Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
347 kB
Datum
19.05.2011
Erstellt
16.05.11, 10:15
Aktualisiert
16.05.11, 10:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
56/2011
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
16. Mai 2011
Steuerung von Großwerbetafelanlagen beidseitig der Hauptstraße in Asemissen
hier: - Beratung und Beschluss zur Vorgehensweise
- Änderung von Bebauungsplänen
- Neuaufstellung von Bebauungsplänen
- Erlass von Veränderungssperren über die Geltungsbereiche der zur Aufstellung
beschlossenen Änderungen und Neuaufstellungen von Bebauungsplänen
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
19.05.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Veranlassung
Seit ca. 2005 verzeichnet die Gemeinde Leopoldshöhe einen starken Anstieg der Beantragung von
Großwerbetafelanlagen (= großflächigen Fremdwerbeanlagen). Die Anträge konzentrieren sich auf beide
Straßenseiten entlang der Hauptstraße im Ortsteil Asemissen. An der fortlaufenden Abfrage der
bauplanungsrechtlichen Unterlagen für diese Anlagen ist zu erkennen, dass weitere großflächige
Fremdwerbeanlagen beabsichtigt sind zu errichten. Eine weitere Zunahme von derartigen Werbeanlagen,
wie im bisherigen Umfang, ist von Seiten der Gemeinde Leopoldshöhe allerdings nicht erwünscht.
Ziel und Zweck der Änderung und Neuaufstellung der Bebauungspläne sowie der Erlass von
Veränderungssperren
Das Ziel ist, einen optimalen Bestand an Werbeanlagen mit Außenwerbung entlang der Hauptstraße in
Asemissen zu schaffen. Davon ist die
- Werbung an der Stätte der Leistung
sowie
- das City-Light-Poster- Format (ca. 120 x 180 cm) ausgenommen.
Die angestrebte Steuerung von Werbeanlagen bezieht sich auf großflächige Fremdwerbeanlagen.
Konkrete Regelungen hinsichtlich der Verbreitung von großflächigen Fremdwerbeanlagen entlang der
Hauptstraße im Ortsteil Asemissen sollen dazu beitragen, die Qualität und das Erscheinungsbild von
Werbeanlagen in Bereichen der Hauptverkehrsstraße zu gewährleisten und zu verbessern. Dies kann nur
erreicht werden, wenn die Werbeanlagen sich in Größe, Form, Anzahl bzw. Häufung und Anbringungsort in
das Stadt- und Straßenbild einfügen. Die Hauptstraße soll als attraktiver Aufenthalts-, Einkaufs- und
Dienstleistungsstandort bestehen bleiben und nicht mit Werbeflächen überhäuft werden, sodass der
Betrachter kein ruhendes Auge mehr findet und sich von Werbeeinflüssen „erschlagen“ fühlt.
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Das Ziel deckt sich mit der seit 2008 von der Gemeinde verfolgten Maßnahme, Fremdwerbungen entlang
der Hauptstraße auf eine bestimmte Maximalgröße zu begrenzen und nur an bestimmen Standorten zu
zulassen. Hierfür ist das Kandelabersystem entwickelt und umgesetzt worden. Des Weiteren unterstützt die
Steuerung die Fachplanung „Ortsdurchfahrt Asemissen“ und den damit verbundenen Gestaltungsgedanken
für die Hauptinnerortsstraße. Diese soll u.a. durch die Umgestaltung wieder der überwiegenden Nutzung der
Bewohner dienen. Dazu gehört auch, dass sie so gestaltet wird, dass eine Verfremdung dieser durch
Fremdwerbung für die Bewohner vermieden wird.
Die Erhaltung und Entwicklung vorhandener städtebaulicher Strukturen und die Gestaltung des Ortsbildes
aus städtebaulichen Gründen sind legitime Ziele der Bauleitplanung und bei dieser besonders zu
beachtende Belange. Die Bauleitplanung soll nach § 1 Abs. 5 Satz 1 BauGB 1998 u.a. eine nachhaltige
städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Die Gestaltung des Ortsbildes ist ein traditioneller städtebaulicher
Belang, der in den §§ 34, 35 BauGB als Zulässigkeitsmerkmal seine Entsprechung findet.
