Daten
Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
10.11.14, 17:08
Aktualisiert
10.11.14, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
197/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Beschilderungskonzept Schulzentrum
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
30.10.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 197/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter: Herr Jürgen Marx
Datum:
30.10.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Beschilderungskonzept Schulzentrum
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
In der zweiten Sitzung des Arbeitskreises „Schulentwicklung in Wesseling“ am 09.04.2014 hat die Leiterin
der Albert-Einstein-Realschule, Frau Kirsten Biere, bemängelt, dass die Hinweisschilder zum Schulzentrum
keine angemessene Außenwirkung hätten. Die beiden Hinweisschilder „Schulzentrum“ zur Berzdorfer Str.
und zum Schwarzdornweg seien sehr dürftig. Hier sollte ein neues Konzept mit Hinweis auf alle drei weiterführenden Schulen erarbeitet werden.
In der Sitzung des Schulausschusses am 21.05.2014 wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, zu prüfen, inwieweit ein Beschilderungskonzept für die weiterführenden Schulen des Schulzentrums realisierbar ist.
Das Ergebnis soll dem Schulausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.
2. Lösung
Die Verwaltung hat diesen Vorschlag gerne aufgegriffen und in einer internen Besprechung mit den Bereichen „Schulen“, „Verkehrsflächen“ und „Sicherheit und Ordnung“ die Realisierbarkeit einer umfangreicheren
Beschilderung eingehend erörtert.
Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises wird der Beschilderung für
Schulen keine erhebliche Verkehrsbedeutung beigemessen, so dass allein das Schild „Schulzentrum“ schon
entbehrlich sei.
Überregionale Bedeutung haben bspw. Beschilderungen für Krankenhäuser, Polizei oder das Rathaus.
Alle zwei Jahre findet in Wesseling eine Verkehrsschau statt, an der die Bezirksregierung, Polizei, RheinErft-Kreis und von der Stadt der Bereich „Verkehrsflächen“ und der Bereich „Sicherheit und Ordnung“ teilnehmen. Hierbei werden auch unnötige Beschilderungen ins Auge gefasst. Die 46. Novelle zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften mit Änderungen der Straßenverkehrsordnung und ihrer begleitenden
allgemeinen Verwaltungsvorschriften diente u. a. auch der Reduzierung des Schilderwaldes.
Aus den vorgenannten Gründen ist daher bedauerlicherweise die Erarbeitung eines Beschilderungskonzeptes für die weiterführenden Schulen entbehrlich.
3. Alternativen
Bei Hinweisschildern auf privatem Grund muss auch hier eine bauaufsichtliche Prüfung erfolgen und finanzielle Einigung mit dem Privateigentümer erzielt werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Da ein neues Beschilderungskonzept nicht realisierbar ist, entstehen keine Kosten.