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Antrag UWV (Z 2 / A 19/2013 (BildungsA 18.03.2014))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
19.03.14, 14:47
Aktualisiert
19.03.14, 14:47
Antrag UWV (Z 2 / A 19/2013 (BildungsA 18.03.2014)) Antrag UWV (Z 2 / A 19/2013 (BildungsA 18.03.2014))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / A19/2013 Datum: 19.03.2014 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur vom 18.03.2014 A) TOP 3 Öffentliche Sitzung Inklusionsgesetz hier: Antrag der UWV-Fraktion Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur A 19/2013 19.11.2013 Herr Reiner Limbach, Landkreistag NRW, gibt einen kurzen Überblick über die chronologische Entwicklung des am 16.10.2013 im Landtag verabschiedeten Inklusionsgesetzes. Weiterhin stellt er dar, dass es zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land NRW bis dato nicht zu einer Einigung in Sachen Konnexitätsfrage gekommen ist. Hauptstreitpunkte der Verhandlungen sind zum einen die Kosten für benötigte Integrationshelfer und zum anderen die Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen an Schulen, die einen barrierefreien Besuch einer Regelschule ermöglichen. Aus dem vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten von Professor Klemm geht ebenfalls hervor, dass durch das Inklusionsgesetz mit erheblichen Kostensteigerungen zu rechnen ist. Die vom Land angebotenen 175 Millionen € werden nach Meinung der kommunalen Spitzenverbände nicht ausreichen, um die Inklusion erfolgreich voran zu treiben, da es sich nicht um einen "Einmaleffekt" handelt. Vielmehr wird das Thema Inklusion für die Kommunen zukünftig eine Dauerbelastung sein. Aktuell haben sich lediglich der Städtetag und das Land angenähert, während sowohl Landkreistag als auch Städte- und Gemeindebund auch weiterhin der Meinung sind, dass der Konnexitätsgrundsatz vorliegt und dass das Angebot der Landesregierung nicht ausreicht. Vor dem Hintergrund, dass das Gesetz am 01.08.2014 in Kraft tritt und während eines möglichen Klageverfahrens - das sich voraussichtlich über ca. 1,5 Jahre ziehen würde - keine Zahlungen seitens des Landes getätigt würden, streben die Spitzenverbände in erster Linie ein positives Verhandlungsergebnis mit der Landesregierung an. Das bedeutet aber nicht, dass die Spitzenverbände dem Vorschlag des Landes unter allen Umständen zustimmen. Wie hoch die Zahlungen des Landes sein müssten, damit die Spitzenverbände sich einverstanden erklären, ist nicht genau bekannt und müsste durch entsprechende Evaluierungen ermittelt werden. Z1 Aktuell befassen sich die Vorstände des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes mit einem Vereinbarungstext, der dem Land in den nächsten Wochen vorgelegt werden soll. Im Zusammenhang mit dem Inklusionsgesetz wird seitens Herrn Limbach darauf hingewiesen, dass das Elternwahlrecht durch die neue MindestgrößenVO erheblich eingeschränkt wird, da viele Förderschulen dadurch in ihrem Bestand gefährdet sind. Sollten Eltern auch zukünftig den Besuch einer Förderschule für ihre Kinder wünschen, so müssen mitunter weite Wege bis zur nächsten Förderschule zurückgelegt werden. Als positiv beurteilt Herr Limbach die Vielzahl an Kooperationsgesprächen zwischen den Kommunen und Kreisen mit dem Ziel, um auch zukünftig eine wohnortnahe Förderschullandschaft vorhalten zu können. Der Ausschuss bedankt sich bei Herrn Limbach für die ausführliche Berichterstattung über den aktuellen Stand der Verhandlungen.