Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage LIL/GM (Jahresabschluss LIL 2009)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
634 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
05.11.10, 08:58
Aktualisiert
10.12.10, 21:19

Inhalt der Datei

DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT · STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN I INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Prüfungsauftrag 1 II. Grundsätzliche Feststellungen 3 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 3 III. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 5 IV. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 9 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 9 1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 9 1.1.1. 1.1.2. Rechnungswesen Wirtschaftsplan 9 9 1.2. Jahresabschluss 10 1.3. Lagebericht 11 2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 11 3. Wirtschaftliche Verhältnisse 12 3.1. Vermögens- und Finanzlage 12 3.2. Ertragslage 17 V. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 19 VI. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 20 VII. Unterzeichnung des Prüfungsberichts 21 pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN II ANLAGEN Anlage Bilanz zum 31. Dezember 2009 I/1 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2009 I/2 Anhang 2009 I/3 Lagebericht II Bestätigungsvermerk III Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung IV Rechtliche Verhältnisse V Entwicklung der zweckgebundenen Rücklagen für das Wirtschaftsjahr 2009 VI Aufstellung der Darlehen per 31. Dezember 2009 VII Ergebnisrechnung 2009 Mietobjekte VIII Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG gemäß IDW PS 720 IX Allgemeine Auftragsbedingungen X pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN I. 1 Prüfungsauftrag Die Betriebsleitung erteilte uns mit Prüfungsvertrag vom 03. November 2009 mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) den Auftrag, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe - nachfolgend auch „LIL“ oder „Betrieb“ genannt zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Aufgrund § 106 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der LIL unter Einbeziehung der Buchführung und darüber hinaus gemäß § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) i.V.m. § 1 der Betriebssatzung die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) zu beachten. Form und Inhalt unseres Prüfungsberichtes folgen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Ohne den vorgenannten Prüfungsauftrag zu erweitern, hat die GPA bei ihrer Zustimmung zum Prüfungsauftrag für die Beantwortung der folgenden Fragestellungen innerhalb des Fragenkatalogs zur Prüfung nach § 53 HGrG um aussagekräftige und angemessene Informationen gebeten:  Fragenkreis 2: Vorkehrungen zur Korruptionsprävention und den getroffenen Maßnahmen  Fragenkreis 3c: Ergebnis der Nachkalkulation nach § 6 KAG und deren Abbildung im Jahresabschluss  Fragenkreis 4: Angemessenheit des Risikofrüherkennungssystems  Fragenkreis 8: Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor Realisierung von Investitionen und zu Überschreitungen bei abgeschlossenen Investitionen pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN 2 Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4 a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Wir haben auftragsgemäß im Prüfungsbericht eine gesetzlich nicht geforderte Anlage IV mit Aufgliederungen und Erläuterungen beigefügt. Dem Bericht sind der geprüfte Jahresabschluss als Anlage I/1 (Bilanz), I/2 (Gewinn- und Verlustrechnung) und I/3 (Anhang) sowie der Lagebericht als Anlage II beigefügt. Der Bericht enthält vorweg eine Stellungnahme zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch die Betriebsleitung (Abschnitt II). Erläuterungen zur Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse im Einzelnen sowie der aufgrund der Prüfung erteilte Bestätigungsvermerk folgen in den Abschnitten III bis VI. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit gelten – auch im Verhältnis zu Dritten – die als Anlage X beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN II. 3 Grundsätzliche Feststellungen Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter Zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch die Betriebsleitung nehmen wir nachfolgend Stellung und heben die wesentlichen Angaben hervor: • Der Lagebericht enthält nach unserer Einschätzung folgende Kernaussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Betriebes: Im Bereich der Grundstücksverwaltung wurden nach Fertigstellung des Marktplatzhauses sieben Liegenschaften zum Bilanzstichtag von der LIL verwaltet. Das Marktplatzhaus, in dem eine Gastronomie untergebracht ist, konnte ab dem 01. August 2009 verpachtet werden. Weiterhin nicht realisiert werden konnte der geplante Verkauf einer Eigentumswohnung und eines freistehenden Gebäudes. Im Vergleich zum Vorjahr konnte bei der Zahl der Grundstücksverkäufe eine erhebliche Steigerung erzielt werden. Insgesamt wurden im Baugebiet Waldstraße 19 Grundstücke und zwei weitere Grundstücke in anderen Baugebieten mit einer Gesamtfläche von 11.429 m² (i.V. 7.154 m²) veräußert. Weiterhin konnte mit dem Endausbau der Straßen die Vermarktung und Erschließung des Baugebietes Brunsheide-Süd weitgehend abgeschlossen werden. Durch Nachberechnungen und Zuführungen bei den Pensionsrückstellungen der Gemeinde, die von der LIL in der anteiligen Höhe von T€ 48 zu erstatten sind, ergab sich im Geschäftsjahr ein Jahresfehlbetrag von T€ 13. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN • 4 Der Lagebericht enthält nach unserer Einschätzung folgende zentrale Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken: Der andernorts aufgrund der problematischen wirtschaftlichen Lage zu verzeichnenden Kaufzurückhaltung bei Grundstücken konnte durch die Vermarktungs- und Betreuungsstrategie im Bereich der LIL entgegen gewirkt werden. Als weitere Faktoren, die das Risiko eines mangelnden Käuferinteresses im Berichtsjahr erfolgreich abgemildert haben, werden von der Betriebsleitung die Nähe zum Oberzentrum Bielefeld, die Familienfreundlichkeit der Gemeinde sowie die gute Anbindung an den ÖPNV und die sehr guten Einkaufsmöglichkeiten in Leopoldshöhe angeführt. Unter Berücksichtigung der bei Abfassung des Lageberichts vorliegenden Grundstücksreservierungen und Vertragsabschlüsse schätzt die Betriebsleitung den Verlauf des Geschäftsjahres 2010 optimistisch ein. Mit Blick auf die Liquidität und die Investitionsplanung des Betriebs wird davon ausgegangen, dass bei verschiedenen, flexibel ausgestalteten Krediten eine erhebliche Tilgung erfolgen kann. Die Beurteilung der Lage der LIL ist nach den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen - insbesondere den Jahresabschlussunterlagen, Betriebsausschussprotokollen und Planungsrechnungen - plausibel und widerspruchsfrei abgeleitet. Die im Lagebericht enthaltenen Einschätzungen und Prognosen zum Fortbestand und zur künftigen Entwicklung sind nachvollziehbar. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der Betriebsleitung dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Darüber hinausgehende berichtspflichtige Tatsachen, die den Bestand des Betriebs gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, haben wir bei der Durchführung der Prüfung nicht festgestellt. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN III. 5 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gemäß § 106 GO NRW i.V.m. §§ 316 ff. HGB sind der Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und der Lagebericht zu prüfen. Für Aufstellung und Inhalt dieses Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die uns gemachten Angaben liegt die Verantwortung bei der Betriebsleitung der LIL. Es ist Aufgabe des Abschlussprüfers, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Abschlussprüfung ist nach Maßgabe von § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung erweitert. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehörte nur insoweit zu den Aufgaben unserer Abschlussprüfung, als sich daraus üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Untreuehandlungen oder Unterschlagungen sowie die Feststellung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unserer Abschlussprüfung. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere ob alle Risiken beachtet und in versicherungstechnischer Hinsicht ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand unseres Auftrages. Bei unserer Prüfung haben wir die §§ 316 ff. HGB und die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) dargelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie § 106 GO NRW und die Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen beachtet. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN 6 Wir haben unsere Prüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkannt werden können. Dazu wurden Risikofaktoren identifiziert und analysiert, um eine Differenzierung zwischen kritischen und weniger kritischen Prüfungsgebieten zu ermöglichen und die risikoorientierte Prüfungsstrategie für die einzelnen Prüfungsgebiete festzulegen. Die Prüfungsstrategie haben wir auf der Grundlage der Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebs, der Erwartung über mögliche Fehler sowie der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems entwickelt. Ausgehend von unserer Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems wurde das Prüfungsprogramm so bestimmt, dass unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit die geforderten Prüfungsaussagen mit hinreichender Sicherheit möglich werden. Sowohl analytische Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen) als auch Einzelfallprüfungen (Überprüfung von Geschäftsvorfällen sowie von Beständen) wurden nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen. Aus den bei unserer Prüfungsplanung getroffenen Feststellungen ergaben sich nachfolgende Prüfungsschwerpunkte:  Entwicklung des Anlagevermögens  Entwicklung der Vorräte unter Einbezug der Bestandsveränderungen  Vollständigkeit und Realisierung der Umsatzerlöse pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN 7 Unsere Feststellungen aus der vorangegangenen Abschlussprüfung haben wir berücksichtigt. Der von uns geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 01. Oktober 2009 festgestellt. Bei der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems, sowie des ITSystems als dessen Teil, haben wir keine Mängel festgestellt. Eine Ausweitung unserer Prüfungshandlungen bzw. Änderung unserer Prüfungsschwerpunkte war demnach nicht erforderlich. Analytische Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen von Vorjahresvergleichen einzelner Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei der Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorgenommen. Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben durch bewusste Auswahl durchgeführt (IDW HFA 1/1988). Die Forderungen und Verbindlichkeiten wurden durch Saldenlisten sowie entsprechende OPListen nachgewiesen. Der Nachweis der übrigen Vermögens- und Schuldposten erfolgte durch Bücher, Verträge sowie sonstige Unterlagen und Belege wie Kassenbücher und Bankauszüge. Saldenbestätigungen forderte die LIL nicht an. Prüfungen anderer Stellen haben nach den uns gegebenen Auskünften im Berichtsjahr nicht stattgefunden. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebs vermittelt. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN 8 Der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir den vom Institut der Wirtschaftsprüfer veröffentlichten Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Stand: 06. Oktober 2006, zugrunde gelegt. Die Prüfung wurde von uns im Zeitraum von Anfang bis Mitte Juli 2010 in den Geschäftsräumen der LIL durchgeführt. Die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen und Nachweise standen uns zur Verfügung. Erbetene Auskünfte wurden uns von der Betriebsleitung und den uns benannten Mitarbeitern bereitwillig erteilt. Die Betriebsleitung hat uns die berufsübliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss abgegeben, die wir zu unseren Akten genommen haben. