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Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur V 88/2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
395 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
20.11.13, 14:46
Aktualisiert
20.11.13, 14:46

Inhalt der Datei

Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 88/2013 GB IV/60 Verwaltung/Finanzen G E B Ü H R E N B E D A R F S B E R E C H N U N G 2014 für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen I. 1. 1.1 Grundlagen Abfallaufkommen (nicht verwertbar) 2014 Entsorgung Restabfall (Thermische Verwertung) a) Hausmüll 35.000 t b) Sperrmüll c) Asbestabfälle d) Mineralwolle 8.000 t 60 t 35 t 2. Abfallaufkommen (verwertbar) 2.1 2.2 2.3 2.7 Bodenaushub Bioabfall Grünabfall Ast- und Strauchwerk Weichorganik Bauschutt (sortiert) Bauschutt (sulfathaltig) Altreifen Lkw 100 Stück/Jahr Pkw 1500 Stück/Jahr Altholz Kat. I - III Altholz Kat. IV Flachglas 3. Schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen und Schulen 4. Abschreibung/Verzinsung 2.4 2.5 2.6 50.000 t 25.000 t 3.200 t 2.000 t 1.000 t 20 t 1.600 Stk. 1.000 t 10 t 25 t 190 t Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden daher linear auf die Haushaltsjahre entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensstandes verteilt. Die Vermögensgegenstände werden entsprechend Ihrer Nutzung den Hauptkostenträgern Restabfälle, Bio- und Grünabfälle sowie Sonderabfälle zugeordnet. Gem. Berechnung der Fachabteilung 20 betragen die Abschreibungen im Jahr 2014 662.800,00 € Der kalkulatorische Zinssatz ist auf 4 % festgelegt. Seite 1 von 14 Erstellt am: 20.11.2013 K. Zimmermann Gesamtkalkulation II Gebührenbedarfsberechnung A) Abfalle zur Beseitigung Anlage 2 zu V 88/2013 1.) Siedlungsabfälle Im Rahmen der Entsorgung von Siedlungsabfall voraussichtlich jeweils folgende Kosten: entstehen Personalkosten Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit, Kasse, RPA, Sachkosten Arbeitsplatz usw. im Jahr 2014 562.852,00 136.290,56 Unterhaltung (Grundstücke und bauliche Anlagen) Bauteil, Maschinenteil, Elektroteil usw. 50.000,00 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Fremdkosten Wasser-,Abf. U.Gasuntersuchungen Wasser-,Abf.U. Gasuntersuchungen Verbrauchsmaterial Grünflächenpflege 10.000,00 1.000,00 20.000,00 10.000,00 5.000,00 Reparatur und Wartung Geräte 18.000,00 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Wasser (Umlage Gebäude) Abwasser Strom (ohne Heizung) Gebäudeversicherung Unterhaltsreinigung Flüssiggas 2.500,00 5.000,00 20.000,00 10.000,00 10.000,00 15.000,00 Haltung von Fahrzeugen (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Betriebsstoffe Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, Unterhaltung und Betrieb Geschirrmobil Schmierstoffe und Entsorgung Schmierstoffe und Entsorgung usw.) Dienst- und Schutzkleidung Aus- und Fortbildung Arbeitsschutz Dienstreisen Öffentlichkeitsarbeit 172.400,00 9.000,00 14.000,00 4.500,00 2.000,00 5.000,00 Versicherungen 8.000,00 Geschäftskosten z. B. Bürobedarf (allgemein), Zeitschriften, Fachliteratur, TelefonÖffentliche Bekanntmachungen, Dienstreisen Erwerb Vermögensgegenstände < 400 € 15.000,00 2.500,00 Konto- und Depotgebühren 700,00 Mitgliedsbeiträge 9.000,00 Seite 2 von 14 Erstellt am: 20.11.2013 K. Zimmermann Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 88/2013 Kalkulatorische Abschreibungen Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals Gesamte Eigenleistungen Sperr- und Hausmüll 79.500,00 47.000,00 1.244.242,56 Fremdkosten (Entsorgung und Transport) 7.817.300,00 Gesamtkosten 9.061.542,56 Ermittlung Gesamtkosten Sperrmüll Die Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll ergeben sich wie folgt: Eigenleistungen (1.244.242,56 € /43000 t * 8000 t) Entsorgungskosten