Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
06.11.13, 12:01
Aktualisiert
06.11.13, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Info 62/2013
05.11.2013
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
21.11.2013
Info zur Gerontopsychiatrischen Beratungsstelle (GpB)
hier: Ergänzung zu Info 22/2013
Frage des Ausschusses zur Info 22/2013 vom 20.06.2013:
Werden Kontakte und Beratungen für Betroffene und Angehörige angeboten, obwohl diese nicht aktiv
nachgefragt werden?
Antwort:
Grundsätzlich endet der Kontakt nach erfolgter Beratung im gegenseitigen Einvernehmen, bzw. wenn
der Bedarf nicht mehr besteht. Ohne aktive Nachfrage wird der Kontakt nicht mehr angeboten. In Einzelfällen sind Ausnahmen möglich und nötig. Dies ist der Fall, wenn Hilfesuchende krankheitsbedingt
nicht in der Lage sind, Hilfe in Anspruch zu nehmen, obwohl erhebliche gesundheitliche und soziale
Probleme bestehen. Wenn diese Situation nicht durch Angehörige oder das soziale Umfeld kompensiert werden kann, ist konzeptionell vorgesehen, dass die GpB den Kontakt, soweit es nötig ist, aufrecht erhält (aufsuchende Hilfe, Case Management). Sollte die Abwendung einer Krise nach angemessener Zeit trotzdem fortbestehen, kann eine rechtliche Betreuung angeregt und/ oder der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes einbezogen werden
In Vertretung
gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)