Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
19.11.13, 12:03
Aktualisiert
19.11.13, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 95/2013
12.11.2013
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
28.11.2013
Kreisausschuss
04.12.2013
Kreistag
18.12.2013
Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das
Kindergartenjahr 2014/2015
Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich
Tel.: 15-624
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
i.A.
gez.
Huthmacher
Kreiskämmerer
Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2014 – Produkt 365 01,
Zeile 15 -eingeplant.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die Kindergärten der kommunalen Träger für das Kindergartenjahr
2014/2015 in Abweichung von § 20 KiBiz wie folgt zu bezuschussen:
Statt eines Zuschusses von 79% der Kindpauschalen wird ein Zuschuss von 85% der Kindpauschalen gewährt.
-2Begründung:
Die Kreistagsfraktionen der CDU und SPD hatten mit Antrag vom 28.01.2010 (A 12/2010) beantragt,
den kommunalen Trägern im Kindergartenjahr 2010/2011 in Abweichung von § 20 KiBiz einen
Zuschuss von 85 % der Kindpauschalen zu bewilligen.
Diesem Antrag ist der Kreistag in seiner Sitzung am 15.04.2010 mit großer Mehrheit nachgekommen.
Die freiwillige Bezuschussung wurde vom Kreistag in seinen Sitzungen am 14.12.2011 und
20.03.2013 für die Kindergartenjahre 2011/2012, 2012/2013 und 2013/14 mit Mehrheit verlängert
(V 243/2011 und V 7/2013).
Ziel des Antrages war, vorhandene Ungerechtigkeiten im Finanzierungssystem auf Dauer
ausschließen zu können sowie die Kindergartenlandschaft des Kreises in ihrer Trägervielfalt zu
erhalten.
Damit sollte nach Auffassung der Verwaltung auch befördert werden, dass die vorhandenen kommunalen Träger ihre Kindertageseinrichtungen weiter betreiben.
Da sich an den Rahmenbedingungen des KiBiz sowie den finanziellen Möglichkeiten der Städte
und Gemeinden nichts geändert hat, schlägt die Verwaltung vor, die freiwillige Bezuschussung der
kommunalen Träger zumindest für das Kindergartenjahr 2014/2015 fortzuführen.
Folgekostenberechnung:
Bezüglich der finanziellen Auswirkungen kann lediglich auf die entsprechenden Kindpauschalen des
Kindergartenjahres 2013/2014 zurückgegriffen werden (Datengrundlage: Kibiz.web).
Für das Kindergartenjahr 2014/2015 wird die gesetzliche Erhöhung der Kindpauschalen von 1,5 %
berücksichtigt.
Im Kindergartenjahr 2013/2014 werden die kommunalen Träger wie folgt bezuschusst:
11.980.782,87 €
79 %
=
9.464.818,47 €
Bei einer Bezuschussung von 85 % ergibt sich somit:
11.980.782,87 €
Differenz:
85 % =
10.183.665,44 €
718.846,97 € (Kindergartenjahr 2013/2014)
-3-
Damit ergäben sich folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Haushalt 2014:
7/12 von 718.846,97 €
5/12 von 729.629,68 €
=
=
419.327,40 €
304.012,37 €
723.339,77 €
=
425.617,32 €.
Haushalt 2015:
7/12 von 729.629,68 €
Die o.g. Haushaltsbelastung ist auf der Basis der Anmeldung der Kindpauschalen zum 15.03.2014
sowie der Abrechnung für das Kindergartenjahr 2013/2014 ggf. anzupassen.
in Vertretung
gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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