Daten
Kommune
Wesseling
Größe
242 kB
Datum
05.11.2014
Erstellt
15.09.14, 17:09
Aktualisiert
15.09.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
141/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 66 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Bau- und Vergabeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
:gesamtperspektive Wesseling - Neugestaltung der Fußgängerzone
hier: Vorstellung der Ausführungsplanung, Beschluss über die Ausführung des Bauvorhabens Neugestaltung der Fußgängerzone (Bauabschnitte Bahnhofstraße und Flach-Fengler-Straße)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 66 -
09.09.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 141/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Stefan Wessels
09.09.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Bau- und Vergabeausschuss
Betreff:
:gesamtperspektive Wesseling - Neugestaltung der Fußgängerzone
hier: Vorstellung der Ausführungsplanung, Beschluss über die Ausführung des Bauvorhabens Neugestaltung
der Fußgängerzone (Bauabschnitte Bahnhofstraße und Flach-Fengler-Straße)
Beschlussentwurf:
Der vorgestellten Ausführungsplanung sowie der auf die Ausführung des Bauvorhabens Neugestaltung der
Fußgängerzone (Bauabschnitte Bahnhofstraße und Flach-Fengler-Straße) ausgerichteten weiteren Planungen und Maßnahmen wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Stadt Wesseling beabsichtigt, nachdem die Neugestaltung des Rheinufers abgeschlossen ist, im Zeitraum von 2015 - 2020 die Innenstadt neu zu gestalten. Kernbereiche für die Neugestaltung sind die Fußgängerzone und der Bahnhofsbereich.
Die ersten Bauabschnitte, die beide im Jahr 2015 realisiert werden sollen, sind die Bahnhofstraße und die
Flach-Fengler-Straße.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz (ASU) hat in seiner Sitzung am 19.09.2013 das Ergebnis der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LP 3-4) für die Neugestaltung der Fußgängerzone FlachFengler-Straße (Bauabschnitt 1) bereits beschlossen (siehe Vorlage 169/2013).
Für die Bahnhofstraße (Bauabschnitt 2) wurde ein entsprechender Beschluss am 01.04.2014 gefasst (siehe
Vorlage 53/2014). Die Entwurfsplanung wurde zudem in einem Bürgerforum am 08.05.2014 zusammen mit
dem geplanten Begleitprozess vorgestellt. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger machten eine Überarbeitung der Entwurfsplanung nicht notwendig, da diese im Rahmen des Gestaltungskonzeptes bei der
weiteren Planung berücksichtigt werden können (Niederschrift des Bürgerforums am 08.05.2014 – siehe
Anlage).
Die Verwaltung wurde durch die genannten Beschlüsse ermächtigt, das Planungsbüro „pesch und partner
architekten stadtplaner“ mit der Ausarbeitung der Ausführungsplanung (LP 5) zu beauftragen.
Für die Flach-Fengler-Straße wurde die Ausführungsplanung bereits am 03.12.2013 im Ausschuss für
Stadtentwicklung und Umweltschutz vorgestellt. Kurzfristig vor der Ausschusssitzung hat die Stadtverwaltung die Information erhalten, dass die :gesamtperspektive Wesseling und damit auch die Neugestaltung der
Flach-Fengler -Straße - aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Wesseling - im Rahmen des STEP 2013
nicht für eine Förderung berücksichtigt wird und somit nicht wie ursprünglich geplant im Jahr 2014 realisiert
werden kann. Aus diesem Grund hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz lediglich die
Grundzüge der vorgestellten Planung zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf einen auf die Ausführung
gerichteten Beschluss wurde aufgrund der aktuellen Erkenntnisse verzichtet (siehe Beschluss zur Vorlage
272/2013 und die Niederschrift zur Sitzung 03.12.2013).
Seit Mai 2014 liegt ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vor, so dass auch die haushalterischen
Rahmenbedingungen für den Erhalt von Städtebaufördermitteln vorliegen. In Rücksprache mit der Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 wurde vereinbart, dass die Stadt Wesseling einen neuen
Gesamtantrag für die Neugestaltung des Innenstadtbereiches einreicht und parallel für das STEP 2014 einen Maßnahmenantrag für die beiden Bauabschnitte Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße stellt. Sowohl
der Gesamtantrag als auch der Maßnahmeantrag für das STEP 2014 wurden Ende Juni 2014 eingereicht
(siehe hierzu auch Vorlage 51/2014 und 138/2014).
Damit bei Vorliegen des Bewilligungsbescheides im Rahmen des STEP 2014 (voraussichtlich November/Dezember 2014) eine zügige Realisierung der Neugestaltung der Bauabschnitte Bahnhofstraße und
Flach-Fengler-Straße im Jahr 2015 machbar ist, muss der abschließende Beschluss zur Ausführungsplanung (LP 5) des Bauabschnittes Flach-Fengler-Straße nachgeholt werden. Zudem ist ein Beschluss über die
derweil vorliegende Ausführungsplanung zur Bahnhofstraße notwendig.