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN IV. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 9 1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 1.1.1. Rechnungswesen Nach unseren Feststellungen und den uns gegebenen Auskünften sind die Geschäftsvorfälle vollständig und richtig aufgezeichnet. Das Belegwesen ist geordnet und übersichtlich, die Konten sind ordnungsgemäß geführt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde zutreffend aus dem Rechnungswesen entwickelt, das insgesamt den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Die Finanzbuchhaltung der LIL erfolgt auf einer eigenen PC-Anlage mittels der Software Diamant/2 der Firma Diamant Software GmbH & Co. KG, Bielefeld. Die Anlagenbuchhaltung wird in Form eines Excel-gestützten Inventarverzeichnisses geführt. Für die eingesetzte Software in der Version 4.5.08 liegt ein Testat vom 01. April 2005 der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft, Bielefeld, über deren Ordnungsmäßigkeit vor. Bei unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die eingesetzten Verarbeitungsprogramme die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten nicht gewährleisten. 1.1.2. Wirtschaftsplan Der von der Betriebsleitung aufgestellte und vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am 02. April 2009 beschlossene Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht) für 2009 entspricht den Vorschriften der EigVO NW. Der Erfolgsplan sah einen Jahresfehlbetrag von T€ 4 vor, tatsächlich realisiert wurde ein Jahresfehlbetrag von T€ 13. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN 10 1.2. Jahresabschluss In seiner Sitzung am 10. September 2009 hat der Betriebsausschuss den von uns geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 und den Lagebericht dem Rat zur Feststellung empfohlen. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat am 01. Oktober 2009 der vorbezeichneten Empfehlung einstimmig zugestimmt und dem Betriebsausschuss Entlastung erteilt. Darüber hinaus wurde beschlossen, den unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2008 von € 22.975,98 verbleibenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008 in Höhe von € 319.960,33 auf neue Rechnung vorzutragen. Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wurde am 13. Oktober 2009 erteilt. Dieser ist zusammen mit den Ratsbeschlüssen zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Behandlung des Bilanzgewinns gemäß § 15 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe durch Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe bekannt gemacht worden. Jahresabschluss und Lagebericht liegen gemäß § 26 Abs. 3 EigVO NW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2009 bei der Betriebsleitung der LIL im Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe zur Einsichtnahme aus. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die für große Kapitalgesellschaften geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften einschließlich des Stetigkeitsgrundsatzes wurden beachtet. Die gesetzlich geforderten Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und die sonstigen Pflichtangaben zum Jahresabschluss sind im Anhang vollständig gemacht. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN 11 1.3. Lagebericht Der Lagebericht (Anlage II) entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Er steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes. Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung im Lagebericht zutreffend dargestellt werden. Die Angaben nach § 25 EigVO NRW sind vollständig und zutreffend. Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind im Lagebericht zutreffend dargestellt und die nach § 289 Abs. 2 HGB gemachten Angaben sind vollständig und zutreffend. 2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der vorliegende Jahresabschluss entspricht in Gliederung und Bewertung den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LIL. Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen, die im Anhang dargestellt sind, betreffen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie wertbestimmende Faktoren. Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen mit wesentlicher Auswirkung auf den Jahresabschluss haben wir bei unserer Prüfung nicht festgestellt. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN 3. 12 Wirtschaftliche Verhältnisse 3.1. Vermögens- und Finanzlage 31.12.2008 31.12.2009 % T€ T€ Veränderungen % T€ Aktivseite Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen langfristiges Vermögen Vorräte kurzfristige Forderungen gegen Fremde flüssige Mittel kurzfristiges Vermögen Gesamtvermögen 2.056 21 2.056 21 ------------ -------- 2.157 27 2.157 27 ------------ -------- + 101 + 101 ------------ 7.273 77 5.341 68 - 1.932 80 63 1 1 241 126 3 2 + + 161 63 7.416 79 ------------ -------- 5.708 73 ------------ -------- - 1.708 ------------ 9.472 100 7.865 100 - 1.607 2.784 2.484 52 29 26 1 2.292 2.266 - 29 29 - - 492 218 52 Passivseite Eigenkapital Darlehen Pensionsrückstellungen langfristiges Kapital kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber - Fremden - der Gemeinde kurzfristiges Kapital Gesamtkapital 5.320 56 ------------ -------- 4.052 100 43 1 4.152 44 ------------ -------9.472 100 4.558 58 ------------ -------- 3.212 95 41 1 3.307 42 ------------ -------7.865 100 762 ------------ - 840 5 845 ------------ 1.607 pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN 13 Für die Bilanzanalyse haben wir die einzelnen Bilanzposten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zusammengefasst und gegliedert. Gliederungsmerkmal ist auf der Vermögensseite die Dauer der Gebundenheit an den Betrieb, auf der Schuldenseite die Dauer der Verfügbarkeit. Die langfristigen Schulden wurden um die im nächsten Jahr fälligen Tilgungsraten vermindert, die dem kurzfristigen Kapital zugeordnet worden sind. Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe haben wir saldiert. Die auf diese Weise bereinigte Bilanzsumme von T€ 7.865 hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.607 = 17 % verringert. Der Ausweis des Anlagevermögens erhöhte sich um T€ 101. Bei den Zugängen von T€ 117 handelt es sich mit T€ 95 um Aufwendungen für den Neubau des im Berichtsjahr fertiggestellten Marktplatzgebäudes sowie mit T€ 22 um die Umbuchung bislang im Umlaufvermögen ausgewiesener Flächen. Den Zugängen standen Abschreibungen von T€ 15 sowie ein Buchwertabgang von T€ 1 aus dem Verkauf einer Gewerbefläche gegenüber. Das Vorratsvermögen (- T€ 1.932) verminderte sich nach Abschluss des Endausbaus des Baugebietes Brunsheide-Süd vor allem durch den Abgang der das Baugebiet betreffenden Vermarktungs- und Erschließungskosten sowie verauslagter Beiträge von T€ 1.182. Weiterhin ergaben sich Buchwertabgänge von T€ 770 aufgrund der Veräußerung von 21 Baugrundstücken für die im Vorfeld von der LIL entrichteten Grundstückskaufpreise, Notar-, Gerichts- und Vermessungskosten. Der Anstieg der kurzfristigen Forderungen gegen Fremde (+ T€ 161) resultierte aus gegenüber dem Vorjahr erhöhten Forderungen aus Grundstücksverkäufen. Die Entwicklung des Bestandes an flüssigen Mitteln (+ T€ 63) erläutern wir in der nachfolgenden Kapitalflussrechnung. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN 14 Das um T€ 492 niedriger ausgewiesene Eigenkapital setzte sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen: Stammkapital allgemeine Rücklage zweckgebundene Rücklagen Bilanzgewinn 31.12.2008 31.12.2009 Veränderungen T€ T€ T€ 1.400 1.046 18 320 1.400 567 22 303 + - 479 4 17 2.784 2.292 - 492 Die Verminderung der allgemeinen Rücklage (- T€ 479) entsprach der Entnahme im Zusammenhang mit der Übertragung von Sportflächen im Baugebiet Waldstraße an die Gemeinde Leopoldshöhe gemäß Ratsbeschluss vom 01. Oktober 2009. Da der Bilanzgewinn des Vorjahres gemäß Gemeinderatsbeschluss auf neue Rechnung vorgetragen wurde, ergab sich die Veränderung des Postens aus der Zuführung zu den zweckgebundenen Rücklagen (- T€ 4) und dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag (- T€ 13) des Berichtsjahres. Der Rückgang des langfristigen Darlehensbestandes (- T€ 218) war Folge planmäßiger Tilgungsleistungen. Für die in den Vorjahren bei der LIL und anderen Eigenbetrieben gebildeten Pensionsrückstellungen ergab sich ab dem 01. Januar 2008 für die Gemeinde Leopoldshöhe die Verpflichtung, diese im Kernhaushalt anzusetzen und zu bilanzieren. Die bislang bei der LIL ausgewiesenen Beträge sind zum Bilanzstichtag als Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde umgebucht worden. Der Rückgang des kurzfristigen Kapitals (- T€ 845) ist in erster Linie aus dem Wegfall der bislang als erhaltene Anzahlungen bilanzierten Beiträge (T€ 1.087) der Grundstückskäufer im Baugebiet Brunsheide-Süd nach dessen Fertiggestellung zurückzuführen. Die Beiträge konnten mit den im Vorratsvermögen der LIL ausgewiesenen Erschließungskosten sowie mit von der LIL verauslagten Beiträgen verrechnet werden. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN 15 Die finanzwirtschaftlichen Vorgänge des Berichtsjahres stellen sich als Veränderung der flüssigen Mittel in einer Kapitalflussrechnung nach der indirekten Methode gemäß DRS 2*) wie folgt dar: 1. 2. 3. 4. Jahresergebnis Abschreibung auf Gegenstände des Anlagevermögens Abnahme der Rückstellungen Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 5. Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 6. Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 7. Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1. - 6.) 8. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 9. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 10. Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 8. - 9.) 2008 2009 T€ T€ + - 23 13 45 + - 13 15 31 + 11 - 3 + 538 + 1.241 + 165 - 651 + 659 ------------ + 558 ------------ + 1 + 4 - 126 - 96 125 ------------ 92 ------------ 63 + 1.700 - 2.244 + 1.700 - 2.103 607 ------------ 403 ------------ 15. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Summe aus 7., 10. und 14.) 16. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode + 73 136 + + 63 63 17. Finanzmittelfonds am Ende der Periode + 63 + 126 11. Auszahlungen an die Gemeinde 12. Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen 13. Auszahlung aus der Tilgung von Darlehen 14. Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 11. - 13.) Der positive Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (T€ 558) reichte aus, um den Mittelbedarf aus der Investitions- (T€ 92) und der Finanzierungstätigkeit (T€ 403) vollständig zu decken. Demzufolge erhöhte sich der Bestand der flüssigen Mittel um T€ 63. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN 16 Bilanzkennzahlen 31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 Eigenkapital bezogen auf das Gesamtkapital 51 % 46 % 29 % 29 % 29 % Langfristige Schulden bezogen auf das Gesamtkapital 40 % 36 % 11 % 27 % 29 % Insgesamt ist die Vermögens- und Finanzlage als geordnet zu beurteilen. