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Info GB (Info zur Gerontopsychiatrischen Beratungsstelle (GpB) hier: Ergänzung zu Info 22/2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
06.11.13, 12:01
Aktualisiert
06.11.13, 12:01
Info GB (Info zur Gerontopsychiatrischen Beratungsstelle (GpB)
hier: Ergänzung zu Info 22/2013)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung Info 62/2013 05.11.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 21.11.2013 Info zur Gerontopsychiatrischen Beratungsstelle (GpB) hier: Ergänzung zu Info 22/2013 Frage des Ausschusses zur Info 22/2013 vom 20.06.2013: Werden Kontakte und Beratungen für Betroffene und Angehörige angeboten, obwohl diese nicht aktiv nachgefragt werden? Antwort: Grundsätzlich endet der Kontakt nach erfolgter Beratung im gegenseitigen Einvernehmen, bzw. wenn der Bedarf nicht mehr besteht. Ohne aktive Nachfrage wird der Kontakt nicht mehr angeboten. In Einzelfällen sind Ausnahmen möglich und nötig. Dies ist der Fall, wenn Hilfesuchende krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, Hilfe in Anspruch zu nehmen, obwohl erhebliche gesundheitliche und soziale Probleme bestehen. Wenn diese Situation nicht durch Angehörige oder das soziale Umfeld kompensiert werden kann, ist konzeptionell vorgesehen, dass die GpB den Kontakt, soweit es nötig ist, aufrecht erhält (aufsuchende Hilfe, Case Management). Sollte die Abwendung einer Krise nach angemessener Zeit trotzdem fortbestehen, kann eine rechtliche Betreuung angeregt und/ oder der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes einbezogen werden In Vertretung gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)