Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
19.03.14, 14:47
Aktualisiert
19.03.14, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / A19/2013
Datum: 19.03.2014
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und
Kultur vom 18.03.2014
A)
TOP 3
Öffentliche Sitzung
Inklusionsgesetz
hier: Antrag der UWV-Fraktion
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
A 19/2013
19.11.2013
Herr Reiner Limbach, Landkreistag NRW, gibt einen kurzen
Überblick über die chronologische Entwicklung des am
16.10.2013 im Landtag verabschiedeten Inklusionsgesetzes.
Weiterhin stellt er dar, dass es zwischen den kommunalen
Spitzenverbänden und dem Land NRW bis dato nicht zu einer
Einigung in Sachen Konnexitätsfrage gekommen ist.
Hauptstreitpunkte der Verhandlungen sind zum einen die Kosten
für benötigte Integrationshelfer und zum anderen die Kosten für
notwendige Umbaumaßnahmen an Schulen, die einen
barrierefreien Besuch einer Regelschule ermöglichen. Aus dem
vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten von Professor Klemm
geht ebenfalls hervor, dass durch das Inklusionsgesetz mit
erheblichen Kostensteigerungen zu rechnen ist.
Die vom Land angebotenen 175 Millionen € werden nach
Meinung der kommunalen Spitzenverbände nicht ausreichen, um
die Inklusion erfolgreich voran zu treiben, da es sich nicht um
einen "Einmaleffekt" handelt. Vielmehr wird das Thema Inklusion
für die Kommunen zukünftig eine Dauerbelastung sein.
Aktuell haben sich lediglich der Städtetag und das Land
angenähert, während sowohl Landkreistag als auch Städte- und
Gemeindebund auch weiterhin der Meinung sind, dass der
Konnexitätsgrundsatz vorliegt und dass das Angebot der
Landesregierung nicht ausreicht.
Vor dem Hintergrund, dass das Gesetz am 01.08.2014 in Kraft
tritt und während eines möglichen Klageverfahrens - das sich
voraussichtlich über ca. 1,5 Jahre ziehen würde - keine
Zahlungen seitens des Landes getätigt würden, streben die
Spitzenverbände in erster Linie ein positives
Verhandlungsergebnis mit der Landesregierung an. Das bedeutet
aber nicht, dass die Spitzenverbände dem Vorschlag des Landes
unter allen Umständen zustimmen. Wie hoch die Zahlungen des
Landes sein müssten, damit die Spitzenverbände sich
einverstanden erklären, ist nicht genau bekannt und müsste
durch entsprechende Evaluierungen ermittelt werden.
Z1
Aktuell befassen sich die Vorstände des Landkreistages und des
Städte- und Gemeindebundes mit einem Vereinbarungstext, der
dem Land in den nächsten Wochen vorgelegt werden soll.
Im Zusammenhang mit dem Inklusionsgesetz wird seitens Herrn
Limbach darauf hingewiesen, dass das Elternwahlrecht durch die
neue MindestgrößenVO erheblich eingeschränkt wird, da viele
Förderschulen dadurch in ihrem Bestand gefährdet sind. Sollten
Eltern auch zukünftig den Besuch einer Förderschule für ihre
Kinder wünschen, so müssen mitunter weite Wege bis zur
nächsten Förderschule zurückgelegt werden.
Als positiv beurteilt Herr Limbach die Vielzahl an
Kooperationsgesprächen zwischen den Kommunen und Kreisen
mit dem Ziel, um auch zukünftig eine wohnortnahe
Förderschullandschaft vorhalten zu können.
Der Ausschuss bedankt sich bei Herrn Limbach für die
ausführliche Berichterstattung über den aktuellen Stand der
Verhandlungen.