Transportkosten 231.486,99 € 952.000,00 € 96.000,00 € 1.279.486,99 € Ermittlung Gesamtkosten Hausmüll Die Kosten für die Entsorgung von Hausmüll ergeben sich wie folgt: Eigenleistungen (1.244.242,56 € /43000 t * 35000 t) Entsorgungskosten Transportkosten 1.012.755,57 € 6.175.400,00 € 593.900,00 € 7.782.055,57 € Für die Entsorgung des Hausmülls ist daher eine kostendeckende Gebühr in Höhe von (7.782.055,57 €/35000 t/Jahr) 222,34 €/t zu erheben. Aufgrund erwarteter Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen der Vorjahre wird die Gebühr nicht angehoben. Die Finanzierung des Defizits erfolgt über die Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallentsorgung. Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt: 153,00€/t 107,00€/t Hausmüll und beraubter Sperrmüll unberaubter Sperrmüll Gesamtentsorgungskosten Sperr- und Hausmüll 9.061.542,56 € Einnahmen: 6.211.000,00 € Sonderpostenentnahme 2.850.542,56 € Seite 3 von 14 Erstellt am: 20.11.2013 K. Zimmermann Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 88/2013 2.) Asbestabfälle Asbestabfälle sind nicht zur Entsorgung in der MVA Bonn zugelassen. Sie sind daher zukünftig auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen. Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert. Die befüllten Container werden danach zur Entsorgungsanlage befördert. Dem Entsorgungspreis sind daher die Kosten für Zwischenlagerung und Transport hinzuzurechnen. Im Rahmen der Entsorgung von Asbestabfällen fallen pro Jahr folgende Kosten an: Personalkosten Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit, (z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement, Datenverarbeitung, Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Verbrauchsmaterial (Big Bags) Haltung von Fahrzeugen (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, Betriebsstoffe usw. Fremdkosten Entsorgung 4.359,00 1.017,60 2.000,00 500,00 5.000,00 Gesamtkosten Jahr 12.876,60 Kostendeckende Gebühr 2014 214,61 €\t Aufgrund erwarteter Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen der Vorjahre wird die Gebühr nicht angehoben. Die Finanzierung des Defizits erfolgt über die Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallentsorgung. 213,30 €\t Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt: Einnahmen: 60 t x 213,30€/t 12.798,00 € 78,60 € Sonderpostenentnahme Seite 4 von 14 Erstellt am: 20.11.2013 K. Zimmermann Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 88/2013 3.) Mineralwolle Mineralwolle ist ebenfalls nicht zur Entsorgung in der MVA Bonn zugelassen. Sie ist daher zukünftig auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen. Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert. Die befüllten Container werden danach zur Entsorgungsanlage befördert. Dem Entsorgungspreis sind daher die Kosten für Zwischenlagerung und Transport hinzuzurechnen. Im Rahmen der Entsorgung von Mineralwolle fallen im Jahr folgende Kosten an: Personalkosten Kosten für Verwaltungstätigkeit, (AWZ und sonstige z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement Datenverarbeitung, Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Verbrauchsmaterial (Big Bags) 1.217,00 305,28 1.500,00 Haltung von Fahrzeugen (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, etc. Betriebsstoffe 1.000,00 Fremdkosten Entsorgung 8.500,00 Gesamtkosten Jahr 12.522,28 Für das Jahr 2014 ergibt sich danach eine Gebühr für Mineralwolle von 357,78 €\t Aufgrund erwarteter Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen der Vorjahre wird die Gebühr nicht angehoben. Die Finanzierung des Defizits erfolgt über die Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallentsorgung. 