Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
486 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
20.11.13, 14:46
Aktualisiert
20.11.13, 14:46
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Inhalt der Datei
Anlage 3
Bericht
zur Unterrichtung des Kreistages über die Chancen und Risiken der
beabsichtigten Beteiligung an der zu gründenden
„Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“
Kall, 7. November 2013
Bericht an den Kreistag – Gründung „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“
II
Inhaltsverzeichnis
1
2
3
4
5
6
7
Vorbemerkung .................................................................................................................... 1
Geplantes Vorhaben ........................................................................................................... 2
Kommentar zur Rechtsform der GmbH & Co. KG und steuerliche Würdigung ............... 2
Chancen und Risiken .......................................................................................................... 3
Auswirkungen auf das Handwerk, die mittelständische Wirtschaft und die Beschäftigten
der jeweils handelnden Gewerkschaften ............................................................................ 5
Prüfung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften .............................................................. 5
Projektbeschreibung „Bürgerwindpark Schleiden“ ............................................................ 5
Bericht an den Kreistag – Gründung „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“
1
1
Vorbemerkung
Im Kontext mit unserer neuen Gesellschaft für Planung, Betrieb und Beteiligung regenerativer
Projekte, der KEVER PBB mbH (KEVER), wurde ein erstes zu entwickelndes Großprojekt,
der
Windpark
Schleiden-Patersweiher,
mit
aktuell
6
WEA
und
einem
Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 31 Mio Euro im Dezember 2011 im Rat der Stadt
Schleiden befürwortet. Die KEVER PBB mbH wurde in der Entscheidungsvorlage des Rates
als Entwickler und Betreiber des Projektes genannt und hat im Januar 2012 den Zuschlag
erhalten. Es wird kurzfristig die „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ zu gründen
sein. Die Entwicklung des Projektes bis hin zur Inbetriebnahme der Windenergieanlagen wird
sich voraussichtlich bis Ende 2014 erstrecken.
Eine erste Kurzinformation wurde im Dezember 2011 inkl. erster „VorabInvestitionsrechnung“ an das Beteiligungscontrolling der RWE und des Kreises Euskirchen
übermittelt. Alle Gutachten liegen vor und der Antrag auf Erteilung der BImSchGenehmigung (Äquivalent zum klassischen Bauantrag) wurde im September 2013 beim Kreis
Euskirchen gestellt. Ein positiver Bescheid wird bis zum Ende des Jahres erwartet.
Die Projektgesellschaft sollte nach vorliegenden Erkenntnissen in der Form einer GmbH &
Co. KG gegründet werden und soll den Namen „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co.
KG“ (BWPSLE) tragen. Als Komplementärin und Geschäftsführerin soll die
„Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs GmbH“ als 100%ige Tochter der KEVER PBB
mbH gegründet werden, die auch die technische und kaufmännische Betriebsführung
übernimmt.
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur
Erzeugung oder Umwandlung regenerativer Energien einschließlich der Veräußerung des aus
dem Betrieb der Anlagen gewonnenen elektrischen Stroms zur Einspeisung in das öffentliche
Versorgungsnetz oder Anlagen zur mittelbaren oder unmittelbaren Speicherung sowie die
mögliche Veräußerung der von der Gesellschaft im Rahmen ihres Unternehmenszwecks
betriebenen Erzeugungsanlagen nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse
Bericht an den Kreistag – Gründung „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“
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2
Geplantes Vorhaben
Die KEV Energie GmbH und weitere nicht näher bezeichnete Beteiligte beabsichtigen als
Gründungskommanditisten die „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ zum Ende des
Jahres 2013 zu gründen und in der Folge weitere Kommanditisten zur Auffüllung des nötigen
Eigenkapitals aufzunehmen.
Ziel der neu zu gründenden gemeinsamen Gesellschaft ist der Erwerb und der Betrieb des auf
den Hochflächen zwischen Dreiborn und Herhahn (Schleiden-Patersweiher) gelegenen und
noch zu errichtenden Bürgerwindparks Schleiden-Patersweiher.
Die Ausweitung der Geschäftstätigkeiten der „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“
auf die Planung, Errichtung und den Betrieb von weiteren Anlagen zur Erzeugung oder
Umwandlung regenerativer Energien einschließlich der Veräußerung des aus den Anlagen
gewonnenen Stroms ist nicht geplant.
Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet
erscheinen, den vorgenannten Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
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Kommentar zur Rechtsform der GmbH & Co. KG und steuerliche
Würdigung1
„Anders als eine Kapitalgesellschaft ist die Kommanditgesellschaft selbst nicht Steuersubjekt
hinsichtlich Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (sog. "Einheitsprinzip"). Folglich werden
die Gewinne der KG für ertragsteuerliche Zwecke unmittelbar von den Gesellschaftern
besteuert, unabhängig von der Frage, ob diese aus der Gesellschaft entnommen wurden oder
nicht. Dagegen findet für gewerbesteuerliche Zwecke eine Besteuerung auf der Ebene der KG
statt, d.h. die KG ist selber Gewerbesteuersubjekt.