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN 17 3.2. Ertragslage 2008 T€ Umsatzerlöse Bestandsveränderung sonstige betriebliche Erträge Betriebsleistung - Aufwendungen für die Betriebsleistung % T€ 972 248 580 - 148 - 392 100 ------------ -------- Aufwendungen für bezogene Leistungen Abschreibungen Personalaufwendungen sonstige Aufwendungen 64 13 84 37 Veränderungen *) 2009 - % T€ 1.301 317 895 - 218 4 1 410 100 ------------ -------- 16 3 22 10 66 15 146 24 16 3 36 6 + + 329 315 4 + 18 -----------+ 2 2 62 13 198 51 ------------ -------- 251 61 ------------ -------- 53 ------------ Betriebsergebnis + 194 49 + 159 + 39 - 35 Finanzergebnis - 217 - 55 - 172 - 42 + 45 Jahresfehlbetrag - 23 - 6 - 13 - 3 + 10 Die Ertragslage haben wir nach den Unterlagen des Betriebes entwickelt. Die Werte haben wir mit der in Anlage I/2 beigefügten Gewinn- und Verlustrechnung abgestimmt. Die Posten der Erfolgsrechnung wurden nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Personalaufwandserstattungen an die Gemeinde Leopoldshöhe, die ab dem Berichtsjahr unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen auszuweisen sind, den Personalaufwendungen aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres gegenübergestellt. Das Geschäftsjahr 2009 führte insgesamt zu einem Jahresfehlbetrag von T€ 13 (i.V. T€ 23). Für diese Entwicklung waren zusammengefasst folgende Sachverhalte maßgebend: Die Erhöhung der Betriebsleistung um T€ 18 (= 5 %) war zum einen darauf zurückzuführen, dass das Ergebnis aus dem Verkauf von Baugrundstücken (Veräußerungserlöse abzüglich Bestandsveränderungen) um T€ 9 zunahm. Die Zahl der veräußerten Grundstücke stieg von 15 im Vorjahr auf 21 im Berichtsjahr. Weiterhin ergab sich eine Steigerung der Erlöse aus Mieten und weiterberechneten Nebenkosten um T€ 7. *) + = Ergebnisverbesserung - = Ergebnisrückgang pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN 18 Die Immobilienverkäufe stellen sich vergleichend wie folgt dar: Veräußerungserlöse Bestandveränderung der Grundstücke Überschuss 2008 2009 Veränderungen *) T€ T€ T€ 896 - 580 316 - 1.220 + 324 895 - 315 325 + 9 Die Aufwendungen für die Betriebsleistung erhöhten sich um T€ 53 im Wesentlichen bedingt durch einen Anstieg beim Personalaufwand um T€ 62. Hierbei wirkten sich in erster Linie Aufwendungen aus den Neuberechnungen zum 31. Dezember des Vorjahres der bei der Gemeinde auszuweisenden Pensionsrückstellungen (T€ 31) sowie die Zuführungsbeträge für das Berichtsjahr (T€ 17) aus. Bei den um T€ 13 verminderten sonstigen Aufwendungen war der Vorjahresausweis mit Verlusten aus Anlagenabgängen in Höhe von T€ 11 belastet. Das Betriebsergebnis hat somit insgesamt um T€ 35 (= 18 %) auf T€ 159 abgenommen. Das gegenüber dem Vorjahr um T€ 45 verbesserte negative Finanzergebnis war im Wesentlichen auf den tilgungsbedingt niedrigeren Darlehensbestand und die günstigeren Zinskonditionen der letzten Darlehensaufnahmen zurückzuführen. *) + = Ergebnisverbesserung - = Ergebnisrückgang pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN V. 19 Feststellungen gemäß § 53 HGrG Bei unserer Prüfung haben wir gemäß § 106 GO NRW in entsprechender Anwendung von § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden sind. Die entsprechenden Prüfungsfeststellungen enthält der berufsrechtlich verbindliche und diesem Prüfungsbericht als Anlage IX beigefügte Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720). Über die dort getroffenen Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Beanstandungen ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung sind. pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN VI. 20 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Bielefeld, den 20. Juli 2010 DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN oHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Cebulla Wirtschaftsprüfer Kampen Wirtschaftsprüfer pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN VII. 21 Unterzeichnung des Prüfungsberichts Den vorstehenden Bericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Bielefeld, den 20. Juli 2010 DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN oHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Cebulla Wirtschaftsprüfer Kampen Wirtschaftsprüfer pdf-Kopie DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN ANLAGEN pdf-Kopie pdf-Kopie B. A. 4. 3. 2. 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen die Gemeinde Leopoldshöhe sonstige Vermögensgegenstände III. Guthaben bei Kreditinstituten 1. 2. 3. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Vorräte Umlaufvermögen I. 0,00 - 232.861,36 34.970,80 8.425,59 21.111,53 0,00 1.306.114,19 7.900.438,87 126.025,74 5.743.163,57 276.257,75 5.340.880,08 2.157.275,30 2.157.275,30 9.477 63 7.421 80 5 - 7.273 2.056 126 1.285 645 1. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2. Einstellung in die allgemeine Rücklage 3. Veränderung der zweckgebundenen Rücklagen 4. Jahresfehlbetrag Bilanzgewinn Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sonstige Rückstellungen 5. 4. 1. 2. 3. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe/anderen Eigenbetrieben sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten 2. 1. Rückstellungen III. 1. allgemeine Rücklage 2. zweckgebundene Rücklagen Rücklagen Stammkapital Eigenkapital D. Rechnungsabgrenzungsposten C. B. A. II. T€ Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten € Stand 31.12.2008 I. 830.049,58 € Stand 31.12.2009 Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen I. Anlagevermögen Aktivseite Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) der Bilanz zum 31. Dezember 2009 130.440,11 1.410,27 1.993,15 4.488.035,42 930.532,98 0,00 53.985,00 -3.894,42 -13.323,35 319.960,33 0,00 566.990,68 22.308,70 € € 9.477 2.000,00 7.900.438,87 2 5.552.411,93 21 4.894 1.586 52 33 85 2.783 -3 -23 712 -367 1.046 18 1.400 T€ Stand 31.12.2008 105 1 6.607 53.985,00 302.742,56 2.292.041,94 589.299,38 1.400.000,00 Stand 31.12.2009 Passivseite Gewinn- und Verlustrechnung Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2009 2009 € 1. Umsatzerlöse 2. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 3. sonstige betriebliche Erträge Gesamtleistung 4. 1.301.470,45 972 -894.797,90 -580 4.024,10 - 410.696,65 392 -66.646,03 -64 Personalaufwand: a) Löhne und Gehälter 0,00 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 0,00 6. T€ € Materialaufwand: Aufwendungen für bezogene Leistungen 5. 2008 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7. sonstige betriebliche Aufwendungen 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -77 0,00 -7 -15.092,83 -13 -169.980,77 -37 16.708,72 23 -189.009,09 -240 10. Jahresfehlbetrag -13.323,35 -23 11. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 319.960,33 713 12. Einstellung in die allgemeine Rücklage 0,00 -367 13. Veränderung der zweckgebundenen Rücklage -3.894,42 -3 14. Bilanzgewinn 302.742,56 320 pdf-Kopie Anlage I/3 Blatt 1 ANHANG 2009 Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) 1. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung im Sinne des § 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) geführt. Der Anhang gemäß § 24 der EigVO NW ist Teil des Jahresabschlusses und enthält Pflichtangaben nach §§ 284, 285 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde nach Form und Inhalt entsprechend den Vorschriften der §§ 21 ff. EigVO NW erstellt. Die Gliederung und der Ausweis der Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss wurde unter dem Gesichtspunkt der Fortführung der Betriebstätigkeit aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und -verbote ausnahmslos beachtet. Bilanzierungshilfen wurden im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen. Die Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungsoder Herstellungskosten angesetzt. Die Mietobjekte werden mit 1,5 % jährlich abgeschrieben. Das Pachtobjekt „Kirchweg 2“ wird mit 2 % jährlich abgeschrieben. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird entsprechend den Nutzungsdauern in den amtlichen AfA-Tabellen linear abgeschrieben. Die am Bilanzstichtag vorhandenen Vorräte wurden entsprechend ihres Erschließungsstandes aufgeteilt und mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die bis zum 31.12.2008 bilanzierten Pensionsrückstellungen sind in der Bilanz der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung LIL nicht mehr auszuweisen, da die Gemeinde die LIL gegen entsprechende Zahlungen von künftigen Versorgungsleistungen freigestellt hat. Die Bilanzierung der Pensionsrückstellungen findet bei der Gemeinde selber statt. pdf-Kopie Anlage I/3 Blatt 2 In den sonstigen Rückstellungen wurde möglichen Einzelrisiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen passiviert. 3. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses Anlagevermögen: Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich im Einzelnen aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagennachweis. Eine Änderung in der Leistungsfähigkeit und dem Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen ist nicht eingetreten. Die Zugänge bei den Grundstücken betreffen Umwidmungen aus dem Bereich der Vorratsgrundstücke, es sind daher keine echten Neuzugänge. Bei den Anlagen im Bau handelt es sich um das Marktplatzgebäude, das 2009 fertig gestellt wurde und anschließend in den Posten Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten übernommen wurde. Eigenkapital: Stammkapital allgemeine zweckgebundene Rücklage Rücklagen Bilanzgewinn € € Stand zum 01.01.2009 1.400.000,00 1.045.640,68 18.414,28 319.960,33 Eigenkapitalentnahme 0,00 -478.650,00 0,00 -3.894,42 Eigenkapitalzuführung 0,00 0,00 3.894,42 0,00 Jahresfehlbetrag 0,00 0,00 0,00 -13.323,35 1.400.000,00 566.990,68 22.308,70 302.742,56 Stand zum 31.12.2009 € € Bei der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage handelt es sich um die Durchführung des Ratsbeschlusses vom 1. Oktober 2009 bezüglich der Übertragung von Sportflächen im Baugebiet Waldstraße an die Gemeinde und das kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe. pdf-Kopie Anlage I/3 Blatt 3 sonstige Rückstellungen: sonstige Rückstellungen Altersteilzeit ungewisse Verbindlichkeiten Prüfungskosten Urlaub eigene Abschlusskosten Stand 01.01.2009 Abgang Zugang Stand 31.12.2009 € € € € 21.590,00 0,00 7.000,00 3.270,00 1.500,00 33.360,00 _________ 1.400,00 0,00 7.000,00 3.270,00 1.500,00 1.800,00 16.885,00 8.500,00 5.110,00 1.500,00 21.990,00 16.885,00 8.500,00 5.110,00 1.500,00 13.170,00 33.795,00 _________ __________ 53.985,00 __________ Verbindlichkeiten: Restlaufzeiten Gesamtbetrag bis zu 1 Jahr über 5 Jahre € 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe 5. sonstige Verbindlichkeiten € € 4.488.035,42 2.222.024,86 1.378.728,48 930.532,98 0,00 0,00 1.993,15 1.993,15 0,00 130.440,11 1.410,27 130.440,11 1.410,27 0,00 0,00 5.552.411,93 2.355.868,39 1.378.728,48 pdf-Kopie Anlage I/3 Blatt 4 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: Erlöse aus Grundstücksverkäufen Mieteinnahmen Nebenkosten Pachteinnahmen 2008 2009 € € 896.513,98 48.596,56 19.745,82 7.345,56 1.220.431,08 53.470,34 22.028,69 5.540,34 972.201,92 1.301.470,45 Die Immobilienverkäufe stellen sich wie folgt dar: Erlöse aus Grundstücksverkäufen Bestandsveränderung der Grundstücke Überschuss - 2008 2009 € € 896.513,98 579.822,55 316.691,43 - 1.220.431,08 894.797,90 325.633,18 Der Ausweis des Personalaufwandes für die bei der Gemeinde Beschäftigen Mitarbeiter erfolgt ab dem 1. Januar 2009 im Kernhaushalt der Gemeinde Leopoldshöhe. Als Konsequenz hieraus werden die Personalaufwandserstattungen für die der LIL anteilig zugeordneten Mitarbeiter ab dem Geschäftsjahr 2009 im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Der Posten Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung der LIL entfällt daher ab 2009. 