Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
20.11.13, 14:46
Aktualisiert
20.11.13, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 12/2013
19.11.2013
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
25.11.2013
Kreisausschuss
04.12.2013
Kreistag
18.12.2013
Gründung der "Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG"
Sachbearbeiter/in: Frau Stopa
Tel.: 15 - 438
Abt.: 20.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez. i. V.
Steffens
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss beschließt gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW im Wege der Dringlichkeit:
1.
Der Kreis stimmt dem Folgenden zu:
a) Beteiligung der KEV Energie GmbH als Gründungskommanditistin an der „Bürgerwindpark
Schleiden GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von 255.000 €
(51 %) gemeinsam mit der PE Becker GmbH, Kall, (49 % = 245.000 €).
-2-
2.
b)
Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB) als
Gesellschafterin an der Komplementärin dieser Gesellschaft, der „Bürgerwindpark Schleiden
Verwaltungs-GmbH“ unter Übernahme eines Geschäftsanteils von 25.000 € (100 %).
c)
Im Falle einer zum 28.02.2014 erfolgten positiven Bewertung des Gesamtprojektes und einer
auf Basis der Ergebnisse der EEG-Reform festgestellten Effizienzsicherung durch die Gremien des Konzerns „Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“ erfolgt die Erhöhung des Kommanditanteils der KEV Energie GmbH unter Übernahme einer weiteren Pflichteinlage von max.
5.145 T€ auf insgesamt max. 5,4 Mio. €.
d)
Sukzessive Veräußerung der Kommanditanteile der KEV Energie GmbH an der „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ an neu hinzukommende Kommanditisten mit Ausnahme eines bei der KEV Energie GmbH verbleibenden Sockelbetrages von 500 T€.
Der Kreis nimmt die vorliegenden Entwürfe der Gesellschaftsverträge der
Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG (Anlage 1) und der
Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH (Anlage 2)
zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter in den jeweiligen Gremien des Konzerns
„Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“ (ene) zu entsprechenden Beschlussfassungen.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
Begründung:
Als erstes Großprojekt der ene-Konzerngesellschaft für Planung, Betrieb und Beteiligung regenerativer Projekte, der KEVER PBB, wurde das Projekt „Windpark Schleiden-Patersweiher“ im Dezember
2011 im Rat der Stadt Schleiden vorgestellt und befürwortet. Die KEVER PBB erhielt den Zuschlag
zur Planung und der Entwicklung des Projektes. Die Entwicklung bis hin zur Inbetriebnahme wird sich
voraussichtlich bis Ende 2014 erstrecken. Für die planmäßige Umsetzung des Projektes werden die
Gründungen der Gesellschaften „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ und „Bürgerwindpark
Schleiden Verwaltungs-GmbH“ kurzfristig erforderlich.
Gegenstand der Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG ist die Planung, Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung oder Umwandlung regenerativer Energien einschließlich der Veräußerung des aus dem Betrieb der Anlagen gewonnenen elektrischen Stroms zur Einspeisung in das
öffentliche Versorgungsnetz oder Anlagen zur mittelbaren oder unmittelbaren Speicherung sowie die
mögliche Veräußerung der von der Gesellschaft im Rahmen ihres Unternehmenszwecks betriebenen
Erzeugungsanlagen nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse.
Gegenstand der Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH ist die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG.
Die Gesellschaftsgründung und Umsetzung des Projektes soll wie nachstehend aufgeführt erfolgen:
1.
Gesellschaftsgründung
Dezember 2013/Januar 2014, Projektbudget von 500 T€ (51% KEV E – 49% PE Becker)
2.
Phase 1: Vorbereitung, Planung, BImsch-Genehmigung
Abschluss Verhandlungen
mit Enercon wg. Rücktrittsrecht bis zum 28.02.2014 oder wg. Preisreduzierungsklausel
zur Finanzierung, einschl. ggf. erforderlicher Zwischenfinanzierung sowie Abschluss von Letters of Intent (LoI) mit potentiellen Investoren, Fonds
-3-
3.
Phase 2: Entscheidung zum weiteren Vorgehen
Entscheidung zum 28.02.2014 auf Basis dann erkennbarer Rahmenbedingungen ob das Projekt
vollumfänglich umgesetzt wird (Aufstockung des EK bis 5,6 Mio. €, ggf. KEV Energie GmbH)
teilumgesetzt wird (BImSch über 6 Anlagen, ggf. Änderungsantrag mit Zeitverschiebung erforderlich)
oder zu einem späteren Zeitpunkt, unter anderen Rahmenbedingungen, realisiert bzw. voll
ausgebaut wird.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Bericht über die Chancen und Risiken der Gesellschaftsgründung (Anlage 3) verwiesen.
Kommunalrechtliches Verfahren
Vor der Entscheidung über die Gründung von bzw. die unmittelbare Beteiligung an Unternehmen ist
der Kreistag nach § 53 KrO NRW i. V. m. § 107 a Abs. 4 Satz 1 GO NRW über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements zu unterrichten. Die Chancen und Risiken wurden in der Anlage 3 zusammengefasst.
Gemäß § 107 a Abs. 4 Satz 2 GO NRW ist den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von
Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden
Gewerkschaften die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, sofern die Entscheidung die Erbringung verbundener Dienstleistungen betrifft.
Die Erbringung unmittelbar verbundener Dienstleistungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt,
so dass eine Beteiligung der v. g. Institutionen unterbleibt.
Sonstiges
Wie bereits im Bericht über die Chancen und Risiken der Gesellschaftsgründung (Anlage 3) unter
Ziffer 4 ausgeführt, werden sich vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen die
Rahmenbedingungen aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (ErneuerbareEnergien-Gesetz, EEG) voraussichtlich binnen Jahresfrist grundlegend ändern.
Derzeit ist völlig unklar ob, und zu welchem Zeitpunkt für in Planung befindliche Projekte ein Vertrauens- bzw. Bestandsschutz des aktuellen EEG gewährt wird. Aus Erfahrungen vergangener EEGNovellen ist ggf. neben einer Baugenehmigung auch das Datum des Abschlusses eines Liefervertrages ein mögliches Kriterium.
Der schnellstmögliche Abschluss des Liefervertrages zwischen der noch zu gründenden Projektgesellschaft und dem Anlagen-Hersteller ist der zentrale Baustein für die weitere Umsetzung des geplanten Projektes Bürgerwindpark Schleiden.
Bedingt hierdurch erfolgt die Beschlussfassung gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW durch den Kreisausschuss. Die Entscheidung wird dem Kreistag in der Sitzung am 18.12.2013 zur Genehmigung
vorgelegt.
Der Haushalt des Kreises Euskirchen wird durch diese Maßnahme nicht berührt.
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 lit. l) KrO NRW.
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Anlagen:
1. Entwurf Gesellschaftsvertrag der „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“
2. Entwurf Gesellschaftsvertrag der „Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH“
3. Bericht zur Unterrichtung des Kreistages über die Chancen und Risiken der beabsichtigten
Beteiligung an der zu gründenden „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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