Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Beschilderungskonzept Schulzentrum)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
10.11.14, 17:08
Aktualisiert
10.11.14, 17:08
Beschlussvorlage (Beschilderungskonzept Schulzentrum) Beschlussvorlage (Beschilderungskonzept Schulzentrum) Beschlussvorlage (Beschilderungskonzept Schulzentrum)

öffnen download melden Dateigröße: 104 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 197/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Beschilderungskonzept Schulzentrum Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 30.10.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 197/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Herr Jürgen Marx Datum: 30.10.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Beschilderungskonzept Schulzentrum Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem In der zweiten Sitzung des Arbeitskreises „Schulentwicklung in Wesseling“ am 09.04.2014 hat die Leiterin der Albert-Einstein-Realschule, Frau Kirsten Biere, bemängelt, dass die Hinweisschilder zum Schulzentrum keine angemessene Außenwirkung hätten. Die beiden Hinweisschilder „Schulzentrum“ zur Berzdorfer Str. und zum Schwarzdornweg seien sehr dürftig. Hier sollte ein neues Konzept mit Hinweis auf alle drei weiterführenden Schulen erarbeitet werden. In der Sitzung des Schulausschusses am 21.05.2014 wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, zu prüfen, inwieweit ein Beschilderungskonzept für die weiterführenden Schulen des Schulzentrums realisierbar ist. Das Ergebnis soll dem Schulausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden. 2. Lösung Die Verwaltung hat diesen Vorschlag gerne aufgegriffen und in einer internen Besprechung mit den Bereichen „Schulen“, „Verkehrsflächen“ und „Sicherheit und Ordnung“ die Realisierbarkeit einer umfangreicheren Beschilderung eingehend erörtert. Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises wird der Beschilderung für Schulen keine erhebliche Verkehrsbedeutung beigemessen, so dass allein das Schild „Schulzentrum“ schon entbehrlich sei. Überregionale Bedeutung haben bspw. Beschilderungen für Krankenhäuser, Polizei oder das Rathaus. Alle zwei Jahre findet in Wesseling eine Verkehrsschau statt, an der die Bezirksregierung, Polizei, RheinErft-Kreis und von der Stadt der Bereich „Verkehrsflächen“ und der Bereich „Sicherheit und Ordnung“ teilnehmen. Hierbei werden auch unnötige Beschilderungen ins Auge gefasst. Die 46. Novelle zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften mit Änderungen der Straßenverkehrsordnung und ihrer begleitenden allgemeinen Verwaltungsvorschriften diente u. a. auch der Reduzierung des Schilderwaldes. Aus den vorgenannten Gründen ist daher bedauerlicherweise die Erarbeitung eines Beschilderungskonzeptes für die weiterführenden Schulen entbehrlich. 3. Alternativen Bei Hinweisschildern auf privatem Grund muss auch hier eine bauaufsichtliche Prüfung erfolgen und finanzielle Einigung mit dem Privateigentümer erzielt werden. 4. Finanzielle Auswirkungen Da ein neues Beschilderungskonzept nicht realisierbar ist, entstehen keine Kosten.