5. Ergänzende Angaben Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB: Es bestehen zur Zeit keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten. pdf-Kopie Anlage I/3 Blatt 5 Honorar Abschlussprüfer Das vom Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 2009 berechnete Honorar betraf nach § 285 Nr. 17 a) HGB T€ 6 und nach § 285 Nr. 17 d) HGB T€ 4. Personal Der Betrieb beschäftigte im Geschäftsjahr 2009 kein eigenes Personal. Für die dem Betrieb zugeordneten Mitarbeiter der Gemeinde erfolgt seitens der Gemeinde eine zeitlich und vom Umfang her anteilige Weiterberechnung der Bezüge und Entgelte an die LIL. Betriebsleitung und Betriebsausschuss Betriebsleiter waren bis zum 30. September 2009 Fachbereichsleiter Herr Fritz Heidemann und Herr Hermann Oortman (Stellvertreter). Seit dem 1. Oktober 2009 besteht die Betriebsleitung aus Herrn Hans-Jürgen Lange (Fachbereichsleiter I) als kaufmännischem Leiter und Herrn Hermann Oortman (Fachbereichsleiter III und IV) als technischem Betriebsleiter. Besondere Bezüge, die gemäß § 24 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 285 Nr. 9 a, b und c des Handelsgesetzbuches (HGB) anzugeben sind, wurden der Betriebsleitung nicht gewährt. An den Sitzungen des Betriebsausschusses haben bis zum 31. Oktober 2009 die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Mitglieder teilgenommen. Eine Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit als Ausschussmitglied oder Ausschussvorsitzender sowie Leistungen gem. § 285 Nr. 9 b und c HGB wurden nicht gewährt. Für die jeweiligen Ausschusssitzungen werden Sitzungsgelder gezahlt. Die nachfolgenden Angaben werden auf der Grundlage von § 24 Abs. 1 EigVO in Verbindung mit § 285 Nr. 9 a und 10 HGB gemacht. Name Hartmut Thimm (Vorsitzender) Klaus Fiedler (stellv. Vorsitzender) Jörg Amelung Andreas Brinkmann Dr. Andreas Bruck Manfred Burkamp Ulrich Domke Jürgen Dudek Ralf Grünert Jürgen Hachmeister Udo Hanning Beruf Sitzungsgeld Oberstudienrat 51,00 € Kaufmännischer Angestellter 51,00 € Polizeibeamter Selbständiger Hochbautechniker Anthropologe, Hausmann Verwaltungsangestellter Beamter Beamter i.R. Verlagskaufmann Beamter Pensionär 34,00 € 17,00 € 17,00 € 34,00 € 51,00 € 34,00 € 51,00 € 34,00 € 34,00 € pdf-Kopie Anlage I/3 Blatt 6 Thomas Hoffmann Gustav Koch Herbert MeierKrumsiek Gerhard Pankoke Dirk PuchertBlöbaum Cornelia Risy Thomas Siese Wolfgang Tomiak Dirk Werner Lehrer Malermeister Landwirt 17,00 € 34,00 € 51,00 € Stadtoberverwaltungsrat a.D. Rechtsanwalt 34,00 € 17,00 € Hausfrau Selbständiger Steuerberater Pensionär Bankkaufmann 17,00 € 17,00 € 17,00 € 51,00 € Nach der Kommunalwahl haben folgende Mitglieder ab dem 1. November 2009 an der Ausschusssitzung teilgenommen: Name Hartmut Thimm (Vorsitzender) Jürgen Kantim (stellv. Vorsitzender) Uwe Albrecht Jörg Amelung Jörg Büker Dirk Eger Klaus Fiedler Ralf Grünert Jürgen Hachmeister Herbert MeierKrumsiek Ralf Oberschelp Gerhard Pankoke Andrea Strohmeyer Wolfgang Tomiak Dirk Werner Beruf Sitzungsgeld Oberstudienrat 17,30 € Kommunalbeamter 17,30 € Industriemeister Polizeibeamter Sachbereichsleiter Dipl.-Ing. Kaufm. Angestellter Verlagskaufmann Beamter Landwirt 17,30 € 17,30 € 17,30 € 17,30 € 17,30 € 17,30 € 17,30 € 17,30 € Bankkaufmann Stadtoberverwaltungsrat a.D. Angestellte Pensionär Bankkaufmann 17,30 € 17,30 € 17,30 € 17,30 € 17,30 € Die Zahlung der Sitzungsgelder für die Mitglieder des Betriebsausschusses wurden von der Gemeinde vorgenommen und gelten mit der Verwaltungskostenpauschale als abgegolten. Der Ausschuss ist gleichzeitig auch für die Angelegenheiten des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe zuständig, so dass die Sitzungsgelder ebenfalls dieser eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zuzuordnen sind. pdf-Kopie Anlage I/3 Blatt 7 6. Ergebnisverwendung Die Betriebsleitung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 302.742,56 € (unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages von 13.323,35 € und der Rücklagenveränderung von 3.894,42 €) zu einem Teil von 200.000,00 € für die Erhöhung der allgemeinen Rücklage zu verwenden und den Restgewinn in Höhe von 102.742,56 € auf neue Rechnung vorzutragen. Leopoldshöhe, den 15. Juni 2010 ----------------------------------- -------------------------------------- Lange Oortman (kaufm. Betriebsleiter) (techn. Betriebsleiter) pdf-Kopie II. I. Sachanlagen insgesamt 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten a) Erbpachtgrundstücke b) Wasserflächen c) Waldflächen d) Ackerland e) Ausgleichsflächen und Grünland 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten a) Bebaute Grundstücke b) Mietobjekte Sachanlagen Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Immaterielle Vermögensgegenstände Anlagevermögen insgesamt pdf-Kopie 2.520.807,73 2.517.085,48 125.849,64 125.849,64 0,00 0,00 349.468,00 188,16 12.531,26 634.277,03 290.246,91 1.286.711,36 156.525,47 947.999,01 1.104.524,48 117.222,60 117.222,60 73.055,98 73.055,98 22.452,86 22.452,86 0,00 0,00 0,00 0,00 21.713,76 21.713,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -198.905,62 -198.905,62 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 198.905,62 198.905,62 0,00 0,00 € € € 3.722,25 3.722,25 Umbuchungen Zugänge Stand 01.01.2009 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 572,00 572,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 572,00 572,00 € Abgänge Anschaffungs- / Herstellungskosten 2.637.458,33 2.633.736,08 0,00 0,00 22.452,86 22.452,86 349.468,00 188,16 12.531,26 634.277,03 311.388,67 1.307.853,12 156.525,47 1.146.904,63 1.303.430,10 3.722,25 3.722,25 € Stand 31.12.2009 465.090,20 461.367,95 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.738,93 1.738,93 0,00 459.629,02 459.629,02 3.722,25 3.722,25 € Stand 01.01.2009 0,00 0,00 15.092,83 15.092,83 0,00 0,00 1.341,33 1.341,33 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13.751,50 13.751,50 € Zugänge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 € Abgänge Abschreibungen Anlagennachweis zum 31.12.2009 Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) 480.183,03 476.460,78 0,00 0,00 1.341,33 1.341,33 0,00 0,00 0,00 0,00 1.738,93 1.738,93 0,00 473.380,52 473.380,52 3.722,25 3.722,25 € Stand 31.12.2009 0,00 0,00 2.055.717,53 2.055.717,53 125.849,64 125.849,64 0,00 0,00 349.468,00 188,16 12.531,26 634.277,03 288.507,98 1.284.972,43 156.525,47 488.369,99 644.895,46 € Stand 01.01.2009 0,00 0,00 2.157.275,30 2.157.275,30 0,00 0,00 21.111,53 21.111,53 349.468,00 188,16 12.531,26 634.277,03 309.649,74 1.306.114,19 156.525,47 673.524,11 830.049,58 € Stand 31.12.2009 Buchwert 0,6% 0,6% 0,0% 0,0% 6,0% 6,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 1,2% 1,2% 0,0% 0,0% in v.H. Durchschnittl. Abschreibungssatz 81,8% 81,9% 100,0% 100,0% 94,0% 94,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 99,4% 99,9% 100,0% 58,7% 75,1% 0,0% 0,0% in v.H. Durchschnittl. Restbuchwert Kennzahlen Anlage II Blatt 1 Lagebericht der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung für das Wirtschaftsjahr 2009 1. Vorbemerkungen 2. Allgemeines 3. Geschäftsverlauf und Lage der "Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung" 3.1. Umsetzung der Ziele 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. Verwaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen Wohngebäude und der gemischt genutzten Gebäude An- und Verkauf von Grundstücken Durchführung von Erschließungsmaßnahmen 3.2. Finanzen 3.2.1. Entwicklung der Darlehnsaufnahme 3.2.2. Entwicklung der Zinsen / Tilgung 3.2.3. Jahresergebnis 3.2.4. Eigenkapitalquote 4. Personaleinsatz 5. Umweltbelange 6. Risikomanagement 7. Voraussichtliche Entwicklung der "LIL" 8. Nachtragsbericht pdf-Kopie Anlage II Blatt 2 1. Vorbemerkungen Nach § 25 der Eigenbetriebsverordnung in der derzeit geltenden Fassung ist gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen. Hierin sind mindestens der Geschäftsverlauf und die Lage des Eigenbetriebs so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Darüber hinaus ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen. 2. Allgemeines Im Berichtszeitraum 2009 wurde die Vermarktung der Bauflächen aus dem Umlaufvermögen fortgesetzt. Neben zwei Flächen aus den Bereichen „Askamp“ und „Brunsheide-Süd“ wurden insgesamt 19 Grundstücke aus dem Baugebiet „Waldstraße“ verkauft. Damit war entgegen dem allgemeinen wirtschaftlichen Trend eine deutliche Belebung im Vergleich zu 2008 zu verzeichnen. Mit dem Endausbau der Straßen im Baugebiet „Brunsheide-Süd“ konnte das Baugebiet bezüglich Vermarktung und Erschließung weitgehend abgeschlossen werden. Als weitere investive Maßnahme wurde das Café Orange auf dem Marktplatz fertig gestellt und zum 1. August 2009 verpachtet. 3. Geschäftsverlauf und Lage der "Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung" 3.1. Umsetzung der Ziele 3.1.1. Verwaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen Wohngebäude und der gemischt genutzten Gebäude Von der LIL wurden zu Beginn des Berichtszeitraumes insgesamt sechs Objekte verwaltet. Das Café Orange kam ab August 2009 hinzu. Ein Verkauf der Eigentumswohnung im Starenweg sowie des Gebäudes Lagesche Straße 11 konnte trotz Vermittlungsbemühungen der LBS auch 2009 nicht realisiert werden. Im Gebäude Lagesche Straße hat sich im Laufe des Jahres ein erheblicher Renovierungsbedarf ergeben. Es ist allerdings abzusehen, dass die LIL diese Renovierungsmaßnahmen nicht mehr durchführen muss, da sich ein Verkauf des Gebäudes abzeichnet. pdf-Kopie Anlage II Blatt 3 3.1.2. An- und Verkauf von Grundstücken Ankäufe Im Berichtszeitraum wurden keine Grundstücksflächen angekauft. Verkäufe Im Bereich des Baugebietes „Brunsheide-Süd“ wurde ein Grundstück (553 qm) und im Bereich „Askamp“ das letzte Grundstück (690 qm) verkauft. Somit stehen zum 31.12.2009 noch zwei Baugrundstücke im Baugebiet „Brunsheide-Süd“ zur Verfügung. Im Baugebiet „Waldstraße“ wurden 19 Grundstücke mit insgesamt 10.186 qm veräußert. 3.1.3. Durchführung von Erschließungsmaßnahmen Im Berichtszeitraum wurde der Endausbau des Baugebietes „Brunsheide-Süd“ abgeschlossen. Die Straßen Edith-Stein-Weg, Käthe-Kollwitz-Weg, HedwigDohm-Weg und Anna-Siemsen-Weg können nach der Widmung dem öffentlichen Verkehr übergeben werden. Die Straße „Auf der Helle“ ist rechtlich noch nicht endgültig hergestellt, da sie sich noch nicht vollständig im Eigentum der Gemeinde befindet. 3.2. Finanzen 3.2.1. Entwicklung der Darlehnsaufnahme Die vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten zum 1.1.2009 betrugen 4.887.483,08 €. Ein kurzfristiger Kredit in Höhe von 1.700.000 € wurde Ende des Jahres umgeschuldet und zu einem Teil von 1.200.000 € für ein Jahr festgelegt. Der Restbetrag von 500.000 € wurde aufgrund der günstigen Zinskonditionen in einen Kredit zur Liquiditätssicherung umgewandelt. Zum 31.12.2009 bestanden Verbindlichkeiten für Darlehen in Höhe von insgesamt 4.484.279,60 €. 3.2.2. Entwicklung der Zinsen / Tilgung 2009 wurden Tilgungen in Höhe von 2.103.203,48 € vorgenommen. Darin ist die Rückzahlung im Rahmen der Umschuldung eines Kredites in Höhe von 1.700.000 enthalten. Tatsächlich wurden also 403.203,48 € getilgt. Davon entfielen 150.000 € auf die Tilgung eines Teils des Kredites zur Liquiditätssicherung. Für die übrigen Darlehen wurden 253.203,48 € zurückgezahlt. pdf-Kopie Anlage II Blatt 4 Die Zinsbelastung betrug 2009 insgesamt 187.520,25 €. Damit ist die Zinsbelastung im Vergleich zum Vorjahr um 52.170,96 € gesunken. Neben dem niedrigeren Darlehensbestand aufgrund der vorgenommenen Tilgungen liegt das auch an den günstigen Konditionen, die auf dem Kreditmarkt zurzeit angeboten werden. 3.2.3. Jahresergebnis Für das Wirtschaftsjahr 2009 ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 13.323,35 € entstanden. Das Ergebnis bedeutet im Vergleich zum im Zwischenbericht vom 30. Juni 2009 angenommenen Überschuss von 20.310 € eine Differenz von 33.633,35 €. Dieser Unterschied liegt im wesentlichen darin begründet, dass sich im Rahmen der Nachberechnung der Pensionsrückstellungen bei der Gemeinde herausgestellt hat, dass die Rückstellung insgesamt um 47.540,00 € (30.655 € bis einschließlich 2008 und 16.885 € für 2009) aufgestockt werden musste. Ab dem Wirtschaftsjahr 2010 werden die Pensionsrückstellungen direkt von der Gemeinde gebildet und von der LIL an den Kernhaushalt als Sachkosten für Personal abgeführt. 