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Beschlussvorlage (Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
13.02.15, 13:04
Aktualisiert
13.02.15, 13:04
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 31/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe - 14 - Vorlage für Betriebsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 14 - 04.02.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 31/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ludyga 04.02.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Betreff: Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung Beschlussentwurf: Der Absicht der Betriebsleitung, Planung, Ausschreibung und Auftragsvergabe der grabenlosen Kanalsanierung nach Auswertung der Kanal-TV-Befahrung 2014 sowie in der Straße Kreuz-Knippchen unter Einhaltung der Vergabeordnung der Stadt Wesseling durchzuführen, wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Entsprechend der SüwVKan wurde die Ersterfassung sämtlicher Abwasserkanäle im Stadtgebiet mittels Kanal-TV-Befahrung Ende 2005 abgeschlossen. Mit der von der Verordnung geforderten Wiederholungsprüfung, die sich über einen Zeitraum von 15 Jahren (2006 - 2020) erstreckt, wurde fristgemäß in 2006 begonnen. Mit Beschluss des Landtages vom 17.10.2013 wurde die SüwVKan mittlerweile in die neu geschaffene Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW 2013) integriert. Die o.g. Fristen für die Überprüfung der Abwasserkanäle wurden unverändert übernommen. Mit der Kanal-TV-Befahrung 2014 wurden weitere Schäden festgestellt, für deren Sanierung ein Kostenaufwand von ca. 250.000 € geschätzt wird. Die Durchführung der entsprechenden Sanierungen ist direkt für das Folgejahr vorgesehen. Frühere videotechnische Untersuchungen des Kanals haben ergeben, dass der Kanal DN 300 in der Straße „Kreuz-Knippchen“ in Wesseling-Urfeld starke Schäden aufweist. Eine Sanierung des Kanals in diesem Bereich ist daher ebenfalls notwendig. Sie wird mittels Schlauchliner als Sanierung von vier zusammenhängenden Haltungen durchgeführt und ist daher finanziell im Vermögensplan eingestellt. Für 2015 stehen verfügbare Mitteln im Erfolgsplan von 300.000 € (abzüglich 50.000 € für die Kanal-TVBefahrung) und 50.000 € im Vermögensplan für Kreuz-Knippchen zur Verfügung. Die genaue Lage der zu sanierenden Kanäle muss noch planerisch anhand der TV-Befahrung ermittelt werden. Die Mängel werden mittels Liner oder Reparaturen (z. B. Kurzliner oder Verpressungen) beseitigt. 2. Lösung Die auf Grund der durchgeführten Kanal-TV-Befahrung festgestellten Schäden werden, wie bisher, im grabenlosen Sanierungsverfahren beseitigt. Die grabenlose Sanierung umfasst neben dem Einsatz von Linern u. a. auch die Verwendung von Kurzschläuchen (Partlinern) und die Verpressung von Schadstellen im Kanal. Die Leistungen werden öffentlich ausgeschrieben. Erforderliche Sanierungen, die nicht über grabenlose Verfahren zu erreichen sind, werden über separat vorgestellte Maßnahmen bzw. im Rahmen der Kanalunterhaltung abgewickelt. Beide Maßnahmen sind Bestandteil des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2012-2017. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Für die grabenlose Kanalsanierung sind mit dem Wirtschaftsplan 2015 – Erfolgsplan – 300.000,- € (abzüglich 50.000 € für die Kanal-TV-Befahrung) und – Vermögensplan „Grabenlose Kanalsanierung KreuzKnippchen“ – 50.000 € bereitgestellt worden, so dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.