Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
47 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
14.11.13, 12:01
Aktualisiert
14.11.13, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
UWV-Fraktionsbüro Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen
Datum:
A 22/2013
07.11.2013
Az.: II/WS/T
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
04.12.2013
Kreistag
18.12.2013
Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften
hier: Antrag der UWV-Fraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
die UWV-Fraktion beantragt, auf die Tagesordnung von Kreisausschuss und Kreistag das Thema
„Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften“ zu setzen und über die Entscheidung des Urteils
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 26.06.2012 und das Gesetz zur
Umsetzung des Deutschen Bundestages vom 28.02.2013 zu informieren.
Begründung:
Mit einem grundlegenden Urteil entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
am 26.06.2012, dass Grundstückseigentümer nicht verpflichtet werden können, gegen ihren Willen
die Jagdausübung auf eigenem Grundbesitz zu dulden (Urteil des EGMR vom 26.06.2012 –
9300/07).
Die diesbezüglichen Bestimmungen des Deutschen Jagdrechtes seien nichtig.
Mit diesem Urteil sind Problemstellungen beim Wildschadensersatz vorauszusehen, die zu erwarten
sind, wenn Jagdgenossenschaften durch widersprechende Grundstückseigentümer zersplittert werden.
Am 28.02.2013 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften
erlassen, wonach Grundstückseigentümer, die einer Jagdgenossenschaft angehören und die Beja-
-2gung ihrer Flächen aus ethischen Gründen ablehnen, auf Antrag aus der Jagdgenossenschaft ausscheiden.
Die UWV-Fraktion fragt an, wie in der Folge der ausscheidende Grundstückseigentümer für Wildschäden haftet, wie die Wildfolge und das jagdliche Aneignungsrecht aussehen.
Wir bitten um Information dahingehend, wie sich dieses Gesetz in der Praxis auf betroffene Grundstückseigentümer im Kreisgebiet auswirkt.
Dieses Gesetz wurde am 06.06.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 06.12.2013 in
Kraft.
Wir fragen auch danach, welche Kriterien die untere Jagdbehörde zugrunde legt, wenn beantragt
wird, ein Grundstück aus der Bejagung herauszunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Troschke, Fraktionsvorsitzender
f. d. R.:
gez. Troschke
Nicole Troschke, Fraktionssekretärin
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