Entwicklung und Maßnahmen zur Gestaltung des Ortsbildes von Asemissen
Im Zusammenhang mit der Verbesserung der städtebaulichen Qualität entlang der Hauptstraße hat die
Gemeinde in der Vergangenheit
- mit Fachplanungen, wie der Gestaltung der Ortsdurchfahrt Asemissen, ihr Bestreben, die Ortsteilsqualität
zu verbessern, unterstrichen. In den Diskussionen wurde u.a. die separate Radfahrspur, das Anlegen von
Parkbuchten und die Anpflanzung von Straßenbäumen erörtert.
- durch die Einführung eines Kandelabersystems eine gezielte Werbung erreicht und dauerhaft
gewährleistet.
Heute stellt die Straße die Hauptdurchfahrt und -verkehrsstraße dar. Sie weist neben innenstadtspezifischen
Nutzungen wie z.B. zentralen privaten und öffentlichen Dienstleistungseinrichtungen sowie
Einzelhandelsbetrieben einen hohen Anteil an Wohnnutzung auf. Dies macht sie besonders attraktiv für
Werbefirmen jeder Art. Dort konzentrieren sich auch die überwiegenden heute bestehenden Werbeanlagen.
Um Einfluss zu nehmen auf die Werbung im Gemeindegebiet, beschloss die Gemeinde 2008 ein
Kandelabersystem einzuführen, welches auch zwischenzeitlich umgesetzt wurde. Dabei werden Rahmen
aus wetterbeständigem Aluminium, ausgelegt auf Plakate mit DIN A1 Format, an Lichtmasten montiert. Dies
hatte den Zweck, „wildes“ Plakatieren zu unterbinden und Fremdwerbung in einem für die Gemeinde
entsprechenden Gestaltungsrahmen zu präsentieren. Die Großflächenwerbung sollte an ausgewählten
Standorten angebracht werden und die Größe wurde so festgelegt, dass sie weiterhin Aufmerksamkeit beim
Betrachter erzeugt, jedoch der städtebauliche Raum weiterhin für diesen wahrnehmbar bleibt. Zudem
wurden die Größe und die Standorte der Werbeflächen so ausgewählt, dass sie sich in das Ortsgefüge
einpassen und nicht bestimmte Bereiche verdecken, unterbrechen bzw. den Betrachter ablenken und so
verkehrsspezifische Gefahrsituationen auslösen.
Weitere Verbesserungsmaßnahmen der Hauptstraße werden regelmäßig in den entsprechenden Gremien
der Gemeinde diskutiert. Jedoch erscheint eine städtebauliche Aufwertung des Gebiets um die Hauptstraße
z.B. durch Straßenbäume, welche eine erheblich bessere Fassung des öffentlichen Raumes ermöglichen,
bei einer Zulassung von großflächigen Fremdwerbeanlagen schwierig. Um dieses Hauptentwicklungsziel
umsetzen zu können, ist zu verhindern, dass Fakten geschaffen werden, die dieser Entwicklung entgegen
stehen. Die Steuerung von großflächigen Fremdwerbeanlagen ist also erforderlich, um einer gestalterischen
Fehlentwicklung entgegen zu wirken.
Mit der vorliegenden Planung wird das Ziel verfolgt, die Hauptstraße für die Bürger weiterhin heimisch zu
belassen und eine dem Standort angemessene gemischte Nutzung zu schaffen. Das an der Hauptstraße
liegende Wohnumfeld soll erhalten und verbessert werden, so dass eine Überfremdung durch großflächige
Fremdwerbeanlagen sowie hinsichtlich der Art und Nutzung der baulichen Anlage vermieden werden soll.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind gestalterische Regelungen unumgänglich. Die Einschränkung bezieht sich
bewusst auf großflächige Fremdwerbeanlagen, die entweder freistehend oder an vorhandenen baulichen
Anlagen angebracht werden. Deren Gestaltung, Größe oder Anbringungsort behindert am intensivsten die
Wahrnehmungsmöglichkeit und erzeugen eine Verfremdung des Ortsbildes beim Betrachter.
