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Dringlichkeitsentscheidung GB (Anlage 3)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
486 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
20.11.13, 14:46
Aktualisiert
20.11.13, 14:46

Inhalt der Datei

Anlage 3 Bericht zur Unterrichtung des Kreistages über die Chancen und Risiken der beabsichtigten Beteiligung an der zu gründenden „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ Kall, 7. November 2013 Bericht an den Kreistag – Gründung „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ II Inhaltsverzeichnis 1 2 3 4 5 6 7 Vorbemerkung .................................................................................................................... 1 Geplantes Vorhaben ........................................................................................................... 2 Kommentar zur Rechtsform der GmbH & Co. KG und steuerliche Würdigung ............... 2 Chancen und Risiken .......................................................................................................... 3 Auswirkungen auf das Handwerk, die mittelständische Wirtschaft und die Beschäftigten der jeweils handelnden Gewerkschaften ............................................................................ 5 Prüfung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften .............................................................. 5 Projektbeschreibung „Bürgerwindpark Schleiden“ ............................................................ 5 Bericht an den Kreistag – Gründung „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ 1 1 Vorbemerkung Im Kontext mit unserer neuen Gesellschaft für Planung, Betrieb und Beteiligung regenerativer Projekte, der KEVER PBB mbH (KEVER), wurde ein erstes zu entwickelndes Großprojekt, der Windpark Schleiden-Patersweiher, mit aktuell 6 WEA und einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 31 Mio Euro im Dezember 2011 im Rat der Stadt Schleiden befürwortet. Die KEVER PBB mbH wurde in der Entscheidungsvorlage des Rates als Entwickler und Betreiber des Projektes genannt und hat im Januar 2012 den Zuschlag erhalten. Es wird kurzfristig die „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ zu gründen sein. Die Entwicklung des Projektes bis hin zur Inbetriebnahme der Windenergieanlagen wird sich voraussichtlich bis Ende 2014 erstrecken. Eine erste Kurzinformation wurde im Dezember 2011 inkl. erster „VorabInvestitionsrechnung“ an das Beteiligungscontrolling der RWE und des Kreises Euskirchen übermittelt. Alle Gutachten liegen vor und der Antrag auf Erteilung der BImSchGenehmigung (Äquivalent zum klassischen Bauantrag) wurde im September 2013 beim Kreis Euskirchen gestellt. Ein positiver Bescheid wird bis zum Ende des Jahres erwartet. Die Projektgesellschaft sollte nach vorliegenden Erkenntnissen in der Form einer GmbH & Co. KG gegründet werden und soll den Namen „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ (BWPSLE) tragen. Als Komplementärin und Geschäftsführerin soll die „Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs GmbH“ als 100%ige Tochter der KEVER PBB mbH gegründet werden, die auch die technische und kaufmännische Betriebsführung übernimmt. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung oder Umwandlung regenerativer Energien einschließlich der Veräußerung des aus dem Betrieb der Anlagen gewonnenen elektrischen Stroms zur Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz oder Anlagen zur mittelbaren oder unmittelbaren Speicherung sowie die mögliche Veräußerung der von der Gesellschaft im Rahmen ihres Unternehmenszwecks betriebenen Erzeugungsanlagen nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse Bericht an den Kreistag – Gründung „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ 2 2 Geplantes Vorhaben Die KEV Energie GmbH und weitere nicht näher bezeichnete Beteiligte beabsichtigen als Gründungskommanditisten die „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ zum Ende des Jahres 2013 zu gründen und in der Folge weitere Kommanditisten zur Auffüllung des nötigen Eigenkapitals aufzunehmen. Ziel der neu zu gründenden gemeinsamen Gesellschaft ist der Erwerb und der Betrieb des auf den Hochflächen zwischen Dreiborn und Herhahn (Schleiden-Patersweiher) gelegenen und noch zu errichtenden Bürgerwindparks Schleiden-Patersweiher. Die Ausweitung der Geschäftstätigkeiten der „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ auf die Planung, Errichtung und den Betrieb von weiteren Anlagen zur Erzeugung oder Umwandlung regenerativer Energien einschließlich der Veräußerung des aus den Anlagen gewonnenen Stroms ist nicht geplant. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den vorgenannten Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. 3 Kommentar zur Rechtsform der GmbH & Co. KG und steuerliche Würdigung1 „Anders als eine Kapitalgesellschaft ist die Kommanditgesellschaft selbst nicht Steuersubjekt hinsichtlich Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (sog. "Einheitsprinzip"). Folglich werden die Gewinne der KG für ertragsteuerliche Zwecke unmittelbar von den Gesellschaftern besteuert, unabhängig von der Frage, ob diese aus der Gesellschaft entnommen wurden oder nicht. Dagegen findet für gewerbesteuerliche Zwecke eine Besteuerung auf der Ebene der KG statt, d.h. die KG ist selber Gewerbesteuersubjekt. Die ertragsteuerlichen Gewinne der KG werden dem jeweiligen Gesellschafter unmittelbar zugerechnet, unabhängig davon, ob diese tatsächlich entnommen wurden. Zurechnungsmaßstab ist dabei die Beteiligungsquote. Beteiligungsquote in diesem Sinne ist jedoch nicht zwingend die gesellschaftsrechtliche Einlage, wie z.B. das Kommanditkapital. Vielmehr gelten steuerrechtlich alle Werte, die der Gesellschafter auf die Gesellschaft übertragen hat, als Einlage und dienen der Bestimmung der Beteiligungsquote. Dies umfasst zum einen die gesellschaftsrechtliche Einlage (hier: Kommanditkapital), wie auch die Zahlungen auf das variable Kapitalkonto. Nicht dagegen zur Bestimmung der Beteiligungsquote zählen Wirtschaftsgüter oder Barmittel, welche der KG lediglich zur Nutzung überlassen wurden (z.B. Darlehen). 1 vgl. Kühr, Thomas: Bericht an den Kreistag zur Gründung der Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG, Juni 2011 Bericht an den Kreistag – Gründung „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ 3 Die Art der Besteuerung der Gewinne aus der Kommanditbeteiligung hängt von den Investoren ab. Sind Kommunen die Investoren, unterliegen die Erträge bei diesen der Körperschaftsteuer. Sind private Investoren in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert, dürften die Beteiligungserträge in der Regel auch der Körperschaftsteuer unterliegen.“2 Ein besonderer Vorteil dieser Rechtsform liegt darin, dass die Ausschüttungen an die Kommanditisten der Höhe nach nicht abhängig vom Jahresergebnis der Gesellschaft sind, sondern vom Liquiditätsstatus und der Reservenpolitik bestimmt werden können (natürlich unter Beachtung der Gesamtwirtschaftlichkeit des Unternehmens). Die vorgenommenen Ausschüttungen haben somit eine unmittelbare Auswirkung auf die Eigenkapital-Rentabilität der Kommanditisten. 4 Chancen und Risiken Durch das aktuelle Erneuerbare Energiengesetz (EEG 2012) wird Betreibern von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien eine konstante Einspeisevergütung zugesichert, die nicht von Schwankungen des Strom- oder Gaspreises beeinflusst ist und für 20 Jahre ab vergütungstechnischer Inbetriebnahme gezahlt wird. Diese Vergütung wird bei Einspeisung in das öffentliche Netz für jede gelieferte Kilowattstunde fällig. Da der Windpark mit seinen geplanten 6 Windenergieanlagen voraussichtlich im Jahre 2014 in Betrieb gehen wird, gilt hier unter Annahme der Bedingungen des EEG 2012 eine Einspeisevergütung von 9,13 Cent / kWh (ohne Repowering-Bonus). Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen und energiepolitischen Rahmenbedingungen ist jedoch davon auszugehen, dass sich das EEG binnen Jahresfrist grundlegend ändern wird. Dies bestätigen alle derzeitigen Indikatoren und Informationen aus den Koalitionsgesprächen. Wir vermuten, dass die neuen Regelungen die Erzeugungsprojekte näher am Markt ausrichten und somit weitere Vergütungseinschnitte wahrscheinlich werden. Aufgrund der langfristigen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung jedoch gehen wir davon aus, dass in Zukunft unter anderen Rahmenbedingungen weiterhin Raum für regenerative Erzeugungsprojekte vorhanden sein wird. Da Lieferzeiten bei den geplanten und im BImSch-Antrag festgeschriebenen Enercon-WEA bei 12 Monaten liegen, bedeutet dies, dass ein Liefervertrag noch in diesem Jahr abgeschlossen werden muss, damit die geplanten Inbetriebnahmezeitpunkte zu gewähren, alles unter der Voraussetzung, dass die BImSch-Genehmigung in 2013 erteilt wird. 2 Auszug aus einer Stellungnahme der WP-Gesellschaft PricewaterhouseCoopers Bericht an den Kreistag – Gründung „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ 4 Dies bedeutet im Einzelnen … • Liefervertragsunterschrift in 2013, BImSch-Genehmigung im Dezember 2013, Inbetriebnahme 4. Quartal 2014, keine Änderung der EEG-Situation (2012): Projektumsetzung wie geplant, Chancen gewahrt • Liefervertragsunterschrift in 2013, BImSch-Genehmigung im Dezember 2013, Inbetriebnahme 