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Mitteilungsvorlage (Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2015/2016)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
39 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
10.11.14, 17:08
Aktualisiert
10.11.14, 17:08
Mitteilungsvorlage (Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2015/2016) Mitteilungsvorlage (Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2015/2016) Mitteilungsvorlage (Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2015/2016)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 198/2014 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2015/2016 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 30.10.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 198/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 30.10.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2015/2016 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Aus der beigefügten Aufstellung ergeben sich die vorläufigen Anmeldezahlen in den sechs Wesselinger Grundschulen für das Schuljahr 2015/2016 und zum Vergleich die Einschulungszahlen in den drei vergangenen Schuljahren. Die Erziehungsberechtigten der 323 für das kommende Schuljahr schulpflichtigen Kinder wurden angeschrieben, und ein Verzeichnis aller Wesselinger Grundschulen beigefügt, da ja durch den Wegfall der Schulbezirksgrenzen freie Schulwahl besteht. In dem Schreiben wurde den Eltern die nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule und die nächstgelegene katholische Grundschule genannt. Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30.09.2015 das sechste Lebensjahr vollenden, am 01.08.2015. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder angemeldet werden, die nach dem 30.09.2015 das sechste Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen (sog. Kann-Kinder). Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Die Anmeldungen konnten in jeder der sechs Wesselinger Grundschulen vorgenommen werden und wurden in der Zeit vom 29.09. bis zum 02.10.2014 vollzogen. Bisher sind 310 Kinder angemeldet worden. Es fehlen demnach noch mindestens 13 Kinder. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder, die sich bis jetzt noch nicht angemeldet haben, werden von der Schulverwaltung erneut aufgefordert, dies nachzuholen und gebeten, nachzuweisen, in welcher Schule die Anmeldung erfolgt ist. Die Anmeldezahlen werden sich also bis zum Beginn des kommenden SchulJahres noch verändern.