Daten
Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
13.02.15, 13:04
Aktualisiert
13.02.15, 13:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
31/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
- 14 -
Vorlage für
Betriebsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 14 -
04.02.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 31/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Ludyga
04.02.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Betreff:
Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung
Beschlussentwurf:
Der Absicht der Betriebsleitung, Planung, Ausschreibung und Auftragsvergabe der grabenlosen Kanalsanierung nach Auswertung der Kanal-TV-Befahrung 2014 sowie in der Straße Kreuz-Knippchen unter Einhaltung
der Vergabeordnung der Stadt Wesseling durchzuführen, wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Entsprechend der SüwVKan wurde die Ersterfassung sämtlicher Abwasserkanäle im Stadtgebiet mittels
Kanal-TV-Befahrung Ende 2005 abgeschlossen. Mit der von der Verordnung geforderten Wiederholungsprüfung, die sich über einen Zeitraum von 15 Jahren (2006 - 2020) erstreckt, wurde fristgemäß in
2006 begonnen. Mit Beschluss des Landtages vom 17.10.2013 wurde die SüwVKan mittlerweile in die
neu geschaffene Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW 2013) integriert. Die o.g.
Fristen für die Überprüfung der Abwasserkanäle wurden unverändert übernommen.
Mit der Kanal-TV-Befahrung 2014 wurden weitere Schäden festgestellt, für deren Sanierung ein Kostenaufwand von ca. 250.000 € geschätzt wird. Die Durchführung der entsprechenden Sanierungen ist direkt
für das Folgejahr vorgesehen.
Frühere videotechnische Untersuchungen des Kanals haben ergeben, dass der Kanal DN 300 in der
Straße „Kreuz-Knippchen“ in Wesseling-Urfeld starke Schäden aufweist. Eine Sanierung des Kanals in
diesem Bereich ist daher ebenfalls notwendig. Sie wird mittels Schlauchliner als Sanierung von vier zusammenhängenden Haltungen durchgeführt und ist daher finanziell im Vermögensplan eingestellt.
Für 2015 stehen verfügbare Mitteln im Erfolgsplan von 300.000 € (abzüglich 50.000 € für die Kanal-TVBefahrung) und 50.000 € im Vermögensplan für Kreuz-Knippchen zur Verfügung.
Die genaue Lage der zu sanierenden Kanäle muss noch planerisch anhand der TV-Befahrung ermittelt
werden. Die Mängel werden mittels Liner oder Reparaturen (z. B. Kurzliner oder Verpressungen) beseitigt.
2. Lösung
Die auf Grund der durchgeführten Kanal-TV-Befahrung festgestellten Schäden werden, wie bisher, im
grabenlosen Sanierungsverfahren beseitigt. Die grabenlose Sanierung umfasst neben dem Einsatz von
Linern u. a. auch die Verwendung von Kurzschläuchen (Partlinern) und die Verpressung von Schadstellen im Kanal. Die Leistungen werden öffentlich ausgeschrieben. Erforderliche Sanierungen, die nicht über
grabenlose Verfahren zu erreichen sind, werden über separat vorgestellte Maßnahmen bzw. im Rahmen
der Kanalunterhaltung abgewickelt.
Beide Maßnahmen sind Bestandteil des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2012-2017.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Für die grabenlose Kanalsanierung sind mit dem Wirtschaftsplan 2015 – Erfolgsplan – 300.000,- € (abzüglich 50.000 € für die Kanal-TV-Befahrung) und – Vermögensplan „Grabenlose Kanalsanierung KreuzKnippchen“ – 50.000 € bereitgestellt worden, so dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.