Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
15 kB
Datum
07.04.2011
Erstellt
04.03.11, 09:44
Aktualisiert
04.03.11, 09:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“
– Ortsteil Asemissen
Abwägungsmatrix der Beteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
Auswertung: Beteiligung nach §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
Seite 1
Stand: 28.02.2011
Gemeinde Leopoldshöhe
19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“
– Ortsteil Asemissen
Name des
Einwenders;
Datum der Einwendung
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Beteiligung der Öffentlichkeit – Offenlage gem. § 3 (2) BauGB vom 08.02.2011 bis zum 11.03.2011 (einschließlich)
Abwägungsrelevante Stellungnahmen
Stellungnahme
(in inhaltlicher
Zusammenfassung)
Abwägung
Beschlussvorschlag
Es sind im Verfahren keine Äußerungen der Öffentlichkeit vorgetragen worden.
Auswertung: Beteiligung nach §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
Seite 2
Stand: 28.02.2011
Gemeinde Leopoldshöhe
19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“
– Ortsteil Asemissen
1
Name des
Einwenders;
Datum der Einwendung
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Abwägungsrelevante Stellungnahmen
Abwägung
Beschlussvorschlag
Anregung, bei der Eingriffsbilanzierung für den Ausgangszustand
3 Wertpunkte anstatt 4 Wertpunkte
in Ansatz zu bringen, um das Ausgleichserfordernis zu reduzieren.
In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des
Kreises Lippe sind die Wertpunkte festgelegt worden. Die
Fläche des Plangebietes im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Brachfläche“ festgesetzt ist. In der Bestandsbewertung ist
die Fläche dem Code 5.1 „Brachfläche“ zuzuordnen und mit
dem Grundwert 4 zu bewerten.
Die Bewertung der Fläche wird mit dem Code 5.1, Acker-,
Grünland-, Industrie- bzw. Siedlungsbrachen entsprechend
der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV.NRW Recklinghausen
03/2008) vorgenommen.
Der Anregung wird nicht
stattgegeben.
2.1
Keine Bedenken.
Von der Planung nicht berührt.
Keine Abwägung erforderlich.
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
3.1
Keine Bedenken.
Von der Planung nicht berührt.
Keine Abwägung erforderlich.
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
1.1
Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen
Bezirksstelle für
Agrarstruktur Ostwestfalen-Lippe
Brakel
Stellungnahme
(in inhaltlicher
Zusammenfassung)
16.02.2011
2
E.ON Netz GmbH
Lehrte
21.02.2011
3
TenneT TSO GmbH
Lehrte
10.02.2011
Auswertung: Beteiligung nach §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
Seite 3
Stand: 28.02.2011
4
Name des
Einwenders;
Datum der Einwendung
moBiel GmbH
Bielefeld
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Leopoldshöhe
19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“
– Ortsteil Asemissen
Stellungnahme
(in inhaltlicher
Zusammenfassung)
4.1
Hinweis, dass die Linienführung
der Buslinie 38 entlang der neuen
Trasse verbessert wurde durch
den Ausbau der B 66.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
4.2
Bitte um Prüfung der weiteren
Busabstellmöglichkeit in der vorhandenen Bucht an der Gewerbestraße.
Der Belang ist mit moBiel diskutiert worden. Die Haltebucht Kein Beschlussvorschlag
kann von heute 22 m auf 18 m reduziert werden. Die Zufahrt zu formulieren.
zum Vorhabenbereich wird dann mit der Haltebucht nicht
kollidieren, so dass 4 x täglich ein Halten des Busses in der
Bucht weiterhin möglich ist. Ein Abstellen des Busses für
Fahrpausen, also von längerer Dauer, ist von moBiel nicht
vorgesehen.
Der Vorhabenträger hat im Zuge des ordnungsgemäßen
plangleichen verkehrlichen Anschluss des Vorhabengebietes an die Straße „Gewerbestraße“ auf seine Kosten eine
barrierefreie Umgestaltung des Fußgängerzuganges zu der
an der „Gewerbestraße“ liegende Bushaltebucht vorzunehmen.
Die Umgestaltung ist mit dem Fachbereich Bauen / Planen /
Umwelt der Gemeinde abzustimmen.
23.02.2011
Auswertung: Beteiligung nach §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
Abwägung
Seite 4
Beschlussvorschlag
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
Stand: 28.02.2011