Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,7 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
09.12.13, 12:01
Aktualisiert
09.12.13, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z3 /
Datum:
V 78/2013
05.12.2013
Haushaltssatzung 2014: Einwendungen nach §§ 54 und 55 KrO
Am 28.10.2013 ging per Mail eine Einwendung der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister im Kreis
Euskirchen ein. Der Kreistag hat nach § 55 KrO NRW über die erhobene Einwendung in öffentlicher
Sitzung zu beschließen.
Der Kreistag beschließt über die eingelegte Einwendung wie folgt:
„Die Einwendung der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen wird zur Kenntnis
genommen.
Soweit in der Einwendung auf die Ausführungen zum Kreishaushalt 2013 Bezug genommen wird,
wird seitens des Kreistages auf den dazu ergangenen Beschluss vom 20.03.2013, der den Städten
und Gemeinden im Anschluss schriftlich mitgeteilt wurde, verwiesen. Entgegen der vorgetragenen
Auffassung wurden die dargelegten Gesichtspunkte keinesfalls ignoriert, wie auch dem mitgeteilten
Kreistagsbeschluss zu entnehmen ist.“
gez. Rosenke