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Beschlussvorlage (:gesamtperspektive Wesseling - Neugestaltung der Fußgängerzone Bahnhofstraße (2. Bauabschnitt) hier: Vorstellung der Ausführungsplanung, Beschluss über die Ausführung des Bauvorhabens Neugestaltungd er Fußgängerzone (Bauabschnitte Bahnhofstraße und Flac)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
242 kB
Datum
05.11.2014
Erstellt
15.09.14, 17:09
Aktualisiert
15.09.14, 17:09

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 141/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 66 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Bau- und Vergabeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) :gesamtperspektive Wesseling - Neugestaltung der Fußgängerzone hier: Vorstellung der Ausführungsplanung, Beschluss über die Ausführung des Bauvorhabens Neugestaltung der Fußgängerzone (Bauabschnitte Bahnhofstraße und Flach-Fengler-Straße) Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 66 - 09.09.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 141/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Stefan Wessels 09.09.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Bau- und Vergabeausschuss Betreff: :gesamtperspektive Wesseling - Neugestaltung der Fußgängerzone hier: Vorstellung der Ausführungsplanung, Beschluss über die Ausführung des Bauvorhabens Neugestaltung der Fußgängerzone (Bauabschnitte Bahnhofstraße und Flach-Fengler-Straße) Beschlussentwurf: Der vorgestellten Ausführungsplanung sowie der auf die Ausführung des Bauvorhabens Neugestaltung der Fußgängerzone (Bauabschnitte Bahnhofstraße und Flach-Fengler-Straße) ausgerichteten weiteren Planungen und Maßnahmen wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Die Stadt Wesseling beabsichtigt, nachdem die Neugestaltung des Rheinufers abgeschlossen ist, im Zeitraum von 2015 - 2020 die Innenstadt neu zu gestalten. Kernbereiche für die Neugestaltung sind die Fußgängerzone und der Bahnhofsbereich. Die ersten Bauabschnitte, die beide im Jahr 2015 realisiert werden sollen, sind die Bahnhofstraße und die Flach-Fengler-Straße. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz (ASU) hat in seiner Sitzung am 19.09.2013 das Ergebnis der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LP 3-4) für die Neugestaltung der Fußgängerzone FlachFengler-Straße (Bauabschnitt 1) bereits beschlossen (siehe Vorlage 169/2013). Für die Bahnhofstraße (Bauabschnitt 2) wurde ein entsprechender Beschluss am 01.04.2014 gefasst (siehe Vorlage 53/2014). Die Entwurfsplanung wurde zudem in einem Bürgerforum am 08.05.2014 zusammen mit dem geplanten Begleitprozess vorgestellt. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger machten eine Überarbeitung der Entwurfsplanung nicht notwendig, da diese im Rahmen des Gestaltungskonzeptes bei der weiteren Planung berücksichtigt werden können (Niederschrift des Bürgerforums am 08.05.2014 – siehe Anlage). Die Verwaltung wurde durch die genannten Beschlüsse ermächtigt, das Planungsbüro „pesch und partner architekten stadtplaner“ mit der Ausarbeitung der Ausführungsplanung (LP 5) zu beauftragen. Für die Flach-Fengler-Straße wurde die Ausführungsplanung bereits am 03.12.2013 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz vorgestellt. Kurzfristig vor der Ausschusssitzung hat die Stadtverwaltung die Information erhalten, dass die :gesamtperspektive Wesseling und damit auch die Neugestaltung der Flach-Fengler -Straße - aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Wesseling - im Rahmen des STEP 2013 nicht für eine Förderung berücksichtigt wird und somit nicht wie ursprünglich geplant im Jahr 2014 realisiert werden kann. Aus diesem Grund hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz lediglich die Grundzüge der vorgestellten Planung zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf einen auf die Ausführung gerichteten Beschluss wurde aufgrund der aktuellen Erkenntnisse verzichtet (siehe Beschluss zur Vorlage 272/2013 und die Niederschrift zur Sitzung 03.12.2013). Seit Mai 2014 liegt ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vor, so dass auch die haushalterischen Rahmenbedingungen für den Erhalt von Städtebaufördermitteln vorliegen. In Rücksprache mit der Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 wurde vereinbart, dass die Stadt Wesseling einen neuen Gesamtantrag für die Neugestaltung des Innenstadtbereiches einreicht und parallel für das STEP 2014 einen Maßnahmenantrag für die beiden