348,57 €/t Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt: Einnahmen: 35 t x 348,57€/t 12.199,95 Sonderpostenentnahme 322,33 Seite 5 von 14 Erstellt am: 20.11.2013 K. Zimmermann Gesamtkalkulation B) Anlage 2 zu V 88/2013 Abfälle zur Verwertung 4a) Bauschutt Ab dem 01.01.2007 muss der Bauschutt über Dritte entsorgt werden, da er im AWZ nicht mehr verwertet werden kann. Durch die Verwertung des Bauschutts entstehen pro Tonne folgende Kosten: Fremdleistungen (Entsorgung) Eigenleistungen 14,52 €/t 7,50€/t Für die Jahre 2014 wird die Gebühr für Bauschutt daher auf festgelegt. 22,00 €/t 4b) Sulfathaltige Baustoffe (Gasbetonsteine, Gipsputz etc.) Nicht als Bauschutt entsorgt werden, können sulfathaltigen Baustoffe wie Gasbetonsteine, Gipsputz etc. Dieser muss daher über eine entsprechende Deponie entsorgt werden. Durch die Verwertung des sulfathaltigen Bauschutts entstehen pro Tonne folgende Kosten: Fremdleistung (Entsorgung) Eigenleistungen 101,15 €/t 7,50 €/t Für die Jahre 2014 wird die Gebühr für sulfathaltigen Bauschutt daher auf festgelegt. 108,50 €/t Seite 6 von 14 Erstellt am: 20.11.2013 K. Zimmermann Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 88/2013 5. Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen Im Rahmen der Verwertung von Bioabfall entstehen im Jahr 2014 folgende Kosten: Personalkosten einschließl. Arbeitsschutz, Schutzkleidung usw. Overhead und Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit, (z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement, Datenverarbeitung, Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz usw.) Unterhaltung (Grundstücke und bauliche Anlagen) (z. B. Bauteil, Maschinenteil, Elektroteil usw.) Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Fremdkosten Wasser-Kompostuntersuchungen Sonderuntersuchungen Verbrauchsmaterial Grünflächenpflege Schmutzwasserentsorgung Ausbringung in der Landwirtschaft Umsetzarbeiten Reparatur und Wartung Geräte 800.000,00 100.000,00 5.000,00 10.000,00 12.000,00 15.000,00 5.000,00 54.511,00 15.000,00 46.800,00 7.000,00 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Strom (ohne Heizung) Haltung von Fahrzeugen (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, Betriebsstoffe usw.) Fremdkosten Entsorgung (Transport-Verbrennungskosten Störstoffe) 130.200,00 150.000,00 84.365,00 Öffentlichkeitsarbeit 5.000,00 Mitgliedsbeiträge 7.000,00 Kalkulatorische Abschreibungen Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals 582.300,00 74.000,00 Gesamtkosten 2014 2.103.176,00 2.103.176,00 € Gesamtentsorgungskosten 2014 84,13 €/t Kalkulierte Gebühr 2014 Aufgrund erwarteter Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen der Vorjahre kann ein Betrag i. H. der auslaufenden Abschreibung/Verzinsung für das Bauteil Kompostwerk aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallentsorgung. finanziert werden. Eine Neuinvestition ist z. Zt. nicht geplant. Die Gebühr pro Tonne Bioabfall wird daher auf Seite 7 von 14 71,30 €\t Erstellt am: 20.11.2013 K. Zimmermann Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 88/2013 5. Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen Im Rahmen der Verwertung von Grünabfall (Ast-Strauchwerk) entstehen im Jahr 2014 folgende Kosten (61,5 % der Gesamtkosten Grünabfall): Niederschlagswasser 5800 m³ x 28,69 € = 166402) 102.337,23 Zerkleinerung Gabco 0 - 160 mm (100 % Grünabfälle) Konditionen: 1,95 € je m³ gehäckseltem Material + 19 % MWST und Maschinengestellungskosten 1000 €/Jahr(150 € * 6,3 Einsatztage 15.000 m³ * 1,95 € *1,19+1000 € 22.027,00 Umsetzen Gabco (10 % Grün-/90 % Bioabfälle) Konditionen: 10 % der tatsächlichen Umsetzkosten GABCO 52000 € * 0,1 Radladereinsatz (1/2) Terex 6 Jahre Abschreibung/mittlere Verzinsung Abschreibung/Verzinsung (24.700,00 €/2) Wartungskosten (10.000,00 €/2) Betriebsstoffe (gemittelt aus tatsächlichen Kosten) (19.200,00 €/2) Versicherung (600) 7.595,25 3.075,00 5.904,00 184,50 Stromverbrauch 1 Box wird ganzjährig zur Erzeugung von Mulchkompost genutzt. 