Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
30.09.13, 12:01
Aktualisiert
05.11.13, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 74/2013
09.10.2013
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
09.10.2013
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
14.11.2013
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
19.11.2013
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
21.11.2013
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
25.11.2013
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
27.11.2013
Jugendhilfeausschuss
28.11.2013
Kreisausschuss
04.12.2013
Kreistag
18.12.2013
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2014
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2014.
-2-
Begründung:
Gemäß § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 75 ff. GO NRW hat der Kreis für jedes Haushaltsjahr eine
Haushaltssatzung zu erlassen. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte Entwurf
der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit ihren Anlagen wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2
Satz 1 GO NRW formell dem Kreistag zugeleitet.
Nach Vorberatung des Entwurfs der Haushaltssatzung in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss werden Änderungsvorschläge in einer Liste zusammengefasst und dem Kreistag vor der abschließenden Beschlussfassung zur Kenntnis gebracht.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)