4. Quartal 2014, Verschlechterung der EEG-Situation Mitte 2014: Projektumsetzung wie geplant, Risiken bezüglich Wirtschaftlichkeit, die damit unter den jetzigen kfm. vorsichtig getroffenen Annahmen deutlich gefährdet ist, d.h. Verhandlungen der beteiligten Partner zur Reduzierung von Herstellkosten etc. notwendig, Einigkeit unsicher • Liefervertragsunterschrift nicht in 2013, BImSch-Genehmigung im Dezember 2013, keine Inbetriebnahme 4. Quartal 2014, keine Änderung der EEG-Situation (2012): Projekt hätte umgesetzt werden können, durch fehlenden Liefervertrag Chancen verpasst • Liefervertragsunterschrift nicht in 2013, BImSch-Genehmigung im Dezember 2013, keine Inbetriebnahme 4. Quartal 2014, Verschlechterung der EEG-Situation Mitte 2014: Projektumsetzung verschiebt sich auf 2015 oder nach Rechtssicherheit zum EEG, Risiko vermieden Es ist anzunehmen, dass die Netzparität für Strom aus erneuerbaren Energien aufgrund steigender Energiepreise an den Großmärkten für konventionellen Strom früher, beziehungsweise vor Beendigung des EEG-Förderzeitraumes erreicht wird. Darüber hinaus können energiepolitische Weichenstellungen insgesamt zu einer größeren Wirtschaftlichkeit von erneuerbaren Energien führen. Im Gegensatz zu anderen Formen der Energiegewinnung, die auf dem Verbrauch von Rohstoffen fossiler oder atomarer Art basieren, ist der Betrieb von Windkraft- und Solaranlagen unabhängig von den Beschaffungspreisen der Rohstoffe. Schwankungen, insbesondere Anstiege von Rohstoffpreisen, wirken sich demnach nur marginal auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage aus. Die Menge der produzierten erneuerbaren Energie ist jedoch abhängig von den wechselnden und nicht beeinflussbaren Wetterbedingungen. Unter dem Durchschnitt liegende Windaufkommen könnten in einzelnen Jahren zu einer Verringerung der Umsatzerlöse und somit zu einem zeitlich begrenzten Liquiditätsrückgang führen. Durch vorausschauende Ergebnisverteilungen sollte für den Eintrittsfall ein Liquiditätspolster gebildet werden. Bericht an den Kreistag – Gründung „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ 5 5 Auswirkungen auf das Handwerk, die mittelständische Wirtschaft und die Beschäftigten der jeweils handelnden Gewerkschaften Eine Erbringung unmittelbar verbundener Dienstleistungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Aus diesem Grund werden die örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaft nicht beteiligt, da ihnen gem. § 107 a Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW, anwendbar über § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW, nur die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist, sofern die Entscheidung die Erbringung verbundener Dienstleistungen betrifft. 6 Prüfung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften Die Finanzierung des Windparkkaufes erfolgt durch die neu zu gründende Projektgesellschaft mittels eines oder mehrerer Darlehen im FK/EK-Verhältnis 80/20. Beihilferechtliche EUVorschriften werden hierdurch nicht berührt, da die Aufnahme eines Investitionsdarlehens keine beihilferelevante Maßnahme darstellt. 7 Projektbeschreibung „Bürgerwindpark Schleiden“ Der „Bürgerwindpark Schleiden“ wird auf Hochflächen zwischen den Ortslagen Dreiborn und Herhahn (Patersweiher) auf einer Fläche von insgesamt ca. 63 ha mit einer Gesamtleistung von 18.000 kW (18 MW) und einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 31.000 T Euro errichtet. Mit der dort regenerativ erzeugten Energie von 43,4 Mio kWh können ca. 30.000 t CO2 p.a. eingespart und etwa 12.000 Haushalte mit Strom aus Windenergie versorgt werden. - die Einspeisung des erzeugten Stroms erfolgt in das öffentliche Versorgungsnetz der KEV (Westnetz GmbH), - es wurden 2.259 Vollbenutzungsstunden angesetzt (P90-Wert Gutachten-6%), Im Planungsszenario bietet das Projekt auf der Grundlage des aktuell geltenden EEG 2012 staatlich garantierte „Einnahmen“ über 20 Jahre plus Anlaufjahr und die bestehenden Risiken sind mittels Wartungsverträgen (EPK) und „All-In Versicherung“ versicherbar. Bericht an den Kreistag – Gründung „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ 6 Technische Daten: Fläche Leistung Anlagen Erwartete Arbeit CO2-Vermeidung Theor. vers. Haushalte Hersteller: 63 ha 18.000 kW (18 MW) 6 Anlagen a 3.000 kW mit einer Nabenhöhe von 149m ca. 43.400.000 kWh p.a. ca. 30.000 t p.a. ca. 12.000 Enercon Kaufm. Daten unter Voraussetzung IBN 01.11.2014 und EEG 2012: Investition Vergütung Erwartete Erlöse Aufwendungen 31.500 T Euro 9,13 Cent / kWh 3.700 T Euro p.a. ca. 1.060 T Euro p.a. (Pacht, Leitungsrecht, Versicherung, Betriebsführung etc.) avisiertes Eigenkapital 6.000 T € (NN)