900.000 KW *15.5 Cent/KW/15 Boxen 0,00 Unterhaltung Bauteil Abschreibung Tunnel 30.000 €/Jahr/15 Boxen 0,00 0,00 0,5 Mitarbeiter nur Grünabfall Overhead 18.450,00 9.225,00 Störstoffe (5% f. Grünabfall/95% f. Bioabfall) nach Preisanfrage Verwertung bleibelasteter Kompost 2.399,00 0,00 Erlöse für Mulch und Brennstoff 17.000,00 154.196,98 € Gesamtkosten Jahr 48,19 € Preis pro t Aufgrund erwarteter Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen der Vorjahre sowie aufgrund höherer Erlöse für Mulch und Brennstoffe im Vorjahr werden die Kosten für die Verwertung aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallentsorgung finanziert. Die Gebühr für Ast- und Strauchwerk wird auf festgesetzt. Seite 8 von 14 0,00 € Erstellt am: 20.11.2013 K. Zimmermann Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 88/2013 5. Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen Im Rahmen der Verwertung von Grünabfall (Weichorganik) entstehen im Jahr 2014 folgende Kosten (38,5 % der Gesamtkosten Grünabfall): Niederschlagswasser 5800 m³ x 28,69 € = 166402) 64.064,77 Zerkleinerung Gabco 0 - 160 mm (100 % Grünabfälle) Konditionen: 1,95 € je m³ gehäckseltem Material + 19 % MWST und Maschinengestellungskosten 1000 €/Jahr(150 € * 6,3 Einsatztage 15.000 m³ * 1,95 € *1,19+1000 € 13.871,00 Umsetzen Gabco (10 % Grün-/90 % Bioabfälle) Konditionen: 10 % der tatsächlichen Umsetzkosten GABCO 52000 € * 0,1 5.200,00 Radladereinsatz (1/2) Terex 6 Jahre Abschreibung/mittlere Verzinsung Abschreibung/Verzinsung (24.700,00 €/2) Wartungskosten (10.000,00 €/2) Betriebsstoffe (gemittelt aus tatsächlichen Kosten) (19.200,00 €/2) Versicherung (600) 4.754,75 1.925,00 3.696,00 115,50 Stromverbrauch 1 Box wird ganzjährig zur Erzeugung von Mulchkompost genutzt. 900.000 KW *15.5 Cent/KW/15 Boxen 9300,00 Unterhaltung Bauteil Abschreibung Tunnel 30.000 €/Jahr/15 Boxen 0,00 2000,00 0,5 Mitarbeiter nur Grünabfall Overhead 11.550,00 5.775,00 Störstoffe (5% f. Grünabfall/95% f. Bioabfall) nach Preisanfrage 1.501,00 Verwertung bleibelasteter Kompost 3.000,00 Erlöse für Mulch und Brennstoff 1.500,00 125.253,02 € Gesamtkosten Jahr 62,63 € Preis pro t Aufgrund erwarteter Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen der Vorjahre wird die Gebühr nicht angehoben. Die Gebühr für Weichorganik bleibt unverändert: Die Finanzierung des Defizits in Höhe von erfolgt über die Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallentsorgung. Seite 9 von 14 54,30 € 16.653,02 € Erstellt am: 20.11.2013 K. Zimmermann Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 88/2013 6. Altglas, Altmetall und Altpapier aus privaten Haushalten Bei den vorhandenen Entsorgungssystemen (auf kommunaler und privater Ebene) ist mit größeren Zuliefermengen im AWZ nicht mehr zu rechnen, so dass nur Kleinmengen im Rahmen der Anlieferung anderer Abfallstoffe anfallen werden. Da der entstehende Verwaltungsaufwand zu den ggf. zu erhebenden Gebühren außer Verhältnis steht, wird auf die Ausweisung einer separaten Gebühr verzichtet. 7. Altreifen Die Altreifen werden im AWZ zwischengelagert und der Verwertung zugeführt. Die Selbstkosten (Sondermüllzwischenlager) werden im Verhältnis zu den Entsorgungskosten umgelegt. An Entsorgungskosten fallen an: 0,94 €/Stk. 1,07 €/Stk. 10,23 €/Stk. 10,95 €/Stk. 13,29 €/Stk. 24,36 €/Stk. PKW-Reifen o. F. PKW-Reífen m. F. LKW-Reifen o. F. unter 1,80 m LKW-Reifen o. F. größer 1,80 m LKW-Reifen m. F. unter 1,80 m LKW-Reifen m. F. größer 1,80 m An Selbstkosten fallen an: 1,53 €/Stk. 3,06 €/Stk. 10,00 €/Stk. 15,00 €/Stk. 35,00 €/Stk. 35,00 €/Stk. PKW-Reifen o.F. PKW-Reifen m.F. LKW-Reifen o.F. bis 1,80 m Standhöhe LKW-Reifen o.F. größer als 1,80 Standhöhe LKW-Reifen m.F. bis 