3.2.4. Eigenkapitalquote Durch die unentgeltliche Übertragung von Grundstücksflächen an die Gemeinde und das Kommunale Gebäudemanagement im Bereich des Baugebietes „Waldstraße“ (Sportplatz und Fläche für Sportanlagen) wurde die allgemeine Rücklage um 478.650 € reduziert. Da andererseits ein erheblicher Rückgang des Darlehensbestandes und der erhaltenen Anzahlungen zu verzeichnen war, hat sich die Entnahme aus der Rücklage bezüglich der Eigenkapitalquote nur unwesentlich bemerkbar gemacht. Die Quote, die sich aus dem Verhältnis des aus der Bilanz ersichtlichen Eigenkapitals zur Bilanzsumme ergibt, beträgt zum 31.12.2009 29,01 % (31.12.2008: 29,38 %). 4. Personaleinsatz Die Situation stellte sich bis zum 30.9.2009 wie folgt dar: Betriebsleiter: Fachbereichsleiter IV (15 %) Stellvertreter: Fachbereichsleiter III (kein Stellenanteil) pdf-Kopie Anlage II Blatt 5 Beschäftigte: 1 Beamtin (A 11 zu 100 %), 1 Angestellte (Entgeltgruppe 11 zu 50 %), 1 Angestellte (Entgeltgruppe 9 zu 10 % ab dem 1.6.),1 Angestellter im Kassenbereich (Entgeltgruppe 8 zu 10 %) Zum 1.10.2009 änderte sich die Situation wie folgt: Kaufm. Betriebsleiter: Fachbereichsleiter I (5 %) Techn. Betriebsleiter: Fachbereichsleiter III (5 %) Beschäftigte: 1 Beamtin (A 11 zu 100 %), 1 Angestellte (Entgeltgruppe 11 zu 50 %), 1 Angestellte (Entgeltgruppe 9 zu 10 %),1 Angestellter im Kassenbereich (Entgeltgruppe 8 zu 10 %) 5. Umweltbelange Die Nutzung regenerativer Energien stößt – nicht zuletzt aufgrund der Rückerstattungen auf den Kaufpreis von bis zu 5.000 € - weiterhin auf großes Interesse. Neben dem Einbau von Solaranlagen wird weiterhin stark auf Heizungssysteme Wert gelegt, die unabhängig von fossilen Brennstoffen sind wie der Einsatz von Erdwärme- oder Luftwärmepumpen. Wie stark die Förderung besonders energiesparender Maßnahmen durch die Rückerstattung auf den Kaufpreis in Anspruch genommen wird, zeigt die nachfolgende Übersicht: Anzahl Bauvorhaben im Baugebiet: Förderstufe Waldstraße BrunsheideSüd Keine Förderung 4 12 Stufe 1 (1.200 €) 7 18 Stufe 2 (3.000 €) 11 18 Stufe 3 (5.000 €) 3 - Insgesamt 25 48 pdf-Kopie Anlage II Blatt 6 6. Risikomanagement Durch die positive Entwicklung der Grundstücksverkäufe 2009 zeigt sich, dass die Vermarktungsstrategie der Vergangenheit der allgemein problematischen wirtschaftlichen Entwicklung trotzen kann. Während in vielen Regionen kaum Bewegung auf dem Grundstücksmarkt herrscht, profitiert die LIL zum einen von der Lage in der Nähe zum Oberzentrum Bielefeld. Darüber hinaus wird immer deutlicher, dass die Familienfreundlichkeit der Gemeinde mit umfangreichen Betreuungsangeboten für Kinder, die gute infrastrukturelle Anbindung mit dem ÖPNV, sehr gute Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß oder mit dem Rad, die intensive Beratung und Betreuung während der Erwerbsphase und nicht zuletzt die umfangreichen Informationen über das Internet mit der Immobilienbörse für die Grundstückssuchenden wichtige Argumente sind, sich für ein Grundstück in Leopoldshöhe zu entscheiden. Damit wird dem Risiko eines mangelnden Interesses an den gemeindlichen Grundstücken erfolgreich entgegen gewirkt. Im Bereich der vermieteten Objekte hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass das Risiko durch Mieterwechsel eher gering ist. 2009 haben keine Mieterwechsel stattgefunden. Lediglich der bauliche Zustand des Gebäudes Lagesche Straße gibt Anlass zur Besorgnis. Dieser soll entgegen gewirkt werden, in dem das Gebäude unter Berücksichtigung des Zustandes verkauft wird. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der LIL ist die Sicherung gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Finanzmanagement verfolgt die LIL eine konservative Risikopolitik. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko und zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird ein fortlaufender Liquiditätsplan erstellt, der permanent an aktuelle Änderungen angepasst wird und als Basis für die Geldmitteldisposition dient. Soweit im Forderungsbereich Ausfalls- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechend Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Reduzierung von Ausfallrisiken werden Forderungen sobald sie fällig sind, eingezogen. Darüber hinaus existiert im Bedarfsfall ein Mahn- und Vollstreckungswesen. Im Bereich der Liquidität haben sich 2009 keine Probleme ergeben. 7. Voraussichtliche Entwicklung der "LIL" Nachdem 2009 mit einem Verkauf von über einem Hektar die Vorgaben des Wirtschaftsplanes eingehalten wurden, kann auch für 2010 eine optimistische Einschätzung vorgenommen werden. Bereits bei Verfassung dieses Lageberichts liegen Grundstücks- pdf-Kopie Anlage II Blatt 7 reservierungen von ca. 11.500 qm vor. Für Grundstücke in Größe von insgesamt fast 7.500 qm sind bereits die Verträge abgeschlossen oder stehen kurz vor dem Abschluss. Probleme bezüglich der Liquidität sind für 2010 nicht zu erwarten. Unter Berücksichtigung der geplanten Investitionen (Kinderspielplatz Baugebiet „Waldstraße“, Verlängerung der Baustraße Gustav-Heinemann-Weg, Vermessungsarbeiten) kann davon ausgegangen werden, dass eine erhebliche Tilgung von Krediten erfolgen kann. Da bereits 2009 absehbar war, dass aufgrund geringer Investitionen größere Tilgungen möglich sein werden, wurden verschiedene Kredite so gestaltet, dass eine flexible Zurückzahlung möglich ist. 8. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres 2009 haben sich nicht ergeben. Leopoldshöhe, den 15. Juni 2009 Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung - Die Betriebsleitung - ----------------------------------- -------------------------------------- Lange Oortman (kaufm. Betriebsleiter) (techn. Betriebsleiter) pdf-Kopie Anlage III BESTÄTIGUNGSVERMERK Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Bielefeld, den 20. Juli 2010 DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN oHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Cebulla Wirtschaftsprüfer Kampen Wirtschaftsprüfer pdf-Kopie Anlage IV Blatt 1 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ SOWIE ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG I. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2009 a) Aktivseite A. Anlagevermögen Eine Übersicht über die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Anlage zum Anhang (Anlage I/3) beigefügten Anlagennachweis zu entnehmen. I. Immaterielle Vermögensgegenstände € (i.V. € 0,00 0,00) Bei dem ausgewiesenen Vermögensgegenstand handelt es sich um Software für die kommunale Beitragsbearbeitung. Die Software ist vollständig abgeschrieben. Zu- und Abgänge waren nicht zu verzeichnen. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 2 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten € (i.V. € 830.049,58 644.895,46) 2008 2009 € € Anschaffungskosten Stand 01. Januar Abgänge Umbuchungen 1.124.645,86 20.121,38 0,00 1.104.524,48 0,00 198.905,62 Stand 31. Dezember 1.104.524,48 ------------------ 1.303.430,10 ------------------ 456.793,40 12.194,67 9.359,05 459.629,02 13.751,50 0,00 459.629,02 ------------------ 473.380,52 ------------------ 644.895,46 830.049,58 Abschreibungen Stand 01. Januar Zugänge Abgänge Stand 31. Dezember Buchwerte 31. Dezember Die Buchwerte betreffen mit T€ 157 (= 19 %) den Grund und Boden und mit T€ 673 (= 81 %) die zugehörigen Gebäude. Eine Kurzbeschreibung der einzelnen vermieteten Objekte mit Erfolgsübersicht ist der Anlage VIII zu entnehmen. Bei den Umbuchungen (T€ 199) von den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau handelt es sich um Aufwendungen für den Neubau des Marktplatzgebäudes. Das Gebäude wurde im Berichtsjahr fertiggestellt und ist seit dem 01. August verpachtet. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 3 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten € (i.V. € 1.306.114,19 1.284.972,43) 2008 2009 € € Anschaffungskosten Stand 01. Januar Zugänge Abgänge Stand 31. Dezember 1.131.551,80 182.020,55 26.860,99 1.286.711,36 21.713,76 572,00 1.286.711,36 ------------------- 1.307.853,12 ------------------- 1.738,93 0,00 1.738,93 0,00 1.738,93 ------------------- 1.738,93 ------------------- 1.284.972,43 1.306.114,19 Abschreibungen Stand 01. Januar Zugänge Stand 31. Dezember Buchwerte 31. Dezember Bei den Zugängen des Berichtsjahres handelt es sich um Ausgleichsflächen im Baugebiet Waldstraße. Die Flächen verbleiben dauerhaft bei der LIL und wurden vom Umlauf- in das Anlagevermögen übernommen. Die Abgänge betreffen den Verkauf einer kleineren Grünfläche zur gewerblichen Nutzung. Die ausgewiesenen Buchwerte verteilen sich mit T€ 634 (= 48 %) auf Ackerland, mit T€ 349 (= 27 %) auf Erbpachtgrundstücke, mit T€ 310 (= 24 %) auf Ausgleichsflächen und Grünland und mit T€ 13 (= 1 %) auf Waldflächen. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 4 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung € (i.V. € 21.111,53 0,00) 2009 € Anschaffungskosten Stand 01. Januar Zugänge 0,00 22.452,86 Stand 31. Dezember 22.452,86 ---------------- Abschreibungen Stand 01. Januar Zugänge 0,00 1.341,33 Stand 31. Dezember 1.341,33 ---------------- Buchwert 31. Dezember 21.111,53 Die Zugänge betreffen Einrichtungsgegenstände für das Marktplatzhaus. 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau € (i.V. € 0,00 125.849,64) Die Aufwendungen für den im Vorjahr begonnenen Neubau des Marktplatzgebäudes wurden nach Fertigstellung des Gebäudes in den Posten II. 1. des Sachanlagevermögens umgebucht. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 5 B. Umlaufvermögen I. Vorräte unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen € (i.V. € 5.340.880,08 7.272.677,29) Ausgewiesen werden Grundstücke, die als Bauland, Austauschfläche oder zur anderweitigen Verwendung vorgesehen sind. a) 31.12.2009 € € Ackerflächen und Bauerwartungsland Asemissen Greste Ackerflächen und Bauerwartungsland gesamt b) 31.12.2008 96.183,90 38.157,61 63.819,90 38.157,61 134.341,51 -------------------- 101.977,51 -------------------- 5.132.904,23 814.128,80 194.478,63 932.975,58 5.341,20 58.507,34 4.116.039,98 814.128,80 194.478,63 108.913,96 5.341,20 0,00 7.138.335,78 -------------------- 5.238.902,57 -------------------- 7.272.677,29 5.340.880,08 Erschließungsgebiete Waldstraße Krentrup Am Plaßgraben Brunsheide - Süd Zentrum Ost K5-Askamp Erschließungsgebiete gesamt Im Posten Erschließungsgebiete sind neben den reinen Anschaffungskosten der Grundstücke die auf die einzelnen Grundstücke entfallenden Erschließungs- und Vermarktungskosten sowie verauslagte Beiträge enthalten. