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Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung 2014: Einwendungen nach §§ 54 und 55 KrO)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
31.10.13, 14:46
Aktualisiert
31.10.13, 14:46
Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung 2014: Einwendungen nach §§ 54 und 55 KrO) Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung 2014: Einwendungen nach §§ 54 und 55 KrO)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 78/2013 30.10.2013 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 14.11.2013 Kreisausschuss 04.12.2013 Kreistag 18.12.2013 Haushaltssatzung 2014: Einwendungen nach §§ 54 und 55 KrO Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Beschlussempfehlung wird zu einem späteren Zeitpunkt formuliert. Begründung: Gemäß der §§ 54 und 54 KrO NRW beschließt der Kreistag über Einwendungen der Gemeinden sowie der Einwohner und Abgabepflichtigen der kreisangehörigen Gemeinden. -2Am 28.10.2013 ging per Mail die anliegende Einwendung der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen ein. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)