Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
01.07.11, 21:17
Aktualisiert
08.07.11, 21:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
69/2011
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BdR Büro des Rates
Auskunft erteilt:
Frau Patruck / Frau Sunkovsky
Telefon:
05208/991-105 05208/991-114
Datum:
8. Juli 2011
Ortsrecht
hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde
Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
12.05.2011
Rat
12.07.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Ratsfraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP haben mit Schreiben vom 7. April
2011 eine Änderung des § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde
Leopoldshöhe beantragt (s. Anlage).
Über diesen Antrag wurde sodann im Haupt- und Finanzausschuss am 12. Mai 2011 beraten. Seitens der
Verwaltung wurde in der Sitzung folgende Ergänzung vorgeschlagen: „Sachkundige Bürger, die zu
stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt worden sind, erhalten von der Arbeit der Ausschüsse, in die
sie als stellvertretendes Mitglied gewählt sind, durch Übersendung der Einladungen (einschließlich etwaiger
Unterlagen) und Niederschriften Kenntnis.“ Diese Ergänzung nahm der Haupt- und Finanzausschuss
zustimmend zur Kenntnis. Abschließend empfahl der Haupt- und Finanzausschuss sodann dem
Gemeinderat, die seitens der Ratsfraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP beantragte
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe –
einschließlich der seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Ergänzung – zu beschließen.
Daraus ergibt sich folgende Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde
Leopoldshöhe:
Artikel 1
§ 29 Abs. 6 erhält folgende Fassung:
(6) Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger, die Mitglieder eines Ausschusses sind, können an den
nichtöffentlichen Sitzungen auch solcher Ausschüsse teilnehmen, denen sie nicht angehören.
Sachkundige Bürger, die zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt worden sind,
erhalten von der Arbeit der Ausschüsse, in die sie als stellvertretendes Mitglied gewählt sind,
durch Übersendung der Einladungen (einschließlich etwaiger Unterlagen) und Niederschriften
Kenntnis.
-2-
Artikel 2
Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.05.2011 beschließt der Rat die
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe in der
vorgelegten Fassung.
Schemmel