Bauabschnitte Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße stellt. Sowohl der Gesamtantrag als auch der Maßnahmeantrag für das STEP 2014 wurden Ende Juni 2014 eingereicht (siehe hierzu auch Vorlage 51/2014 und 138/2014). Damit bei Vorliegen des Bewilligungsbescheides im Rahmen des STEP 2014 (voraussichtlich November/Dezember 2014) eine zügige Realisierung der Neugestaltung der Bauabschnitte Bahnhofstraße und Flach-Fengler-Straße im Jahr 2015 machbar ist, muss der abschließende Beschluss zur Ausführungsplanung (LP 5) des Bauabschnittes Flach-Fengler-Straße nachgeholt werden. Zudem ist ein Beschluss über die derweil vorliegende Ausführungsplanung zur Bahnhofstraße notwendig. Aufbauend auf diesem Beschluss kann die Verwaltung alle weiteren, auf die Ausführung beider Bauabschnitte (Bahnhofstraße und Flach-Fengler-Straße) gerichteten Planungen und Maßnahmen weiterführen. Da am 03.12.2013 die Grundzüge der Planung zur Flach-Fengler-Straße bereits zustimmend zur Kenntnis genommen wurden und diese sich im konzeptionellen Ansatz nicht von der Bahnhofstraße unterscheidet, beschränken sich die folgenden Ausführungen auf den noch zu beschließenden Bereich Bahnhofstraße. Die gestalterischen Elemente, Pflaster, Beleuchtung, Bäume, Möblierung werden in beiden Bauabschnitten gleich bzw. abgestimmt erfolgen. So umfasst der Großteil der folgenden Ausführungen zu Mobiliar, Pflaster u.ä. auch die Ausführung der Neugestaltung der Flach-Fengler-Straße. Die Ausführungsplanung wird in der 28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz durch die Stadtverwaltung und das beauftragte Büro „pesch partner architekten stadtplaner“ im Detail vorgestellt, da nicht alle Aspekte der Planung schriftlich ausgeführt werden können. 2. Lösung Einige Kernelemente der Planung werden im Folgenden in Kürze dargestellt. Weitere Details zu den Planungen zur Bahnhofstraße können den angefügten Anlagen entnommen werden oder werden, sofern nicht 1 grafisch oder schriftlich darstellbar, in der Ausschusssitzung erläutert . Grundsätzliches Plankonzept Die am 01.04.2014 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschlossene Entwurfsplanung zur Bahnhofstraße wird weitgehend beibehalten. Die Fußgängerzone wird durch eine lineare Zonierung in unterschiedliche Funktionszonen gegliedert und dadurch insgesamt strukturiert und übersichtlich gestaltet. Diese Gliederung findet sich auch in den Planungen zur Flach-Fengler-Straße. Bei der Gliederung wird differenziert in die Bereiche - Bewegungsraum, - Funktionsstreifen/ Möblierungsstreifen und - Vorzonen (für bspw. Außengastronomie). Weitere Information zur Gliederung siehe auch Vorlage 115/2013 Pflaster Die Gliederung der Fußgängerzone wird durch die Pflasterung unterstützt, so dass sich diese auch visuell ableiten lässt. Um einen gestalterischen Bruch zum Rheinufer zu vermeiden wird eine ähnliche Farbgebung in drei unterschiedlichen Grautönen gewählt, wobei unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten auch eine etwas hellere Farbnuance denkbar ist (entsprechende Bemusterungen wurden 2013 in der KW 48 ausgelegt – Ergebnisse siehe unten). Das Pflastermuster stellt sich wie folgt dar: Es wurden vier Unternehmen angefragt eine Musterfläche nach dem obigen Pflastermuster auszulegen. 1 Details zur Planung der Flach-Fengler-Straße sind in der 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 03.12.2013 vorgestellt worden und finden sich in Vorlage 272/2013. Die Bürgerinnen und Bürger konnten telefonisch, per Mail oder persönlich ihre Meinung zu den bemusterten Flächen mitteilen. Insgesamt gaben 19 Personen eine Rückmeldung. Im Ergebnis lag die Tendenz bei der Pflasterfläche 1 mit 9 Stimmen und der Pflasterfläche 3 mit 6 Stimmen. Das Pflaster wird ähnlich wie am Rheinufer mit einer Microfase oder ohne Fase hergestellt, um eine ebene und hochwertige Oberfläche zu erhalten. Das Pflaster wird mit einer für öffentliche Räume standardisierten Rutschfestigkeit von R 11 ausgelegt. Ein rotes Pflasterband wird als durchgängiges gestalterisches Element genutzt. Es wird ca. 1 cm tiefer als die flächige Pflasterung liegen und dient auch als Orientierungshilfe für seheingeschränkte Bürger. Als weitere Orientierungshilfen werden zudem taktile Elemente am Abgang zu Unterführung verlegt. Mobiliar Ein wichtiges gestalterisches Element in der Fußgängerzone ist das Mobiliar, welches im Funktionsstreifen/ Möblierungsstreifen angeordnet wird. Dabei werden die Möblierungselemente, die am Rheinufer verwendet wurden und auch innenstadtgeeignet