1,80 m Standhöhe LKW-Reifen m.F. größer als 1,80 Standhöhe Für Reifen werden daher folgende Preise festgelegt: 2,50 €/Stk. 4,20 €/Stk. PKW/Krad ohne Felge PKW/Krad mit Felge LKW/Landmaschinen etc. ohne Felgen bis 1,80 m Standhöhe LKW/Landmaschinen etc. mit Felgen bis 1,80 m Größe Standhöhe LKW/Landmaschinen etc. ohne Felgen größer als 1,80 m Standhöhe LKW/Landmaschinen etc. mit Felgen größer als 1,80 m Standhöhe Seite 10 von 14 20,00 €/Stck. 25,00 €/Stck. 50,00 €/Stck. 60,00 €/Stck. Erstellt am: 20.11.2013 K. Zimmermann Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 88/2013 8a) Altholz Kat. I-III Entsprechend der Altholzverordnung wird Altholz der Kat. I-III separat gesammelt und der ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Die Entsorgung erfolgt im Rahmen einer Drittbeauftragung. Personalkosten Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit, (z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement, Datenverarbeitung, Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz 4.460,00 1.085,44 Haltung von Fahrzeugen (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, etc. Betriebsstoffe 1.600,00 Dienst- und Schutzkleidung Fortbildung (einschließl. Ausbildungskosten) Arbeitsschutz (betriebsmedizinischer Dienst, Sicherheitsfachkraft) Fremdkosten Entsorgung 19.000,00 Gesamtkosten 2014 26.145,44 Für das Jahr 2014 ergibt sich danach eine Gebühr für Altholz, Kat. I-III i. H. v. 26,15 €/t Aufgrund erwarteter Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen der Vorjahre wird die Gebühr nicht angehoben. Die Finanzierung des Defizits erfolgt über die Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallentsorgung. Die Gebühr für Altholz Kat I-III bleibt unverändert: 24,00 €\t Einnahmen: 1000 t x 24 €/t 24.000,00 € 2.145,44 € Sonderpostenentnahme 8b) Altholz Kat. IV Ebenfalls separat gesammelt und der ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt wird Altholz der Kat. IV. Die Entsorgung erfolgt im Rahmen einer Drittbeauftragung. Fremdleistungen (Entsorgung/Transport) Eigenleistungen 41,00 €/t 12,00 €/t Für das Jahr 2014 wird die Gebühr für Altholz Kat. IV daher auf festgelegt. 53,00 €\t Seite 11 von 14 Erstellt am: 20.11.2013 K. Zimmermann Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 88/2013 9. Flachglas Entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung. Daher wird Flachglas (Fensterglas ohne Rahmen) separat gesammelt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Fremdleistungen (Verwertung) Eigenleistungen 20,00 €/t 20,00 €/t Für die Jahre 2014 wird die Gebühr für Flachglas daher auf festgelegt. 40,00 €/t 10. Bodenaushub Bodenaushub soll grundsätzlich in Zukunft nicht mehr auf Deponien abgelagert, sondern für Rekultivierungs- und Gestaltungsmaßnahmen eingesetzt werden. Sofern dies geschieht, ist der Boden Wirtschaftsgut. Für die Deponie Mechernich besteht mittel- und langfristig ein erheblicher Mengenbedarf, um den Rekultivierungspflichten nachkommen zu können, wobei der anfallende Bodenaushub im Hinblick auf die Rekultivierungsvorgaben differenziert zu betrachten ist. Soweit nach Deponieverwertungsverordnung geeignete unbelastete Böden anstehen, sollten diese an der Deponie als Wirtschaftsgut angenommen werden. Bei dem großen Bedarf fehlt aber z.Zt. ein entsprechendes Zwischenlager, um Bodenvorratshaltung im notwendigen Umfang betreiben zu können. Dieser Weg ist aber für die Zukunft unabdingbar. Boden der zum AWZ angeliefert wird, der den o.a. Qualitätskriterien nicht entspricht, ist abzuweisen und einer dafür zugelassenen Deponie zuzuführen. Hierfür ist ebenfalls auch in der Zukunft - eine Bodenaushubdeponie einzurichten und zu betreiben. Die Gebühr für Bodenaushub wurde im September 2012 neu kalkuliert. Die Abfallmenge wurde auf die durchschnittliche Menge der