Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
07.11.13, 12:01
Aktualisiert
07.11.13, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 34/2013
26.07.2013
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
19.11.2013
VHS Kreis Euskirchen: Ermäßigung der Kursentgelte ab 2014
Durch Beschluss des Kreistages Euskirchen vom 06.10.2010 und Beschluss des Stadtrates Euskirchen vom 07.10.2010 wurde der Zusammenschluss der Kreis-VHS mit der Stadt-VHS Euskirchen
zum 01.01.2014 beschlossen. In einer gemeinsamen Zielvereinbarung wurde u.a. die Sicherung von
Qualität und Quantität des bisherigen Gesamtangebotes der Volkshochschulen als verbindliche Zielsetzung festgelegt. Zu den Qualitätskriterien zählt auch die Ermäßigung von Kursentgelten bei der
VHS.
Beim Stadtbetrieb VHS Euskirchen gilt bisher eine Entgeltermäßigung für Schüler, Studenten und
Auszubildende. Gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises wird diesem Personenkreis das
Kursentgelt um 50 % ermäßigt. In 2012 machten insgesamt 440 Personen hiervon Gebrauch. Die
Summe der Ermäßigungen belief sich auf rd. 7.700,00 €. Lt. Auskunft der Stadt-VHS würden die
meisten Teilnehmer aus diesem Personenkreis keinen VHS-Kurs belegen, wenn die volle Kursgebühr
zu zahlen wäre. Da bei der Gesamtkalkulation der Entgelte die zu gewährenden Ermäßigungen generell berücksichtigt und eingepreist werden, führen die Ermäßigungen nicht zu Mindereinnahmen im
Budget des Stadtbetriebes VHS. Bei Exkursionen und Reisen wird bei der Stadt-VHS keine Ermäßigung gewährt.
Die VHS Kreis Euskirchen gewährt Teilnehmern ihrer Kurse sog. „Last-Minute-Ermäßigungen“ um 50
%, wenn sie folgendem Personenkreis angehören: Bezieher von Arbeitslosengeld II (SGB II) und deren Bedarfsgemeinschaften, Berufstätige im Schichtdienst, Sozialhilfeempfänger, Schüler, Studenten
und Auszubildende. Die Teilnehmer melden sich mit entsprechendem Nachweis bei der VHSGeschäftsstelle an. Erst wenn der Kurs die kostendeckend kalkulierte Mindestteilnehmerzahl erreicht
hat und nicht ausgebucht ist, erfolgt seitens der Geschäftsstelle die endgültige Zusage über die Teilnahme, oft auch kurzfristig („last minute“). In 2012 nahmen insgesamt 55 Personen an diesem Verfahren teil. Es wurden zusätzliche Einnahmen von 1.826,20 € erzielt, weil die Last-Minute-Teilnehmer
keinen VHS-Kurs belegt hätten, wenn die volle Kursgebühr zu zahlen gewesen wäre. Bei Exkursionen und Reisen sowie einzelnen, im Programmheft entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen
wird bei der Kreis-VHS keine Ermäßigung gewährt.
Nach dem Zusammenschluss am 01.01.2014 erhalten folgende Personengruppen mit entsprechendem Nachweis 50 % Ermäßigung: Schüler, Studenten, Auszubildende, Bezieher von Arbeitslosengeld
II (SGB II) und deren Bedarfsgemeinschaften, Sozialhilfeempfänger, Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagempfänger. Die Last-Minute-Regelung wird weiterhin für Berufstätige im Schichtdienst
angewandt. Bei Exkursionen, Reisen sowie im VHS-Programm entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen wird keine Ermäßigung gewährt.
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Gemäß "Entgelttarif über die Festsetzung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte für Verwaltungstätigkeiten und die Inanspruchnahme von Einrichtungen des Kreises Euskirchen" (Stand:
01.08.2011) ist der Leiter der Volkshochschule ermächtigt, das Teilnehmerentgelt nach Art und Umfang jeder Veranstaltung festzusetzen.
in Vertretung
gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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