sind (wie bspw. Mülleimer) übernommen. Bei der Ausstattung der Sitzmöglichkeiten/ Bänke wird auf andere, etwas kleinere Modelle zurückgegriffen. Die Bänke werden in einer seniorengerechten Sitzhöhe aufgestellt und z.T. mit Armlehnen ausgestattet. Folgende Modelle wurden 2013 in die Bemusterung in der 48. KW aufgenommen: Bank 1 Bank 1 Bank 2 Bank 2 Die Bürgerinnen und Bürger konnten telefonisch, per Mail oder persönlich ihre Meinung zu den Musterbänken mitteilen. Insgesamt gaben 16 Personen eine Rückmeldung. Im Ergebnis lag die Tendenz bei der Musterbank 2 mit 9 Stimmen gefolgt von der Musterbank 1 mit 7 Stimmen. Die Beleuchtung wird energiesparend mit LED-Leuchten vorgenommen. Es wird ein Modell verwendet, das mit der neuen Beleuchtung am Alfons-Müller-Platz korrespondiert und Anschlußmöglichkeiten für Weihnachtsbeleuchtung bietet. Leuchten, die in der Bahnhofstraße im Rahmen des LED-Programmes aufgestellt wurden, werden entsprechend den Planungen versetzt. Bäume, die im Bestand erhalten bleiben werden zur Betonung durch im Boden eingelassene Leuchten angestrahlt. Zudem wird angedacht, historische Gebäude (Bahnhofstraße 27, 22 und Römerstraße 39) durch Lichtakzente zu betonen. Spielgeräte werden punktuell innerhalb des Funktionsstreifens/ Möblierungsstreifens aufgestellt. Um einen gestalterischen Bruch zu vermeiden werden ausschließlich Spielgeräte vorgesehen, die keinen Fallschutz benötigen. Eine Auswahl an Spielgeräten wird im nächsten Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Fahrradabstellmöglichkeiten werden seitlich des Alten Rathauses in der Römerstraße und vor dem Postgebäude angeordnet. Es werden Bogenständer ähnlich wie im Teilstück Bahnhofstraße verwendet. Entwässerung Die Bahnhofstraße wird in einem V-Profil gestaltet. Das ca. 1 cm abgesenkte rote Pflasterband wird die Funktion einer Regenwasserrinne übernehmen und das Regenwasser in die entsprechenden Abläufe leiten. Das V-Profil gewährleistet einen best möglichen Schutz vor Starkregenereignissen. Zudem wird dadurch gewährleistet, dass bei Ladenlokaleingängen, bei denen eine ebenerdige Zugänglichkeit technisch möglich ist, diese auch geschaffen werden kann, ohne ein Querprofilneigung von max. 3 % zu überschreiten. Pflanzbeet Die Pflanzbeete für die Bäume werden ähnlich wie am Rheinufer in das Pflaster eingelassen und mit einer pflegeleichten wassergebundenen Decke versehen. Sonstiges Die Bahnhofstraße soll künftig multifunktional nutzbar sein und Raum bieten für temporäre Aktionen wie bspw. Verkauf von Saisonware, Straßenfeste usw. Mobile Stände sollen dabei grundsätzlich nur innerhalb des Funktionsstreifens/ Möblierungsstreifens angeordnet werden. Um eine Elektrizitätsversorgung im öffentlichen Raum zu gewährleisten, wird an einer Stelle eine dezente Versorgungseinheit installiert. Weiteres Vorgehen Im Falle einer positiven Beschlussfassung und Bewilligung/ Erteilung des Förderbescheides durch die Bezirksregierung Köln wird das Büro „pesch partner architekten und stadtplaner“ mit der Erarbeitung der LP 6 HOAI (Erstellung des Leistungsverzeichnisses) beauftragt und die Ausschreibung der Baumaßnahme vorbereitet. Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahme und den Eingriff in den „laufenden Betrieb einer Fußgängerzone ist durch das Büro „pesch partner“ ein detaillierter Zeitplan der baulichen Maßnahme erstellt worden. Dieser beinhaltet neben der städtebaulichen Maßnahme auch Maßnahmen die von Seiten der Stadtwerke und Entsorgungsbetriebe Wesseling oder anderen privaten Leitungsträgern im Vorfeld durchgeführt werden müssen/ sollen. Die Zeitplanung wird in einer Infoveranstaltung den Anliegern, Eigentümern, Händlern, Dienstleistern und Gastronomen im September vorgestellt und diskutiert. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Das zur Verfügung stehende Projektbudget für die Baumaßnahme Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße beläuft sich auf einen Betrag von 2.021.770 € (brutto). Dieser Betrag wurde dem eingereichten Förderantrag zugrunde gelegt und ist im Haushalt der Stadt Wesseling eingestellt. Bei der vom Land in Aussicht gestellten Förderquote von 80% beträgt der Eigenanteil der Stadt Wesseling 404.353 €. Die Vergabe weiterer Leistungen zur Realisierung der Neugestaltung der Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße wird erst nach Eingang des formellen Förderbescheides vorgenommen. Anlagen Lageplan (verkleinert auf A3) Querschnitte 1 und 2 (verkleinert auf A3) Niederschrift des Bürgerforums am 08.05.2014