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 6 Im Berichtsjahr wurden keine neuen Grundstücke erworben. Im Rahmen der Vermarktung wurden in den nachfolgenden Erschließungsgebieten Grundstücke veräußert: Anzahl der Grundstücke Waldstraße Brunsheide-Süd Arminstraße K5-Askamp Gewerbefläche Buchwerte der Grundstücke (T€) 2008 2009 2008 2009 10 2 1 1 1 19 1 1 - 352 51 40 31 64 711 24 0 35 - 15 21 538 770 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Grundstücksverkäufen Erschließungsbeiträge von Dritten Mietforderungen Pachtforderungen € (i.V. € 232.861,36 80.457,06) 31.12.2008 31.12.2009 € € 73.843,00 4.355,48 1.813,91 444,67 226.028,00 3.755,48 2.633,21 444,67 80.457,06 232.861,36 pdf-Kopie Anlage IV Blatt 7 2. Kommunales Gebäudemanagement laufende Verrechnung mit der Gemeinde 3. € (i.V. € Forderungen gegen die Gemeinde Leopoldshöhe 34.970,80 5.337,79) 31.12.2008 31.12.2009 € € 0,00 5.337,79 29.771,20 5.199,60 5.337,79 34.970,80 sonstige Vermögensgegenstände € (i.V. € 8.425,59 0,00) 31.12.2009 € Hinterlegungssicherheit beim Amtsgericht Delbrück debitorische Kreditoren 7.743,00 682,59 8.425,59 III. € (i.V. € Guthaben bei Kreditinstituten Kontokorrentkonto Sparkasse Festgeldkonto Sparkasse Kontokorrentkonto Volksbank 126.025,74 63.185,31) 31.12.2008 31.12.2009 € € 62.005,23 223,66 956,42 124.595,39 0,00 1.430,35 63.185,31 126.025,74 pdf-Kopie Anlage IV Blatt 8 b) Passivseite A. Eigenkapital I. Stammkapital € (i.V. € 1.400.000,00 1.400.000,00) € (i.V. € 566.990,68 1.045.640,68) Das Stammkapital entspricht § 10 der Betriebssatzung. II. Rücklagen 1. allgemeine Rücklage Die allgemeine Rücklage gemäß Eröffnungsbilanz errechnete sich als Überhang von Aktiva abzüglich Passiva unter Berücksichtigung des satzungsmäßigen Stammkapitals. Entwicklung: Stand 01. Januar Zugang Abgang Stand 31. Dezember 2008 2009 € € 738.488,94 374.435,00 67.283,26 1.045.640,68 0,00 478.650,00 1.045.640,68 566.990,68 pdf-Kopie Anlage IV Blatt 9 Der Abgang betrifft die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage im Zusammenhang mit der Übertragung von Sportflächen im Baugebiet Waldstraße an die Gemeinde und das Kommunale Gebäudemanagement. Gemäß Ratsbeschluss vom 01. Oktober 2009 setzt sich die Entnahme wie folgt zusammen: € Fläche für Sportplätze, Kernhaushalt der Gemeinde Fläche für weitere Sportanlagen, Kommunales Gebäudemanagement 387.900,00 90.750,00 478.650,00 2. € (i.V. € zweckgebundene Rücklagen 22.308,70 18.414,28) Zusammensetzung: Instandhaltungsrücklage Rücklage für Mietausfallwagnisse 31.12.2008 31.12.2009 € € 14.759,69 3.654,59 17.612,16 4.696,54 18.414,28 22.308,70 Zuführungen und Entnahmen der Instandhaltungsrücklage entsprechen den Mehr- bzw. Minderaufwendungen im Rahmen der Instandhaltung der einzelnen Mietobjekte gegenüber der höchstzulässigen Instandhaltungspauschale. Die Berechnung der Pauschale ergibt sich aus § 28 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz. Für Mietausfallwagnisse werden der Rücklage 2 % der jährlichen Mieteinnahmen abzüglich tatsächlich eingetretener Mietausfälle zugeführt. Die Rücklagenentwicklung für die einzelnen Mietobjekte ergibt sich aus Anlage VI. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 10 III. € (i.V. € Bilanzgewinn Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Einstellung in die allgemeine Rücklage Veränderung der zweckgebundenen Rücklagen Jahresfehlbetrag (-)/-überschuss Bilanzgewinn 302.742,56 319.960,33) 2008 2009 € € 712.448,62 - 366.753,83 2.758,48 - 22.975,98 319.960,33 0,00 3.894,42 - 13.323,35 319.960,33 302.742,56 Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 01. Oktober 2009 war der unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages von € 22.975,98 verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008 von € 319.960,33 auf neue Rechnung vorzutragen. Zum Ergebnisverwendungsvorschlag der Betriebsleitung für das Berichtsjahr verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang, Anlage I/3. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 11 B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen € (i.V. € 0,00 51.799,00) Mit Einführung des NKF ab dem 01. Januar 2008 ist die Gemeinde Leopoldshöhe gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO verpflichtet, Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellungen anzusetzen. Aufgrund der Vereinbarung vom 05. Oktober 2009 zur Überleitung der Pensions- und Beihilferückstellung zwischen dem Kernhaushalt der Gemeinde Leopoldshöhe und der LIL waren die bislang bei der LIL gebildeten Pensionsrückstellungen für die bei der LIL tätigen Beamten auf den Passivposten C. 4., Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe/anderen Eigenbetrieben, umzubuchen. 2. € (i.V. € sonstige Rückstellungen 53.985,00 33.360,00) Stand 01.01.2009 Inanspruchnahme Zuführung Stand 31.12.2009 € € € € Altersteilzeit 21.590,00 ungewisse Verbindlichkeiten 0,00 Prüfungskosten 7.000,00 Urlaub und Überstunden 3.270,00 eigene Abschluss- und Buchführungskosten 1.500,00 1.400,00 0,00 7.000,00 3.270,00 1.800,00 16.885,00 8.500,00 5.110,00 21.990,00 16.885,00 8.500,00 5.110,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 33.360,00 13.170,00 33.795,00 53.985,00 Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst die anteilige Verpflichtung der LIL aus dem Altersteilzeitvertrag mit dem ehemaligen Betriebsleiter. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 12 Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten betrifft die voraussichtlichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2009 für die anteiligen Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der LIL, die bei der Gemeinde Leopoldshöhe als Zuführung zur Rückstellung anzusetzen sind. Gemäß der Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der LIL vom 05. Oktober 2009 werden diese und alle künftigen Aufwendungen jährlich durch den Kernhaushalt in Rechnung gestellt. Die Rückstellung für Prüfungskosten enthält im Wesentlichen die Aufwendungen für die Pflichtprüfung. Für noch nicht genommenen Resturlaub sowie Überstunden war eine Rückstellung in ausgewiesener Höhe zu bilden. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 13 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Westdeutsche Landesbank NRW Bank Sparkasse Lemgo Deutsche Kommunalbank Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen (Wfa) / NRW BANK Landesbank Kiel € (i.V. € 4.488.035,42 4.893.704,19) 31.12.2008 31.12.2009 € € 1.700.000,00 1.700.000,00 1.039.008,24 366.137,34 1.200.000,00 1.530.000,00 1.356.285,56 352.123,98 46.547,13 35.790,37 45.870,06 0,00 Darlehensverbindlichkeiten 4.887.483,08 -------------------- 4.484.279,60 -------------------- Zinsabgrenzung Darlehen 6.221,11 -------------------- 3.755,82 -------------------- 4.893.704,19 4.488.035,42 Entwicklung der Darlehen: 2008 2009 € € Stand 01. Januar Tilgung Neuaufnahmen 5.431.234,25 2.243.751,17 1.700.000,00 4.887.483,08 2.103.203,48 1.700.000,00 Stand 31. Dezember 4.887.483,08 4.484.279,60 Nähere Angaben zu Tilgung, Aufnahme und Zinsmodalitäten der Darlehen sind der Anlage VII zu entnehmen. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 14 2. € (i.V. € erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 930.532,98 1.585.976,15) Es handelt sich um bereits gezahlte Beiträge der Grundstückskäufer an die LIL. Die LIL nimmt in diesen Baugebieten die Erschließung auf eigene Rechnung vor. Zusammensetzung nach Erschließungsgebieten: Waldstraße Am Plaßgraben Brunsheide-Süd 31.12.2008 31.12.2009 € € 421.496,69 52.925,93 1.111.553,53 852.607,05 52.925,93 25.000,00 1.585.976,15 930.532,98 Aufgrund des Endausbaus der Straßen konnte das Baugebiet Brunsheide-Süd im Berichtsjahr bezüglich der Vermarktung und Erschließung weitgehend abgeschlossen werden. 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen € (i.V. € 1.993,15 20.683,01) Am Bilanzstichtag lagen sämtliche Einzelverbindlichkeiten unter dem Betrag von T€ 1. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 15 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe / anderen Eigenbetrieben Gemeinde unmittelbar Abwasserwerk Wasserwerk Kommunales Gebäudemanagement € (i.V. € 130.440,11 105.034,64) 31.12.2008 31.12.2009 € € 70.335,35 26.252,20 7.354,78 1.092,31 74.205,17 48.775,55 4.773,83 2.685,56 105.034,64 130.440,11 Die unmittelbaren Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde betreffen mit T€ 66 die anteiligen Verpflichtungen der LIL aus der Pensions- und Beihilferückstellung bei der Gemeinde Leopoldshöhe bis zum 31. Dezember 2008. Die Rückstellung bei der Gemeinde zum 31. Dezember 2008 wurde durch die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse Münster im Berichtsjahr neu berechnet. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber dem Abwasserwerk handelt es sich um den 50 %-igen Kostenanteil der LIL am Regenwasserkanal im Baugebiet Waldstraße, der vom Abwasserwerk im Vorjahr errichtet wurde. 5. sonstige Verbindlichkeiten € (i.V. € 1.410,27 802,70) € (i.V. € 2.000,00 2.000,00) Ausgewiesen werden kreditorische Debitoren. D. Rechnungsabgrenzungsposten Es handelt sich um eine Kostenerstattung für den noch nicht erfolgten Abriss einer Trafostation. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 16 II. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2009 1. € (i.V. € Umsatzerlöse Erlöse aus Grundstücksverkäufen Mieteinnahmen Nebenkosten Pachteinnahmen 1.301.470,45 972.201,92) 2008 2009 € € 896.513,98 48.596,56 19.745,82 7.345,56 1.220.431,08 53.470,34 22.028,69 5.540,34 972.201,92 1.301.470,45 Die Erlöse aus Grundstücksverkäufen betreffen folgende Baugebiete: Anzahl der Grundstücke Erlöse (€) 2008 Waldstraße Brunsheide-Süd K5-Askamp Arminstraße Gewerbefläche 2009 2008 2009 536.289,68 109.780,15 58.348,02 65.503,20 126.592,93 1.087.083,84 67.414,50 65.932,74 0,00 0,00 10 2 1 1 1 19 1 1 - 896.513,98 1.220.431,08 15 21 pdf-Kopie Anlage IV Blatt 17 2. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen € (i.V. € 894.797,90 579.822,55) Zusammensetzung: Buchwertabgang aus Grundstücksverkäufen Abgang Vermarktungskosten Abgang Erschließungskosten Abgang verauslagte Beiträge Abgang erhaltene Beiträge 3. 2008 2009 € € 537.596,56 205.034,70 167.047,48 21.822,77 - 351.678,96 769.507,72 125.696,56 830.015,76 362.926,76 - 1.193.348,90 579.822,55 894.797,90 € (i.V. € sonstige betriebliche Erträge Gewinne aus Anlagenabgängen Schadenersatz sonstige Erlöse 4.024,10 248,41) 2008 2009 € € 0,00 0,00 248,41 3.432,00 262,45 329,65 248,41 4.024,10 pdf-Kopie Anlage IV Blatt 18 4. Materialaufwand: Aufwendungen für bezogene Leistungen Unterhaltungsaufwand Heizöl, Gas Grundbesitzabgaben Wasser Strom übriges 5. Personalaufwand: a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung € (i.V. € 66.646,03 64.151,79) 2008 2009 € € 37.679,90 12.616,09 6.994,02 4.086,10 2.478,87 296,81 38.883,49 12.985,35 7.112,52 4.148,74 3.150,94 364,99 64.151,79 66.646,03 € (i.V. € 0,00 76.973,10) € (i.V. € 0,00 7.332,40) Der Posten Löhne und Gehälter beinhaltete bislang die von der Gemeinde Leopoldshöhe weiterberechneten Bezüge für die bei der LIL tätigen Beamten sowie die Entgelte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für die bei der LIL tätigen Angestellten. Entsprechend der Zuordnung zur LIL erfolgte die Weiterberechnung dabei zeitlich und vom Umfang her anteilig. Entsprechendes galt für die Weiterberechnung der sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung. Die weiterberechneten Beträge wurden im Kernhaushalt der Gemeinde Leopoldshöhe als durchlaufende Gelder verbucht. Ab dem Haushaltsjahr 2009 werden alle Personalaufwendungen zu 100 % im Kernhaushalt der Gemeinde Leopoldshöhe abgebildet. Die Weiterberechnung der Aufwendungen für die bei der LIL tätigen Mitarbeiter erfolgt in Form von Personalaufwandserstattungen, die ab dem Berichtsjahr unter dem GuV-Posten 7., sonstige betriebliche Aufwendungen, ausgewiesen werden. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 19 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen 7. € (i.V. € 2008 2009 € € 1.033,00 12.194,67 0,00 15.092,83 13.227,67 15.092,83 € (i.V. € sonstige betriebliche Aufwendungen Personalaufwandserstattungen Prüfungskosten und eigene Abschlusskosten Beratungs- und Gerichtskosten Netzwerkumlage Verwaltungskostenbeitrag Fortbildungskosten Versicherungen Verluste aus Anlagenabgängen Forderungsverluste übrige Aufwendungen 15.092,83 13.227,67) 169.980,77 36.767,16) 2008 2009 € € 0,00 7.590,06 1.097,50 3.100,00 5.100,00 806,25 2.815,80 10.872,47 4.741,18 643,90 146.468,30 8.193,68 5.351,26 3.540,00 2.810,00 1.224,75 581,23 0,00 0,00 1.811,55 36.767,16 169.980,77 Die Personalaufwandserstattungen für die bei der LIL tätigen Beamten und Angestellten der Gemeinde Leopoldshöhe setzen sich wie folgt zusammen: 2009 € Beamtenrechtliche Bezüge Entgelte nach TVöD Zuführung zur Pensions- und Beihilferückstellung soziale Abgaben und Beihilfen 51.355,94 33.859,99 47.540,00 13.712,37 146.468,30 Zum Ausweis der Personalaufwandserstattungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu GuV-Posten 5., Personalaufwand. