Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
288 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
20.11.13, 14:46
Aktualisiert
20.11.13, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2
Entwurf
Gesellschaftsvertrag
Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH
(Komplementär GmbH)
Entwurfsfassung 12.11.2013
Schleiden, XX. Monat YYYY
Gesellschaftsvertrag Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH
II
Inhaltsverzeichnis
1
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4
5
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7
8
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10
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14
Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft ..................................................................... 3
Geschäftsjahr und Dauer .................................................................................................... 3
Gegenstand des Unternehmens........................................................................................... 3
Stammkapital, Stammeinlagen ........................................................................................... 3
Organe der Gesellschaft...................................................................................................... 3
Einberufung und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung ................................ 3
Aufgaben der Gesellschafterversammlung......................................................................... 4
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft............................................................ 4
Wirtschaftsplan ................................................................................................................... 5
Jahresabschluss ................................................................................................................... 5
Bekanntmachungen ............................................................................................................ 5
Gründungsaufwand............................................................................................................. 5
Gleichstellung ..................................................................................................................... 5
Salvatorische Klausel ......................................................................................................... 5
Gesellschaftsvertrag Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH
1
3
Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft
1. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie führt die Firma
Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH.
2. Sitz der Gesellschaft ist Schleiden.
2
Geschäftsjahr und Dauer
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr (Rumpfgeschäftsjahr)
beginnt mit Gründung der Gesellschaft und endet am 31.12. desselben Jahres.
2. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
3
Gegenstand des Unternehmens
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende und
geschäftsführende Gesellschafterin ohne Stimmrecht und ohne Kapitalanteil an der
Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG mit Sitz in Schleiden.
2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet
erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen.
4
Stammkapital, Stammeinlagen
1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 Euro (in Worten:
fünfundzwanzigtausend Euro).
2. Am Stammkapital ist die KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH mit
einem Geschäftsanteil in Höhe von 25.000 Euro beteiligt.
5
Organe der Gesellschaft
Die Organe der Gesellschaft sind:
1. die Gesellschafterversammlung,
2. die Geschäftsführung.
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Einberufung und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung
1. Die Gesellschafterversammlung ist durch die Geschäftsführung in den durch Gesetz
und diesen Gesellschaftsvertrag bestimmten Fällen mit einer Frist von 2 Wochen unter
Angabe der Tagesordnung sowie von Zeitpunkt und Ort der Versammlung
einzuberufen.
2. Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung werden mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht Gesetz oder Gesellschaftsvertrag
zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben. Jede 100 Euro eines Geschäftsanteils
gewähren eine Stimme.
Gesellschaftsvertrag Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH
4
3. Über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ist eine Niederschrift
anzufertigen, die von der Geschäftsführung der KEVER Projekt-BetriebsBeteiligungsgesellschaft mbH zu unterschreiben, an den Gesellschafter zu versenden
und zu den Akten der Gesellschaft zu nehmen ist.
7
Aufgaben der Gesellschafterversammlung
1. Die Gesellschafterversammlung nimmt alle ihr durch Gesetz oder durch diesen
Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben wahr, soweit diese nicht einem anderen
Gesellschaftsorgan übertragen sind.
2. Unbeschadet gesetzlicher Regelungen oder weitergehender Bestimmungen dieses
Gesellschaftsvertrages
unterliegen
der
Beschlussfassung
durch
die
Gesellschafterversammlung insbesondere:
a. Änderungen des Gesellschaftsvertrages, einschließlich Kapitalerhöhungen und
Kapitalherabsetzungen sowie Abschluss, Änderung und Aufhebung von
Unternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 und 292 Abs. 1 des Aktiengesetzes,
b. Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung,
c. Entlastung der Mitglieder der Geschäftsführung,
d. Bestellung und Anstellungsbedingungen von Geschäftsführern,
e. Abberufung und Entlassung von Geschäftsführern,
f. Bestellung und Abberufung von Prokuristen,
g. Befreiung der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB,
h. Verfolgung von Rechtsansprüchen gegen Mitglieder der Geschäftsführung,
i. Wirtschaftsplan (Bilanz-, Ergebnis-, Instandhaltungs-, Investitions-, Finanz- und
Personalplanung und entsprechende 5-Jahres-Planung),
j. Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen,
k. Bestellung von Vertretern in Beteiligungsgesellschaften,
l. Bestellung des Abschlussprüfers.
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Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft
1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die durch die
Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen werden.
2. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
3. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Bürgerwindpark Schleiden
GmbH & Co. KG sind die zur Geschäftsführung und Vertretung befugten Personen
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschafterversammlung
kann zusätzliche Befreiungen einräumen oder Befreiungen aufheben.
4. Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführung gesetzlich vertreten.
5. Der Geschäftsführung obliegt die Führung der Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze
und dieses Gesellschaftsvertrages.
Gesellschaftsvertrag Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH
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5
Wirtschaftsplan
Die Geschäftsführung stellt vor Beginn eines jeweiligen Geschäftsjahres einen
Wirtschaftsplan für das kommende Geschäftsjahr auf, der aus Bilanz-, Ergebnis-,
Instandhaltungs-, Investitions- und Finanzplanung sowie Personalplanung besteht und legt
diesen dem Gesellschafter zur Beratung vor. Gemeinsam mit diesem jährlichen
Wirtschaftsplan gibt die Geschäftsführung dem Gesellschafter eine entsprechende 5-JahresPlanung zur Kenntnis.
10 Jahresabschluss
1. Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und Lagebericht
sind von der Geschäftsführung in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das
vergangene Geschäftsjahr nach den gesetzlichen Vorschriften aufzustellen und dem
Abschlussprüfer zur Prüfung vorzulegen.
2. Zugleich hat die Geschäftsführung den Vorschlag für die Verwendung des
Bilanzgewinns dem Gesellschafter vorzulegen.
3. Die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes richtet sich nach den
für die Größenordnung der Gesellschaft maßgeblichen Vorschriften des Dritten
Buches des HGB.
4. Jahresabschluss und Lagebericht sind in entsprechender Anwendung der Vorschriften
des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften
aufzustellen und zu prüfen.
11 Bekanntmachungen
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, erfolgen die Bekanntmachungen im elektronischen
Bundesanzeiger, ansonsten in der örtlichen Presse.
12 Gründungsaufwand
Die Gesellschaft trägt den Gründungsaufwand (Notarkosten und Kosten der Eintragung ins
Handelsregister) bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 Euro.
13 Gleichstellung
Die Gesellschaft und ihre Organe haben die Ziele des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen
und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen zu beachten.
14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder
werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt
Gesellschaftsvertrag Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH
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werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine
Regelungslücke enthält.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene
Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Beteiligten
gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden,
sofern sie bei Abschluss der Vereinbarung den Punkt bedacht hätten.
53937 Schleiden, XX. Monat YYYY
(KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH)