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Resolution B90/Grüne (Z7 / R 2/2013 (KA 04.12.2013))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
13.12.13, 12:06
Aktualisiert
13.12.13, 12:06
Resolution B90/Grüne (Z7 / R 2/2013 (KA 04.12.2013)) Resolution B90/Grüne (Z7 / R 2/2013 (KA 04.12.2013))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 7 / R 2/ 2013 und Z3 / A21 / 2013 Datum: 10.12.2013 Auszug aus der Niederschrift über die 16. Sitzung des Kreisausschusses vom 04.12.2013 A) TOP 12 Öffentliche Sitzung Schaffung einer wirksamen Rechtsgrundlage zur Genehmigung und Kontrolle von Biogasanlagen unter Berücksichtigung der eingesetzten Gärsubstrate hier: Resolution Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen R 2/2013 Kreisausschuss Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Verwaltungsergänzung Kreisausschuss Kreistag Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Z1 Z2 Z3 Z4 Z5 Z6 02.07.2013 18.09.2013 27.09.2013 02.10.2013 09.10.2013 27.11.2013 Siehe Diskussion und Beschluss zu TOP 13. TOP 13 Verwendung von in Biogasanlagen vergorener Gülle als Dünger Hier: Antrag der SPD-Fraktion A 21/2013 Verwaltungsergänzung Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Z1 Z2 21.11.2013 27.11.2013 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) dankt den Fraktionsvorsitzenden und dem Geschäftsführer der CDU für die konstruktive Mitarbeit an der Resolution. Allerdings werde das auch ein Thema sein, was man weiterhin kritisch begleiten müsse und die Politik beschäftigen werde. Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) verweist auf die aktuelle Problematik im Bad Münstereifeler Höhengebiet und die diesbezügliche Diskussion im Fachausschuss, wo noch einige Fragen offen geblieben seien, insbesondere ob die entsprechenden Analysen nun der Verwaltung vorliegen und sich daraus eine Verunreinigung durch Gülle erkennen lasse. Herr Blindert, GBL IV, erläutert, dass der Fall bekannt sei und Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet wurde. Die Analysen lägen vor und ließen den Rückschluss einer Gülleverunreinigung zu. Ein Verursacher sei indessen noch nicht festgestellt worden, dies werde aber durch die Staatsanwaltschaft weiter geprüft. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) weist auf einen grammatikalischen Fehler in der Z6 auf Seite 2 hin und bittet um Korrektur. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) geht davon aus, dass sich die überwiegende Mehrheit der an diesem Geschäft Beteiligten so verhält, wie es die Gesetze vorsehen und sich lediglich ein paar Wenige falsch verhalten, gegen die massiv vorgegangen werden müsse. Kreisausschussmitglied Kalnins (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) ist im Gegensatz zu den Aussagen im Fachausschuss der Auffassung, dass die Dokumentationen über die Ausbringung der Gülle nicht ausreichend seien, um einen Verursacher auszumachen und es insofern zu Problemen führen werde. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) führt aus, dass bei bewussten rechtswidrigen Verstößen eine verschärfte gesetzliche Regelung auch nichts bringe und man zudem bei den Ausführungen der Verwaltung insofern ein gutes Gefühl habe, dass diese das Notwendige umsetze und prüfe. Thematisch könne man sich den anderen Fraktionen grundsätzlich anschließen, allerdings sei man der Auffassung, dass das Land den Prüfauftrag habe und werde von daher gegen die Resolution stimmen. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Resolution in Form der Anlage zur Z6 vom 27.11.2013. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (FDP)