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Dringlichkeitsentscheidung GB (Gründung der "Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
20.11.13, 14:46
Aktualisiert
20.11.13, 14:46
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Kreis Euskirchen Der Landrat D 12/2013 19.11.2013 Datum: Dringlichkeitsentscheidung Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 25.11.2013 Kreisausschuss 04.12.2013 Kreistag 18.12.2013 Gründung der "Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG" Sachbearbeiter/in: Frau Stopa Tel.: 15 - 438 Abt.: 20.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. i. V. Steffens Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss beschließt gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW im Wege der Dringlichkeit: 1. Der Kreis stimmt dem Folgenden zu: a) Beteiligung der KEV Energie GmbH als Gründungskommanditistin an der „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von 255.000 € (51 %) gemeinsam mit der PE Becker GmbH, Kall, (49 % = 245.000 €). -2- 2. b) Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB) als Gesellschafterin an der Komplementärin dieser Gesellschaft, der „Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH“ unter Übernahme eines Geschäftsanteils von 25.000 € (100 %). c) Im Falle einer zum 28.02.2014 erfolgten positiven Bewertung des Gesamtprojektes und einer auf Basis der Ergebnisse der EEG-Reform festgestellten Effizienzsicherung durch die Gremien des Konzerns „Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“ erfolgt die Erhöhung des Kommanditanteils der KEV Energie GmbH unter Übernahme einer weiteren Pflichteinlage von max. 5.145 T€ auf insgesamt max. 5,4 Mio. €. d) Sukzessive Veräußerung der Kommanditanteile der KEV Energie GmbH an der „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ an neu hinzukommende Kommanditisten mit Ausnahme eines bei der KEV Energie GmbH verbleibenden Sockelbetrages von 500 T€. Der Kreis nimmt die vorliegenden Entwürfe der Gesellschaftsverträge der š š Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG (Anlage 1) und der Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH (Anlage 2) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter in den jeweiligen Gremien des Konzerns „Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“ (ene) zu entsprechenden Beschlussfassungen. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Begründung: Als erstes Großprojekt der ene-Konzerngesellschaft für Planung, Betrieb und Beteiligung regenerativer Projekte, der KEVER PBB, wurde das Projekt „Windpark Schleiden-Patersweiher“ im Dezember 2011 im Rat der Stadt Schleiden vorgestellt und befürwortet. Die KEVER PBB erhielt den Zuschlag zur Planung und der Entwicklung des Projektes. Die Entwicklung bis hin zur Inbetriebnahme wird sich voraussichtlich bis Ende 2014 erstrecken. Für die planmäßige Umsetzung des Projektes werden die Gründungen der Gesellschaften „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ und „Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH“ kurzfristig erforderlich. Gegenstand der Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG ist die Planung, Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung oder Umwandlung regenerativer Energien einschließlich der Veräußerung des aus dem Betrieb der Anlagen gewonnenen elektrischen Stroms zur Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz oder Anlagen zur mittelbaren oder unmittelbaren Speicherung sowie die mögliche Veräußerung der von der Gesellschaft im Rahmen ihres Unternehmenszwecks betriebenen Erzeugungsanlagen nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse. Gegenstand der Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH ist die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG. Die Gesellschaftsgründung und Umsetzung des Projektes soll wie nachstehend aufgeführt erfolgen: 1. Gesellschaftsgründung Dezember 2013/Januar 2014, Projektbudget von 500 T€ (51% KEV E – 49% PE Becker) 2. Phase 1: Vorbereitung, Planung, BImsch-Genehmigung Abschluss Verhandlungen š mit Enercon wg. Rücktrittsrecht bis zum 28.02.2014 oder wg. Preisreduzierungsklausel š zur Finanzierung, einschl. ggf. erforderlicher Zwischenfinanzierung sowie Abschluss von Letters of Intent (LoI) mit potentiellen Investoren, Fonds -3- 3. Phase 2: Entscheidung zum weiteren Vorgehen Entscheidung zum 28.02.2014 auf Basis dann erkennbarer Rahmenbedingungen ob das Projekt š vollumfänglich umgesetzt wird (Aufstockung des EK bis 5,6 Mio. €, ggf. KEV Energie GmbH) š teilumgesetzt wird (BImSch über 6 Anlagen, ggf. Änderungsantrag mit Zeitverschiebung erforderlich) š oder zu einem späteren Zeitpunkt, unter anderen Rahmenbedingungen, realisiert bzw. voll ausgebaut wird. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Bericht über die Chancen und Risiken der Gesellschaftsgründung (Anlage 3) verwiesen. Kommunalrechtliches Verfahren Vor der Entscheidung über die Gründung von bzw. die unmittelbare Beteiligung an Unternehmen ist der Kreistag nach § 53 KrO NRW i. V. m. § 107 a Abs. 4 Satz 1 GO NRW über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements zu unterrichten. Die Chancen und Risiken wurden in der Anlage 3 zusammengefasst. Gemäß § 107 a Abs. 4 Satz 2 GO NRW ist den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaften die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, sofern die Entscheidung die Erbringung verbundener Dienstleistungen betrifft. Die Erbringung unmittelbar verbundener Dienstleistungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt, so dass eine Beteiligung der v. g. Institutionen unterbleibt. Sonstiges Wie bereits im Bericht über die Chancen und Risiken der Gesellschaftsgründung (Anlage 3) unter Ziffer 4 ausgeführt, werden sich vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen die Rahmenbedingungen aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (ErneuerbareEnergien-Gesetz, EEG) voraussichtlich binnen Jahresfrist grundlegend ändern. Derzeit ist völlig unklar ob, und zu welchem Zeitpunkt für in Planung befindliche Projekte ein Vertrauens- bzw. Bestandsschutz des aktuellen EEG gewährt wird. Aus Erfahrungen vergangener EEGNovellen ist ggf. neben einer Baugenehmigung auch das Datum des Abschlusses eines Liefervertrages ein mögliches Kriterium. Der schnellstmögliche Abschluss des Liefervertrages zwischen der noch zu gründenden Projektgesellschaft und dem Anlagen-Hersteller ist der zentrale Baustein für die weitere Umsetzung des geplanten Projektes Bürgerwindpark Schleiden. Bedingt hierdurch erfolgt die Beschlussfassung gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW durch den Kreisausschuss. Die Entscheidung wird dem Kreistag in der Sitzung am 18.12.2013 zur Genehmigung vorgelegt. Der Haushalt des Kreises Euskirchen wird durch diese Maßnahme nicht berührt. Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 lit. l) KrO NRW. -4- Anlagen: 1. Entwurf Gesellschaftsvertrag der „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ 2. Entwurf Gesellschaftsvertrag der „Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH“ 3. Bericht zur Unterrichtung des Kreistages über die Chancen und Risiken der beabsichtigten Beteiligung an der zu gründenden „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)