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Verwaltungsergänzung (Z 3/ R 2/2013 (Ergänzungsantrag GRÜNE))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
02.10.13, 10:14
Aktualisiert
02.10.13, 10:14
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Inhalt der Datei

Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Kreistagsfraktion Euskirchen Kreishaus, Jülicher Ring Postfach 1145 53861 Euskirchen Tel.: 02251-15510/Fax: 02251-15246 e-Mail: gruene.kreistagsfraktion@t-online.de Z 3 / R 2 / 2013 Datum: 27.09.2013 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 02.10.2013 Kreistag 09.10.2013 Gesundheitsgefährundung durch Ausbringung unbehandelter Gärsubstrate hier: gemeinsamer Antrag aller im Kreistag vertetenen Fraktionen Sehr geehrter Herr Landrat, wir nehmen Bezug auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kreises und beantragen namens und im Auftrag unserer Fraktionen die folgende Resolution auf die Tagesordnung des Kreistages zu nehmen: Mit großer Sorge stellen wir Kreistagsmitglieder seit Jahren eine Entwicklung im Kreis Euskirchen fest, die nicht dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Region entspricht. Die bereits im Kreis errichteten Biogasanlagen werden immer häufiger nicht nur mit nachwachsenden Rohstoffen, sondern auch mit Gülle (Hühnertrockenkot, Putenmist, Rindergülle, Schweinegülle, ...) beschickt. Nach der Verarbeitung in den Biogasanlagen wird das Substrat im ganzen Kreis auf die Felder ausgebracht. Durch den Einsatz von Antibiotika in der Massentierhaltung ist die Gülle jedoch mit gesundheitsgefährdenden Keimen belastet (EHEC, ESBL, CRE, Salmonellen, Clostridien, MRSA, Sporen, Pilze, Botulismus, etc.). In den Biogasanlagen werden die Keime aber nicht abgetötet. Biogasanlagen bergen vielmehr die Gefahr, dass sich diese Keine durch biochemische Prozesse in den Anlagen vermehren. In den Niederlanden wird aus diesem Grunde die Gülle bei 70° hygienisert und die Gärreste werden vor der Ausbringung beprobt. -2In der Bundesrepublik sind diese Schutzmaßnahmen rechtlich nicht vorgeschrieben. Dadurch ist aber die Bevölkerung überall dort, wo Gärreste auf die Äcker ausgebracht werden, in besonderem Maße in ihrer Gesundheit gefährdet. Vor allem Menschen mit einer geschwächten Immunabwehr (Patient_innen in Krankankenhäusern, Bewohner_innen von Alters- und Pflegeheimen sowie Hospizen aber auch Kinder unter zehn Jahren) können sich mit diesen Keimen infizieren und schwer erkranken. Auch bei operativen Eingriffen besteht eine gesundheitliche Gefährdung. Die Kommunen und die Genehmigungsbehörde des Kreises haben offenbar keine angemessene Möglichkeiten, um auf diese bedenkliche Entwicklung genehmigungsrechtlich zu reagieren. Nur durch eine geeignete Gesetzgebung auf Landes- und Bundesebene könnte dieser Gefahr entgegengewirkt werden. Der Kreistag Euskirchen fordert daher Land und Bund auf, den Behörden und Politiker_innen vor Ort Instrumente in die Hand zu geben, den Bau und Betrieb dieser Anlagen fachlich auf geeignete Weise zu prüfen und steuernd einzugreifen, sowie sie zu verpflichten, die auszubringenden Substrate frei von resistenten Keimen zu halten. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift von allen Fraktionen