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Info GB (Vom Bundesprogramm "Regionales Übergangsmanagement" zum Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss" - Kommunale Koordinierung im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
08.11.13, 12:01
Aktualisiert
08.11.13, 12:01
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 55/2013 28.10.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 19.11.2013 Vom Bundesprogramm "Regionales Übergangsmanagement" zum Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss" - Kommunale Koordinierung im Kreis Euskirchen Das durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Programm "Perspektive Berufsabschluss" ist am 31.10.2013 ausgelaufen. Der Kreis Euskirchen hat an diesem Strukturförderprogramm in der Förderinitiative 1 "Regionales Übergangsmanagement (RÜM)" im Zeitraum 01.11.2010 bis 31.10.2013 teilgenommen. Im Rahmen des Projekts wurden Projektmitarbeiter im Umfang von 2,5 Stellen in der Abteilung 40 -Schulen - befristet beschäftigt. Das Vorhaben wurde zu 100% aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Wesentliche Projektaufgaben des Regionalen Übergangsmanagements waren: š š š š š š Transparenz im Berufsorientierungsprozess schaffen Vernetzung der Akteure Entwicklung von gemeinsamen Strategien Aufbau eines Beratungs- und Unterstützungssystems Elternarbeit stärken Öffentlichkeitsarbeit Um Transparenz zu schaffen wurde eine Bestandsaufnahme aller Maßnahmen und Akteure an der Schnittstelle Schule-Beruf im Kreis Euskirchen durch die Universität Münster in Auftrag gegeben. Sie liefert einen Ist-Zustand und anhand der erhobenen Daten wurden Problemlagen identifiziert. Es wurden zudem Informationsinstrumente entwickelt (z.B. eine Datenbank auf der Webseite www.ruemkreis-euskirchen.de) und Publikationen veröffentlicht (z.B. Flyer), um Schülerinnen und Schülern, aber auch Eltern und anderen Beratern Klarheit und Übersicht über die Angebote im Übergang Schule-Beruf und somit Hilfestellungen bei der Berufswegeplanung zu bieten. Diverse Befragungen von Schülerinnen und Schülern an Berufskollegs und allgemeinbildenden Schulen dienen als Grundlage, Übergangswege darzustellen und Kennzahlen zu ermitteln. Diese Ergebnisse stellen zukünftig weiter eine verlässliche Datengrundlage für die Kommunale Koordinierung dar. Gelungene Kooperationen des Regionalen Übergangsmanagements werden im Rahmen der Kommunalen Koordinierung weiter verstetigt. Das Regionale Übergangsmanagement hat Konsensgespräche mit dem Titel "Euskirchener Jugendhaus" initiiert und koordiniert, die eine bessere Vernetzung verschiedener Beratungsinstitutionen verfolgen. Die Teilnehmer haben sich verständigt, gemeinsame Ziele zu formulieren und diese in einer Kooperationsvereinbarung festzuhalten. Vereinbart wurde eine enge Zusammenarbeit der Ansprech- -2partner der Agentur für Arbeit, des Jobcenters und der Jugendberufshilfe im Kreis Euskirchen (Rechtskreise SGB II, III und VIII) sowie eine optimale Abstimmung aller Hilfsangebote der beteiligten Kooperationspartner, um jungen Menschen möglichst passgenau die für sie richtige Unterstützung anbieten zu können. Die Kooperationspartner verfolgen das Ziel, dass alle jungen Menschen einen Schulabschluss erwerben und eine Ausbildung abschließen oder - wenn dies nicht möglich ist - in den Arbeitsmarkt möglichst Existenz sichernd integriert werden und die Verweildauer junger Erwachsener im Übergangssystem verkürzt wird. Die o.g. Kooperationsvereinbarung wurde von Vertretern der drei Rechtskreise im Rahmen der letzten RÜM-Steuerungsgruppe am 17.10.2013 unterschrieben. Auch die Evaluation und der Ausbau der Ergebnisse der Konsensgespräche „Euskirchener Jugendhaus" erfolgt zukünftig durch die Kommunale Koordinierungsstelle. Durch diese und andere Arbeitsergebnisse des Regionalen Übergangsmanagement kann im Kreis Euskirchen die Einführung und Prozessbegleitung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ durch die Kommunale Koordinierung nahtlos umgesetzt werden. Über die Errichtung einer Kommunalen Koordinierungsstelle im Kreis Euskirchen hat der Kreistag in seiner Sitzung am 19.12.2012 (siehe V 322/2012) beschlossen. Die Maßnahme wird mit Landesmitteln sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert (50 % der förderfähigen Personalkosten für bis zu drei Stellen sowie 50 % einer Sachkostenpauschale in Höhe von 15.600 €/Stelle). Der Zuwendungsbescheid für den aktuellen Förderzeitraum 01.04.2013 bis 15.12.2014 liegt vor. Ziel der Kommunalen Koordinierung im Kreis Euskirchen ist es, ein nachhaltiges und systematisches Übergangssystem Schule-Beruf anzustoßen, erforderliche Abstimmungsprozesse zu organisieren und zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung sowie dem gezielten Abbau der unübersichtlichen Maßnahmevielfalt beizutragen (aus: "Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in NRW", Veröffentlichung des MAIS, Stand November 2012). Den Jugendlichen im Kreis Euskirchen soll durch ein optimiertes Zusammenwirken aller beteiligten Akteure der Übergang von der Schule in den Beruf/das Studium erleichtert werden. Bei der Besetzung der Projektstellen wurden zwei Mitarbeiterinnen berücksichtigt, die bis zum 31.10.2013 im Projekt "Regionales Übergangsmanagement" tätig waren. Hierdurch soll u.a. der Prozess der Nachhaltigkeit und der Transfer der bisherigen Arbeitsergebnisse in der Region aus dem RÜM-Projekt in die kommunale Koordinierung des neuen Landesvorhabens "Kein Abschluss ohne Anschluss" gewährleistet werden. Über den aktuellen Sachstand des Umsetzungsprozesses der kommunalen Koordinierung im Kreis Euskirchen wird die Verwaltung regelmäßig in den künftigen Sitzungen des Fachausschusses berichten. in Vertretung gez. Poth _________________ Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)