Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
07.04.2011
Erstellt
04.03.11, 09:44
Aktualisiert
04.03.11, 09:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
32/2011
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
4. März 2011
19. Änderung des Flächennutzungsplanes („Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark
Asemissen“
hier: • Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
• Satzungsempfehlung an den Rat über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
• Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung
an den Rat
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
17.03.2011
Rat
07.04.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Schröder Team GmbH & Co.KG, Bielefeld-Sennestadt hat mit Schreiben vom 05.11.2010 den
Antrag zur Einleitung des Satzungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine
Autowaschanlage südlich des Gewerbeparks Asemissen, nördlich der Bundesstraße 66, östlich
der Gewerbestraße auf dem Flurstück 85 (tlw.), Flur 1, Gemarkung Asemissen gestellt.
Auf der Grundlage dieses Antrages ist in der gemeinsamen Sitzung des Hochbau- und
Planungsausschusses sowie des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr die Einleitung des
Satzungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001
„Autowaschanlage
Gewerbepark
Asemissen“
und
paralleler
19.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes) erfolgt.
Der Vorhabenträger plant innerhalb des Plangebietes die Errichtung einer Autowaschanlage als
Waschstraße mit den zugehörigen Anlagen für die Vorreinigung und Innenraumreinigung.
Das Planungskonzept sieht vor, dass die Waschanlage von der im Zuge des Neubaus der B 66 n
von der Gewerbestraße abzweigenden Planstraße aus erschlossen werden soll.
Die Höhenentwicklung der Gebäude der Waschanlage soll mit 7,00 m beschränkt werden.
Sämtliche Gebäude sollen mit Flachdächern errichtet werden.
-2-
Der Vorhabenstandort ist bewusst von dem Vorhabenträger gewählt worden, da er bzgl. der
Erschließung und der Erreichbarkeit günstig ist und dem Grunde nach aus Sicht des
vorbeugenden Immissionsschutzes konfliktfrei ist.
Um die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung des Vorhabens an dem Standort
zu erlangen, ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB, hier als vorhabenbezogener
Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB notwendig.
Zu diesem Zweck soll „Gewerbegebiet“ gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt
werden.
Die neue städtebauliche Zielsetzung erfordert auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes,
um dem Gebot der Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan Genüge zu
tun. Sie wird als 19. Änderung parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
durchgeführt.
Die Entwürfe der Bauleitpläne sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt worden.
Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
erfolgte parallel.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 19. Änderung des
Flächennutzungsplanes
(„Autowaschanlage
Gewerbepark
Asemissen“)
und
des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ in
der Zeit vom 08.02.2011 bis einschließlich 11.03.2011 sind keine Stellungnahmen der
Öffentlichkeit vorgetragen worden.
Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Trägern öffentlicher Belange denen gemäß
Vorlage stattgegeben bzw. nicht stattgegeben werden soll sind in der Abwägungsmatrix der
Beschlussvorlage aufgeführt.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte sind die 19. Änderung des
Flächennutzungsplanes
(„Autowaschanlage
Gewerbepark
Asemissen“)
endgültig
(Feststellungsbeschluss)
und
der
vorhabenbezogene
Bebauungsplan
Nr.
01/001
„Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ als SATZUNG zu beschließen.
Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Hinweis:
Der Beteiligungszeitraum / Offenlagezeitraum endet am 11. März 2011, also nach Versand
der Sitzungsunterlagen.
Sollten im Verfahren noch Stellungnahmen eingehen, die für den Satzungsbeschluss bzw.
den Feststellungsbeschluss abwägungsrelevant sind, werden diese in der Sitzung des
Hochbau- und Planungsausschusses vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen
sind nicht gegeben.
Der Vorhabenträger hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen
Kosten vollständig zu tragen.
Die notwendigen Leistungen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind
durch ein vom Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht worden.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
Der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW, Bezirksstelle OWL (lfd. Nr. 1) wird
gemäß Vorlage empfohlen nicht stattzugeben.
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2.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
19. Änderung des Flächennutzungsplanes („Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“)
mit Begründung einschließlich Umweltbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB
endgültig zu beschließen.
3.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark
Asemissen“ mit Text und Begründung einschließlich Umweltbericht als SATZUNG nach § 10
(1) BauGB zu beschließen.
4.
Nach
Durchführung
des
Genehmigungsverfahrens
zur
19.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes sind die Erteilung der Genehmigung für die FlächennutzungsplanÄnderung sowie der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ gemäß §§ 6 (5), 10 (3) BauGB
öffentlich bekannt zu machen.
Schemmel
Anlagen
• Abwägungsmatrix der Beteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
• Vorhaben- und Erschließungsplan
• Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
• Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark
Asemissen“ – SATZUNG
• Rechtsgrundlagen, Textliche Festsetzungen mit Zeichenerklärungen und Anmerkungen,
Sonstige Darstellungen und Hinweise zum Planinhalt
• Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage
Gewerbepark Asemissen“ – SATZUNG
• 19. Änderung des Flächennutzungsplanes – FESTSTELLUNGSBESCHLUSS
• Begründung zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes –
FESTSTELLUNGSBESCHLUSS