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Trotz der vorhandenen Werbeanlagen für
Fremdwerbung ist die Maßnahme, großflächige
Fremdwerbeanlagen zu steuern, geeignet, um
dieses Ziel zu erreichen. Zurzeit gibt es eine
überschaubare Anzahl an Werbeanlagen für
Fremdwerbung entlang der Hauptstraße (s.
Anlage). Eine weitere Häufung von großflächigen
Fremdwerbeanlagen führt dazu, dass es auf der
Hauptstraße in Asemissen in diesem Bereich zu
einer starken Konzentration und damit zu einer
Überladung mit Werbeanlagen kommt. Dies führt
zum Identifikations- und Wahrnehmungsverlust
des Ortes Asemissen.
Legende:
Kreis = Standort großflächige Fremdwerbeanlage
Die Strukturierung der Hauptstraße bewirkt auf der einen Seite, dass weiterhin großflächige
Fremdwerbeanlagen in den Bereichen, wo sie sich ihrer Art und Größe nach einfügen, zulässig bleiben.
Dies hätte zur Folge, das Werbefirmen weiterhin in den von der Gemeinde festgesetzten Arealen ihre
Werbeanlagen errichten könnten und somit großflächige Fremdwerbeanlage generell nicht ausgeschlossen
werden. Auf der anderen Seite wird durch die Schaffung von solchen Schwerpunktbereichen gezielte
Werbung erreicht und somit der Verfremdung des Ortsbildes Asemissen präventiv begegnet.
Rechtliche Aspekte
Das überwiegende Gebietsareal an der Hauptstraße ist als Mischgebiet ausgezeichnet, der die beiden
Nutzungsarten „Wohnen“ und „Unterbringung von Gewerbebetrieben“ gleichberechtigt nebeneinander stellt.
Werbeanlagen, die Fremdwerbung zum Gegenstand haben, sind nach der Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts bauliche Anlagen im Sinne des § 29 Satz 1 BauGB und stellen
bauplanungsrechtlich gemäß § 2 ff. BauNVO eine eigenständige Hauptnutzung und somit eine gewerbliche
Nutzung dar. Zwar ist eine Werbeanlage kein Betrieb, jedoch umschreibt die Baunutzungsverordnung mit
dem Begriff „Betrieb“ in typisierender Weise eine Zusammenfassung gewerblicher Nutzungsweisen, um sie
von anderen Nutzungsarten sinnvoll abgrenzen zu können. Davon sind Werbeanlagen an der Stätte der
Leistung, die dem jeweiligen Nutzungszweck des im Baugebiet liegenden Grundstücks dienen und i.d.R. als
Nebenanlage eingestuft werden, zu unterscheiden. So wären Werbeanlagen grundsätzlich in einem
Mischgebiet zu zulassen.
Die Gemeinden können jedoch Werbeanlagen mit Fremdwerbung als einen Fall gewerblicher Nutzung über
bauplanerische Festsetzungen gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO im Bebauungsplan steuern (VG BadenWürttemberg, 3.Senat, 16.4.2008, Az: 3 S 3005/06). Dies erfolgt, indem bestimmte Arten von baulichen
Anlagen nicht zugelassen werden. Der Ausschluss eines Anlagetyps, hier der großflächigen
Fremdwerbeanlage, ist durch besondere städtebauliche Gründe darzulegen. Städtebauliche Gründe liegen
grundsätzlich dann vor, wenn eine Anlage Belange erfasst oder berührt, welche eine städtebauliche
Auseinandersetzung verlangt (§ 1 Abs. 3 i.V.m. § 1 Abs. 5 BauGB). Das Ziel der Außenwerbung ist es
gerade, auf sich die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken und im vorhandenen Ortsbild „aufzufallen“, so dass
ihr überwiegend eine städtebauliche Relevanz zu kommt.