Die ertragsteuerlichen Gewinne der KG werden dem jeweiligen Gesellschafter unmittelbar
zugerechnet, unabhängig davon, ob diese tatsächlich entnommen wurden.
Zurechnungsmaßstab ist dabei die Beteiligungsquote. Beteiligungsquote in diesem Sinne ist
jedoch nicht zwingend die gesellschaftsrechtliche Einlage, wie z.B. das Kommanditkapital.
Vielmehr gelten steuerrechtlich alle Werte, die der Gesellschafter auf die Gesellschaft
übertragen hat, als Einlage und dienen der Bestimmung der Beteiligungsquote. Dies umfasst
zum einen die gesellschaftsrechtliche Einlage (hier: Kommanditkapital), wie auch die
Zahlungen auf das variable Kapitalkonto. Nicht dagegen zur Bestimmung der
Beteiligungsquote zählen Wirtschaftsgüter oder Barmittel, welche der KG lediglich zur
Nutzung überlassen wurden (z.B. Darlehen).
1
vgl. Kühr, Thomas: Bericht an den Kreistag zur Gründung der Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG, Juni
2011
Bericht an den Kreistag – Gründung „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“
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Die Art der Besteuerung der Gewinne aus der Kommanditbeteiligung hängt von den
Investoren ab. Sind Kommunen die Investoren, unterliegen die Erträge bei diesen der
Körperschaftsteuer. Sind private Investoren in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert,
dürften die Beteiligungserträge in der Regel auch der Körperschaftsteuer unterliegen.“2
Ein besonderer Vorteil dieser Rechtsform liegt darin, dass die Ausschüttungen an die
Kommanditisten der Höhe nach nicht abhängig vom Jahresergebnis der Gesellschaft sind,
sondern vom Liquiditätsstatus und der Reservenpolitik bestimmt werden können (natürlich
unter Beachtung der Gesamtwirtschaftlichkeit des Unternehmens). Die vorgenommenen
Ausschüttungen haben somit eine unmittelbare Auswirkung auf die Eigenkapital-Rentabilität
der Kommanditisten.
4
Chancen und Risiken
Durch das aktuelle Erneuerbare Energiengesetz (EEG 2012) wird Betreibern von Anlagen zur
Gewinnung erneuerbarer Energien eine konstante Einspeisevergütung zugesichert, die nicht
von Schwankungen des Strom- oder Gaspreises beeinflusst ist und für 20 Jahre ab
vergütungstechnischer Inbetriebnahme gezahlt wird. Diese Vergütung wird bei Einspeisung in
das öffentliche Netz für jede gelieferte Kilowattstunde fällig. Da der Windpark mit seinen
geplanten 6 Windenergieanlagen voraussichtlich im Jahre 2014 in Betrieb gehen wird, gilt
hier unter Annahme der Bedingungen des EEG 2012 eine Einspeisevergütung von 9,13 Cent /
kWh (ohne Repowering-Bonus). Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen
Entwicklungen und energiepolitischen Rahmenbedingungen ist jedoch davon auszugehen,
dass sich das EEG binnen Jahresfrist grundlegend ändern wird. Dies bestätigen alle
derzeitigen Indikatoren und Informationen aus den Koalitionsgesprächen. Wir vermuten, dass
die neuen Regelungen die Erzeugungsprojekte näher am Markt ausrichten und somit weitere
Vergütungseinschnitte wahrscheinlich werden. Aufgrund der langfristigen energiepolitischen
Ziele der Bundesregierung jedoch gehen wir davon aus, dass in Zukunft unter anderen
Rahmenbedingungen weiterhin Raum für regenerative Erzeugungsprojekte vorhanden sein
wird.
Da Lieferzeiten bei den geplanten und im BImSch-Antrag festgeschriebenen Enercon-WEA
bei 12 Monaten liegen, bedeutet dies, dass ein Liefervertrag noch in diesem Jahr
abgeschlossen werden muss, damit die geplanten Inbetriebnahmezeitpunkte zu gewähren,
alles unter der Voraussetzung, dass die BImSch-Genehmigung in 2013 erteilt wird.
2
Auszug aus einer Stellungnahme der WP-Gesellschaft PricewaterhouseCoopers
Bericht an den Kreistag – Gründung „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“
4
Dies bedeutet im Einzelnen …
•
Liefervertragsunterschrift in 2013, BImSch-Genehmigung im Dezember 2013,
Inbetriebnahme 4. Quartal 2014, keine Änderung der EEG-Situation (2012):
Projektumsetzung wie geplant, Chancen gewahrt
•
Liefervertragsunterschrift in 2013, BImSch-Genehmigung im Dezember 2013,
Inbetriebnahme 4. Quartal 2014, Verschlechterung der EEG-Situation Mitte 2014:
Projektumsetzung wie geplant, Risiken bezüglich Wirtschaftlichkeit, die damit unter
den jetzigen kfm. vorsichtig getroffenen Annahmen deutlich gefährdet ist, d.h.
