Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
65 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
20.11.13, 14:46
Aktualisiert
20.11.13, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Seite 1 von 2
Anlage 3 zu V 88/2013
Gegenüberstellung Gebührensatzung
Alte Fassung
Neue Fassung
§ 4 Abs. 1 Buchstabe a)
§ 4 Abs. 1 Buchstabe a)
Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a)
beträgt derzeit
Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a)
177,40 €/t beträgt ab dem 01.01.2014
153,00 €/t
Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a1)
beträgt derzeit
Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a1)
131,00 €/t beträgt ab dem 01.01.2014
107,00 €/t
§ 4 Abs. 1 Buchstabe b)
Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe b)
beträgt derzeit
§ 4 Abs. 1 Buchstabe b)
Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe b)
228,60 €/t beträgt ab dem 01.01.2014
222,34 €/t
20.11.2013
i.A. Zimmermann
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Anlage 3 zu V 88/2013
Gegenüberstellung Gebührensatzung
Alte Fassung
Neue Fassung
§ 6 Abs. 1 Buchstabe b)
§ 6 Abs. 1 Buchstabe b)
Die Gebühr von kompostierbaren Bioabfällen beträgt derzeit
87,80 €/t Die Gebühr von kompostierbaren Bioabfällen beträgt ab 01.01.2014
71,30 €/t
Die Gebühr für kompostierbare Grünabfälle beträgt derzeit
54,30 €/t Die Gebühr für kompostierbare Grünabfälle < 10 cm Durchmesser
und/oder < 2,50 Länge beträgt ab 01.01.2014
54,30 €/t
Die Gebühr für kompostierbare Grünabfälle, die einen erheblichen
Mehraufwand verursachen; insbesondere Anlieferungen, in denen
ein nicht unerheblicher Anteil Gras- und Strohabfälle einschl.
gepresster Ballen sowie Wurzelstöcke enthalten ist sowie
Grünabfälle mit einem Durchmesser > 10 cm oder einer
Länge > 2,50 m beträgt derzeit
Die Gebühr für kompostierbare Grünabfälle, die einen erheblichen
Mehraufwand verursachen; insbesondere Anlieferungen, in denen
ein nicht unerheblicher Anteil Gras- und Strohabfälle einschl.
gepresster Ballen sowie Wurzelstöcke enthalten ist sowie
Grünabfälle mit einem Durchmesser > 10 cm oder einer
87,80 €/t Länge > 2,50 m beträgt ab 01.01.2014
71,30 €/t
Die Gebühr für kompostierbare Grünabfälle
Die Gebühr für Strauch- und Astwerk sortenrein, ohne Erdanhaftungen und/oder Beimengungen von Weichorganik, z. B. Laub,
Grasschnitt, krautiges Material.
54,30 €/t beträgt ab 01.01.2014
0,00 €/t
beträgt derzeit
Die Gebühr für kompostierbare Bio- und Grünabfälle mit einem
Störstoffanteil von mehr als 3 Gewichtsprozent; insbesondere
Anlieferungen, die Friedhofskränze und Gestecke enthalten
beträgt derzeit
§ 6 Abs. 1 Buchstabe d)
Die Gebühr von Altholz, Kat. IV beträgt derzeit
Die Gebühr für kompostierbare Bio- und Grünabfälle mit einem
Störstoffanteil von mehr als 3 Gewichtsprozent; insbesondere
Anlieferungen, die Friedhofskränze und Gestecke enthalten
177,40 €/t beträgt ab 01.01.2014
153,00 €/t
§ 6 Abs. 1 Buchstabe d)
131,00 €/t Die Gebühr von Altholz, Kat. IV beträgt ab 01.01.2014
53,00 €/t
20.11.2013
i.A. Zimmermann