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Info GB (VHS Kreis Euskirchen: Ermäßigung der Kursentgelte ab 2014)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
07.11.13, 12:01
Aktualisiert
07.11.13, 12:01
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 34/2013 26.07.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 19.11.2013 VHS Kreis Euskirchen: Ermäßigung der Kursentgelte ab 2014 Durch Beschluss des Kreistages Euskirchen vom 06.10.2010 und Beschluss des Stadtrates Euskirchen vom 07.10.2010 wurde der Zusammenschluss der Kreis-VHS mit der Stadt-VHS Euskirchen zum 01.01.2014 beschlossen. In einer gemeinsamen Zielvereinbarung wurde u.a. die Sicherung von Qualität und Quantität des bisherigen Gesamtangebotes der Volkshochschulen als verbindliche Zielsetzung festgelegt. Zu den Qualitätskriterien zählt auch die Ermäßigung von Kursentgelten bei der VHS. Beim Stadtbetrieb VHS Euskirchen gilt bisher eine Entgeltermäßigung für Schüler, Studenten und Auszubildende. Gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises wird diesem Personenkreis das Kursentgelt um 50 % ermäßigt. In 2012 machten insgesamt 440 Personen hiervon Gebrauch. Die Summe der Ermäßigungen belief sich auf rd. 7.700,00 €. Lt. Auskunft der Stadt-VHS würden die meisten Teilnehmer aus diesem Personenkreis keinen VHS-Kurs belegen, wenn die volle Kursgebühr zu zahlen wäre. Da bei der Gesamtkalkulation der Entgelte die zu gewährenden Ermäßigungen generell berücksichtigt und eingepreist werden, führen die Ermäßigungen nicht zu Mindereinnahmen im Budget des Stadtbetriebes VHS. Bei Exkursionen und Reisen wird bei der Stadt-VHS keine Ermäßigung gewährt. Die VHS Kreis Euskirchen gewährt Teilnehmern ihrer Kurse sog. „Last-Minute-Ermäßigungen“ um 50 %, wenn sie folgendem Personenkreis angehören: Bezieher von Arbeitslosengeld II (SGB II) und deren Bedarfsgemeinschaften, Berufstätige im Schichtdienst, Sozialhilfeempfänger, Schüler, Studenten und Auszubildende. Die Teilnehmer melden sich mit entsprechendem Nachweis bei der VHSGeschäftsstelle an. Erst wenn der Kurs die kostendeckend kalkulierte Mindestteilnehmerzahl erreicht hat und nicht ausgebucht ist, erfolgt seitens der Geschäftsstelle die endgültige Zusage über die Teilnahme, oft auch kurzfristig („last minute“). In 2012 nahmen insgesamt 55 Personen an diesem Verfahren teil. Es wurden zusätzliche Einnahmen von 1.826,20 € erzielt, weil die Last-Minute-Teilnehmer keinen VHS-Kurs belegt hätten, wenn die volle Kursgebühr zu zahlen gewesen wäre. Bei Exkursionen und Reisen sowie einzelnen, im Programmheft entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen wird bei der Kreis-VHS keine Ermäßigung gewährt. Nach dem Zusammenschluss am 01.01.2014 erhalten folgende Personengruppen mit entsprechendem Nachweis 50 % Ermäßigung: Schüler, Studenten, Auszubildende, Bezieher von Arbeitslosengeld II (SGB II) und deren Bedarfsgemeinschaften, Sozialhilfeempfänger, Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagempfänger. Die Last-Minute-Regelung wird weiterhin für Berufstätige im Schichtdienst angewandt. Bei Exkursionen, Reisen sowie im VHS-Programm entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen wird keine Ermäßigung gewährt. -2- Gemäß "Entgelttarif über die Festsetzung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte für Verwaltungstätigkeiten und die Inanspruchnahme von Einrichtungen des Kreises Euskirchen" (Stand: 01.08.2011) ist der Leiter der Volkshochschule ermächtigt, das Teilnehmerentgelt nach Art und Umfang jeder Veranstaltung festzusetzen. in Vertretung gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)