letzten 2 Jahre angepasst. Danach ergibt sich eine kostendeckende Gebühr in Höhe von C) 2,60 €/t Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen 11. Elektro- und Elektronikschrott Für den gesamten Bereich Elektro-/Elektronikschrott gilt ab März 2006 Rücknahmepflicht der Hersteller. Danach entfallen die Entsorgungskosten. Der Eigenanteil AWZ ist über die Restmüllgebühr abzuwickeln. Seite 12 von 14 Erstellt am: 20.11.2013 K. Zimmermann Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 88/2013 12. Diverse Sonderabfälle Personalkosten Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit, (z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement, Datenverarbeitung, Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz usw.) 78.250,00 18.961,28 Unterhaltung (Grundstücke und bauliche Anlagen z. B. Bauteil, Maschinenteil, Elektroteil usw.) 12.000,00 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Wasser-,Abf.U. Gasuntersuchungen Verbrauchsmaterial Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Wasser (Umlage Gebäude) Abwasser Strom (ohne Heizung) Gebäudeversicherung Unterhaltsreinigung 17.000,00 5.000,00 500,00 500,00 1.000,00 2.000,00 100,00 Haltung von Fahrzeugen (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, Betriebsstoffe usw.) 8.000,00 Dienst- und Schutzkleidung Fortbildung (einschließl. Ausbildungskosten) Arbeitsschutz (betriebsmedizinischer Dienst, Sicherheitsfachkraft) Dienstreisen 2.000,00 1.500,00 1.000,00 1.000,00 Fremdkosten Entsorgung 60.000,00 Kalkulatorische Abschreibungen Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals 1.000,00 800,00 Gesamtkosten 2014 210.611,28 Aus der Anlage 4 ist die Art und Menge der jährlich anfallenden Sonderabfälle ersichtlich. Ebenfalls ersichtlich sind die sonstigen Sach- und Personalkosten Für das Jahre 2014 werden die Gebühren für Sonderabfälle daher auf festgelegt: 1,00 €\kg 3,50 €/kg 1,30 €\kg 2,50 €\kg 1,80 €\kg 3,70 €/kg 1,10 €/kg 4,90 €\kg 2,40 €\kg 0,90 €\kg - ölverunreinigte Betriebsmittel - Laborchemikalien - Farben/Lacke - Säuren/Laugen - Lösemittel - Pflanzenschutz-/Schädlingsbek. Mittel - Altmedikamente aus Gewerbebetrieben - Quecksilber - Spraydosen - Dispersionsfarben Seite 13 von 14 Erstellt am: 20.11.2013 K. Zimmermann Anlage 1 zu Gebuehrenbedarfsberechnung 2014 Lfd-Nr. Menge Einheit Abfallart % Anteil Drittentan Einzel- sorgungs- Gesamtme preis preis nge Personal-, Umlagen- u. sonstige Materialkoste n Personal-, Umlagenu. sonstige GesamtMaterialkos kosten Gebühr ten pro 2013 brutto Durchschnitt 2007-2009 (*) pro kg/Stk. Abfallart Einnahmen aus Gebühr kg ölhaltige Betriebsmittel, PCB-frei 0,29 812,00 1,93 2.924,06 1,04 1,33 1,00 2.800,00 € kg Chemikalien 2,14 834,60 0,27 407,28 1,04 3,18 3,50 1.365,00 € kg Farben und Lacke 0,35 13.300,00 26,23 39.683,66 1,04 1,39 1,30 49.400,00 € 1030 kg Säuren 1,84 1.895,20 0,71 1.075,64 1,04 2,88 2,50 2.575,00 € 5. 1420 kg Laugen 1,84 2.612,80 0,98 1.482,92 1,04 2,88 2,50 3.550,00 € 7. 24400 kg Lösemittelgemische 0,42 10.248,00 16,84 25.481,08 1,04 1,46 1,80 43.920,00 € 8. 1760 kg Pflanzenschutzmittel 2,56 4.505,60 1,21 1.837,98 1,04 3,60 3,70 6.512,00 € 9. 3020 kg Spraydosen 1,79 5.405,80 2,08 3.153,81 1,04 2,83 2,40 7.248,00 € 11. 10 kg quecksilberhaltige Rückstände 9,22 92,20 0,01 10,44 1,04 10,26 4,90 49,00 € 12. 60 13,57 814,20 0,04 62,66 1,04 14,61 0,00 0,00 € 13. 72000 0,21 15.120,00 49,69 75.190,08 1,04 1,25 0,90 64.800,00 € 55.640,40 100,00 151.309,60 1. 2800 2. 390 3. 38000 4. Stück Feuerlöscher kg Dispersionsfarben 144890 Gesamtkosten 210.611,28 Unterdeckung 28.392,28 Zur Finanzierung des Defizits werden die Einnahmen für Elektronikschrott, Papier und Schrott herangezogen 182.219,00 € (*) Die weiteren Jahresrechnungen 2010 u. 2011 lagen bei Erstellung noch nicht vor 20.11.2013 K. Zimmermann