Verhandlungen der beteiligten Partner zur Reduzierung von Herstellkosten etc.
notwendig, Einigkeit unsicher
•
Liefervertragsunterschrift nicht in 2013, BImSch-Genehmigung im Dezember 2013,
keine Inbetriebnahme 4. Quartal 2014, keine Änderung der EEG-Situation (2012):
Projekt hätte umgesetzt werden können, durch fehlenden Liefervertrag Chancen
verpasst
•
Liefervertragsunterschrift nicht in 2013, BImSch-Genehmigung im Dezember 2013,
keine Inbetriebnahme 4. Quartal 2014, Verschlechterung der EEG-Situation Mitte
2014: Projektumsetzung verschiebt sich auf 2015 oder nach Rechtssicherheit zum
EEG, Risiko vermieden
Es ist anzunehmen, dass die Netzparität für Strom aus erneuerbaren Energien aufgrund
steigender Energiepreise an den Großmärkten für konventionellen Strom früher,
beziehungsweise vor Beendigung des EEG-Förderzeitraumes erreicht wird. Darüber hinaus
können energiepolitische Weichenstellungen insgesamt zu einer größeren Wirtschaftlichkeit
von erneuerbaren Energien führen.
Im Gegensatz zu anderen Formen der Energiegewinnung, die auf dem Verbrauch von
Rohstoffen fossiler oder atomarer Art basieren, ist der Betrieb von Windkraft- und
Solaranlagen unabhängig von den Beschaffungspreisen der Rohstoffe. Schwankungen,
insbesondere Anstiege von Rohstoffpreisen, wirken sich demnach nur marginal auf die
Wirtschaftlichkeit der Anlage aus.
Die Menge der produzierten erneuerbaren Energie ist jedoch abhängig von den wechselnden
und nicht beeinflussbaren Wetterbedingungen. Unter dem Durchschnitt liegende
Windaufkommen könnten in einzelnen Jahren zu einer Verringerung der Umsatzerlöse und
somit zu einem zeitlich begrenzten Liquiditätsrückgang führen. Durch vorausschauende
Ergebnisverteilungen sollte für den Eintrittsfall ein Liquiditätspolster gebildet werden.
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Auswirkungen auf das Handwerk, die mittelständische Wirtschaft und
die Beschäftigten der jeweils handelnden Gewerkschaften
Eine Erbringung unmittelbar verbundener Dienstleistungen erfolgt nicht und ist auch nicht
beabsichtigt.
Aus diesem Grund werden die örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk,
Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden
Gewerkschaft nicht beteiligt, da ihnen gem. § 107 a Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW,
anwendbar über § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW, nur die Gelegenheit zur Stellungnahme
zu geben ist, sofern die Entscheidung die Erbringung verbundener Dienstleistungen betrifft.
6
Prüfung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften
Die Finanzierung des Windparkkaufes erfolgt durch die neu zu gründende Projektgesellschaft
mittels eines oder mehrerer Darlehen im FK/EK-Verhältnis 80/20. Beihilferechtliche EUVorschriften werden hierdurch nicht berührt, da die Aufnahme eines Investitionsdarlehens
keine beihilferelevante Maßnahme darstellt.
7
Projektbeschreibung „Bürgerwindpark Schleiden“
Der „Bürgerwindpark Schleiden“ wird auf Hochflächen zwischen den Ortslagen Dreiborn und
Herhahn (Patersweiher) auf einer Fläche von insgesamt ca. 63 ha mit einer Gesamtleistung
von 18.000 kW (18 MW) und einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 31.000 T Euro
errichtet. Mit der dort regenerativ erzeugten Energie von 43,4 Mio kWh können ca. 30.000 t
CO2 p.a. eingespart und etwa 12.000 Haushalte mit Strom aus Windenergie versorgt werden.
- die Einspeisung des erzeugten Stroms erfolgt in das öffentliche Versorgungsnetz der
KEV (Westnetz GmbH),
- es wurden 2.259 Vollbenutzungsstunden angesetzt (P90-Wert Gutachten-6%),
Im Planungsszenario bietet das Projekt auf der Grundlage des aktuell geltenden EEG 2012
staatlich garantierte „Einnahmen“ über 20 Jahre plus Anlaufjahr und die bestehenden Risiken
sind mittels Wartungsverträgen (EPK) und „All-In Versicherung“ versicherbar.
Bericht an den Kreistag – Gründung „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“
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Technische Daten:
Fläche
Leistung
Anlagen
Erwartete Arbeit
CO2-Vermeidung
Theor. vers. Haushalte
Hersteller:
63 ha
18.000 kW (18 MW)
6 Anlagen a 3.000 kW mit einer Nabenhöhe von 149m
ca. 43.400.000 kWh p.a.
ca. 30.000 t p.a.
ca. 12.000
Enercon
Kaufm. Daten unter Voraussetzung IBN 01.11.2014 und EEG 2012:
Investition
Vergütung
Erwartete Erlöse
Aufwendungen
31.500 T Euro
9,13 Cent / kWh
3.700 T Euro p.a.
ca. 1.060 T Euro p.a. (Pacht, Leitungsrecht, Versicherung,
Betriebsführung etc.)
avisiertes Eigenkapital
6.000 T € (NN)