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Beschlussvorlage (Abwägung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
15 kB
Datum
07.04.2011
Erstellt
04.03.11, 09:44
Aktualisiert
04.03.11, 09:44
Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil Asemissen Abwägungsmatrix der Beteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB Auswertung: Beteiligung nach §§ 3 (2), 4 (2) BauGB Seite 1 Stand: 28.02.2011 Gemeinde Leopoldshöhe 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil Asemissen Name des Einwenders; Datum der Einwendung lfd. Nr. lfd. Nr. Beteiligung der Öffentlichkeit – Offenlage gem. § 3 (2) BauGB vom 08.02.2011 bis zum 11.03.2011 (einschließlich) Abwägungsrelevante Stellungnahmen Stellungnahme (in inhaltlicher Zusammenfassung) Abwägung Beschlussvorschlag Es sind im Verfahren keine Äußerungen der Öffentlichkeit vorgetragen worden. Auswertung: Beteiligung nach §§ 3 (2), 4 (2) BauGB Seite 2 Stand: 28.02.2011 Gemeinde Leopoldshöhe 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil Asemissen 1 Name des Einwenders; Datum der Einwendung lfd. Nr. lfd. Nr. Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Abwägungsrelevante Stellungnahmen Abwägung Beschlussvorschlag Anregung, bei der Eingriffsbilanzierung für den Ausgangszustand 3 Wertpunkte anstatt 4 Wertpunkte in Ansatz zu bringen, um das Ausgleichserfordernis zu reduzieren. In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe sind die Wertpunkte festgelegt worden. Die Fläche des Plangebietes im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Brachfläche“ festgesetzt ist. In der Bestandsbewertung ist die Fläche dem Code 5.1 „Brachfläche“ zuzuordnen und mit dem Grundwert 4 zu bewerten. Die Bewertung der Fläche wird mit dem Code 5.1, Acker-, Grünland-, Industrie- bzw. Siedlungsbrachen entsprechend der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV.NRW Recklinghausen 03/2008) vorgenommen. Der Anregung wird nicht stattgegeben. 2.1 Keine Bedenken. Von der Planung nicht berührt. Keine Abwägung erforderlich. Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. 3.1 Keine Bedenken. Von der Planung nicht berührt. Keine Abwägung erforderlich. Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. 1.1 Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen Bezirksstelle für Agrarstruktur Ostwestfalen-Lippe Brakel Stellungnahme (in inhaltlicher Zusammenfassung) 16.02.2011 2 E.ON Netz GmbH Lehrte 21.02.2011 3 TenneT TSO GmbH Lehrte 10.02.2011 Auswertung: Beteiligung nach §§ 3 (2), 4 (2) BauGB Seite 3 Stand: 28.02.2011 4 Name des Einwenders; Datum der Einwendung moBiel GmbH Bielefeld lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Leopoldshöhe 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil Asemissen Stellungnahme (in inhaltlicher Zusammenfassung) 4.1 Hinweis, dass die Linienführung der Buslinie 38 entlang der neuen Trasse verbessert wurde durch den Ausbau der B 66. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 4.2 Bitte um Prüfung der weiteren Busabstellmöglichkeit in der vorhandenen Bucht an der Gewerbestraße. Der Belang ist mit moBiel diskutiert worden. Die Haltebucht Kein Beschlussvorschlag kann von heute 22 m auf 18 m reduziert werden. Die Zufahrt zu formulieren. zum Vorhabenbereich wird dann mit der Haltebucht nicht kollidieren, so dass 4 x täglich ein Halten des Busses in der Bucht weiterhin möglich ist. Ein Abstellen des Busses für Fahrpausen, also von längerer Dauer, ist von moBiel nicht vorgesehen. Der Vorhabenträger hat im Zuge des ordnungsgemäßen plangleichen verkehrlichen Anschluss des Vorhabengebietes an die Straße „Gewerbestraße“ auf seine Kosten eine barrierefreie Umgestaltung des Fußgängerzuganges zu der an der „Gewerbestraße“ liegende Bushaltebucht vorzunehmen. Die Umgestaltung ist mit dem Fachbereich Bauen / Planen / Umwelt der Gemeinde abzustimmen. 23.02.2011 Auswertung: Beteiligung nach §§ 3 (2), 4 (2) BauGB Abwägung Seite 4 Beschlussvorschlag Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. Stand: 28.02.2011