
Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Nein, keine solchen Feststellungen.
(c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben.
(d)
Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Nicht zutreffend.
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Anlage IX
Blatt 13
FRAGENKREIS 15:
Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
(a)
Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
(b)
Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
zu (a) und (b):
Nicht zutreffend.
FRAGENKREIS 16:
Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage
(a)
Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
(b)
Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?
zu (a) und (b):
Der Jahresfehlbetrag von T€ 13 ist im Wesentlichen Folge der Nachberechnungen von
Pensionsrückstellungen seitens der Gemeinde rückwirkend zum Bilanzstichtag
31. Dezember 2008 von € 30.655. Im Übrigen ist die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
LIL aufgrund ihrer Satzung nicht auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet.
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