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 20 8. € (i.V. € sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Erbbauzinsen Verzugszinsen Zinsen Gemeinde Leopoldshöhe Kontokorrent- und Festgeldzinsen 9. 2008 2009 € € 11.628,46 6.251,74 1.909,42 2.815,78 15.332,56 924,11 443,75 8,30 22.605,40 16.708,72 € (i.V. € Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen für Darlehen Kontokorrentzinsen kurzfristige Ausleihung Abwasserwerk 16.708,72 22.605,40) 189.009,09 239.757,04) 2008 2009 € € 239.691,21 65,83 0,00 187.520,25 1.168,01 320,83 239.757,04 189.009,09 10. Jahresfehlbetrag € (i.V. € - 13.323,35 - 22.975,98) 11. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr € (i.V. € 319.960,33 712.448,62) 12. Einstellung in die allgemeine Rücklage € (i.V. € 0,00 - 366.753,83) Die Vorjahreseinstellung erfolgte gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom 13. November 2008. pdf-Kopie Anlage IV Blatt 21 13. Veränderung der zweckgebundenen Rücklagen Einstellung Instandhaltungsrücklage Einstellung Rücklage für Mietausfallwagnisse Entnahme Instandhaltungsrücklage Entnahme Rücklage für Mietausfallwagnisse Rücklagenveränderung 14. Bilanzgewinn € (i.V. € - 3.894,42 - 2.758,48) 2008 2009 € € - 4.307,92 866,87 - 2.852,47 - 1.041,95 - 5.174,79 ---------------- - 3.894,42 ---------------- + 1.599,25 + 817,06 0,00 0,00 + 2.416,31 ---------------- 0,00 ---------------- - 2.758,48 - 3.894,42 € (i.V. € 302.742,56 319.960,33) pdf-Kopie Anlage V Blatt 1 RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE 1. Rechtliche Verhältnisse Die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO und EigVO NW) sowie nach der vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschlossenen Betriebssatzung geführt. Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist nach § 1 Abs. 2 der Betriebssatzung a) die Verwaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen Wohngebäude und der gemischt genutzten Gebäude, b) der An- und Verkauf von Grundstücken für 1. Wohnbauzwecke, 2. Industrie- und Gewerbezwecke, 3. Tauschzwecke, 4. Ersatzflächen im Rahmen des Natur- und Umweltschutzes, c) die Erschließung der unter Punkt b) Nr. 1. - 2. aufgeführten Grundstücke, d) die Förderung bzw. Sicherstellung ökologischer und ökonomischer Anforderungen an den Wohnungs- und Gewerbebau, sowie alle sonstigen, den Betriebszwecken dienenden Maßnahmen. Es galt bis zum 21. Dezember 2009 die entsprechend den Vorgaben der EigVO NW i.d.F. vom 16. November 2004 angepasste Betriebssatzung vom 30. Juni 2005 in der Fassung der Änderung vom 03. November 2005. Der Gemeinderat hat am 16. Dezember 2009 eine neue Betriebssatzung beschlossen, die am 22. Dezember 2009 einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft getreten ist. Das Stammkapital der LIL beträgt gemäß § 11 der Betriebssatzung € 1.400.000,00. pdf-Kopie Anlage V Blatt 2 Die Betriebsleitung ist für die wirtschaftliche Führung der LIL verantwortlich und leitet den Betrieb selbständig, soweit nicht durch Gemeindeordnung, Eigenbetriebsverordnung oder Satzung anderes bestimmt ist. Der Betriebsleitung obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung. Betriebsleiter waren bis zum 30. September 2009 Fachbereichsleiter Herr Fritz Heidemann und Herr Hermann Oortman (Stellvertreter). Seit dem 01. Oktober 2009 besteht die Betriebsleitung entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom selben Tage aus Herrn Hans-Jürgen Lange (Fachbereichsleiter I) als kaufmännischem Leiter und Herrn Hermann Oortman (Fachbereichsleiter III und IV) als technischem Betriebsleiter. Der Betriebsausschuss der LIL und der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe entscheiden in Angelegenheiten, die ihnen durch die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung oder die Hauptsatzung (nur Rat) vorbehalten sind. Der Betriebsausschuss besteht in den Legislaturperioden 2004 - 2009 und 2009 - 2014 aus jeweils 13 Mitgliedern. Im Berichtsjahr fanden vier Sitzungen des Betriebsausschusses statt. 2. Gründung der LIL zum 01. Juli 1996 Die Gemeinde Leopoldshöhe hat ihre boden- und siedlungspolitischen Aktivitäten organisatorisch zu einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zusammengefasst und gemäß Ratsbeschluss vom 22. Februar 1996 unter Anwendung der einschlägigen Vorschriften der GO NW und der EigVO NW die „Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)“ gegründet. Die Gründung der LIL erfolgte mit Wirkung zum 01. Juli 1996. Mit Beschluss zur Gründung der LIL vom 22. Februar 1996 erfolgte auch die Feststellung der Eröffnungsbilanz, die Zustimmung zur Betriebssatzung und der Beschluss der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe durch den Gemeinderat. Die Richtlinien zur Einhaltung des Niedrigenergiestandards wurden durch den Gemeinderat am 16. September 1996 verabschiedet. pdf-Kopie Anlage V Blatt 3 Öffentliche Einrichtungen, die im Sinne des § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO NW als nicht-wirtschaftlich - also hoheitlich - gelten und der Wirtschaftsförderung sowie der Wohnraumversorgung dienen, können nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften als „eigenbetriebsähnliche Einrichtung“ geführt werden. 3. Öffentliche Richtlinien und Regelungen  Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland in der Gemeinde Leopoldshöhe  Vorgaben zur „energetischen Qualitätskontrolle“ pdf-Kopie Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) Entwicklung der zweckgebundenen Rücklagen für das Wirtschaftsjahr 2009 Instandhaltungsrücklage Objekt Berliner Straße 8 Starenweg 33 Lagesche Straße 11 Kirchweg 2 Waldstraße 15 Schuckenteichweg 1 Friedenstraße 32 + 32a Stand 01.01.2009 EUR Berliner Straße 8 Starenweg 33 Lagesche Straße 11 Kirchweg 2 Waldstraße 15 Schuckenteichweg 1 Friedenstraße 32 + 32a Stand 31.12.2009 EUR Kostenstelle 11 12 14 16 30 50 60 Mietausfallrücklage Objekt Zuführung/ Entnahme (-) EUR 1.016,21 5.195,41 2.970,72 0,00 0,00 5.577,35 0,00 14.759,69 Stand 01.01.2009 EUR 344,26 1.082,55 144,77 0,00 0,00 1.280,89 0,00 2.852,47 Zuführung/ Entnahme (-) EUR 1.360,47 6.277,96 3.115,49 0,00 0,00 6.858,24 0,00 17.612,16 Stand 31.12.2009 EUR Kostenstelle 11 12 14 16 30 50 60 175,39 0,00 243,84 0,00 1.925,86 2.539,06 -1.229,56 3.654,59 96,00 0,00 121,92 40,00 253,66 206,15 324,22 1.041,95 271,39 0,00 365,76 40,00 2.179,52 2.745,21 -905,34 4.696,54 pdf-Kopie Gläubiger 0,00 1.200.000,00 Euribor-Darlehen West LB 3506320286 Wfa / NRW.BANK 6 402 922 683 NRW.Bank 46.547,13 4.887.483,08 9.359.862,31 1.700.000,00 0,00 56.344,37 1.700.000,00 500.000,00 1.700.000,00 3.400.000,00 Euribor-Darlehen West LB Sparkasse Lemgo Kassenkredit 35.790,37 357.904,32 672 453 0055 HSH Nordbank 450.000,00 850.000,00 589.008,24 366.137,34 Stand 01.01.2009 € Sparkasse Lemgo Kassenkredit 477.546,62 Ursprungsbetrag € 818.067,00 201 603 1565 Darlehens-Nr. 1.700.000,00 Z 2.103.203,48 677,07 170.000,00 500.000,00 Z 1.200.000,00 Z 1.700.000,00 35.790,37 150.000,00 32.722,68 14.013,36 Zugang (Z) Tilgung € 187.520,25 810,43 57.655,79 193,33 1.136,00 69.537,27 1.165,42 6.644,09 29.009,88 21.368,04 Zinsen 2009 € Aufstellung der Darlehen per 31. Dezember 2009 5,03 5,92 Zinssatz % 4.484.279,60 45.870,06 1.530.000,00 500.000,00 1.200.000,00 0,00 0,00 1,14 3,54 0,87 2,13 4,29 5,21 300.000,00 0,94 bis 2,37 556.285,56 352.123,98 Stand 31.12.2009 € Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) Sparkasse Lemgo 687 021 74 Deka Bank pdf-Kopie zzgl. 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag auf den Ursprungsbetrag 16.12.2013 16.02.2010 16.12.2010 15.12.2009 31.12.2009 jeweils 2 Monate 31.12.2011 30.10.2012 Zinsbindung bis pdf-Kopie 68,84 -68,84 1.196,00 46,41 2.890,11 4.851,81 768,00 726,39 Umlagefähige Kosten Nettomiete Fehlbetrag (-) Unterhaltungsaufwand Abschreibung Gartenpflege Versicherungen GBA Wasser Strom Schornsteinfeger -1.311,25 0,00 0,00 68,84 0,00 0,00 0,00 0,00 924,15 0,00 1.069,83 564,29 331,84 0,00 0,00 Heizungskosten 3.357,42 0,00 0,00 2.941,92 7.741,92 Erlöse Erlöse aus Nebenkosten 0,00 Starenweg Berliner Str. 4.800,00 12 11 Mieterlöse Bezeichnung 2.804,29 1.394,00 1.522,73 5.721,02 4.478,31 2.416,39 139,83 0,00 668,00 1.254,09 0,00 0,00 4.103,33 10.199,33 6.096,00 Lagesche Str. 14 -1.219,15 1.657,55 341,11 779,51 1.890,49 998,90 0,00 787,25 40,00 64,34 0,00 0,00 670,00 2.670,00 2.000,00 Kirchweg 2 16 Mietobjekte Ergebnisrechnung 2009 -16.275,31 2.482,00 27.537,08 13.743,77 4.719,49 2.637,63 61,63 754,72 184,00 1.081,51 0,00 0,00 4.407,60 18.463,26 14.055,66 Waldstr. 30 6.517,57 3.067,00 222,92 9.807,49 2.323,44 194,70 0,00 184,74 1.114,54 829,46 0,00 0,00 1.823,41 12.130,93 8.071,86 3.187,00 4.756,67 16.015,53 8.702,47 5.131,58 61,64 222,05 1.700,00 1.375,64 0,00 211,56 8.506,84 24.718,00 16.211,16 Friedenstr. 10.307,52 60 50 Schuckenteichweg Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) 1.945,43 13.751,55 35.153,31 50.850,29 25.073,15 12.303,35 263,10 3.087,43 4.270,83 4.936,88 0,00 211,56 22.453,10 75.923,44 53.470,34 Summe Anlage IX Blatt 1 FRAGENKATALOG ZUR PRÜFUNG NACH § 53 HGrG GEMÄSS IDW PS 720 (Stand: 06.10.2006) Gemäß IDW PS 720 hat der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG anhand der folgenden Fragenkreise zu untersuchen und unter Wiedergabe der Fragen und deren Beantwortung vollständig in seine Berichterstattung einzubeziehen. FRAGENKREIS 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge (a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Die Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten der Betriebsleitung, des Betriebsausschusses und des Gemeinderates sind in der Betriebssatzung vom 16. Dezember 2009 geregelt. Weitergehende schriftliche Anweisungen liegen nicht vor. Die Regelungen entsprechen nach unserer Auffassung den Bedürfnissen des Betriebes. (b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Im Berichtsjahr haben vier Sitzungen des Betriebsausschusses stattgefunden. Entsprechende Niederschriften haben uns vorgelegen. (c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Herr Betriebsleiter Heidemann war in keinem der genannten Gremien tätig. Die Herren Betriebsleiter Lange und Oortman waren und sind in keinem der genannten Gremien tätig. pdf-Kopie Anlage IX Blatt 2 (d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Im Anhang werden keine Vergütungen ausgewiesen, da die Mitarbeiter bei der Gemeinde angestellt sind, ein festes Gehalt beziehen und deren Gehälter anteilig ihrer Zuordnung zur LIL an die LIL weiterberechnet werden. Bezüglich der Sitzungsgelder der Mitglieder des Betriebsausschusses sind die entsprechenden Angaben im Anhang enthalten. FRAGENKREIS 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen (a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Auf die Erstellung eines besonderen Organisationsplanes wurde in Anbetracht der Größe der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung verzichtet. Die Betriebssatzung sowie einzelne Geschäftsanweisungen der Gemeinde, die auch Gültigkeit für den Betrieb haben, regeln insbesondere Verantwortlichkeiten, Entscheidungsbefugnisse, Informationspflichten und die Vertretung der Einrichtung nach außen. Die vorgesehenen Regelungen entsprechen nach unseren Feststellungen den Bedürfnissen des Betriebes. (b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Nicht zutreffend, vgl. Punkt (a). (c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? Für die Beschäftigten sowie die Beamten und Beamtinnen der Gemeinde Leopoldshöhe wurde als Vorkehrung zur Korruptionsprävention eine „Dienstanweisung für die Gemeindeverwaltung Leopoldshöhe über das Verhalten bei der Annahme von Belohnungen und Geschenken (Zuwendungen)“ vom 25. Januar 2007 erlassen. Auf die Einhaltung dieser Dienstanweisung wird regelmäßig seitens der Behördenleitung hingewiesen, zuletzt am 04. Dezember 2009. Die Ausschuss- und Ratsmitglieder sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Korruptionsprävention verpflichtet. pdf-Kopie Anlage IX Blatt 3 Bezüglich der Vergabe von Aufträgen wird nach den Vorgaben der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe verfahren. Zur Korruptionsprävention wird fachfremdes Personal als Submissionsleitung eingesetzt. (d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Die Betriebssatzung regelt die Größenordnungen bis zu denen die Betriebsleitung alleine entscheiden kann. Darüber hinaus gehende Entscheidungen bedingen die Zustimmung durch den Betriebsausschuss. Es ergaben sich keine Hinweise, dass nicht nach diesen Regelungen verfahren wird. (e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)? Die Verträge sind ordnungsgemäß verwahrt. FRAGENKREIS 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling (a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens? Das Planungswesen entspricht den Vorgaben der Betriebssatzung und insoweit auch den Bedürfnissen der LIL. Gemäß § 12 der Betriebssatzung wird ein jährlicher Wirtschaftsplan erstellt, der vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschlossen wird. (b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen werden im Rahmen von Soll-Ist-Vergleichen und bei der Erstellung des Zwischenberichtes nach § 13 der Betriebssatzung, insbesondere beim Erfolgs- und Vermögensplan, verfolgt. (c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Ja, keine gegenteiligen Feststellungen. Die laufende doppelte Buchführung erfolgt mit der Finanzbuchhaltungssoftware Diamant/2. Eine Kostenrechnung wird für die Mietobjekte geführt. pdf-Kopie Anlage IX Blatt 4 (d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet ? Keine gegenteiligen Feststellungen. Kurzfristig überschüssige Mittel werden als Festgeld angelegt oder gegen Verzinsung an die Gemeinde ausgeliehen. (e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Es besteht kein zentrales Cash-Management. (f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Ja, da es sich im Wesentlichen um Mietverträge oder notarielle Kaufverträge handelt. Es wird eine Offene-Posten Buchhaltung geführt. Nach unseren Feststellungen werden Außenstände, soweit sie fällig sind, eingezogen. Es existiert ein Mahn- und Vollstreckungswesen. (g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? Aufgrund der Betriebsgröße besteht kein eigenes Controlling. (h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? Der Betrieb ist kein Konzernunternehmen und hält keine Beteiligungen. pdf-Kopie Anlage IX Blatt 5 FRAGENKREIS 4: Risikofrüherkennungssystem (a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Seitens der Betriebsleitung wurde 2008 unter Beachtung der Anforderungen des § 10 Abs. 1 EigVO NRW ein Risikomanagement entwickelt, über das der Betriebsausschuss detailliert informiert wurde. Zur Gewährung der dauerhaften wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LIL erfolgt ein beständiger Evaluationsprozess unter Berücksichtigung der Fortschreibung des Risikohandbuchs. Diese Fortschreibung wird durch eine Dokumentation über Eintritt und Bewältigung der Risiken der LIL jährlich im Rahmen des Lageberichtes durch die Betriebsleitung vorgenommen. Durch eine genaue Beobachtung des Grundstücksmarktes, der Zinsentwicklung, politischer Vorgaben sowie der Bevölkerungsentwicklung und eine ständige Fortschreibung der Kalkulation der betroffenen Baugebiete ist gewährleistet, dass Frühwarnsignale, die sich negativ auf die Entwicklung der LIL auswirken können, rechtzeitig erkannt werden. (b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Unseres Erachtens sind diese Maßnahmen ausreichend und dazu geeignet, ihren Zweck zu erfüllen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Hinweise darauf erhalten, dass diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden. (c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Die umfangreiche Dokumentation des Risikohandbuchs mit der Fortschreibung im Lagebericht der LIL ist zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LIL bei der Größe des Betriebes ausreichend. (d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Durch genaue Marktbeobachtungen erfolgt ein ständiger Prozess der Abstimmung zwischen der Entwicklung der Maßnahmen und den der Vermarktung zu Grunde liegenden Daten. Somit ist gewährleistet, dass Frühwarnsignale und Veränderungen von Rahmenbedingungen bei Maßnahmen rechtzeitig erkannt werden und dass auf veränderte Rahmenbedingungen angemessen reagiert werden kann. pdf-Kopie Anlage IX Blatt 6 FRAGENKREIS 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate (a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört:     Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden? Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen? Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)? (b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? (c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf  Erfassung der Geschäfte  Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse  Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung  Kontrolle der Geschäfte? (d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? (e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? (f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? zu (a) bis (f): Der Fragenkreis trifft auf die LIL nicht zu, da keines der genannten Finanzinstrumente eingesetzt wurde. pdf-Kopie Anlage IX Blatt 7 FRAGENKREIS 6: Interne Revision (a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? (b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? (c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? (d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? (e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? (f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? zu (a) bis (f): Aufgrund der Betriebsgröße und Betriebsstruktur bestehen keine prozessabhängigen Überwachungsinstrumente. Eine Kontrolle der LIL erfolgt über die üblichen Prüfungen der gemeindeeigenen Einrichtungen. pdf-Kopie Anlage IX Blatt 8 FRAGENKREIS 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans (a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben. (b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Nicht zutreffend. (c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? (d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? zu (c) und (d): Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine derartigen Anhaltspunkte ergeben. FRAGENKREIS 8: Durchführung von Investitionen (a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Investitionen werden im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes und des dreijährigen Investitionsprogramms unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben auf Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit geprüft und vom Betriebsausschuss beschlossen. pdf-Kopie Anlage IX Blatt 9 (b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. Durch eine ständige Fortschreibung der der Grundstückspreisermittlung zu Grunde liegenden Daten ist sicher gestellt, dass die Grundstückspreise eine wirtschaftliche Vermarktung der Baugebiete gewährleisten. (c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Die Betriebsleitung überwacht die Investitionen fortlaufend. Im Rahmen der Ausschreibung und Baudurchführung auftretende Abweichungen werden untersucht. (d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Im Rahmen unserer Prüfung sind uns wesentliche Überschreitungen bei abgeschlossenen Investitionen nicht bekannt geworden. (e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Nein, es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. FRAGENKREIS 9: Vergaberegelungen (a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben. (b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Ja, soweit feststellbar. pdf-Kopie Anlage IX Blatt 10 FRAGENKREIS 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan (a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? (b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? (c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? zu (a) bis (c): Dem Betriebsausschuss wurde in den Sitzungen satzungsgemäß und zutreffend Bericht erstattet. (d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? (e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? zu (d) und (e): § 90 Abs. 3 AktG sieht Berichterstattungen zu besonderen Angelegenheiten des Unternehmens, rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und diesbezügliche Geschäftsvorgänge vor. In analoger Anwendung der Vorschrift lagen im Berichtsjahr keine Anfragen vor. (f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Es gibt keine D&O-Versicherung. Gleichwohl hat die Gemeinde Leopoldshöhe für sämtliche Bedienstete eine Eigenschadenversicherung abgeschlossen. Ein Selbstbehalt wurde nicht vereinbart. (g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? Nicht zutreffend. pdf-Kopie Anlage IX Blatt 11 FRAGENKREIS 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven (a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Nein, keine solchen Feststellungen. (b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Nein, es haben sich keine derartigen Feststellungen ergeben. Da die im Vorratsvermögen befindlichen Baugebiete das Kerngeschäft der LIL bilden, liegt ein entsprechend hoher Bilanzausweis vor. (c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Nein, es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben. Soweit aufgrund von Wertgutachten oder ähnlichem erforderlich, erfolgt eine Anpassung der Bilanzwerte auf niedrigere Verkehrswerte im Rahmen von Abschreibungen. FRAGENKREIS 12: Finanzierung (a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? Vgl. Abschnitt IV. 3. des Prüfungsberichtes zur Vermögens- und Finanzlage. (b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Nicht zutreffend. (c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Im Berichtsjahr hat der Betrieb keine öffentlichen Finanz- und Fördermittel erhalten. pdf-Kopie Anlage IX Blatt 12 FRAGENKREIS 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung (a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung? Es haben sich keine solchen Erkenntnisse ergeben. (b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Die Betriebsleitung hat im Anhang vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von € 302.742,56 zu einem Teil von € 200.000,00 für die Erhöhung der allgemeinen Rücklage zu verwenden und den Restgewinn von € 102.742,56 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Vorschlag entspricht nach unseren Feststellungen der wirtschaftlichen Lage des Betriebs. FRAGENKREIS 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit (a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen? Nicht zutreffend. (b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Nein, keine solchen Feststellungen. (c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben. (d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Nicht zutreffend. pdf-Kopie Anlage IX Blatt 13 FRAGENKREIS 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen (a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? (b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? zu (a) und (b): Nicht zutreffend. FRAGENKREIS 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage (a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? (b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? zu (a) und (b): Der Jahresfehlbetrag von T€ 13 ist im Wesentlichen Folge der Nachberechnungen von Pensionsrückstellungen seitens der Gemeinde rückwirkend zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2008 von € 30.655. Im Übrigen ist die eigenbetriebsähnliche Einrichtung LIL aufgrund ihrer Satzung nicht auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet. pdf-Kopie