Aufbauend auf diesem Beschluss kann die Verwaltung alle weiteren, auf die Ausführung beider Bauabschnitte (Bahnhofstraße und Flach-Fengler-Straße) gerichteten Planungen und Maßnahmen weiterführen.
Da am 03.12.2013 die Grundzüge der Planung zur Flach-Fengler-Straße bereits zustimmend zur Kenntnis
genommen wurden und diese sich im konzeptionellen Ansatz nicht von der Bahnhofstraße unterscheidet,
beschränken sich die folgenden Ausführungen auf den noch zu beschließenden Bereich Bahnhofstraße. Die
gestalterischen Elemente, Pflaster, Beleuchtung, Bäume, Möblierung werden in beiden Bauabschnitten
gleich bzw. abgestimmt erfolgen. So umfasst der Großteil der folgenden Ausführungen zu Mobiliar, Pflaster
u.ä. auch die Ausführung der Neugestaltung der Flach-Fengler-Straße.
Die Ausführungsplanung wird in der 28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
durch die Stadtverwaltung und das beauftragte Büro „pesch partner architekten stadtplaner“ im Detail vorgestellt, da nicht alle Aspekte der Planung schriftlich ausgeführt werden können.
2. Lösung
Einige Kernelemente der Planung werden im Folgenden in Kürze dargestellt. Weitere Details zu den Planungen zur Bahnhofstraße können den angefügten Anlagen entnommen werden oder werden, sofern nicht
1
grafisch oder schriftlich darstellbar, in der Ausschusssitzung erläutert .
Grundsätzliches Plankonzept
Die am 01.04.2014 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschlossene Entwurfsplanung
zur Bahnhofstraße wird weitgehend beibehalten. Die Fußgängerzone wird durch eine lineare Zonierung in
unterschiedliche Funktionszonen gegliedert und dadurch insgesamt strukturiert und übersichtlich gestaltet.
Diese Gliederung findet sich auch in den Planungen zur Flach-Fengler-Straße.
Bei der Gliederung wird differenziert in die Bereiche
- Bewegungsraum,
- Funktionsstreifen/ Möblierungsstreifen und
- Vorzonen (für bspw. Außengastronomie).
Weitere Information zur Gliederung siehe auch Vorlage 115/2013
Pflaster
Die Gliederung der Fußgängerzone wird durch die Pflasterung unterstützt, so dass sich diese auch visuell
ableiten lässt. Um einen gestalterischen Bruch zum Rheinufer zu vermeiden wird eine ähnliche Farbgebung
in drei unterschiedlichen Grautönen gewählt, wobei unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten
auch eine etwas hellere Farbnuance denkbar ist (entsprechende Bemusterungen wurden 2013 in der KW 48
ausgelegt – Ergebnisse siehe unten). Das Pflastermuster stellt sich wie folgt dar:
Es wurden vier Unternehmen angefragt eine Musterfläche nach dem obigen Pflastermuster auszulegen.
1
Details zur Planung der Flach-Fengler-Straße sind in der 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 03.12.2013 vorgestellt worden und finden sich in Vorlage 272/2013.
Die Bürgerinnen und Bürger konnten telefonisch, per Mail oder persönlich ihre Meinung zu den bemusterten
Flächen mitteilen. Insgesamt gaben 19 Personen eine Rückmeldung. Im Ergebnis lag die Tendenz bei der
Pflasterfläche 1 mit 9 Stimmen und der Pflasterfläche 3 mit 6 Stimmen.
Das Pflaster wird ähnlich wie am Rheinufer mit einer Microfase oder ohne Fase hergestellt, um eine ebene
und hochwertige Oberfläche zu erhalten. Das Pflaster wird mit einer für öffentliche Räume standardisierten
Rutschfestigkeit von R 11 ausgelegt. Ein rotes Pflasterband wird als durchgängiges gestalterisches Element
genutzt. Es wird ca. 1 cm tiefer als die flächige Pflasterung liegen und dient auch als Orientierungshilfe für
seheingeschränkte Bürger. Als weitere Orientierungshilfen werden zudem taktile Elemente am Abgang zu
Unterführung verlegt.
Mobiliar
Ein wichtiges gestalterisches Element in der Fußgängerzone ist das Mobiliar, welches im Funktionsstreifen/
Möblierungsstreifen angeordnet wird. Dabei werden die Möblierungselemente, die am Rheinufer verwendet
wurden und auch innenstadtgeeignet sind (wie bspw. Mülleimer) übernommen.
Bei der Ausstattung der Sitzmöglichkeiten/ Bänke wird auf andere, etwas kleinere Modelle zurückgegriffen.
Die Bänke werden in einer seniorengerechten Sitzhöhe aufgestellt und z.T. mit Armlehnen ausgestattet.
