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Resolution B90/Grüne (Schaffung einer wirksamen Rechtsgrundlage zur Genehmigung und Kontrolle von Biogasanlagen unter Berücksichtigung der eingesetzten Gärsubstrate hier: Resolution Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
35 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
21.06.13, 12:01
Aktualisiert
23.10.13, 14:47
Resolution B90/Grüne (Schaffung einer wirksamen Rechtsgrundlage zur Genehmigung und Kontrolle von Biogasanlagen unter Berücksichtigung der eingesetzten Gärsubstrate
hier: Resolution Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) Resolution B90/Grüne (Schaffung einer wirksamen Rechtsgrundlage zur Genehmigung und Kontrolle von Biogasanlagen unter Berücksichtigung der eingesetzten Gärsubstrate
hier: Resolution Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

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Inhalt der Datei

Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Kreistagsfraktion Euskirchen Kreishaus, Jülicher Ring Postfach 1145 53861 Euskirchen Tel.: 02251-15510/Fax: 02251-15246 e-Mail: gruene.kreistagsfraktion@t-online.de Datum: X Öffentliche Sitzung R 2/2013 19.06.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 02.07.2013 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 18.09.2013 Kreisausschuss 02.10.2013 Kreistag 09.10.2013 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 27.11.2013 Kreisausschuss 04.12.2013 Kreistag 18.12.2013 Schaffung einer wirksamen Rechtsgrundlage zur Genehmigung und Kontrolle von Biogasanlagen unter Berücksichtigung der eingesetzten Gärsubstrate hier: Resolution Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Resolution „Schaffung einer wirksamen Rechtsgrundlage zur Genehmigung und Kontrolle von Biogasanlagen unter Berücksichtigung der eingesetzten Gärsubstrate“ Sehr geehrter Herr Landrat, mit großer Sorge stellen wir Kreistagsmitglieder seit einigen Jahren eine Entwicklung im Kreis Euskirchen fest, die nicht unserem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Region entspricht. Immer mehr Biogasanlagen und damit einhergehend immer mehr Anlagen zur Massentierhaltung werden im Kreisgebiet beantragt, genehmigt und errichtet. Wurden in der Vergangenheit schon große Mengen Gülle aus den Niederlanden in unser Kreisgebiet importiert und auf Feldern ausgebracht, so wird nun zusätzlich vor Ort Substrat (bzw. Hühnertrockenkot, Putenmist) in großen Mengen produziert, in Biogasanlagen verarbeitet und auf die Felder ausgebracht. Dies wird dann von den Anlagenbetreibern als gelungenes Beispiel für Synergieeffekte, vorbildlichen Kreislauf und nachhaltiges Wirtschaften dargestellt. Es gibt es jedoch erhebliche Zweifel an der praktizierten Verfahrensweise. Biogasanlagen bergen die Gefahr durch biochemische Prozesse die Vermehrung gesundheitsgefährdender Keime (EHEC, ESBL, CRE, Salmonellen, Clostridien, MRSA, Sporen, Pilze, Botulismus, etc.) zu fördern. -2Vor allen Dingen die an Biogasanlagen oder mit Substrat behandelten Äcker lebende und arbeitende Bevölkerung ist einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Besonders gefährdet sind Anwohner_innen, Patient_innen in Krankenhäusern, Bewohner_innen von Alters- und Pflegeheimen sowie Hospizen, aber auch generell Menschen mit geschwächter Immunabwehr. Die Kommunen und die Genehmigungsbehörde des Kreises und haben jedoch kaum angemessene Möglichkeiten, um auf diese bedenkliche Entwicklung genehmigungsrechtlich zu reagieren. Wir fordern daher Land und Bund auf, den Behörden und Politiker_innen vor Ort Werkzeuge in die Hand zu geben, den Bau und Betrieb dieser Anlagen fachlich auf geeignete Weise zu prüfen und steuernd einzugreifen. Wir fordern auf Bundesebene die Privilegierung nach § 35 BauGB so festzulegen, dass auch wirklich nur die bäuerlichen Betriebe profitieren. Auch der Einsatz von Antibiotika ist auf Bundesebene stärker zu reglementieren und zu kontrollieren. Bei Verfahren nach dem BImSchG müssen die Belastungen durch Bioaerosole und Keime endlich angemessen berücksichtigt werden. Auf Landesebene können durch Filtererlasse, eine Hygienisierungspflicht und vorgeschriebene Untersuchungen der Gärreste aus Biogasanlagen die gesundheitlichen Gefahren eingedämmt werden (gemäß § 5 Abs. 4 der Düngemittelverordnung gelten Gärreste aus Biogasanlagen als Wirtschaftsdünger und unterliegen deshalb auch keiner Untersuchungspflicht). Wir wollen eine Landwirtschaft, die für Mensch, Tier und Natur verträglich ist. Wir wollen Lebensmittel, die diese Bezeichnung auch verdienen. Wir wollen keine gesundheitsgefährdenden, unbehandelten Substrate aus Biogasanlagen auf unseren Feldern. Wir wollen, dass die zuständigen Behörden beim Kreis Umweltbelastungen bei Genehmigungen stärker berücksichtigen können. Wir wollen die Energieanbieter (ENE, Regionalgas, RheinEnergie, etc.), die als Kapitalgeber und Betreiber von Biogasanlagen auftreten, in die Diskussion mit einbeziehen. Wir wollen, dass die betroffenen Kommunen und ihre Nachbarkommunen (auch außerhalb des Kreisgebietes) wirksame Instrumente erhalten, um aktuelle Erkenntnisse zur Belastung durch multiresistente Keime im Genehmigungsverfahren angemessen berücksichtigen zu können. Der Kreistag Euskirchen fordert die Landes- und Bundesregierung, in deren jeweiliger Zuständigkeit auf, die potenziellen Gefahren, die bei der Einbringung von Gärsubstraten in die Biogasanlagen und bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger (Gärreste) in der Landwirtschaft entstehen, angemessen zu berücksichtigen und durch entsprechende Gesetzte zu minimieren. Mit freundlichem Gruß gez. Jörg Grutke -Fraktionsvorsitzender Für die Richtigkeit: gez. Conny Schmid -Fraktionssekretärin- gez. Dorothee Kroll -Kreistagsmitglied-