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Beschlussvorlage GB (Anlage 3 zur V 88/2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
65 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
20.11.13, 14:46
Aktualisiert
20.11.13, 14:46
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Inhalt der Datei

Seite 1 von 2 Anlage 3 zu V 88/2013 Gegenüberstellung Gebührensatzung Alte Fassung Neue Fassung § 4 Abs. 1 Buchstabe a) § 4 Abs. 1 Buchstabe a) Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a) beträgt derzeit Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a) 177,40 €/t beträgt ab dem 01.01.2014 153,00 €/t Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a1) beträgt derzeit Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a1) 131,00 €/t beträgt ab dem 01.01.2014 107,00 €/t § 4 Abs. 1 Buchstabe b) Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe b) beträgt derzeit § 4 Abs. 1 Buchstabe b) Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe b) 228,60 €/t beträgt ab dem 01.01.2014 222,34 €/t 20.11.2013 i.A. Zimmermann Seite 2 von 2 Anlage 3 zu V 88/2013 Gegenüberstellung Gebührensatzung Alte Fassung Neue Fassung § 6 Abs. 1 Buchstabe b) § 6 Abs. 1 Buchstabe b) Die Gebühr von kompostierbaren Bioabfällen beträgt derzeit 87,80 €/t Die Gebühr von kompostierbaren Bioabfällen beträgt ab 01.01.2014 71,30 €/t Die Gebühr für kompostierbare Grünabfälle beträgt derzeit 54,30 €/t Die Gebühr für kompostierbare Grünabfälle < 10 cm Durchmesser und/oder < 2,50 Länge beträgt ab 01.01.2014 54,30 €/t Die Gebühr für kompostierbare Grünabfälle, die einen erheblichen Mehraufwand verursachen; insbesondere Anlieferungen, in denen ein nicht unerheblicher Anteil Gras- und Strohabfälle einschl. gepresster Ballen sowie Wurzelstöcke enthalten ist sowie Grünabfälle mit einem Durchmesser > 10 cm oder einer Länge > 2,50 m beträgt derzeit Die Gebühr für kompostierbare Grünabfälle, die einen erheblichen Mehraufwand verursachen; insbesondere Anlieferungen, in denen ein nicht unerheblicher Anteil Gras- und Strohabfälle einschl. gepresster Ballen sowie Wurzelstöcke enthalten ist sowie Grünabfälle mit einem Durchmesser > 10 cm oder einer 87,80 €/t Länge > 2,50 m beträgt ab 01.01.2014 71,30 €/t Die Gebühr für kompostierbare Grünabfälle Die Gebühr für Strauch- und Astwerk sortenrein, ohne Erdanhaftungen und/oder Beimengungen von Weichorganik, z. B. Laub, Grasschnitt, krautiges Material. 54,30 €/t beträgt ab 01.01.2014 0,00 €/t beträgt derzeit Die Gebühr für kompostierbare Bio- und Grünabfälle mit einem Störstoffanteil von mehr als 3 Gewichtsprozent; insbesondere Anlieferungen, die Friedhofskränze und Gestecke enthalten beträgt derzeit § 6 Abs. 1 Buchstabe d) Die Gebühr von Altholz, Kat. IV beträgt derzeit Die Gebühr für kompostierbare Bio- und Grünabfälle mit einem Störstoffanteil von mehr als 3 Gewichtsprozent; insbesondere Anlieferungen, die Friedhofskränze und Gestecke enthalten 177,40 €/t beträgt ab 01.01.2014 153,00 €/t § 6 Abs. 1 Buchstabe d) 131,00 €/t Die Gebühr von Altholz, Kat. IV beträgt ab 01.01.2014 53,00 €/t 20.11.2013 i.A. Zimmermann