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Info GB (Entwicklung der Vormundschaften nach dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
19.11.13, 12:03
Aktualisiert
19.11.13, 12:03
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 66/2013 12.11.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 28.11.2013 Entwicklung der Vormundschaften nach dem Gesetz zur Änderung des Vormundschaftsund Betreuungsrechtes Durch das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes zum 06.07.2011 wurden umfangreiche Änderungen im BGB vorgenommen, die das Führen von Vormundschaften betreffen (s.a. Info 72/2011). Die für die Abteilung 51 wesentlichen Änderungen waren im Kern: - einen in der Regel monatlichen persönlichen Kontakt zwischen Mündel und Vormund, eine stärkere Verpflichtung des Vormunds, das Mündel persönlich zu fördern und seine Erziehung zu gewährleisten, eine Ausweitung der Berichtspflichten gegenüber dem Gericht und eine Höchstfallzahl von 50 Vormundschaften pro in Vollzeit beschäftigtem Vormund. Zu diesem Zeitpunkt wurden in der Abteilung 51 insgesamt 98 Vormundschaften und 40 Pflegschaften geführt. Die Vormundschaften wurden mit einem Stellenanteil von einer Vollzeitstelle, die betreffenden Pflegschaften durch den Allgemeinen Sozialen Dienst in der Regel im Rahmen der Hilfeplanung wahrgenommen. Aufgrund des Gesetzes wurde zum 01.04.2012 eine weitere Vollzeitstelle eingerichtet. Da monatliche Mündelkontakte auch mit einer Fallzahl von 50 Vormundschaften pro Vollzeitstelle nicht zu leisten sind, wurden neue Möglichkeiten und Wege gesucht, von welchen die Mündel profitieren sollten. Ende Dezember 2012 hat die Abteilung ein Konzept entwickelt, welches die Einbeziehung von ehrenamtlichen Vormündern und Berufsvormünder vorsieht. Das Hauptaufgabengebiet liegt hierbei in der Mobilisierung von Einzelvormündern, in der Auswahl und Prüfung, der Schulung und in der Beratung sowie in der Begleitung/Betreuung von Einzelvormündern. Im Januar 2013 wurde in mehreren Presseartikeln die Arbeit der Vormünder dargestellt und die Suche nach ehrenamtlichen Vormündern öffentlich gemacht. Noch im gleichen Monat wurde zu einer Veranstaltung im Kreishaus eingeladen, in welchem die Arbeit von ehrenamtlichen Vormündern dargestellt und erläutert wurde. Im Mittelpunkt stehen die Kinder, die wenig Kontakt zur Herkunftsfamilie haben bzw. von einem ehrenamtlichen Vormund mit entsprechender Zeit und Engagement profitieren können. -2- Zu dieser Veranstaltung erschienen über 70 Interessenten. Nach der Vorstellung der Aufgaben eines Vormundes verblieben ca. 25 Interessenten. Für diese wurde eine Schulung erarbeitet, die aus vier Blöcken á vier Unterrichtseinheiten besteht und die wesentlichen Inhalte der Führung einer Vormundschaft vermittelt. Die Teilnehmer werden nach der Schulung zu persönlichen Gesprächen eingeladen und um diverse Unterlagen (Führungszeugnis, Lebenslauf, ärztliches Attest,…) gebeten. Im Rahmen dieses Gespräch wird besprochen, welche Art von Vormundschaften unter Berücksichtigung der jeweiligen Stärken und Schwächen für diese Personen vorstellbar sind. Die erste Schulung fand im Februar 2013, eine zweite im September 2013 statt. Mittlerweile stehen im Kreisgebiet ca. 20 ehrenamtliche Vormünder zur Verfügung, die entsprechend des Gesetzes weiterhin beraten und unterstützt werden müssen. Neben der Werbung und Schulung von ehrenamtlichen Vormündern wurde zeitgleich nach Berufsvormündern (z.B. Berufsbetreuer, Verbände, Rechtsanwälten, etc.) gesucht. Auch hier konnte zwischenzeitlich ein Pool an qualifizierten Bewerbern gewonnen werden. Da entsprechend des Gesetzes das Jugendamt nur zum Vormund bestellt werden soll, wenn kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung steht, wurde – unter Einbeziehung des hiesigen Amtsgerichtes – ein Konzept entwickelt, um diesem Vorrang Rechnung tragen zu können. Hierbei war zu berücksichtigen, dass die o.g. Gesetzesänderung vorgibt, dass das Mündel ein Wunsch- und Wahlrecht hat und der neue Vormund dem Mündel vor Bestellung bekannt sein sollte. In der Regel wird von den Vormünderinnen daher im Vorfeld mit allen Beteiligten Kontakt aufgenommen sowie ein Erstkontakt zwischen Mündel und Vormund begleitet. Erst dann erfolgt ein entsprechender Vorschlag an das Gericht. Aktuell werden durch die Abteilung 51 š 72 Vormundschaften in eigener Zuständigkeit geführt, š 23 Vormundschaften von Einzelvormündern (16 ehrenamtliche und 7 Berufsvormünder) betreut, š 10 weitere Vormundschaften wurden zur Übernahme angeregt (eine gerichtliche Entscheidung steht noch aus). Die Verwaltung beabsichtigt, den Einsatz von ehrenamtlichen und Berufsvormündern weiter zu forcieren. Es wird allerdings nicht damit gerechnet, dass ein Anteil von 50 % überschritten werden kann. Aufgrund der gesetzlich bestehenden Beratungs- und Aufsichtspflicht wird allerdings - wenn überhaupt - lediglich mit einer geringen Reduzierung des Personalbedarfs gerechnet. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)