Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
31.10.13, 14:46
Aktualisiert
31.10.13, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 78/2013
30.10.2013
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
14.11.2013
Kreisausschuss
04.12.2013
Kreistag
18.12.2013
Haushaltssatzung 2014: Einwendungen nach §§ 54 und 55 KrO
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Die Beschlussempfehlung wird zu einem späteren Zeitpunkt formuliert.
Begründung:
Gemäß der §§ 54 und 54 KrO NRW beschließt der Kreistag über Einwendungen der Gemeinden sowie der Einwohner und Abgabepflichtigen der kreisangehörigen Gemeinden.
-2Am 28.10.2013 ging per Mail die anliegende Einwendung der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen ein.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)