Inwieweit die Bebauungspläne durch eine Gestaltungssatzung gem. § 86 Abs. 4 BauO NRW i.V.m § 9 Abs.
4 BauGB ergänzt werden, lässt sich voraussichtlich erst während der Erarbeitung der Bauleitpläne
beurteilen. Grundsätzlich geht die Gemeinde davon aus, dass zur Steuerung von großflächigen
Fremdwerbeanlagen städtebauliche wie auch gestalterische Ziele zum Tragen kommen werden.
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Zusammenfassung:
1. Städtebaulichen Gründe
2. Eingeleitete
Verbesserungsmaßnahmen
Vermeidung der Verfremdung des Ortsbildes
Erhaltung
des
Erscheinungsbildes
der
ländlichen
Gemeindestraße
Vermeidung
der
Überladung
und
Konzentration
von
Werbeanlagen
Verbesserung der Lebensqualität: z.B. Baumbepflanzung
Kandelabersystem
3. Bedeutung des
Erscheinungsbildes
4. Weiterhin realisierbare
Werbung und
Werbeanlagentypen
Hauptinnerortsstraße
soll
weiterhin
das
Image
einer
Gemeindestraße behalten, mit den Charakterzügen eines
ländlichen Mischgebiets.
Identifikation des Betrachters mit dem Ortsteil Asemissen
Hauptstraße soll weiterhin ein attraktiver Aufenthalts-, Einkaufs-,
Dienstleistungs- und vor allem Wohnstandort bleiben.
Werbung in Werbeanlagen DIN A1 Format (Kandelabersystem
84 X 60 = 0,5 qm)
Genehmigungsfreie Werbeanlagen an der Stätte der Leistung
1,00 x 1,00 = 1 qm)
City-Light-Poster-Format (ca. 120 x 180 cm) z.B. als Vitrine in
Bushaltestellen
großflächige Fremdwerbeanlage in den von der Gemeinde
festgelegten zulässigen Bereichen
Weitere Vorgehensweise:
Es ist eine Veränderungssperre festzusetzen für die im Aufstellungsverfahren betroffenen Gebiete entlang
der Hauptstraße. Bei den Gebieten handelt es sich um mehrere Misch- und Kerngebiete. Grundsätzlich sind
großflächige Fremdwerbeanlagen im Mischgebiet zu zulassen. Um die in der obigen Begründung
aufgeführten städtebaulichen Ziele zu erreichen, ist es erforderlich, einen grundlegenden Bestand von
Werbeanlagen im öffentlichen Bereich entlang der Hauptstraße in Asemissen festzulegen.
Die Sperrwirkung der Veränderungssperre soll als vorläufiges Instrument, bis zur endgültigen Erarbeitung
und Änderung der betreffenden Bebauungspläne, dazu dienen, dass keine neuen Bauanträge für die
Errichtung von großflächigen Fremdwerbeanlagen bewilligt werden. Dies führt dazu, dass eine weitere
Zunahme des Werbeanlagebestandes verhindert werden kann. Dadurch wird der Gemeinde einen
Planungszeitrum für eine genaue Bestandsaufnahme und Festlegung der städtebaulichen Maßnahmen zur
Erreichung der in der Begründung dargestellten städtebaulichen Ziele, verschafft.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschluss beschließt zur Steuerung von großflächigen Fremdwerbeanlagen
beidseitig entlang der Hauptstraße in Asemissen, die unter TOP 7 genannten Bebauungspläne zu ändern
bzw. entsprechend aufzustellen.
Zur Sicherung der Planungsziele empfiehlt der Hochbau- und Planungsausschuss dem Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe, die unter TOP 7 genannten Veränderungssperren zu beschließen.
Schemmel
Anlagen:
Übersicht zu den Änderungen und Neuaufstellungen von Bebauungsplänen
Veränderungssperren i.V.m. der Steuerung von großflächigen Fremdwerbeanlagen
sowie
von