Folgende Modelle wurden 2013 in die Bemusterung in der 48. KW aufgenommen:
Bank 1
Bank 1
Bank 2
Bank 2
Die Bürgerinnen und Bürger konnten telefonisch, per Mail oder persönlich ihre Meinung zu den Musterbänken mitteilen. Insgesamt gaben 16 Personen eine Rückmeldung. Im Ergebnis lag die Tendenz bei der Musterbank 2 mit 9 Stimmen gefolgt von der Musterbank 1 mit 7 Stimmen.
Die Beleuchtung wird energiesparend mit LED-Leuchten vorgenommen. Es wird ein Modell verwendet, das
mit der neuen Beleuchtung am Alfons-Müller-Platz korrespondiert und Anschlußmöglichkeiten für Weihnachtsbeleuchtung bietet. Leuchten, die in der Bahnhofstraße im Rahmen des LED-Programmes aufgestellt
wurden, werden entsprechend den Planungen versetzt. Bäume, die im Bestand erhalten bleiben werden zur
Betonung durch im Boden eingelassene Leuchten angestrahlt. Zudem wird angedacht, historische Gebäude
(Bahnhofstraße 27, 22 und Römerstraße 39) durch Lichtakzente zu betonen.
Spielgeräte werden punktuell innerhalb des Funktionsstreifens/ Möblierungsstreifens aufgestellt. Um einen
gestalterischen Bruch zu vermeiden werden ausschließlich Spielgeräte vorgesehen, die keinen Fallschutz
benötigen. Eine Auswahl an Spielgeräten wird im nächsten Jugendhilfeausschuss vorgestellt.
Fahrradabstellmöglichkeiten werden seitlich des Alten Rathauses in der Römerstraße und vor dem Postgebäude angeordnet. Es werden Bogenständer ähnlich wie im Teilstück Bahnhofstraße verwendet.
Entwässerung
Die Bahnhofstraße wird in einem V-Profil gestaltet. Das ca. 1 cm abgesenkte rote Pflasterband wird die
Funktion einer Regenwasserrinne übernehmen und das Regenwasser in die entsprechenden Abläufe leiten.
Das V-Profil gewährleistet einen best möglichen Schutz vor Starkregenereignissen. Zudem wird dadurch
gewährleistet, dass bei Ladenlokaleingängen, bei denen eine ebenerdige Zugänglichkeit technisch möglich
ist, diese auch geschaffen werden kann, ohne ein Querprofilneigung von max. 3 % zu überschreiten.
Pflanzbeet
Die Pflanzbeete für die Bäume werden ähnlich wie am Rheinufer in das Pflaster eingelassen und mit einer
pflegeleichten wassergebundenen Decke versehen.
Sonstiges
Die Bahnhofstraße soll künftig multifunktional nutzbar sein und Raum bieten für temporäre Aktionen wie
bspw. Verkauf von Saisonware, Straßenfeste usw. Mobile Stände sollen dabei grundsätzlich nur innerhalb
des Funktionsstreifens/ Möblierungsstreifens angeordnet werden. Um eine Elektrizitätsversorgung im öffentlichen Raum zu gewährleisten, wird an einer Stelle eine dezente Versorgungseinheit installiert.
Weiteres Vorgehen
Im Falle einer positiven Beschlussfassung und Bewilligung/ Erteilung des Förderbescheides durch die Bezirksregierung Köln wird das Büro „pesch partner architekten und stadtplaner“ mit der Erarbeitung der LP 6
HOAI (Erstellung des Leistungsverzeichnisses) beauftragt und die Ausschreibung der Baumaßnahme vorbereitet.
Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahme und den Eingriff in den „laufenden Betrieb einer Fußgängerzone ist durch das Büro „pesch partner“ ein detaillierter Zeitplan der baulichen Maßnahme erstellt worden.
Dieser beinhaltet neben der städtebaulichen Maßnahme auch Maßnahmen die von Seiten der Stadtwerke
und Entsorgungsbetriebe Wesseling oder anderen privaten Leitungsträgern im Vorfeld durchgeführt werden
müssen/ sollen. Die Zeitplanung wird in einer Infoveranstaltung den Anliegern, Eigentümern, Händlern,
Dienstleistern und Gastronomen im September vorgestellt und diskutiert.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Das zur Verfügung stehende Projektbudget für die Baumaßnahme Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße
beläuft sich auf einen Betrag von 2.021.770 € (brutto). Dieser Betrag wurde dem eingereichten Förderantrag
zugrunde gelegt und ist im Haushalt der Stadt Wesseling eingestellt. Bei der vom Land in Aussicht gestellten
Förderquote von 80% beträgt der Eigenanteil der Stadt Wesseling 404.353 €.
Die Vergabe weiterer Leistungen zur Realisierung der Neugestaltung der Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße wird erst nach Eingang des formellen Förderbescheides vorgenommen.
Anlagen
Lageplan (verkleinert auf A3)
Querschnitte 1 und 2 (verkleinert auf A3)
Niederschrift des Bürgerforums am 08.05.2014