Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
27.11.2013
Erstellt
18.11.13, 12:01
Aktualisiert
18.11.13, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 68/2013
13.11.2013
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
27.11.2013
Bördebahn
hier: Anbindung an die Landesgartenschau 2014 und Sachstand Reaktivierung
1.
Anbindung an die Landesgartenschau 2014
a) Bördebahn
Nachdem seitens des Bürgerbahnvereins Sponsoren für eine Ausweitung des Bahnverkehrs zwischen Zülpich und Düren gewonnen werden konnten, wurde eine Überarbeitung des bisherigen
Fahrplanentwurfs vorgenommen.
Das neue Konzept sieht 3 Fahrtenpaare zwischen Düren und Zülpich und einen Pendelverkehr zwischen Zülpich und Euskirchen im Stundentakt (10 Fahrtenpaare) vor. Der Verkehr soll sonntags und
feiertags an insgesamt 33 Betriebstagen durchgeführt werden. Der NVR hat zwischenzeitlich einen
Kostenänderungsbescheid für die erhöhten Kosten zugesagt, und der Kreis Euskirchen unterstützt
den Bürgerbahnverein mit einem Zuschuss von insgesamt 10.000 €.
Der Shuttleverkehr zwischen Bahnhof und Veranstaltungsgelände muss von Seiten der Stadt Zülpich
bzw. der LaGa GmbH sichergestellt werden.
b) Busverkehr
Montags – freitags besteht ein gutes ÖPNV-Angebot zwischen Düren und Euskirchen über die SB 98
(Schnellbus), so dass sich hier keine Ausweitungserfordernisse ergeben.
An Sonn- und Feiertagen wird -wie oben dargestellt- ein Angebot über die Bördebahn vorgehalten,
das als ausreichend angesehen wird. Ein ergänzendes Busangebot könnte zudem die Nachfrage der
Bördebahn schwächen.
Ein Bedarf auf Ausweitung im Busverkehr besteht allerdings an Samstagen: Das bestehende Angebot über die Linie 298 ist für Besucher der LaGa nicht attraktiv, da die Reisezeiten, insbesondere zwischen Zülpich und Düren, sehr lang sind. Die langen Reisezeiten ergeben sich wegen der Hauptfunktion der Linie in der Erschließung der kleineren Ortschaften zwischen Euskirchen und Düren.
Es sollen daher an Samstagen Zusatzverkehre auf Grundlage der Schnellbuslinie SB 98 eingerichtet
werden, wobei einige Halte auf dem Gebiet des Kreises Düren, die in der Woche dem Schülerverkehr
dienen, aufgelassen werden. Durch diese Maßnahme kann die Reisezeit verkürzt werden. Vorgesehen sind 10 Fahrtenpaare, die im Stundentakt verkehren. Die zusätzlichen Kosten sollen teilweise
über das KombiTicket VRS (1 € bzw. 2 €/Ticket) finanziert werden. Für die voraussichtlich verblei-
-2bende Deckungslücke ist eine Finanzierung durch den Kreis Euskirchen vorgesehen. Hierfür sollen
ersatzweise im Haushalt eingestellte Mittel für etwaige Pachtzahlungen für die Bördebahn verwendet
werden. Ab einer Besucherzahl von 650.000 Personen hat sich die LaGa GmbH zu einer Übernahme
der Deckungslücke zu 50 % bereit erklärt.
2.
Sachstand Reaktivierung
Nach Vorliegen der positiven Ergebnisse des Vereinfachten Projektdossierverfahrens (es handelt sich
hierbei um eine Studie, die den volkswirtschaftlichen Nutzen einer Maßnahme bewerten soll und die
in Ergänzung der Machbarkeitsstudie beauftragt worden war) hatten die beiden Kreise Euskirchen
und Düren mit dem NVR vereinbart, dass dieser in den Gremien des NVR darüber informiert und
Wege aufzeigt, die zu einer Umsetzung der Reaktivierungsbemühungen führen.
Ohne eine vorherige Abstimmung mit den beiden Kreisen hat nunmehr der NVR eine Mitteilungsvorlage für den Hauptausschuss am 21.11.2013 erstellt.
Die Information des NVR lässt in keiner Weise erkennen, dass und wie der NVR die Kreise bei den
Reaktivierungsbemühungen unterstützen will.
Tatsächlich hat der NVR mit der Vorlage nur Bezug auf die Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2011
genommen. Völlig unerwähnt bleiben die positiven Ergebnisse des Vereinfachten Projektdossierverfahrens.
Auch wird nicht dargestellt, dass die BTG (Beteiligungsgesellschaft des Kreises Düren) als Vorhabenträger im Frühjahr 2013 einen Antrag auf Aufnahme der Reaktivierungsmaßnahme in das
ÖPNV/SPNV-Investitionsprogramm des NVR gestellt und um Einplanung der erforderlichen Betriebskostenzuschüsse gebeten hat.
Eine offizielle Antwort des NVR zu dem Antrag steht im Übrigen noch aus; es wurde aber zwischenzeitlich eine Nichteinplanungsmitteilung angekündigt.
Als Reaktion auf die o. a. Mitteilungsvorlage werden die Kreise Euskirchen und Düren ein gemeinsames Schreiben an den NVR richten, in dem der Unmut über das Vorgehen des NVR deutlich gemacht
und verbindliche Aussagen über das weitere Vorgehen gefordert werden.
in Vertretung
gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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